Geschätzte Pressevertreter
Ich möchte die Anfragen nicht beantworten und bitte um Verständnis. Ich bin auch nicht der Anwalt des Whistleblowers.
Mit besten Grüssen
Hermann Lei
Geschätzte Pressevertreter
Ich möchte die Anfragen nicht beantworten und bitte um Verständnis. Ich bin auch nicht der Anwalt des Whistleblowers.
Mit besten Grüssen
Hermann Lei
FRAUENFELD. Das Thurgauer Obergericht ist anderer Meinung als das Kreuzlinger Bezirksgericht: Benjamin Kasper darf nicht als Rassist bezeichnet werden.
MARTINA EGGENBERGER LENZ
Der Fall sorgte für Aufsehen: Benjamin Kasper, Präsident der Jungen SVP Thurgau, klagte gegen die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus wegen Persönlichkeitsverletzung. Auf der Homepage der Stiftung wird unter dem Titel «verbaler Rassismus» Kaspers Votum für die Minarett-Initiative erwähnt. Dass seine Worte als «verbaler Rassismus» eingestuft werden, passte dem JSVP-Präsidenten nicht. Damit werde ihm eine Straftat vorgeworfen, argumentierte er.
Befürworter sind keine Rassisten
Nun bekommt der Jungpolitiker recht vom Thurgauer Obergericht. Befürworter des Minarett-Verbots dürften nicht als Rassisten bezeichnet werden, heisst es im Urteil. Die Stiftung muss den entsprechenden Beitrag vom Netz nehmen und auf ihrer Internetseite dafür einen Text veröffentlichen, der besagt, dass der JSVP-Präsident wegen ihrer Berichterstattung in seiner Persönlichkeit verletzt wurde. Hermann Lei, Anwalt von Benjamin Kasper, ist «sehr zufrieden» mit dem Urteil des Obergerichts. Der Rechtsvertreter der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus, Jürg Kugler, sagt, dass noch nicht entschieden sei, ob man den Fall vor Bundesgericht weiterziehe.
Umstrittenes Kreuzlinger Urteil
Das Kreuzlinger Bezirksgericht hatte Kaspers Klage im März abgewiesen. Das Gericht befand, dass durch die Betitelung «verbaler Rassismus» nicht auf eine strafbare Handlung geschlossen werden könne. Wer sich öffentlich für ein Minarett-Verbot ausspreche, müsse damit rechnen, dass sein Verhalten als rassistisch bezeichnet werde, hiess es. Diese Aussage sorgte für Aufruhr. SVP-nahe Medien kritisierten das Urteil scharf.
Mit der Schweiz geht’s aufwärts – aber nur bei den Ausländerzahlen
Das Bundesamt für Migration (BFM) hat die Ausländer- und Asylstatistik 2011 in zwei dicken Berichten veröffentlicht. Das umfangreiche Zahlenmaterial ist erhellend, zumal die Zahlen für einmal relativ nüchtern und nicht wie sonst immer beschönigend kommentiert werden. Fazit aus den Statistiken: die Schweiz wird immer fremder, die Personenfreizügigkeit ist eine Misserfolgsgeschichte, es wird am Fliessband eingebürgert und im Asylbereich ist seit der Abwahl Blochers der alte Schlendrian eingekehrt.
Jeder Fünfte ein Ausländer
Wir lesen, dass am 31.12.2010 1‘720‘393 Personen ausländischer Nationalität ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz hatten. Das heisst jede fünfte Person unserer Wohnbevölkerung ist ausländischer Herkunft. Im internationalen Vergleich ist der schweizerische Ausländeranteil von 22% sehr hoch. Verglichen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union liegt er mehr als doppelt so hoch. Die Ausländer sind jedoch sehr unterschiedlich auf die 26 Kantone und Halbkantone verteilt, so entfallen mehr als die Hälfte der ausländischen Staatsangehörigen auf die Kantone Zürich, Waadt, Genf, Aargau und Bern. 64% der Ausländer kommen aus der EU-27 und der Efta. Die ständige ausländische Wohnbevölkerung hält sich langfristig in der Schweiz auf und rund ein Viertel der ständig in der Schweiz lebenden ausländischen Staatsangehörigen ist hier geboren. Nur eine geringe Prozentzahl der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung sind hierbei anerkannte Flüchtlinge. Am 31.12.2010 zählte die Schweiz nämlich 25‘342 anerkannte Flüchtlinge, diese Zahl entspricht lediglich 1.5% des Bestandes der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung.
