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5.9.16 „Sie ist unser bester Mann!“

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Gender-Gaga an den Hochschulen

SZ Nr 16 Di 1715 Sie ist unser bester Mann

Die Sprache prägt nach sozialistischer Auffassung bekanntlich das Denken, weshalb die Hochschule Luzern, die Universität Luzern und die Pädagogische Hochschule Luzern – wie z.B. auch der Bund das tut – Sprachanweisungen für ihre Studenten herausgeben.

 

Der „Leitfaden zur Gleichbehandlung von Frau und Mann in Sprache und Bild“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Studierende und Dozierende auf dem Hochschulplatz Luzern will Chancengleichheit und Gerechtigkeit erreichen. Dies sei nur durch eine ausgeglichene Vertretung von Frauen und Männern auf allen Stufen und in allen Bereichen möglich.

 

Nieder mit dem generischen Maskulin!

Fortan ist es deshalb verboten, zu schreiben, dass bei der Verwendung der männlichen Form Frauen mitgemeint seien. Die Verwendung maskuliner Personenbezeichnungen für beide Geschlechter, das   generische Maskulin wie z.B. Mensch, ist ebenfalls unerwünscht, da solche Formen die Präsenz von Frauen verschleiern würden. Auf Namenslisten muss man an der Hochschule Luzern sodann Hannelore Amacher schreiben, denn es geht nicht an, das weibliche Geschlecht hinter H. Amacher verstecken.  Der Leitfaden fordert sodann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studierende und Dozierende auf dem Hochschulplatz Luzern zur aktiven Sensibilisierung auf. Das in einem Bereich untervertretene Geschlecht soll mit Erstnennung gefördert werden, damit alte Vorstellungen aufgebrochen werden. Also: Wir suchen Schlagzeugerinnen und Schlagzeuger. So  könnten stereotype Muster durchbrochen werden: Der soziokulturelle Animator Hans Würsch schöpft Suppe am städtischen Mittagstisch im Hort Hubelmatt.

 

Aus dem „Leitfaden zur Gleichbehandlung von Frau und Mann in Sprache und Bild für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studierende und Dozierende auf dem Hochschulplatz Luzern.“

 

Die sterbenden Studierenden

Nebst der Sichtbarmachung des Geschlechts wird auch die umgekehrte Strategie propagiert, das Geschlecht wird versteckt: Anstatt Student und Studentin muss das geschlechtsneutrale Studierende verwendet werden. Was unsinnig ist, weil ein Studierender sich zum Student oder zur Studentin so verhält, wie der Trinker zum Trinkenden. Oder was ist nun ein sterbender Studierender? Studiert er denn oder stirbt er gerade? Zumindest für die lebenden Studierenden in Luzern jedenfalls die Gefahr, dass sich die Frauen bei Jedermann ist eingeladen, am Mittag in der Jazzkantine zu essen ausgeschlossen fühlen könnten gebannt: Mit der Wendung Alle sind am Mittag in der Jazzkantine eingeladen dürfen alle und allinen an den Tisch. Auch die Formulierung Behandlungen beim Zahnarzt sind in der Regel nicht versichert könnte ja in empfindlichen Ohren bedeuten, dass Zahnärzte unter den Zahnärzten –  pardon zahnärztlich tätigen Personen – übervertreten sind. Mit der Formulierung zahnärztliche Behandlungen sind in der Regel nicht versichert ist hingegen ist an der Uni Luzern der politischen Korrektheit Genüge getan.

 

Manipulation durch Bilder

Aber auch wer seine Semesterarbeit in geschlechtergerechter Sprache abgefasst hat, wird  an der PH Luzern nicht reüssieren, wenn er nicht auch sein Bildmaterial sorgfältig den herrschenden Verhältnissen angepasst hat: Beim Einsatz von Bildern und Fotos ist darauf zu achten, dass Frauen und Männer gleich häufig abgebildet und gleichwertig dargestellt werden. Gruppenfotos mit zum Beispiel ausschliesslich männlichen Kaderleuten oder ausschliesslich weiblichem Küchenpersonal sind gar ganz verboten.

 

Ebenso ist es verboten, die sprachliche Gleichbehandlung durch Übertreibung  lächerlich zu machen. Dieser Text dürfte deshalb am Hochschulplatz Luzern nicht veröffentlicht werden.

 

Hermann Lei, Kantonsrat SVP, Frauenfeld

 

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27.6.16 Geld weg, Haus weg, Kind weg

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Folgen der KESB-Revision

 

SZ Nr 12 Di 1430 KESB

 

Statt schneller Hilfe gibt es mit der KESB intensive, teure Abklärungen und ausgefeilte, juristisch wasserdichte Entscheide, die die Menschen nicht verstehen.

 

 

Die Schweizerzeit publiziert eine Auswahl der Fälle, die ihr zugetragen wurden. Wer hierbei im Recht ist bleibe dahingestellt. Fakt ist, dass die SZ fast im Wochentakt um Hilfe gebeten wird.

 

 

Wo ist das Geld?

 

Als Peter A.s* Mutter stirbt, übernimmt die KESB ihre Vermögensverwaltung. Sie teilt Peter mit, es sei kein Geld mehr vorhanden. Peter A. erfährt später, dass noch Fr. 24‘000.— auf dem Konto waren.

