20.11.2012 Tageswoche entschädigt Hermann Lei (Nachtrag)

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Die Tageswoche wollte sich herausreden….. Hier der rechtskräftige Beweis, dass sie verurteilt worden wäre und deshalb 5000.– zahlte !121105 Lei Schreiben Staatsanwaltschaft (4149)

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1.11.12 Wochenzeitung Tageswoche zahlt Hermann Lei Fr. 5000.- wegen falschem Adolf-Hitler-Vorwurf

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Im Artikel „Die halben Rassisten der Volkspartei“ in der Basler Wochenzeitung Tageswoche vom 29.6.2012 wurde Hermann Lei als Halter der Webseite www. adolf-hitler.ch bezeichnet. Daraufhin hat Hermann Lei Klage auf Persönlichkeitsverletzung gegen das Verlagshaus sowie Strafantrag wegen Ehrverletzung gegen den Journalisten eingereicht. Mit Vergleich vom 14.9.2012 hat sich der Autor der Wochenzeitung Tageswoche von seiner falschen Darstellung distanziert und sein diesbezügliches Bedauern ausgesprochen. Weiters wurde eine Gegendarstellung veröffentlicht und der Verlag Neue Medien Basel AG zahlt Hermann Lei für die ungerechtfertigten Vorwürfe eine Entschädigung von Fr. 5‘000.-.120913 Lei Tageswoche Vergleich

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25.10.12 Rassismus-Industrie

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Kaum Rassisten, aber viel Steuergelder

Rassismus-Industrie

Die eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR kämpft gegen Rassismus. Das ist nicht gratis. Und die Kommission sorgt dafür, dass auch viele andere unerschrockene Rassismuskämpfer ihr gutes Auskommen finden. Ein Streifzug durch die Rassismus-Industrie.

Die Schweizerzeit hat sich die Mühe gemacht, zwei Publikationen der eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) anzuschauen. Der Fokus lag darauf, zu sehen, wer alles vom Rassismus profitiert. Selbstverständlich resultiert daraus eine sehr zufällige und lückenhafte Darstellung, denn die Heftchen der EKR wollen nicht zeigen, wer alles vom Rassismus profitiert. Aber wer aufmerksam liest, ahnt, wie viele Rassismuskämpfer ihr Geld in der Rassismus-Industrie verdienen.

Kreis, der Profiteur

Grösster Profiteur war Georg Kreis, welcher während 16 Jahren bis Ende 2011 als Präsident der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) sein Amt zur Hetze gegen die SVP ausnutzte. In der letzten Publikation der EKR unter Kreis bekommt die Volkspartei denn auch ihr Fett nochmals weg: Ungestraft wird die SVP als rechtspopulistisch, rechtsnational, ausländerfeindlich verunglimpft. Kreis hat auch ein „Beratungsnetz für ein Rassismusopfer“ aufgebaut. Was dieses – wahrscheinlich  mit Steuergeldern – tut, ist unklar, aber beteiligt sind eine Menge Organisationen, so „Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus gggfon“, „SOS Rassismus Deutschschweiz“, „Stopp Rassismus Nordwestschweiz“, „Kompetenzzentrum für interkulturelle Konflikte TikK“, „Anlauf- und Beratungsstelle SOS Racisme/Rassismus [MULTIMONDO]“, „Anlaufstelle Gemeinsam! Gegen Rassismus“. Eine Plattform im Kampf erhalten auch viele andere Akteure der Rassismus-Industrie, so z.B. die Geschäftsführerin der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen. Sie ist Ethnologin und als solche natürlich froh um jeden Franken, welche sie nicht in der Privatwirtschaft verdienen muss. Beiträge im Heftchen der EKR finden wir sodann von einer Frau Sfar, welche Mitglied der Steuerungsgruppe des Programms „Gesellschaftliche Integration in Wohngebieten“ ist.

Nebulös und erfolglos

Unterstützt bei ihrem nebulösen Projekt („Rassismus … als transversales … Thema…  partizipativer Ansatz… situative Komplexität….“ etc.) wird Frau Sfar von Frau Müller von der „Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB)“ und vom grossspurig auftretenden „Kompetenzzentrum für interkulturelle Konflikte (TikK)“. Mit im Boot sind sodann nicht weniger als vier Bundesämter. Das grossangelegte Programm scheint dann aber dennoch ein Reinfall gewesen zu sein; die Rede ist von Enttäuschungen und wenig Teilnehmern. Auch Herr Bülent Kaya – seines Zeichens Mitarbeiter bei der Uni Neuenburg – schreibt im Heft der EKR für ein „Forum für Migrationsstudien“. Was er genau tut, bleibt aber schleierhaft, er scheint irgendwelche Berichte zu verfassen.