Immer mehr, immer fremder
Seit 1960 ist die Zahl der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung von 495‘638 auf 1‘720‘393 (2010) gestiegen. 1960 betrug der Ausländeranteil 9.3%, 2010 22%. Interessant ist dabei, dass früher eine enge Beziehung zwischen den Schwankungen des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Entwicklung der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung bestand. Sank das BIP, reduzierte sich der Ausländeranteil in der Schweiz und umgekehrt. Mit anderen Worten: gabs mehr Arbeit, kamen mehr Ausländer, gabs weniger Arbeit, so gingen sie wieder. Zu Beginn der 90-iger Jahre entwickelte sich die ständige ausländische Wohnbevölkerung und die Wirtschaftkonjunktur dann aber in entgegengesetzter Richtung: Auch bei schlechter Wirtschaftslage nimmt die Einwanderung seither unvermindert zu. Dies auf Grund des Familiennachzugs und des ausgebauten Sozialstaates.
Und während zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts noch über 96% der Ausländer und Ausländerinnen Angehörige der Nachbarstaaten waren machen diese im Jahr 2010 nur noch 40% aus. Derweil seit der Einführung der Personenfreizügigkeit die Einwanderung aus den EU-Staaten sprunghaft zugenommen hat, ist die Einwanderung aus den übrigen Staaten kaum geringer geworden. Seit 1990 nimmt die ständige ausländische Wohnbevölkerung also sehr stark und konjunkturunabhängig zu und im Vergleich zu 1960 sind die Ausländer trotz verstärkter Einwanderung aus dem EU-Raum wesentlich kulturfremder.
Personenfreizügigkeit: alles viel schlimmer
Im Jahr 2010 sind sage und schreibe 134‘171 Personen zum ständigen Aufenthalt (12 Monate oder länger) in die Schweiz eingewandert. Diese Zahl liegt ca. 30% höher als der Durchschnitt der letzten Jahre. In ihrer grossen Mehrheit erhalten die neu angekommenen eine Aufenthaltsbewilligung. Diese markante Steigerung erfolgte auf Grund der bilateralen Verträge. Anders als im Abstimmungskampf zur Personenfreizügigkeit versprochen erfolgte die Einwanderung allerdings bei Weitem nicht hauptsächlich in den Arbeitsmarkt. Nur bei der Hälfte der eingewanderten Ausländer ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der hauptsächliche Einwanderungsgrund, der Rest wandert ein, ohne Arbeit zu haben. Und auch die in den Arbeitsprozess eingegliederte Hälfte der Einwanderer bereitet Probleme, Probleme, von denen der Bundesrat bis ins Jahr 2010 nichts wissen wollte (SECO-Medienmittelungen 2009 und 2010: „Eine negative Entwicklung bei tiefen Löhnen konnte durch die Flankierenden Massnahmen weitgehend verhindert werden.“ „Damit konnte einem Druck auf die Lohn- und Arbeitsbedingungen wirksam begegnet werden.“). Die Ergebnisse einer von einer Kommission des Nationalrates in Auftrag gegebenen Evaluation zeigen nun aber, was ja eigentlich immer klar war: Die Zuwanderung aufgrund der Personenfreizügigkeit hatte bereits ab 2004 einen Lohndruck zur Folge. Die Auswirkungen breiten sich nach und nach auf das ganze Land aus, wobei die Arbeitnehmenden mit niedrigem Bildungsniveau und das neu angestellte Personal am stärksten davon betroffen sind.
Asyl- und Einbürgerungsschlendrian
Im Asylbereich ist festzustellen, dass sich die Asylzahlen seit 1994 auf einem Bestand von etwas mehr als 15‘000 bewegen. 1998 und 1999 wurden Spitzenwerte von über 40‘000 Asylgesuchen erreicht. Vor Christoph Blochers Amtszeit pendelte sich die Zahl der Asylgesuche dann auf über 20‘000 ein, im Laufe der Amtszeit von Christoph Blocher halbierte sich die Zahl der Asylgesuche rasch auf etwa die Hälfte um nach der Abwahl von Christoph Blocher, unter Widmer-Schlumpf, wieder um 50% zuzunehmen.