 

Verena F. wird von ihrem Ex-Mann belästigt. Es gab schon einen Vorfall bei dem die Polizei intervenieren musste. Verena traut sich nun aber nicht mehr, Hilfe zu holen, denn ihr Ex-Mann droht mit der KESB: er werde die Behörde auf sie hetzen und diese werde ihr die Kinder wegnehmen.

 

Jenny und Alex C. haben je einen Vorsorgeauftrag geschrieben, sowie eine Patientenverfügung und ein Testament gemacht. Sie wollen damit verhindern, dass die KESB ihnen die Kinder oder das Haus wegnehmen kann.

 

Um das Erbe geprellt

 

Petra Z. hat beobachtet, wie ihr Ex das gemeinsame Mädchen unsittlich berührt. Sie informiert die KESB. Diese bagatellisiert die Sache. Und versucht die Mutter dazu zu zwingen, dass das Mädchen wieder öfters zum Vater geht.

 

Seit Kurt M. eine neue Partnerin hat, lässt seine Ex-Frau die Kinder nicht mehr zu ihm. Der von der KESB eingesetzte Beistand meint, da könne man nichts machen.

 

Der etwas zu gutmütige Sohn der Eheleute X. wurde von einer drogenabhängigen Frau um sein ganzes Erbe geprellt. Die KESB weiss davon, verlangt aber dennoch vom Sohn, dass er angeblich geschuldetes Geld dieser Frau zahle.

 

Reinhold F. hat bisher die Belange seiner etwas dementen Mutter besorgt. Die KESB  ist der Ansicht, die Vermögensverwaltung müsse ein professioneller Beistand übernehmen. Dieser Beistand kostet sehr viel Geld, ist mit der dementen Mutter überfordert und macht seine Arbeit nur unvollständig. Dafür hat er Zugriff auf das Konto der Mutter und lässt sich seine Arbeit auch fürstlich entlohnen.

 

Missbraucht und im Stich gelassen

 

Germaines M.s Kinder sind seit längerem krank. Die Belastungen führten zur Trennung von ihrem Mann, welcher in der Schweiz blieb. Die Kinder werden seit Jahren zwischen Spital und Kinderheimen oder Pflegeeltern hin- und hergeschoben. Eines der Kinder wurde in einer Klinik von einem Angestellten missbraucht. Die Kinder wollen zur Mutter nach Belgien. Dennoch verweigert die KESB die Ausreise der Kinder dorthin.

 

Frau N. betreut seit vielen Jahren praktisch unentgeltlich den schon älteren, etwas zurückgebliebenen Herrn F. Herr F. kann relativ selbständig leben, er hat aber Mühe mit der Hygiene, was für die Betreuerin zwar unangenehm ist, was sie aber in Kauf nimmt, um dem alten Herrn beizustehen. Die KESB will nun einen Berufsbeistand für Herrn F. einsetzen. Denn Frau N. führe keine doppelte Buchhaltung für den alten Mann, das sei unprofessionell. „Dank“ dem teuren Beistand muss Herr F. bald in eine Sozialwohnung ziehen.

 

 

Nicht mehr Meister im eigenen Haus

 

Die kleine Melanie macht seit der Scheidung ihrer Eltern immer mehr Probleme.  Ist sie beim Vater, will sie nicht mehr zur Mutter. Und umgekehrt. Die KESB verbringt das Mädchen in eine Pflegefamilie. Damit könne eine Beruhigung der Sache erreicht werden.

 

Der etwas gebrechliche Herr Meister wohnt in einem Bauernhaus etwas ausserhalb von Bern. Seine Töchter und seine Nachbarn kümmern sich um ihn, sodass die Betreuung immer gewährleistet ist. Im letzten Sommer fand eine Tochter ihren Vater, welcher zwei Tage zuvor gestürzt war. Herr Meister kam ins Spital. Die KESB verfügte, dass Herr Meister von einem Berufsbeistand betreut werden muss. Die Verwandten und Nachbarn seien zu wenig professionell. Nun wird’s teuer und Herr Meister muss deswegen bald aus seinem geliebten Heimetli ausziehen

 

Das Problem liegt im System

 

Wir wollen uns nicht als Richter aufspielen und sagen nicht, dass die KESB-Behörden ihre Sache nicht recht machen wollen. Tatsache ist aber, dass mit der Professionalisierung die Distanz zwischen der Behörde und den Hilfsbedürftigen gewachsen ist. Pragmatische, schnelle Lösungen wurden durch bürokratische Verfahren, teure Abklärungen und ausgefeilte, juristisch wasserdichte Entscheide abgelöst. Das sind die typischen Folgen jeder Zentralisierung und Bürokratisierung. Insofern kann uns die KESB-Revision als Warnung dienen, solche Fehler nicht zu wiederholen.

 

* Fälle verfremdet, alle Namen und Umstände sind der Redaktion bekannt

 

Hermann Lei, Kantonsrat SVP, Frauenfeld

 

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6.5.16 Die SVP-Verschwörung

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SZ Nr 9 0405.16 Di 1045 SVP Verschwörung

 

Diskursverfälschung als Ziel

 

Die SVP will den Staat umbauen, das Parlament schwächen, die Justiz entmachten, die Gewaltenteilung aushebeln, wichtige Medien übernehmen und eine plebiszitäre Volksdemokratie errichten. Daran glauben die Anhänger der SVP-Verschwörung.