Erfolgsquote 0%

Die EKR verfasst nicht nur merkwürdige Rassismusberichte und Studien, sie führt auch auf Kosten der Allgemeinheit Beratungen für Rassismusopfer durch. Als Beispiel einer solchen Beratung erwähnt die EKR eine Person, welche von ihrem Vorgesetzten als „Dorftrottel“ beschimpft worden sei. Doch selbst die EKR konnte nach intensiver Beratung des sog. Dorftrottels keine Diskriminierung erkennen. Bei den drei weiteren Beratungen der EKR wollte eine Person gar keine Beratung und die beiden anderen „Rassismusopfer“ brachen den Kontakt zur EKR bald ab. Bei einer solchen Erfolgsquote von 0% müsste jedes Unternehmen in der Privatwirtschaft unverzüglich schliessen. Weil der EKR offenbar die Rassisten ausgehen, empfiehlt sie eine straffere Anwendung von Art. 261 bis (Strafrechtsartikel gegen Rassendiskriminierung), die Verstärkung des Diskriminierungsschutzes im Zivilrecht, ein Bundesrahmengesetz für unabhängige Beschwerdemechanismen gegenüber polizeilichen Übergriffen und den Rückzug des Vorbehalts zu Art. 4 des Rassendiskriminierungseinkommens. Nur indem man den Begriff „Rassismus“ immer weiter fasst, scheint man noch Rassisten zu finden.

EKR für Burka

Dabei wäre es doch ganz einfach: Die EKR könnte sich einmal selber untersuchen. Denn sie setzt sich allen Ernstes für das Tragen von Burkas im Schwimmbad ein. Ein Verbot der menschenverachtenden Ganzköperverschleierung im Freibad findet die EKR nämlich explizit „verfehlt“. Müsste da die EKR nicht gegen sich selber einschreiten? Ungenutzte und unnütze Beratungen, wortwolkige, unverständliche Berichte und Einsatz für die Vollverschleierung der Frau. Wer davon noch nicht genug hat, kann sich bei der EKR auch mit weiterführender Literatur eindecken, so viel er will. Über 26 Publikationen können gratis (das heisst auf Kosten der Steuerzahler) bestellt werden.

Eines wird klar: Wenn auch die Wirtschaft im Moment stockt, die Rassismus-Industrie floriert. Auch ohne Rassisten.

Hermann Lei, Frauenfeld

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Persönlichkeitsverletzung durch Rassismusvorwurf – Präsident JSVP Thurgau erhält vor Bundesgericht recht

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120919 Kasper Medienmitteilung BGer

120919 Kasper PM

Die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus GRA hat Äusserungen von Benjamin Kasper mit „Verbaler Rassismus“ betitelt und in ihre „Chronologie der rassistischen Vorfälle in der Schweiz“ eingereiht. Das Bundesgericht hat mit aller Klarheit festgestellt, dass Kasper dadurch in seiner Ehre verletzt wurde.

Die GRA wird unter Strafandrohung verpflichtet, ihre Verunglimpfung aus ihren Publikationsmitteln zu entfernen und muss an der bisherigen Stelle einen Auszug aus dem Urteil veröffentlichen. Zudem muss sie Benjamin Kasper entschädigen.

Benjamin Kasper meint dazu:

„Das Urteil des Bundesgerichts ist äusserst zufriedenstellend und gibt Hoffnung, im Schweizer Rechtsstaat noch Gerechtigkeit zu finden. Andererseits ist es bedenklich, dass ich das Recht auf freie Meinungsäusserung, ohne in meiner Persönlichkeit verletzt zu werden, gerichtlich erkämpfen musste.

Die Empörung über die Bezichtigung als Rassist durch die GRA war nicht nur bei mir
gross. Während der Prozessphase erhielt ich von allen Seiten Zuspruch, selbst von politischen Gegnern und Personen, die gegen das Minarettverbot gestimmt haben. Der Entscheid des Bundesgerichts überrascht daher auch nicht, hat das oberste Schweizer Gericht doch einen völlig logischen Schluss gezogen.

Ich sehe im Urteil des Bundesgerichts nicht nur eine Richtigstellung für meinen persönlichen Fall, sondern eine wegweisende Klarstellung, dass andere Meinungen nicht einfach durch den Rassismusvorwurf unterdrückt werden können.“

Hermann Lei, Anwalt von Benjamin Kasper, sagt:

„Die GRA hat den Eintrag über Benjamin Kasper in dem Bewusstsein veröffentlicht, ihm dadurch gesellschaftlich und auch beruflich zu schaden. Gerade in der heutigen Gesellschaft, die auf das Thema Rassismus sensibilisiert ist, ist ein Rassismusvorwurf verheerend. Er schadete dem gesellschaftlichen Ansehen des Präsidenten der Jungen SVP Thurgau erheblich. Es ist leider üblich geworden, alle zu verunglimpfen, die eine andere Meinung haben.