2000-2003 Ruth Metzler, 2004-2007 Christoph Blocher, 2008-2010 Eveline Widmer-Schlumpf
Im Jahr 2010 haben 15‘567 Personen in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt. Nur lediglich 2‘722 Personen konnten gestützt auf das Dublin-Abkommen im vergangenen Jahr einem anderen Dublin-Staat überstellt werden. Wichtigstes Herkunftsland für Asylgesuche war erneut Nigeria mit 1‘969 Gesuchen. Lediglich 2 Nigerianer erhielten indes Asyl und eine weitere Person wurde vorläufig aufgenommen. Das heisst: 99.9% der grössten Asylbewerbergruppe der Schweiz sind Scheinasylanten! Die Zahl der ordentlichen Einbürgerungen ist seit den 1990er-Jahren regelrecht explodiert: Während im Jahr 1991 4‘994 ordentliche Einbürgerungen gezählt wurden, waren es 2010 31‘186. Zusammen mit den erleichterten Einbürgerungen sind im Verlaufe des Jahres 2010 insgesamt 40‘403 Personen eingebürgert worden. Ein Hauptgrund für diese grosse Zunahme ist die Tatsache, dass eingebürgerte Personen nicht mehr auf ihre frühere Staatsangehörigkeit verzichten müssen.
Fazit aus den Statistiken: die Schweiz wird immer fremder, die Personenfreizügigkeit ist eine Misserfolgsgeschichte, es wird am Fliessband eingebürgert und im Asylbereich ist seit der Abwahl Blochers der alte Schlendrian eingekehrt.
Hermann Lei, Frauenfeld
Antidemokratische Rassismuskommission
Periodisch erscheint das Heft «Tangram» der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus. Das aufwendig mit Steuergeldern produzierte Elitärblatt von Georg Kreis beinhaltet in der Regel Anti-SVP-Propaganda, Lamentiererei über echte oder eingebildete Diskriminierung im Alltag und abgehobene und zur Beschäftigung linker arbeitsloser Soziologen erfundene Studien. Aber man täusche sich nicht: Unter dem Deckmantel der Rassismusbekämpfung entwickelt sich eine einflussreiche Clique, welche gegen die Demokratie aufmunitioniert.
Direkte Demokratie und Menschenrechte. Unter diesem Titel äussert sich beispielsweise Prof. Daniel Thürer im «Tangram» Nr. 27 zur Frage, ob Demokratie absolut sein dürfe und ob Menschenrechte überhaupt Gegenstand von Volksabstimmungen sein dürften. Thürer, welcher die Schweiz in der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz beim Europarat in Strassburg repräsentiert, geht mit Vorsicht, ja gar mit einer gewissen Unbestimmtheit an dieses heikle Thema heran.
Jakobiner, Hitler
Zunächst hält Thürer fest, dass auch das Volk Macht totalitär missbrauchen könne und nennt als Beispiele die Jakobiner der Französischen Revolution und die Legitimierung der Machtergreifung Hitlers durch den sog. «Volksgeist» in Deutschland. Machtkonzentration sei in jedem zivilisierten Staat zu begrenzen, Systeme von «checks and balances» gehörten zum Kern eines jeden Rechtsstaates.
Letzterem kann durchaus beigepflichtet werden. Die angeführten Beispiele für Machtmissbrauch durch das Volk überzeugen aber wenig: Die Jakobiner konnten sich keineswegs auf das französische Volk stützen, sie waren schlicht und einfach Diktatoren, die sich damit rechtfertigten, sie würden Vernunft und Fortschritt und den «richtigen» Willen des Volkes (gemäss Jean-Jacques Rousseau) vertreten.
Hitler schliesslich hatte bei keiner freien Wahl eine Volksmehrheit erhalten. Er kam 1933 durch eine Intrige in der Umgebung des Reichspräsidenten von Hindenburg an die Macht, welche er sofort dazu benutzte, die nachfolgenden Wahlen zu manipulieren. Es waren also jakobinische und nazistische Eliten, welche Macht totalitär missbrauchten, nicht das Volk.
Recht ist gegossene Macht
Zuzustimmen ist Thürer hingegen, wenn er sagt, das Recht des Bürgers auf Partizipation an der politischen Willensbildung gehöre selbst zu den Menschenrechten. Er fährt dann fort:
«Zwischen den Gewährleistungen bestimmter Menschenrechte und der Sicherung grundlegender öffentlicher Interessen durch Behörden und Volk besteht also ein Spannungsverhältnis.»
Es sei nun eine spezifische Aufgabe des Richters – national und international – in solchen Fragen «richtig zu entscheiden». Dass Rechtsprofessoren dazu neigen, das Recht zu idealisieren, ist verständlich. Wer garantiert nun aber, dass die Richter in solchen Entscheiden «richtig liegen»? Niemand. Eine solche Entscheidung wird auch bei den Richtern «politisch», d. h. von ihrer eigenen Weltanschauung bestimmt sein.