 

„SVP-Verschwörung“ nenne ich eine Überzeugung, welche vor allem in linksliberalen Milieus verbreitet zu sein scheint. Medien und Politiker warnen mit religiös anmutendem Eifer vor einer rechtspopulistischen Bewegung, die bildungsferne Schichten mit ihrer Angstpropaganda verführe. Sie dämonisieren die Partei zur faschistischen Gefahr, bei der diabolische Spin Doctors am Werk seien, wie man sie aus TV-Serien wie «House of Cards» kennt.

 

„Marsch auf Bern“

Permanente Wachsamkeit ist daher unabdingbar. Vor allem das Paktieren mit der extremen Rechten muss aufgedeckt werden. Beispielhaft ist die „Enthüllung“ eines Journalisten des Online-Journals Watson vor den Wahlen 2015:  2007 habe die Partei „in Anlehnung an Mussolinis Marsch auf Rom einen Marsch auf Bern“ veranstaltet (was natürlich blanker Unsinn ist). Und: das «Bronx 88»-Tank-Top einer Tänzerin in einem SVP-Spot anlässlich der Wahl 2015 signalisiere der potentiellen Wählerschaft am extremen rechten Rand: „Wir dürfen es nicht öffentlich sagen, aber wir sind auf eurer Seite.“ 88 stehe nämlich für „Heil Hitler“ durfte der Journalist unter zustimmender Begeisterung fast sämtlicher Medien  (z.B. BZ vom 11.9.15) sein Gespenstersehen verbreiten (watson.ch, 11.9.15). Sogar an Terroranschlägen im Ausland ist die SVP schuld. Weil sie Waffenlieferungen an Saudi-Arabien befürwortete. „Damit macht sich die SVP zur Helfershelferin der Attentäter von Brüssel. Und von Paris.“, lesen wir in einem Kommentar zu einem Artikel des Tagi vom 05.01.2016.

 

Sekte SVP

Aber auch normalerweise vernünftige Exponenten geraten schnell in dieses Fahrwasser. Hugo Stamm, der Sektenexperte des Tagi, charakterisiert die SVP als Sekte: Der empathielose Volkstribun geniesse nahezu einen Heiligenstatus, seine Verehrung habe pseudoreligiösen Charakter angenommen. „Der Weg zum Heil geht über Blocher.“ schreibt er in einem längeren Artikel unter watson.ch am 13.2.16. Und verschwörerisch raunt er: „Er kämpft für Steuererleichterungen der Reichen und Unternehmen. In beiden Fällen profitiert er tüchtig. Zahlen müssen dann die Rechnung die Unterprivilegierten, die seiner Partei wieder die Stimme geben.“ Permanent herrscht in diesen Milieus deshalb Weltuntergangsstimmung: „Wenn die Gefahr einer Diktatur in der Schweiz besteht, so geht sie auch vom Stimmvolk aus, das die aktuelle politische Grosswetterlage nicht richtig zu analysieren vermag.“, so Stamm.

 

Der Teufel von Herrliberg

Im Zentrum dieses Komplottes steht also Blocher, der wie der Antichrist nicht genannt werden darf, sondern meist verschwörerisch „Herrliberg“ (statt vieler: Orakel aus Herrliberg, NZZ vom 11.1.16) heisst. Herrliberg also lenkt ein Puppenregime an Parteisoldaten, der informelle Führer verführt mit Hintermännern die Wutbürger (z.B. aBR Leuenberger im Tagi vom 02.03.2015), was aufgeklärte Zeitgenossen wie Blick-Chefredakotr René Lüchinger am 14.8.14 sofort an „dunkle Zeiten“ erinnert. Nach der Macht strebt Herrliberg natürlich aus Eigennutz, er  manipuliert die Wirtschaft zu seinen Zwecken und er nutzt seinen unermesslichen Einfluss, um Politik für sich und seine vermögenden Freunde zu machen, so Hugo Stamm in watson.ch, am 13.2.16.

Schwere Artillerie

Und so wird permanent die schwere Artillerie aufgefahren. Sämtliche Mitglieder der selbsternannten „Zivilgesellschaft“, seis die Vereinigung der Alt-Bundesräte, seis die Gesellschaft der pensionierten Rechtskundelehrer seien es die transsexuellen Impfgegner, melden sich intellektuell hyperventilierend zu Wort und beschwören den Rechtssaat, der kurz davor sei, zusammen mit dem christlichen Abendland von der SVP auf der Müllkippe entsorgt zu werden. Und alles lässt sich – wie bei Verschwörungen üblich – mit der dunklen Macht SVP erklären: An einer tiefen Einbürgerungsziffer ist die SVP schuld. Wegen allzu rigider Hürden und Kosten. Bei einer hohen Einbürgerungsziffer ist auch die SVP schuld. Wegen der Massenzuwanderungs- und der Durchsetzungsinitiative. Wird ein Ausländer angegriffen ist ohne Begründung die SVP schuld. Wird ein Nationalrat der SVP angegriffen ist auch SVP schuld, weil sie gehetzt hat.