Doch es kann und darf nicht sein, dass alle Vertreter eines politischen Anliegens, welche sich für etwas einsetzen und sich somit automatisch gegen etwas aussprechen, als Rassisten abgestempelt werden. Das Bundesgericht zeigt denn auch mit aller Klarheit, dass die übertriebene und undifferenzierte Etikettierung als rassistisch das Gesetz verletzt und vor Gericht enden kann. Das Bundesgericht hat gezeigt, dass es wichtig ist, dass politische Meinungen geäussert werden können.

Soweit ersichtlich ist das Urteil das erste in der Schweiz, welches unmissverständlich feststellt, dass ein ungerechtfertigter Rassismusvorwurf ehrverletzend ist. In diesem Sinne ist die Bedeutung des Urteils immens.“

Für Rückfragen: Hermann Lei, 071 622 42 82
Benjamin Kasper, 079 937 14 95

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14.9.12 Der vergessene Krieg

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Heldenhafte Schweizer Armee – was linke Reiseführer verschweigen

In den Sommerferien erkundete ich mit meiner Familie wieder einmal das Tessin. Spannend ist eine Tour zu den „Bagni di Craveggia“, zuhinterst im Valle Onsernone. Die Strasse dorthin endet in Spruga, neben einer kleinen Osteria. Ein bequemer Weg erlaubt ein gemächliches Wandern hinab ins Tal. Nach einer guten halben Stunde endet das Strässchen und  man erreicht den Fluss. Hier entspringt am gegenüberliegenden italienischen Ufer eine heisse Quelle und plätschert durch die Ruinen eines ehemaligen Kurbades. Der Ort ist geschichtsträchtig – hier kam es beinahe zum Krieg zwischen der Schweizer Armee und dem faschistischen Italien.

Bäderfahrten

1881 wurde hier ein Hotel gebaut, das letztmals 1986 von Lawinen bis auf die heute sichtbaren Reste zerstört worden ist. Die verbliebenen Badruinen sind gesichert, sodass man sich gefahrlos in den weissen Wannen aus dem 19. Jahrhundert fotografieren kann. Die Quelltemperatur beträgt um die 28 Grad, das warme Wasser fliesst in eine riesige Granitzisterne, welche einen dunklen Raum fast ausfüllt. Hier kann man im warmen, sauberen Wasser ein Bad nehmen. Den Tipp für die schöne Tour entnahm ich dem Buch „Bäderfahrten“ (2002) von Jürg Frischknecht und Ursula Bauer. Jürg Frischknecht wurde bekannt, weil er 1976 zu der linksradikalen Gruppe gehörte, die auf spektakuläre Weise in das Archiv von Ernst Cincera eindrang. Und seit seinen Büchern «Unheimliche Patrioten. Politische Reaktion in der Schweiz» (1979) und «Rechte Seilschaften» (1998) gilt er als Gesinnungswächter und bestimmt den Bedrohungsgrad rechtsextremer Gefahr in der Schweiz. Seine Reise- und Wanderbücher aber sind sehr zu empfehlen, auch wenn er es mit der mittelschullehrerhaften Schwärmerei für heldenhafte Partisanen und verfeinerte Polenta manchmal etwas übertreibt.

Beinahe Krieg

Am Flussufer des Isorno also nahm ich den Reiseführer des linken Autors zur Hand und las von der Geschichte der Bäder. Drei Partisanen seien hier 1944 von den Nazis erschossen worden. „Die Schweizer Grenztruppen durften Bewaffnete nur im Falle von Lebensgefahr ins Land lassen.“ heisst es vorwurfsvoll.  Zuhause wollte ich mehr über diese Geschichte wissen. Und entdeckte, dass der linke Gesinnungswächter Frischknecht den Lesern Wesentliches verschweigt, wahrscheinlich weil es nicht in sein Geschichtsbild der angeblich anpasserischen Schweiz im zweiten Weltkrieg passt.  In Tat und Wahrheit ereignete sich an diesem Fluss nämlich ein Stück heldenhafte Schweizergeschichte,  welches linke Geschichtsklitterer vergessen machen wollen: Am 18. und 19. Oktober 1944 fand hier die „Battaglia dei Bagni di Craveggia“ statt, ein „Grenzgefecht“ zwischen deutsch-italienischen Faschisten und der Schweizer Armee. Mit dem erfolgreichen Vormarsch der alliierten Truppen durch Italien nach Norden bilden sich verschiedene „freie Republiken“, so auch die „Repubblica d’Ossola“. Den Partisanen gelang es, die faschistischen Machthaber zu vertreiben. Die Republik d’Ossola umfasste das Gebiet vom Monte-Rosa-Massiv im Westen bis nach Cannobio am Lago Maggiore im Osten. Die Republik Ossola wurde von den Tessinern unterstützt, ging aber bald unter, als faschistische Truppen den Hauptort Domodossola zurückeroberten. Viele Partisanen flohen.