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), auf die sich Richter in ihren Urteilen gegen Volksentscheide allenfalls stützen wollen, ist sodann ein auslegungsbedürftiges Konstrukt und inhaltlich unbestimmt. In diesem Zusammenhang alt Bundesrichter Martin Schubarth:
«Man sollte nicht präventiv vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in die Knie gehen, einige seiner Urteile sind schlicht falsch.»
«Recht ist gegossene Macht», sagt ein treffliches Sprichwort. Und Macht ist besser aufgehoben in der Hand von vielen Bürgern als in der von wenigen Richtern.
Die Mehrheit ächten?
Demgegenüber ruft Antirassismus-Präsident Kreis im oben erwähnten «Tangram»-Heft zur «Ächtung» jener auf, die sich gegen das «Andere» wehren und somit das Recht auch der Mehrheit in Anspruch nehmen, ihre Traditionen und ihre Identität zu verteidigen. Selbstverständlich sollen Minderheiten in ihrer Menschenwürde nicht angetastet werden, das zwingende Völkerrecht ist auch für uns richtungsweisend. Es besteht aber überhaupt kein Anlass, unserem Volk zu misstrauen und Vorzensuren einzuführen. Die direkte Demokratie ist eine gute Erfindung, sie korrigiert, sie beschränkt die Macht der Verwaltung und Regierung, sie bleibt eher auf dem Boden der Realität als es ideologische Konstrukte einer selbsternannten Elite tun, welche unsere Demokratie nur noch funktionärstauglich machen will.
Wenn die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus fortwährend und immer exzessiver neue Minderheiten entdeckt, um sie schützen zu können, gilt es auch festzuhalten – wir wiederholen uns –, dass es daneben auch einen Anspruch der Mehrheit gibt, ihre Traditionen, ihre Selbstbestimmung und ihre Handlungsfreiheit verteidigen zu dürfen.
Ob die neue Präsidentin der Kommission gegen Rassismus, Martine Brunschwig Graf, im Kontrast zum fanatisch-sektiererischen bisherigen Präsidenten unaufgeregter agieren wird und auf die «Ächtung Andersdenkender» inskünftig verzichtet, bleibt abzuwarten.
Hermann Lei
Der Artikel „Schweizer Kinder müssen Türkisch lernen“ hat grossen Aufruhr verursacht. Ich wurde vom verantwortlichen Schulleiter der Lüge bezichtigt, die Kinder hätten „freiwillig“ die türkischen Worte gelernt. Nun hat sich herausgestellt, dass die Kinder nicht nur „freiwillig“ Türkisch lernen mussten, nein, sie mussten sogar „freiwillig“ eine türkische Fahne basteln.
Riskantes Manöver mit unserer Unabhängigkeit
Am 6. September 2011 teilte die Nationalbank mit, dass sie zur Vermeidung einer angeblichen Deflation in unbeschränktem Ausmasse ausländische Devisen kaufen wolle mit dem Ziel, den Schweizer Franken nachhaltig zu schwächen.
Als Mindestkurs wurde – ausschliesslich gegenüber dem Euro – eine Limite von Fr. 1.20 fixiert – ein Wert, den der Euro auf freien Märkten nicht mehr hat. Ziel sei, damit die Exportwirtschaft und die Tourismusbranche in der Schweiz zu schützen; diesem Vorhaben wird alles untergeordnet. Doch welches sind die Risiken?
Kein Unternehmer handelt so
Von März 2010 bis August 2011 kaufte die Nationalbank bereits für über zweihundert Milliarden Schweizer Franken ausländische Devisen, vorzugsweise Euro. Dies mit dem Ziel, dessen Kurs zu stützen. Dies gelang nicht; der Euro-Kurs sank von ca. Fr. 1.55 Anfang 2010 auf Fr. 1.10 Anfang September 2011 – kurzzeitig sogar fast auf Parität mit dem Schweizer Franken.
Die freien Märkte haben offensichtlich kein Vertrauen mehr in die europäische Währung. Doch nicht nur in Griechenland droht der Staatsbankrott. Niemand investiert noch in offensichtlich zu Grunde gehende Länder und ihre Währung.