 

Entkoppelung von der Diskussion

Angesichts der herrschenden Mehrheitsverhältnisse ist die in vielen Milieus verbreitete Furcht, die SVP wolle den Staat umbauen, das Parlament schwächen, die Justiz entmachten, die Gewaltenteilung aushebeln, wichtige Medien übernehmen und eine plebiszitäre Volksdemokratie errichten, unhaltbar und nichts anderes als eine krude Verschwörungstheorie. Die Gefahr liegt allerdings darin, dass die Anhänger dieser „SVP-Verschwörung“ sich von der seriösen Diskussion, welche eine Demokratie benötigt, abkoppeln. Die Diskursverfälschung und -verhinderung ist aber nicht pathologisch, sondern hat ein klares Ziel: viele der Forderungen der SVP sind äusserst moderat und bewegen sich in dem Rahmen, welcher vor nicht allzu langer Zeit absolut gängige Praxis waren. Etwa die kontingentierte Zulassung im Ausländerrecht oder der Vorrang des Landesrechts vor dem Völkerrecht. Die SVP-Verschwörungstheorie soll dazu dienen, dies zu vertuschen.

 

Hermann Lei, Kantonsrat SVP, Frauenfeld

 

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22.4.16 Beitrag in der SZ: „Hermann Lei und Reto T.: Helden wider Willen“

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SZ Nr 08 2016 Hermann Lei Held wider Willen

Der Gauner und seine Opfer

Hermann Lei und Reto T. haben in einem höchst sensiblen Bereich das Richtige gemacht und unter Inkaufnahme von ungeheuren Opfern von der Schweiz viel Schaden abgewendet. Ihre Ehre und Würde ist unangetastet. Sie verdienen unsere Achtung und unseren Respekt.

Am 13. April 2016 hat der grüne Bezirksrichter Aeppli zwei Helden verurteilt. Hermann Lei, Rechtsanwalt, Kantonsrat und seit Jahren bei der «Schweizerzeit» für seine pointierten Artikel geschätzt, und der Bankmitarbeiter Reto T. wurden zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Damit endet der grösste Skandal der neueren Schweizer Geschichte, die Affäre Hildebrand, mit einem Justizskandal. Hermann Lei und Reto T. werden für ihren Mut, für ihr Einstehen für den Staat, für ihren Bürgersinn bestraft. Der eigentliche Täter, der geschniegelte Herr Hildebrand, bleibt unbehelligt.

Spekulant Hildebrand

Blenden wir zurück: Am 15. August 2011, zwei Tage, bevor die Nationalbank bekannt gab, den Markt mit Liquidität zu überschwemmen, was den Dollarpreis sofort steigen liess, kaufte der damalige Nationalbank-Präsident Hildebrand fast eine halbe Million Dollar und machte damit einen Gewinn von rund 70000 Franken. Zusammen mit Christoph Blocher deckten Hermann Lei und Reto T. diese Ungeheuerlichkeit auf.

Zur Rede gestellt gab Hildebrand wahrheitswidrig an, mit diesen Spekulationen nichts zu tun zu haben. Seine Frau sei das gewesen. Und der Direktor des Bundesamtes für Justiz, der die Vorwürfe gegen Hildebrand prüfen sollte, wurde «explizit angewiesen», nicht nach dem für Hildebrand verbindlichen Reglement für Eigengeschäfte zu forschen. Denn – die Indizien lassen keinen anderen Schluss zu – in diesen Tagen musste das Reglement noch schnell «frisiert» werden, um Hildebrand zu decken.

Prüfer, die nicht prüfen

Nun wurde – gegen den Willen der SNB – PwC Schweiz mit der Prüfung der Bankgeschäfte von Hildebrand beauftragt. Doch auch PwC versuchte zu täuschen: Ausgerechnet die Transaktionen von Frau Hildebrand wurden nicht untersucht. Eine zweite Überprüfung musste also her. Als Prüfer wurde ausgerechnet der dubiose Daniel Senn eingesetzt, der Mann, gegen den später ein Strafverfahren eröffnet wurde – wegen Insiderhandel. Dieser Senn prüfte die Geschäftskonti von Kashya Hildebrand – nicht. Wieder musste Senn nachbessern. Diesmal prüfte er Hildebrands Frau zwar, aber in Absprache mit dem Bankrat nur in Bereichen, bei denen anzunehmen war, dass sie «sauber» war, unter anderem – kein Witz – nicht die Devisentransaktionen und nicht ihre Privatkonti …

Hildebrands Ende

Ende Dezember 2011 tauchten Dokumente auf, die belegten, dass Hildebrand nicht die Wahrheit gesagt hatte. Trotzdem verteidigte Eveline Widmer-Schlumpf in der Arena Hildebrand durch alle Böden, forderte eine «knallharte» Untersuchung gegen die SVP und erklärte gar, der Geheimdienst müsse eingeschaltet werden. Doch Hildebrand war überführt und wurde zum Rücktritt gezwungen. Gegen ihn wurden allerdings keine Ermittlungen aufgenommen.

Oberstaatsanwalt Brunner ordnete hingegen bei Blocher und Lei Hausdurchsuchungen an und fiel am Fernsehen mit vorverurteilenden Falschbehauptungen auf. Brunner befahl seinen Staatsanwälten wörtlich: «Ich will diese SVPler vor Gericht sehen!» Und Oberstaatsanwalt Bürgisser freute sich beim Feierabendbier: Wenn Blocher stürze, würde die gesamte SVP zusammenbrechen, posaunte er.