Ein Ultimatum

Ungefähr fünfhundert Flüchtlinge, die Hälfte Zivilisten, unter ihnen 37 Frauen und 31 Kinder, wollten sich am 18. Oktober 1944 nach einer abenteuerlichen Flucht beim Kurbad Craveggia in die Schweiz in Sicherheit bringen. Eine schwer bewaffnete, etwa 200 Mann starke faschistische Militäreinheit mitsamt drei oder vier deutschen SS-Offizieren war den Flüchtenden auf den Fersen. Die Truppe eröffnete mit ihren Geschützen bei den Bädern das Feuer auf die Partisanen und die Zivilpersonen. Zwei Tote und viele Verletzte waren das Ergebnis des Kampfes. Die restlichen Flüchtlinge flohen hinauf ins schweizerische Spruga. Dort war die Schweizer Armee nur schwach präsent. Der Kommandant der italienischen Armeeeinheit forderte deshalb die unverzügliche Auslieferung der in die Schweiz Geflüchteten bis zum nächsten Morgen um sechs Uhr früh. Sollten die Schweizer das Ultimatum nicht einhalten, würde er seiner Einheit den Befehl zum Angriff auf Spruga erteilen. Die Schweizer Armeeführung handelte sofort: Drei motorisierte Gruppen einer Grenadierkompanie wurden ins entlegene Dorf verschoben und erreichten Spruga um 22 Uhr, die übrigen Grenadiere trafen nach einem Gewaltmarsch von sechzig Kilometern in den frühen Nachtstunden dort ein und  begannen mit dem Stellungsbau. Eine unglaubliche Leistung!

Die Nazis ziehen ab

Am folgenden Morgen wurde dem italienischen Kommandanten mitgeteilt, es würden keine Flüchtlinge ausgeliefert und einem Angriff werde man sich mit Waffengewalt widersetzen. Nach einem Blick auf die inzwischen errichteten Schweizer Geschützstellungen mässigte der italienische Kommandant seinen bisher arroganten Ton und zog sich zur Beratung zurück. Wenige Zeit später brach die Truppe des faschistischen Italien ihre Stellungen ab und verliess das Onsernonetal.

Frischknecht war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Ich wage dennoch die These: Frischknecht ist diese Geschichte zweifellos bekannt. Aber sorgsam umgeht er sie in seinem Reiseführer, weil sie nicht in sein Geschichts- und Weltbild passt. Und deshalb sollen seine Leser sie auch nicht erfahren – was nicht sein darf wird aus der Wahrnehmung und aus der Geschichtsschreibung entfernt. Diese kleine Begebenheit eröffnet uns Einblick in das totalitäre Denken und Handeln der Linken.

Ich lege das Buch Frischknechts beiseite, steige nach einem Bad im kalten Wasser des Isorno nochmals in die Wanne mit warmen Wasser und denke an das fast vergessene Ereignis hier am Fluss. Hier waren unbekannte Schweizer Wehrmänner bereit gestanden, ihr Leben für die Freiheit zu lassen. Wir werden sie nicht vergessen.

Hermann Lei, Frauenfeld

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5.7.2012 Der heilige Hildebrand

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Ein Dokumentarfilm des Schweizer Fernsehens fasst zusammen, was bisher von den Medien unterdrückt wurde: Philipp Hildebrand hat der Nationalbank einen Scherbenhaufen hinterlassen, hat spekuliert und gelogen und musste vom Bankrat zum Rücktritt gezwungen werden. Viele Fragen sind aber immer noch offen und werden mit Hilfe einer Stillschweigeklausel, welche Hildebrand seinen Arbeitgebern abtrotzte, unter dem Teppich gehalten. Die Schweizerzeit fasst Aussagen aus dem Film zusammen.

Im Januar 2010 wird Philip Hildebrand Präsident der Nationalbank der Schweiz. Seine Amtszeit beginnt laut Experten mit einem Sündenfall: Hildebrand kündigt an, die expansive Geldpolitik nicht mehr weiter zu führen. Der Eurokurs fällt sofort unter 1.50 und sollte sich nie wieder erholen. Hildebrand muss massiv Euro kaufen, der Devisenbestand schnellt in die Höhe – aber der Erfolg bleibt aus. Hildebrand habe zu früh und panikartig reagiert, einen Zick-Zack-Kurs geführt, sagen die Experten.

