12.12.16 Asyl auf Zeit

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Massnahmen gegen massenhafte illegale Einwanderung

Die Erteilung von Asyl auf Zeit bedeutet, dass wer als Flüchtling anerkannt wird zwar eine Aufenthaltsbewilligung erhält, diese aber nur befristet, d.h. für eine bestimmte Zeit, z.B. für drei Jahre, ausgestellt wird. Das sollte auch die Schweiz einführen.

 

In ganz Europa wird das Asylrecht durch unechte „Flüchtlinge“ missbraucht und dient dazu, die widerrechtliche Einwanderung zu erzwingen. Mittlerweile sind wir mit einer derart starken Wanderbewegung konfrontiert, dass wir unser Asylrecht überdenken müssen. Art. 55 des Asylgesetzes würde es ermöglichen, den Asylanspruch einzuschränken. Das wäre dringend nötig, aber der Wille, dem Treiben Einhalt zu gebieten, fehlt. Im Gegenteil: Man will jedem Asylbewerber sogar noch einen persönlichen Anwalt schenken. Andere Länder gehen in die andere Richtung.

 

Österreich macht es vor

 

In Österreich wurde kürzlich ein neues Asylgesetz verabschiedet, dass nun eines der schärfsten Gesetze Europas sein soll. Kern dieses neuen Gesetzes ist die Einführung von „Asyl auf Zeit“, also die Befristung des Asylstatus auf maximal drei Jahre. Künftig wird damit generell nur noch für eine Frist von drei Jahren Schutz gewährt – danach läuft das Aufenthaltsrecht automatisch aus. Nach drei Jahren muss geprüft werden, ob die Schutzgründe weiter bestehen. Österreich nähert damit seine Asylbestimmungen an deutsches Recht an, obwohl sich Deutschland erst im letzten Jahr von dieser Regelung entfernt hat.

 

Und die Schweiz?

 

Nach fünf Jahren erhält ein anerkannter Flüchtling automatisch eine Aufenthaltsbewilligung C, d.h. er ist Schweizern praktisch gleichgestellt. Wer keine Asylgründe hat (das sind ca. 75% der Asylbewerber), aber nicht in seine Heimat zurückgeschoben werden kann (das ist wieder die Mehrheit dieser Personen) wird vorläufig in der Schweiz aufgenommen. Diese Personen können ebenfalls nach einigen Jahren eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Das bewirkt, dass es sehr attraktiv ist, auch als unechter Flüchtling in der Schweiz um Asyl zu suchen.

 

Asyl auf Zeit

 

Sollte ein Asyl auf Zeit eingeführt werden, so würde dies im Grundsatz bedeuten, dass alle Asylbewilligungen zunächst für eine bestimmte Zeit erteilt werden und nach Ablauf dieser Frist das Gesuch erneut geprüft werden muss. Neu sollte im Gesetz der Grundsatz verankert werden, dass die Gewährung von Asyl auf eine bestimmte Zeit beschränkt wird (bspw. bei Art. 49 ff. AsylG). Eine solche Regelung ist mit der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbar, da diese eine Überprüfung ermöglicht. Wird ein Asyl auf Zeit eingeführt, würde das für die Flüchtlinge bedeuten, dass sie – trotz Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft – nicht wirklich aufgenommen werden in der Schweiz. Die Aufenthaltsbewilligung wäre nur für eine bestimmte Zeit ausgestellt. Ist der Flüchtling nicht mehr bedroht, so kann und muss er in seine Heimat zurückkehren.

 

Nicht neu

 

Solches ist unserem Asylrecht nicht fremd: bei den vorläufig aufgenommenen Personen wird stets überprüft, ob diese zurückgeschafft werden können. Und gemäss Art. 4 des Asylgesetzes kann die Schweiz Schutzbedürftigen vorübergehenden Schutz gewähren. Die Einführung eines Asyls auf Zeit wirkt abschreckend auf unechte Flüchtlinge. Diese sind ja nicht bedroht, sondern wollen ihre Niederlassung in der Schweiz erschwindeln. Wer weiss, dass er dieses Ziel wohl nicht erreichen wird, wird schon gar nicht erst ein Asylgesuch in der Schweiz stellen. Echte Flüchtlinge hingegen haben nichts zu befürchten und werden auch gerne wieder in ihr Heimatland zurückkehren, wenn die Bedrohung entfallen ist.

 

Vorteile überwiegen deutlich

 

Beim Asyl auf Zeit entsteht zwar ein gewisser Mehraufwand und „Zeitasylflüchtlinge“ entwickeln vielleicht nicht den gleichen Integrationswillen, wie wenn die Bewilligung auf unbestimmte Zeit ausgestellt wird. Auch wird die Arbeitssuche für solche Personen schwieriger. Meines Erachtens überwiegen aber die Vorteile – stark verringerte Asylbewerberzahlen – deutlich. Es sollte daher das „Asyl auf Zeit“ auch in der Schweiz eingeführt werden.

 

Hermann Lei, Kantonsrat SVP, Frauenfeld

 

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