Bestrafter Mut

Dazu ist es nicht gekommen. Vor Gericht standen am 13. April 2016 nur Reto T. und Hermann Lei. Der grüne Einzelrichter Aeppli machte sich zum Gaudi des Journalisten-Publikums über Blocher lustig. Er unterstellte Lei gar, dieser hätte mit der Aktion seine politische Karriere befördern wollen. Hätte er die Akten gelesen, so wüsste er: Lei wollte Schaden von der Schweiz abwenden und im Hintergrund bleiben. Verraten wurde er von Bankpräsident Raggenbass. Der grüne Richter verurteilte also zwei Personen, weil sie etwas Gutes getan haben. Sogar der «Tages-Anzeiger» schrieb, die beiden hätten ein Denkmal verdient.

Dem bleibt nicht viel hinzuzufügen. Hermann Lei und Reto T. haben unter Inkaufnahme von ungeheuren Opfern von der Schweiz viel Schaden abgewendet. Ihre Ehre und Würde ist unangetastet. Sie verdienen unsere uneingeschränkte Achtung.

S.

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15.4.16 Medienecho zu Hermann Lei

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handelszeitung kommentar landbote Tagblatt 14.4.16 zu Hermann Lei tagi

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12.12.16 Asyl auf Zeit

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Massnahmen gegen massenhafte illegale Einwanderung

Die Erteilung von Asyl auf Zeit bedeutet, dass wer als Flüchtling anerkannt wird zwar eine Aufenthaltsbewilligung erhält, diese aber nur befristet, d.h. für eine bestimmte Zeit, z.B. für drei Jahre, ausgestellt wird. Das sollte auch die Schweiz einführen.

 

In ganz Europa wird das Asylrecht durch unechte „Flüchtlinge“ missbraucht und dient dazu, die widerrechtliche Einwanderung zu erzwingen. Mittlerweile sind wir mit einer derart starken Wanderbewegung konfrontiert, dass wir unser Asylrecht überdenken müssen. Art. 55 des Asylgesetzes würde es ermöglichen, den Asylanspruch einzuschränken. Das wäre dringend nötig, aber der Wille, dem Treiben Einhalt zu gebieten, fehlt. Im Gegenteil: Man will jedem Asylbewerber sogar noch einen persönlichen Anwalt schenken. Andere Länder gehen in die andere Richtung.

 

Österreich macht es vor

 

In Österreich wurde kürzlich ein neues Asylgesetz verabschiedet, dass nun eines der schärfsten Gesetze Europas sein soll. Kern dieses neuen Gesetzes ist die Einführung von „Asyl auf Zeit“, also die Befristung des Asylstatus auf maximal drei Jahre. Künftig wird damit generell nur noch für eine Frist von drei Jahren Schutz gewährt – danach läuft das Aufenthaltsrecht automatisch aus. Nach drei Jahren muss geprüft werden, ob die Schutzgründe weiter bestehen. Österreich nähert damit seine Asylbestimmungen an deutsches Recht an, obwohl sich Deutschland erst im letzten Jahr von dieser Regelung entfernt hat.

 

Und die Schweiz?

 

Nach fünf Jahren erhält ein anerkannter Flüchtling automatisch eine Aufenthaltsbewilligung C, d.h. er ist Schweizern praktisch gleichgestellt. Wer keine Asylgründe hat (das sind ca. 75% der Asylbewerber), aber nicht in seine Heimat zurückgeschoben werden kann (das ist wieder die Mehrheit dieser Personen) wird vorläufig in der Schweiz aufgenommen. Diese Personen können ebenfalls nach einigen Jahren eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Das bewirkt, dass es sehr attraktiv ist, auch als unechter Flüchtling in der Schweiz um Asyl zu suchen.

 

Asyl auf Zeit

 

Sollte ein Asyl auf Zeit eingeführt werden, so würde dies im Grundsatz bedeuten, dass alle Asylbewilligungen zunächst für eine bestimmte Zeit erteilt werden und nach Ablauf dieser Frist das Gesuch erneut geprüft werden muss. Neu sollte im Gesetz der Grundsatz verankert werden, dass die Gewährung von Asyl auf eine bestimmte Zeit beschränkt wird (bspw. bei Art. 49 ff. AsylG). Eine solche Regelung ist mit der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbar, da diese eine Überprüfung ermöglicht. Wird ein Asyl auf Zeit eingeführt, würde das für die Flüchtlinge bedeuten, dass sie – trotz Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft – nicht wirklich aufgenommen werden in der Schweiz. Die Aufenthaltsbewilligung wäre nur für eine bestimmte Zeit ausgestellt. Ist der Flüchtling nicht mehr bedroht, so kann und muss er in seine Heimat zurückkehren.