Spekulant Hildebrand

15.8.2011: Hildebrand verabredet sich mit seinem privaten Kundenberater Felix S. Er gibt ihm den Auftrag, Nestle und Roche-Aktien für rund 50‘000 Fr. zu kaufen. Das Urteil der Experten ist einhellig: Prof. Peter Bernholz, die Autorität in Sachen Notenbanken, sagt: „Das ist nicht zu verantworten.“ Drei Wochen später wird der Kurs steigen, eine Folge seines Mindestkursentscheides. Hildebrand kann es nicht lassen, will nun auch Dollar kaufen. Seine Frau gibt daraufhin den Auftrag, für 400‘000.- Fr. Dollar zu beschaffen. Am nächsten Tag findet Hildebrand auf seinem Computer die Bestätigung zum Dollarkauf. Sein Bankberater schreibt, die Transaktion müsse aber von Hildebrand offiziell bestätigt werden. Hildebrand bekommt kalte Füsse: Um 07.36 Uhr mailt er seinem Kundenberater, er habe ihn dafür nicht autorisiert. Er werde die Transaktionen dem Controlling-Chef des SNB, Hans Kuhn, vorlegen müssen. Der Kundenberater widerspricht um 08.00 Uhr: Er, Hildebrand, habe den Kauf am Vortag gutgeheissen. Dieses Mail, das ihn zum Rücktritt zwingen wird, leitet Hildebrand nicht an Hans Kuhn weiter. Später wird er erklären, er habe das Mail vergessen…. Kuhn, der Controlling-Chef der SNB, schreibt Hildebrand zurück: „Keine Wiederholung!“ Wenige Wochen später handelt Hildebrand jedoch erneut mit Dollar, diesmal informiert er Kuhn nicht mehr…

Es sickert durch

Die Spekulationen Hildebrands sind bei seiner Bank Sarasin Kaffeegespräch. Kontoauszüge gelangen zu Christoph Blocher. Dieser trifft Calmy-Rey dreimal. Calmy Rey fragt nach konkreten Beweisen. Blocher zeigt Kopien der Bankauszüge. Am 15.12. wird eine Untersuchung wird eingeleitet. Eine Woche später, am 23.12., liegt ein Untersuchungsbericht über die Spekulationen vor. Und am Abend informiert die Nationalbank mit einer rätselhaften Pressemitteilung: Es seien keine unzulässigen Transaktionen vorgenommen worden, entsprechende Gerüchte seien haltlos. Verantwortlich für den verwirrlichen Text ist Hansueli Raggenbass, Bankratspräsident. Der Mit dem Text der Pressemitteilung habe man Blocher die Gelegenheit zum „geordneten Rückzug“ geben wollen, so die merkwürdige Erklärung später. Irgendjemand informiert nun die Sonntagszeitung über Blocher. Damit soll versucht werden, von Hildebrand abzulenken. Daraufhin wird die Weltwoche informiert. Am 4.1.2012 bringt die Weltwoche ihre berühmte Titelgeschichte. Es wird klar, dass die Hildebrands mit den Transaktionen, deren Wert sie selber bestimmen konnten, innert sechs Wochen einen Gewinn von 75‘000.- Fr. gemacht hatten.

Hildebrand geht in die Offensive

Hildebrand geht nun in die Offensive, kündigt eine Pressekonferenz an und veröffentlicht den Prüfbericht der PWC. Detailliert kann man hier nachlesen, weshalb Hildebrand von den Transaktionen nichts gewusst haben soll. Das belastende Mail hingegen wird nach wie vor nicht veröffentlicht. Der Kundenberater Felix S. telefoniert Hildebrand am späten Abend. Er weist ihn auf seine E-Mail-Antwort von 08.00 Uhr hin. Hildebrand erwidert, er könne sich nicht daran erinnern. Am nächsten Morgen wird das Mail ausgedruckt auf Hildebrands Pult liegen. Am Donnerstag, 5.1.2012, 16.00 Uhr folgt die Pressekonferenz auf die die Schweiz wartet. Etwa eine halbe Stunde vor der Medienkonferenz wurde Raggenbass informiert, dass offenbar ein neues E-Mail aufgetaucht sei, das Hildebrand belaste. Hildebrand weiss, dass sich seine Position, er habe vom E-Mail nichts gewusst, nicht mehr wird halten lassen. Trotzdem erwähnt er das Mail in der Pressekonferenz nicht. Hildebrand schiebt dagegen die Schuld auf seine Frau. Doch am nächsten Tag ca. 12.00 Uhr ist klar, Hildebrand hat das E-Mail erhalten. Computerspezialisten der Nationalbank haben das E-Mail in der Mailbox Hildebrands gefunden.

