Bye bye Billag – so sparen Sie beim Gebührenmonster Billag!

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Gemäss Medienminister Leuenberger gibt es im Schweizer Fernsehen „zu viel SVP“. Deshalb hat der rote Magistrat vorsorglich den Weck installiert, damit das rote Staatsfernsehen noch klarer auf Anti-SVP und auf Europakurs getrimmt wird. Schauen wir dem nicht tatenlos zu – sparen wir Weck weg!

Politkumpanei und Pressefreiheit

Die Pressefreiheit ist die Basis der demokratischen Ordnung und es ist die tiefe Überzeugung eines jeden Demokraten, dass die beste und vernünftigste Ansicht sich durchsetzt. Die Medien sind zuständig für die grosse, permanente, umfassende, bevölkerungsumspannende Information, für den Gedankenwettbewerb. Artikel 17 unserer Bundesverfassung gewährt deshalb die „Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen“ und Art. 93 Abs. 3 BV garantiert die Autonomie der Programmgestaltung. Dieses verfassungsmässige Recht ist Bundesrat Moritz Leuenberger (SP) ein Dorn im Auge. Mit dem neuen Bundesgesetz über Radio- und Fernsehen (RTVG) hat er deshalb den Privatsendern einen publizistischen Maulkorb umgelegt, denn diese sind nun von Leuenberger mannigfaltig abhängig. In einem weiteren Schritt installierte der Medienminister seinen Freund und Politkomplizen Roger Weck in einem bewundernswürdigen Manöver als SRG-Generaldirektor.

Schlechtreden und totschweigen

Ende Mai ging Leuenberger sogar noch einen Schritt weiter. In einer Rede gab der Medienminister den öffentlich-rechtlichen Sendern den Tarif durch: Das Fernsehen habe der SVP überproportional Aufmerksamkeit geschenkt. Die SRG habe so die politische Traktandenliste einer Minderheit übernommen und sie mit medialer Macht aufgebläht. Das sei journalistisch äusserst fragwürdig und er sei froh, sei beim neuen Generaldirektor (Roger Weck) auf das Kriterium journalistische Qualität geachtet worden. Im Klartext: Die Strategie, die SVP schlechtzureden ist gescheitert, die SVP muss jetzt von den Medien totgeschwiegen werden. Dieser bundesrätliche Eingriff in die Medienfreiheit ist bedenklich. Der Medienminister plädiert für ein Staatsfernsehen nach seinen politischen Präferenzen. Und er will mehr Geld dafür. Das gilt es zu verhindern.

Bye bye Billag

Finanziert wird die SRG bekanntlich durch Gebühren. Jeder Haushalt unterstützt das linke Staatsfernsehen mit jährlich fast Fr. 500.-, Tendenz steigend. Wer kann, sollte sich dem deshalb entziehen: Melden Sie sich bei der Billag, welche die Zwangsgebühren eintreibt, ab. Jammerbriefe der Billag, welche Sie zur Wiederanmeldung überreden wollen, dürfen Sie danach ruhig ignorieren. Sollte ein Billag-Kontrolleur bei Ihnen auftauchen, so sagen Sie ihm, Sie hätten keine Geräte mehr. Weitere Auskünfte müssen und sollen Sie nicht geben und schon gar nicht sind Sie verpflichtet, ihn ins Haus zu lassen.

Inskünftig haben Sie so jedes Jahr Fr. 500.– mehr in der Tasche – und die SRG weniger. So sparen wir den Weck weg.

Hermann Lei, Rechtsanwalt und SVP-Kantonsrat

P.S.: Auf www.sf.tv kann man übrigens viele Sendungen des Schweizer Fernsehens (z.B. Tagesschau, Arena, Kassensturz etc.) gratis und in guter Qualität anschauen. So macht Sparen Spass!

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8 Antworten zu Bye bye Billag – so sparen Sie beim Gebührenmonster Billag!

  1. Abacus sagt:

    Wenn sie auf Billag verzichten, dann müssten sie konsequenterweise auch auf sf.tv verzichten. Alles andere zeigt nur ihr fehlendes Rechtsbewusstsein. Aber als SVP-Mann ist das ja heutzutage Norm..

  2. Andy sagt:

    Fernseher abmelden und wieder anfangen selber zu denken, Fernseher in der Brockenstube bringen und mit der gewonnenen Zeit etwas vernünftiges machen und dabei noch Geld sparen. Ich mache es schon lange so. Es lebt sich sogar viel angenehmer. Nur die lästige Abrufe und Besuche der Billag bleiben mir. Ich habe zwar kein Fernseher mehr und auch kein Radio, aber ich verweigere auch die Auskunft. Der Schnüffelstaat soll bitte draussen bleiben. Oder wenn sie es wirklich wissen wollen, Onkel Obama fragen.

  3. MedienNews sagt:

    Eine Unterschriftensammlung um die Empfangsgebühren abzuschaffen wurde am 12.11.2013 gestartet.