 

Nicht neu

 

Solches ist unserem Asylrecht nicht fremd: bei den vorläufig aufgenommenen Personen wird stets überprüft, ob diese zurückgeschafft werden können. Und gemäss Art. 4 des Asylgesetzes kann die Schweiz Schutzbedürftigen vorübergehenden Schutz gewähren. Die Einführung eines Asyls auf Zeit wirkt abschreckend auf unechte Flüchtlinge. Diese sind ja nicht bedroht, sondern wollen ihre Niederlassung in der Schweiz erschwindeln. Wer weiss, dass er dieses Ziel wohl nicht erreichen wird, wird schon gar nicht erst ein Asylgesuch in der Schweiz stellen. Echte Flüchtlinge hingegen haben nichts zu befürchten und werden auch gerne wieder in ihr Heimatland zurückkehren, wenn die Bedrohung entfallen ist.

 

Vorteile überwiegen deutlich

 

Beim Asyl auf Zeit entsteht zwar ein gewisser Mehraufwand und „Zeitasylflüchtlinge“ entwickeln vielleicht nicht den gleichen Integrationswillen, wie wenn die Bewilligung auf unbestimmte Zeit ausgestellt wird. Auch wird die Arbeitssuche für solche Personen schwieriger. Meines Erachtens überwiegen aber die Vorteile – stark verringerte Asylbewerberzahlen – deutlich. Es sollte daher das „Asyl auf Zeit“ auch in der Schweiz eingeführt werden.

 

Hermann Lei, Kantonsrat SVP, Frauenfeld

 

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9.1.16 Wenn der KESB-Mann zweimal klingelt…

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„Interventionsorientierter Abklärungsauftrag*

Was den kleinen Ben geritten hat, als er seiner Lehrerin erzählte, er und seine Geschwister würden vom Vater manchmal mit einer Holzkelle geschlagen, wenn sie nicht gehorchten, ist nicht klar. Aber die Geschichte führte zu monatelangen Ausforschungen und Abklärungen.

Familie Roduner hat es gut: Der Vater ist in einer Kaderfunktion tätig und verdient so viel, dass die Mutter ihre Berufstätigkeit seit der ersten Geburt aufgeben und seither hauptberuflich die Erziehung der Kinder und den Haushalt übernehmen konnte. Der Vater versucht, viel Zeit mit der Familie zu verbringen; er kommt über Mittag nach Hause, hilft bei den Hausaufgaben und geht abends nur wenig weg. Wichtig sind Werte wie Hilfsbereitschaft, Respekt und das Bewusstsein, materiell privilegiert zu sein. Eine Familie wie aus dem Bilderbuch.

 

Eine KESB-Bombe

Da schlägt am Dienstag, 01.09.2015,  der Brief der KESB Altstätten wie eine Bombe ein. Die Schule Eichberg SG habe wegen Sohn Ben eine Gefährdungsmeldung gemacht. Mehr steht nicht, niemand will Auskunft geben. Erst nach Tagen erfahren die tief verunsicherten Eltern den Vorwurf: Der Klassenlehrerin sei im Turnunterricht ein blauer Fleck aufgefallen. Nach eingehender Befragung habe Ben dies damit erklärt, er und seine Geschwister würden vom Vater manchmal geschlagen, wenn sie nicht gehorchen. Es ist September, der Vorfall ist bereits sechs Monate alt und seither gibt es nichts, was den abenteuerlichen Vorwurf bestätigt hätte. Dennoch wird durch die KESB ein „interventionsorientierter Abklärungsauftrag“ vergeben.

 

Die Aufklärungswelle rollt

Nun rollt die Abklärungswelle an. Die beauftragte Stelle holt Akten und Schweigepflichtentbindungen ein, führt Telefonate und schreibt unzählige Briefe und Mails. Mutter, Vater, alle drei Kinder, die Lehrer der Kinder, die Schulsozialarbeiterin, sowie der Hausarzt werden eingehend und bis zu vier Mal stundenlang befragt. Gesundheit, Lebenssituation, Tagesstruktur, Umfeld, soziales Netz, Integration, Wohnsituation, Erziehung, körperliche Pflege, Sozialkontakte, alles wird monatelang beobachtet. Die Eltern fühlen sich erniedrigt und behandelt wie Schwerverbrecher. Roduners Weihnachten finden in trüber Stimmung statt.

 

„Interventionsorientierte Abklärung“

Dann kommt der Bericht: Die „interventionsorientierte Abklärung“ zeichnet ein Bild voller Harmonie. Niemand hat je irgendetwas von Gewaltanwendung in welcher Form auch immer gehört. Im Gegenteil: Die Familie ist bestens aufgestellt, die Kinder sind wohlbehütet und zufrieden. Die Geschichte mit der Kelle scheint eine Erfindung Bens zu sein, entstanden weil die Lehrerin auf ihn einredete. Das Verhältnis zu dieser Lehrerin war indes schon vorher getrübt. Sie wollte Ben seit langem „fördern“. Bei Ben gebe es Hinweise auf ADHS, sprachliche Schwierigkeiten, eine Entwicklungsverzögerung sowie Auffälligkeiten in der Fein- und Grobmotorik. Auch die Sach-, Sozial- und Selbstkompetenz sei mangelhaft, er benötige Logopädie und Förderung in Psychomotorik. Dies stiess und stösst bei den Eltern auf Ablehnung, zumal Ben mit einem Notenschnitt von 5 glänzt… Die Eltern rätseln: Wollte die Schule mit der Gefährdungsmeldung Druck auf die – wie sie offenbar findet – konservative und förderungskritische Familie ausüben?