Glaubwürdigkeit Hildebrands zerstört

Daraufhin folgt eine Krisensitzung des Bankrats. Die Bankräte sind wie vor den Kopf gestossen. Im Dezember haben sie Hildebrand geglaubt, als er sagte, er habe nichts vom Dollarkauf gewusst. Jetzt erfahren sie, dass es vor dem Kauf sogar ein ausführliches Gespräch mit Hildebrands Kundenberater gab. Sie sehen nur noch einen Ausweg: Rücktritt. Raggenbass trifft sich nach der Sitzung mit Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Er informiert sie über die neuen Dokumente, denn sie hat in Kürze einen Auftritt in der Arena. Dennoch stellt sich Widmer-Schlumpf in der Arena hinter Hildebrand. Die neu aufgetauchten Dokumente erwähnt sie nicht.

Widmer-Schlumpf stützt Hildebrand wieder

Niemand ahnt, dass an diesem Abend eine weitere Krisensitzung des Bankrates stattfindet. Raggenbass und Vize Studer und orientieren über das Ergebnis vom Vortag. Sie schlagen den Rücktritt vor, zeigen das E-Mail und einen Kundenrapport über das Gespräch zwischen dem Bankberater und Hildebrand. Hildebrand kämpft um seinen Posten, verweist auf seine internationalen Kontakte, vergeblich. Hildebrand muss einsehen, dass er zurücktreten muss. Es wird diskutiert, ob das E-Mail und der Kundenrapport öffentlich gemacht werden soll. Hildebrand wehrt sich. Der Bankrat setzt sich aber durch. Am Abend rufen Raggenbass und Hildebrand gemeinsam die Bundespräsidentin an. Sie teilen ihr den Rücktrittsentscheid mit. Man einigt sich, montags die Öffentlichkeit zu informieren. Am Sonntagmorgen ist alles anders. Hildebrand hat seine Zusage zurückgezogen. Dies nach einer Telefonkonferenz des Bundesrates, initiiert von Widmer-Schlumpf, in dem Hildebrand der Rücken gestärkt wird. Am Sonntagabend findet nochmals eine Krisensitzung des Bankrats mit Hildebrand statt. Was an dieser Krisensitzung am Abend passiert, darüber will niemand sprechen. Zum Schutz von Philip Hildebrand, betont ein Teilnehmer dieser Sitzung. Hildebrand und sein Anwalt bleiben hart, das Ganze sei eine politische Kampagne der SVP. Ein Rücktritt sei ausgeschlossen.

Der Bankrat droht mit Kollektivrücktritt

Am Montagmorgen um 08.15 Uhr spricht Raggenbass, begleitet von Vize Jordan bei der Bundespräsidentin vor. Raggenbass teilt der Bundespräsidentin mit, entweder gehe Hildebrand – oder der elfköpfige Bankrat trete geschlossen zurück. Jetzt gibt Hildebrand nach. Am 9. Januar 2012 tritt Hildebrand zurück. Hildebrands Anwalt verlangt vom Bankrat, keine Details über die Hintergründe bekannt zu geben. Der Bankrat unterzeichnet eine Stillschweigeklausel. Philip Hildebrand stellt danach seinen Rücktritt als freiwilligen, selbst getroffenen Entscheid dar.

„Philip Hildebrand, gestolpert über sich selbst, zum Rücktritt gezwungen durch den Bankrat.“  Das ist das Fazit des Films. Dem bleibt nur hinzuzufügen: Was hat Hildebrand noch zu verbergen, dass zu seinem Schutz eine Stillschweigeklausel abgeschlossen werden musste? Wieso diese Geheimniskrämerei? Ist es in einem so gravierenden Fall nicht unumgänglich, dass zum Schutz der Institutionen endlich transparent gemacht wird, was sonst noch geschah?