    Unterschriftenbogen zum Ausdrucken und Einsenden:
    http://www.solidarische.ch/billag/Radio_und_Fernsehen_-_ohne_Billag.pdf

    Informationen unter:
    http://www.solidarische.ch/billag

    Auszug aus dem Initiativtext:
    Eidgenössische Volksinitiative ‚Radio und Fernsehen – ohne Billag‘
    „Radio und Fernsehen finanzieren sich selbst. Der Bund erhebt keine Empfangsgebühren. Das Empfangen von Programmen begründet keine Beitragspflicht.“

  4. Rotaris Gino sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Niemals hatte ich Kenntnis von einer Firma von Billag AG oder von dieser je etwas
    vernommen. Seit ca. 10 Jahren wohne ich im Kant. Aargau (vorher BS).
    Vor einiger Zeit hatte ich Besuch eines jungen Billag-Beauftragten, welcher sich zwar nicht ausweisen konnte, ein völlig neutrales Auto hatte, dennoch einen kleinen Computer mit Billag AG Texten und Logo mit dabei hatte, so dass ich von dessen korrekter Angabe, dass er vom Staat beauftragt sei, in gutem Glauben ausgehen musste.
    Dieser Herr teilte mir striktiv mit, dass ich bis anhin keine Billag Gebühren bezahlte. Darauf hin musste ich Ihn unterbrechen und ihn fragen, was dies überhaupt sei und was er eigentlich wolle. Er erklärte mir: „Fernsehgebühren“, welche jeder im Staat bezahlen müsse, worauf ich ihm mitteilte, dass ich zu keinem Zeitpunkt weder am alten Wohnort noch am neuen (10 Jahre wohnhaft) irgend eine diesbezügliche Mitteilung oder Information erhielt! Billag AG existiert tatsächlich.
    Er meinte darauf, dass ich grosses Glück gehabt hätte und bis zum 2013 nichts mehr bezahlen müsse aber dafür per sofort für das Jahr 2013 und dann jährlich bezahlen müsse ansonsten der Betrag sofort von Staat gemahnt eingefordert würde!
    Ich solle darauf hin sein Erscheinen und seine Info am Computer bestätigen, was ich leider völlig überrumpelnd und nach seiner androhenden Massnahme der ansonstigen kompletten Nachbezahlungen, dann auch verwirrt und eingeschüchtert, leider zwangsweise machen musste, da dieser nicht locker lies und sich mehrmals deutlich und unmissverständlich drohend wiederholte.
    (hatte früher aus kostengründen einen Schwarz/weiss Fernseher mit Zimmerantenne und kein Radio )

    Billag AG stellt entgegen der Aussage ihres Beauftragten nun folgende Rechnungen:

    Radioempfang (habe immer noch kein Radio, da Swisscomm Casa trio, Radio über V)
    01.02.2009 – 31.12.2010 CHF 323.85 inkl. Mwst.
    01.01.2011 – 30.11. 2013 CHF 493.30

    Fernsehempfang
    01.02.2009 – 31.12.2010 CHF 561.50 inkl. Mwst.
    01.01.2011 – 30.11.2013 CHF 855.25

    Als Familienvater bin ich seit Februar 2013 arbeitslos und weiss nicht wie ich jeden Monat über die Runden komme.
    Ist so etwas und so ein brüskes Vorgehen bei uns in der Schweiz möglich?
    Was kann ich da tun um rückwirkend nicht bezahlen zu müssen?
    Beobachter, Kassensturz, Blick?
    Für Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung und danke Ihnen für Ihre
    geschätzte Antwort in dieser leidigen Angelegenheit.

    Mit freundlichen Grüssen

  5. L. L. sagt:

    Lieber R- G.

    Sie schreiben, Ihnen wurde vom Billag-Mitarbeiter (welche übrigens keine offiziellen Beamtenstati bekleiden, auch wenn sie das gerne glauben machen) irreführend informiert.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, hat er Ihnen versichert, die Gebühren seien erst ab 2013 zu bezahlen. Was sich jedoch später nicht mit der Forderung der billag deckt. De facto müsste dies seitens des Mitarbeiters, bzw. seitens der billag als eine vorsätzliche (bzw. arglistische) Täuschung verstanden werden, und wird im STGB wie folgt festgehalten:

    Art. 146 STGB Betrug

    1.) Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

    2.) Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.

    Da der Mitarbeiter im Auftrag der Billag gehandelt hat, müsste man sich fragen, ob es sich hier nicht sogar um Gewerbsmässigen Betrug handelt. Hierzu bedarf es aber einer tiefergehenden juristischen Analyse.

    Obige Umstände in Betracht gezogen, würde es sich, zumindest so weit ich das aus Ihren Informationen filtern kann, um eine Straftat handeln, welche Sie zur Anzeige bringen können.

    Falls Sie keinen Anwalt vermögen, können Sie in den meisten Kantonen ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung stellen.

    Was in solchen Fällen auch immer eine gute Idee ist: schreiben Sie dem Kassensturz.

    Viel Mut und Erfolg.

    L.

  6. T. sagt:

    Guten Tag

    Die Billag hatte mir 2 mal einen Brief geschickt,den letzen mit einer Online Anmeldung Login und Passwort.Anscheinend hat die Billag bei der Gemeinde, sich nach meinen Daten erkundigt, da im 2 Brief beide Vornamen aufgeschrieben waren.Seit meinem Umzug vor 2 Jahren,wohne ich alleine und hatte mich nicht angemeldet.Da ich beruflich viel im Ausland bin.Anscheinend muss ich mich bei der Billag anmelden.Jedoch stellt sich für mich die Frage, ob ich keine Gerät anmelde oder nur Radio.Wie ist die rechtliche Grundlage, wenn man sich später als der Wohnungseinzug anmeldet.Die Billag müsste mir ja beweisen, seit wann ich in der Wohnung bin.Wer hat ähnliche Erfahrung oder kennt sich mit der Gebühren Eintreiber Firma Billag aus.

    Für kompetente Antworten Danke ich im voraus.

    • M.I. sagt:

      Guten Tag

      Ich wohne mit meinen Eltern zusammen. Letztes Jahr habe ich den Festnetzanschluss bei der Swisscom auf meinen Namen umschreiben lassen und dazu noch ein Vivo Paket abgeschlossen. Mein Vater hat heute auch so einen Brief erhalten. Billag Gebühren bezahlen wir aber bereits. Haben Sie sich schlussendlich gemeldet?

    • Ulli sagt:

      Wie war das Ergebnis? Mit freundlichen Grüßen

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