 

Drohungen bis zum Schluss

Obwohl es keinen ernsthaften Hinweis auf Gefährdung des Kindeswohls gibt, gibt die Abklärungsstelle nicht auf. Sie empfiehlt Fördermassnahmen und versetzt ihre Empfehlung gegenüber den renitenten Eltern mit einer handfesten Drohung: „Besteht weiterhin Dissenz zwischen Eltern und Schule (…) empfiehlt die Berichterstatterin eine kinderpsychologische Abklärung von Ben.“ Die Eltern wehren sich auch dagegen. Mit Erfolg: Am 8. Januar, fast 9 Monate nach dem angeblichen Vorfall, teilt die KESB Rheintal mit, dass „zurzeit“ keine Kindswohlgefährdung bestehe. Das Verfahren sie damit abgeschlossen. Die Familie Roduner ist zwar vollständig rehabilitiert, aber die monatelange Abklärerei hat Zeit, Geld und Nerven gekostet.

 

Einordnung

Die Geschichte zeigt das Problem der KESB. Erhält sie eine Gefährdungsmeldung, so ist sie fast gezwungen, Massnahmen einzuleiten. Weil die Behörde viel weiter weg ist als die Vormundschaftsbehörde früher, muss sie dies selbst in Fällen tun, in denen früher ein oder zwei Telefonate gereicht hätten, um Entwarnung zu geben. Das erhöht auch das Missbrauchspotential. Selbst mit einer völlig aus der Luft gegriffenen Gefährdungsmeldung kann praktisch jedermann diskreditiert und aus heiterem Himmel in ein sehr belastendes Verfahren gezogen werden. Das Parlament ist daher angehalten, die nötigen Korrekturen vorzunehmen.

 

Hermann Lei, Kantonsrat SVP, Frauenfeld

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17.12.15 Fröhliche Jahresendfeier!

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151218-24

Politisch korrekte Weihnachten

 

 

Von Herman Lei, Kantonsrat, Frauenfeld TG

 

Flüchtlinge, Asylbewerber und Dschihadisten – sie alle stören sich an unseren christlichen Bräuchen. Eilfertige Behörden sorgen deshalb dafür, dass die christliche Symbolik aus unserem gelebten Alltag verschwindet.

 

Josef, Maria und das Jesuskind standen gerade einmal 24 Stunden in der Krippe unter dem offiziellen Weihnachtsbaum. Dann liess der Neuenburger SP-Stadtrat Olivier Arni die Holzkrippe entfernen. «Die Tanne soll nicht mit religiösen Symbolen in Verbindung gebracht werden», rechtfertigte der Stadtrat die Abräumaktion. «Es ist eine Tanne für alle Bürger, konfessionslose und gläubige.»

 

Mit der Verbannung christlicher Symbole steht der SP-Stadtrat nicht allein. Aus Angst vor Andersgläubigen singen unsere Schüler nicht mehr «Stille Nacht, heilige Nacht», sondern «Zimetstärn hani gern». Behörden versenden Neujahrsgrüsse statt Weihnachtskarten und wünschen an der «Jahresendfeier» fröhliche Feiertage statt «frohe Weihnachten». Die Umdeutung christlicher Symbolik zu Weihnachten erinnert an die DDR, wo Engel zu «geflügelten Jahresend-Figuren» wurden. Auch der Samichlaus hat’s immer schwerer: Nichtchristlichen Eltern passt der katholische Heilige nicht. Bald sind Ostern oder Pfingsten dran.

 

In ganz Europa gehen die Lichter aus: Der Weihnachtsbaum von Paris musste aus Angst vor terroristischen Anschlägen durch Islamisten weichen. In mehreren deutschen Städten werden «Weihnachtsmärkte» zu «Winterfesten», weil Nicht-Christen sich am Namen stören könnten. In Nordrhein-Westfalen wollte Die Linke den Tag des Heiligen Martin in «Sonne-Mond-und-Sterne-Fest» umbenennen, um Kinder anderer Kulturkreise nicht mit christlichen Traditionen zu belasten. In Solingen will man statt der «Weihnachtsbeleuchtung» das «Winterlicht» anzünden. Wegen der «Flüchtlinge» wird das vorweihnachtliche Brauchtum auch in Österreich zurückgedrängt: Diverse Krampusläufe – vielerorts fixer Bestandteil der Adventsbräuche – wurden abgesagt. Der «Krampus» ist eine Schreckgestalt in Begleitung des heiligen Nikolaus. Während der Nikolaus die braven Kinder beschenkt, werden die unartigen vom Krampus bestraft. Die Masken würden die «Flüchtlinge» erschrecken, hiess es.

 

Das christliche Abendland knickt ein, um Anhänger anderer Religionen keinen Anlass zum Zorn zu bieten. Insbesondere die Dominanz des Islam in der Öffentlichkeit nimmt zu, auch weil viele die christlichen Werte nicht verteidigen und leben.

 

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen nicht etwa «schöne Festtage» und bestelle Ihnen auch keine netten «Neujahresgrüsse», sondern wünsche Ihnen und Ihren Liebsten schlicht und einfach «besinnliche Weihnachten»!