Hermann Lei, Frauenfeld

Wirtschaftshistoriker Tobias Straumann: „Ich finde das sehr gravierend (…). Das ist kein Kavaliersdelikt, das ist eine der gröbsten Verletzungen, welcher ein Notenbankpräsident machen kann.“

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EU-Kolonialverträge

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Der Kommissionspräsident der Europäischen Union, José Manuel Barroso, hat kürzlich von der Schweiz folgendes verlangt: die dynamische Rechtsübernahme, die gleiche Interpretation dieser Regeln, ein Mechanismus zur Streitschlichtung und eine unabhängige Gerichtsbarkeit. Der Bundesrat reagierte prompt: er fordert nun die dynamische Rechtsübernahme, die gleiche Interpretation dieser Regeln, ein Mechanismus zur Streitschlichtung und eine unabhängige Gerichtsbarkeit. Die totale Unterwerfung unter die Forderungen der EU also.
An einer Klausur hat der Bundesrat kürzlich definiert, wie in Zukunft mit der EU Verträge abgeschlossen werden sollen. In gewundener Amtssprache hiesst es, die Schweiz könne sich im Sinne eines Mitspracherechts („Decision shaping“) an der Weiterentwicklung des EU-Rechts beteiligen. Könne die Schweiz aber eine Weiterentwicklung des Vertrages nicht übernehmen, könne die EU angemessene und verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Die Verhältnismässigkeit dieser Massnahmen könne wiederum in einem ad hoc-Schiedsverfahren überprüft werden.
Vergeltungsmassnahmen bei Nichtunterwerfung
Das tönt schon in der Behördenversion nicht wirklich gut. Und auf gut Deutsch heisst es: Die EU kann mit der Schweiz geschlossene Verträge eigenmächtig abändern. Die Schweiz kann sich zwar dazu äussern, wenn sie aber nicht mitmacht, kann die EU gegen die Schweiz Vergeltungsmassnahmen ergreifen. Nur die Verhältnismässigkeit der Vergeltungsmassnahmen, nicht die Vergeltungsmassnahmen an sich (!) können von einem Gericht, das von der EU und der Schweiz bestimmt wird, überprüft werden. Das ist etwa so, als würde ein Mieter seinem Vermieter erlauben, den Mietzins nach Belieben zu erhöhen. Will der Mieter dann den höheren Mietzins nicht bezahlen, so darf der Vermieter gegen den Mieter Vergeltungsmassnahmen ergreifen. Das Mietgericht könnte nur überprüfen, ob die Vergeltungsmassnahmen zu hart waren, aber nicht den Mietzins wieder anpassen. Kein vernünftiger Mensch würde so einen Vertrag abschliessen. Unser Bundesrat will genau das.

Sondergericht für Rechtsbeugung
Nebenbei: das „gestaltende Mitspracherecht“ („Decision shaping“), das der Schweiz als Ausgleich für den Souveränitätsverlust gegeben werden soll, ist derart unbrauchbar, dass sogar die EU-Turbos der NEBS es ablehnen. In diesem Sinne geht es weiter: „Bei der Überwachung und der Gerichtsbarkeit strebt der Bundesrat ein Modell an, bei welchem die homogene Rechtsanwendung in der Schweiz durch eine unabhängige nationale Behörde sichergestellt wird (…). Die einheitliche Rechtsauslegung soll durch gebührende Berücksichtigung der relevanten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gewährleistet werden. (…) Allfällige Abweichungen in der gerichtlichen Auslegung des Abkommens können geeignete und verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen zur Folge haben. Die Verhältnismässigkeit solcher Massnahmen kann in einem Schiedsverfahren überprüft werden.“ Übersetzt heisst das: Es wird ein Sondergericht geschaffen, welches schaut, dass die Schweiz im Sinne der EU und des Europäischen Gerichtshofes handelt. Und falls dieses Sondergericht einmal nicht im Sinne der EU entscheidet, so kann die EU wiederum Vergeltungsmassnahmen gegen die Schweiz ergreifen.
Vergeltungsmassnahmen bei Unstimmigkeiten
Weiter geht es in diesem Stil. Ganz nach den Wünschen der EU-Spitzen erklärt der Bundesrat: „Unstimmigkeiten zwischen der Schweiz und der EU sollen im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens effizienter beseitigt werden können. Meinungsverschiedenheiten sollen zwischen den Parteien primär im Gemischten Ausschuss besprochen werden. Kommt der Gemischte Ausschuss innert einer bestimmten Frist zu keiner Einigung, kann die benachteiligte Partei geeignete und verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Ein Schiedsgericht kann den Umfang, die Dauer und die Verhältnismässigkeit einer Ausgleichsmassnahme überprüfen.“ Damit wird die totale Unterwerfung unter die EU schöngeredet: Wenn der EU etwas an der Schweiz nicht passt, dann darf die EU wiederum Vergeltungsmassnahmen ergreifen.
Stromabkommen als Testfall
In Zukunft würden also die neuen Staatsverträge mit der EU die Schweiz völlig von der EU abhängig machen. Sie stellen eine Art „EU-Beitritt light“ dar. Der Bundesrat will in Zukunft gegenüber der EU nicht mehr als gleichberechtigter Vertragspartner auftreten, sondern mit ihr Kolonialverträge abschliessen. Weil das Referendum gegen solche Staatsverträge heute nur selten möglich ist, ist es umso wichtiger, dass die AUNS-Initiative „Staatsverträge vors Volk“ angenommen wird. Hermann Lei, Frauenfeld

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16.6.12 DOK-Film zum Rücktritt Hildebrands

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Der erzwungene Rücktritt Hildebrands

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13.6.12 Zur WOZ

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In einem schlecht gemachten Versuch der WOZ, faktenfrei an einer These zu arbeiten, mit der sie auf meinen Ruf zielen will, hat sich ein Herr Carlos Hanimann eine eklatante Fehlleistung erlaubt: Er versucht, mich in die Naziecke zu stellen. Die Fakten: Die Webseite adolf-hitler.ch gehört einem Klienten von mir und nicht mir, gibt die Inhalte von Wikipedia wieder und klärt über die Gräuel der Nationalsozialisten auf. Aber offenbar ist vielen keine obskure Verdrehung zu schade, um davon abzulenken, dass ich aufgedeckt habe, was viele immer noch zudecken wollen: dass der ehemalige SNB-Präsident sich eine der gröbsten Verfehlungen hat zuschulden kommen lassen, die ein Notenbankpräsident machen kann.

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24.5.12 Offene Fragen zur Affäre Hildebrand

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Es wird weiterhin alles vertuscht

Von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld TG

Die Affäre Hildebrand ist längst zum Problem von Bundesrat, Bankrat, Staatsanwaltschaft und Medien geworden. Viele Fragen sind von höchster Bedeutung für die Schweiz, doch wird weiterhin alles vertuscht.

Wann endlich werden die folgenden Fragen untersucht?

  1. Weshalb lernte der Bankberater Hildebrands diesen im Offshore-Paradies Jersey kennen?
  2. Wie wurde es möglich, dass der Nationalbankchef ungehindert spekulieren konnte?
  3. Weshalb veröffentlichte die Nationalbank am 23. Dezember 2012 ein Communiqué, in dem verschwiegen wurde, dass die Spekulationen Hildebrands auf seinem eigenen Konto stattfanden und dass er damit einen Gewinn von Fr. 75‘000.– erzielte?
  4. Weshalb engagierte die Nationalbank auf Kosten der Steuerzahler ein PR-Büro, welches die Aufgabe hatte, mit einer Anti-SVP-Kampagne von den Spekulationen Hildebrands abzulenken?
  5. Wer verletzte das Amtsgeheimnis und gab den Namen Blochers den Medien preis?
  6. Weshalb verteidigte Bundesrätin Widmer-Schlumpf Hildebrand in der «Arena» erbittert, obwohl sie die E-Mails, welche Hildebrand schwer belasteten und zu seinem Rücktritt führten, bereits im Handtäschchen hatte?
  7. Weshalb verteidigte Bankratspräsident Raggenbass Hildebrand an der Pressekonferenz vom 5. Januar 2012, obwohl auch er diese Mails in seiner Aktentasche hatte?
  8. Weshalb wurde gegen Bankratspräsident Raggenbass noch kein Verfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingeleitet? Weil er – zur Ablenkung – den Namen Hermann Lei preisgab?
  9. Weshalb versuchte Widmer-Schlumpf zwei Tage vor Hildebrands Rücktritt nochmals, den Bundesrat dazu zu bringen, Hildebrand zu stützen?
  10. Weshalb wurde der Bankberater Hildebrands vom Anwalt Hildebrands gezwungen, ersterem schriftlich einen Persilschein auszustellen?
  11. Weshalb erhält Hildebrand eine Million Abfindung, obwohl er vom gesamten Bankrat und dem Direktorium zum Rücktritt gezwungen werden musste?
  12. Weshalb zahlt Hildebrand praktisch keine Steuern?
  13. Weshalb wurde kein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung eingeleitet, obwohl am 13. Januar die Presse darüber informiert war, dass Christoph Blocher und Hermann Lei einvernommen werden würden?
  14. Weshalb hat die Revisionsgesellschaft KPMG die Konti von Hildebrand nicht untersucht, obwohl ja gerade das ihr Auftrag war?
  15. Weshalb wurde als Chef der Untersuchung der KPMG ausgerechnet Daniel Senn eingesetzt, von dem es heisst, er habe bei der gleichen Bank wie Hildebrand ein Konto, spekuliere wie Hildebrand und habe überdies noch denselben Bankberater?
  16. Weshalb interessiert sich kein Journalist für die hier aufgeführten Fragen 1 bis 15?
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