 

Hermann Lei, Frauenfeld

 

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3.12.15 Schweizer raus – Asylbewerber rei

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Enteignung und Zwangsunterbringung

SZ Nr 23 Di 1600 (2)

Die freundliche Beamtin weist ihren Ausweis vor und stellt sich Ihnen als „Sachverständige Zwangsunterbringung“ vor: „Guten Tag, wir prüfen im Rahmen des eidgenössischen Asylunterbringungskonzepts die Kapazität Ihrer Wohnung. Wie viele Asylbewerber können hier wohnen?“ Solche Allmachtsfantasien unserer Behörden sind leider nicht reines Wunschdenken. Die radikale Massnahme von Enteignungen ist bereits beschlossene Sache. Zwangsunterbringungen werden folgen, wenn wir nicht Widerstand leisten.

„Es geht um die Aufnahme von Flüchtlingen. Darf ich eintreten?“ sagt die Beamtin bestimmt. Sie darf. Denn wer sich der systematischen Kategorisierung geeigneten Wohnraums widersetzt riskiert die Enteignung. Einige Fälle widerspenstiger Hauseigentümer, welche ihr Haus inzwischen nur noch von aussen sehen dürfen, hat der Blick in den letzten Wochen triumphierend vermeldet („Bonzen raus, Flüchtlinge rein – Ego-Eigentümer enteignet!“). Und so liefern Sie dem zuständigen Amt wohl bald Angaben zu Ihrer Wohnungsgrösse, damit die Stadt „Flüchtlinge“ einquartieren kann.

 

Deutschland weniger radikal

Andere Länder sind schon so weit: Berlin hat bereits Immobilien beschlagnahmt. Geplant ist die Befüllung einer prachtvollen Wohnanlage aus der Gründerzeit im Stadtteil Kreuzberg mit „Flüchtlingen“. In der kleinen Stadt Olpe in Nordrhein-Westfalen traf es ein früheres Familienhotel. Die Beschlagnahmung einer Sportanlage hat angeblich den Pächter des dazugehörenden Restaurants arbeitslos gemacht. Es ist vorgekommen dass ein Bezirksamt die Kontrolle über eine von Flüchtlingen beschlagnahmte Schule verloren hat. Privates Eigentum bleibt in Deutschland indes vorerst unangetastet. Nicht so in der Schweiz. Denn das Parlament hat im Herbst ein neues Asylgesetz verabschiedet: mit Gratisanwälten (Gratis für die Asylbewerber) und Enteignungen auch gegen Private will man der Asylflut Herr werden.

 

Gratisanwälte und Enteignungen

Die Entrechtung der Schweizer hat Methode: Das neue „Plangenehmigungsverfahren“ ermöglicht es dem Bund, ohne Zustimmung von Kantonen oder Gemeinden Bundesasylzentren zu erstellen. Das nach geltendem Recht notwendige ordentliche Baubewilligungsverfahren muss nicht durchgeführt werden. Während also der gesetzestreue Bürger sich dem umständlichen Bewilligungsgverfahren unterziehen muss, darf der Bund bauen wo und wie er will. Zudem wird das EJPD ermächtigt, „nötigenfalls Enteignungen durchzuführen“. Der Bund ist also nicht nur Genehmigungsbehörde für das Plangenehmigungsverfahren (das sonst nur bei Gasleitungen, Eisenbahnen, Hochspannungsleitungen usw. zur Anwendung kommt), sondern auch ausführende Kraft des Enteignungsverfahrens. Es darf schweizerische Hauseigentümer aus- und Asylbewerber einquartieren.

 

Erkämpfte Eigentumsgarantie

Die Eigentumsgarantie ist ein grundlegendes Recht und musste über Jahrhunderte durch den Bürger, als Schutz vor Totalitarismus und Willkür, erkämpft werden. Die Verfassungen der nordamerikanischen Staaten ab 1776, die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in Frankreich 1789 und die Helvetische Verfassung von 1798 enthielten sie. Heute schreibt Art. 26 der Bundesverfassung „Das Eigentum ist gewährleistet.“ Enteignungen sind aber möglich, sofern ein öffentliches Interesse dies unbedingt erforderlich macht. Bislang wurde das Enteignungsrecht vorwiegend beim Strassenbau-, Eisenbahnbau oder der Energieversorgung verwendet. Die Enteignung eines Streifens Bauland für die Erstellung einer Strasse kann also notwendig werden, desgleichen für die Erstellung eines Seeuferweges.

 

Füsse auf dem Tisch

Aeusserst selten aber ist die totale Enteignung von Grund und Haus, gewissermassen die Vertreibung des Eigentümers. Weder für Kinder, die kein Schulhaus haben, noch für alte Leute, welche ein Altersheim benötigen wird enteignet; immer wird nach anderen Lösungen gesucht. Aber für Asylbewerber dürfen Schweizer vertrieben werden. Mit diesem staatlichen Zugriff auf privates Eigentum hat das Parlament eine Grenze überschritten, eine totalitäre Allmachtsfantasie umgesetzt. Und schon bald platziert der selbstbewusste „Flüchtling“ in Ihrer Stube seine Füsse auf dem Salontisch.

 

Hermann Lei, Kantonsrat SVP, Frauenfeld

 

P.S.: Die SVP hat dagegen das Referendum ergriffen.

 

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