Niemand? Doch, die Nationalbank tut es, und neu sogar in «unbeschränktem Ausmass». Die Folgen sind fatal: Uns droht neben dem Risiko der Verschuldung über die SNB-Verluste neu auch noch eine Frankenschwemme, woraus – unter Umständen massive – Inflation resultieren kann. Tritt diese ein, dann dürften Hypozinsen in gleicher Grössenordnung wie die jährliche Inflation zu erwarten sein. Und auch für Gewerbekredite sieht es nicht besser aus. Dies wird unsere Wirtschaft nicht nur abbremsen, nein: Daraus kann eine gravierende, harte und zerstörerische Rezession entstehen.
Sollte der Kurs – auf tieferem Niveau – wieder freigegeben werden müssen, erleidet die Nationalbank erneute Verluste auf ihren immensen, Hunderte Milliarden schweren Euro-Beständen, welche unsere Staatsfinanzen in den Abgrund reissen werden. All dies bringt uns in eine Negativspirale, in welcher sich Länder wie Griechenland aktuell befinden.
Disziplin, Aufschwung und Verlässlichkeit
Was könnte das zugegebenermassen schlechte Szenario verhindern? Nur eines: Wenn die europäischen Staatshaushalte inklusive diejenigen aller Krisenländer wieder ins Gleichgewicht gebracht würden. Hierzu bedürfte es eisener Disziplin in der Budgetpolitik, eines Wirtschaftsaufschwunges und generell auch einer europäischen Politik, welche für die Unternehmen und Privaten verlässlich ist. Das gleichzeitige Eintreffen all dieser drei Erfordernisse kann allerdings nicht ernsthaft erwartet werden. Das extrem zyklische Verhalten der europäischen Regierungen, welche in den guten Zeiten Geld zum Fenster hinauswerfen und in der Not dann sparen sollten, dies aber nicht können, stösst die Volkswirtschaften (nicht nur jene Griechenlands) noch tiefer in den Abgrund. Denn all diese angeschlagenen Länder werden dann zum absolut falschesten Zeitpunkt Steuererhöhungen erlassen müssen, deren behaupteter Mehrerlös sich infolge scharfer Rezession in Nichts auflöst – was die EU-Kommission allerdings nicht daran hindert, weitere zentralistische Regulierung und umfassende Zentralisierung der Macht voranzutreiben. Damit zerstört die EU und die Europäische Zentralbank (EZB) das letzte Vertrauen, das ihnen aus Kreisen der Markteilnehmer noch entgegengebracht worden ist. Somit hängt auch die dritte Voraussetzung für das Nicht-Eintreffen des von der SNB eingegangen Risikos einer substantiellen wirtschaftlichen – und schlussendlich auch politischen – Selbstzerstörung der Schweiz in der Luft.
Wechselkurs-Fixierung hat nie funktioniert
Im Grunde wissen es alle: Keine Zentralbank vermochte bisher je auf Dauer einen Wechselkurs im Widerspruch zu allen Marktkräften zu fixieren: Wer das versucht, könnte allzu rasch zum Spielball viel stärkerer Marktmächte sowie anderer Regierungen werden. Warum also versucht dies unsere Nationalbank? Wieso ausgerechnet in dem Land, das 1992 den Beitritt zum EWR ablehnte und das sich seither dem EU-Beitritt mit Dreiviertel-Mehrheit widersetzt?
Linker Bankrat – rechte Mehrheit
Ist entsprechender Ruf aus Brüssel oder Frankfurt ergangen? Verlocken Karriere-Chancen? Wird Druck auf die Schweiz ausgeübt? Sicher ist: SNB-Präsident Philipp Hildebrand handelt nicht allein. Der Mitte-Links-Bankrat scheint seine Entscheidungen zu stützen – begeisterte Zustimmung von Seiten Gewerkschaftsbund und Interessenvertretern aus dem linken politischen Spektrum sprechen Bände.
Obwohl er seit März 2010 rund fünfzig Milliarden Schweizer Franken an Volksvermögen vernichtet hat, scheint Philipp Hildebrand als SNB-Präsident unbestritten. Vordergründig werden Schutz der Exportwirtschaft und Vermeidung einer Deflation als Gründe für die Interventionen genannt. Der erste Grund ist legitim, auch wenn mit dem Mittel der Kurzarbeit alternative Möglichkeiten bestehen würden. Immerhin: Selbst Exponenten der Rechten stützen seit dem 6. September die Massnahmen der Nationalbank und hoffen auf ein Gelingen der Übung.
Gibt es eine Lösung?
Gäbe es eine mögliche Lösung, aus eigener Kraft das hier skizzierte negative Szenario vielleicht zu verhindern? Ich denke ja.
Die Ausfälle in der Export- und Tourismusindustrie könnten mittels gegebenenfalls zu verlängernder Kurzarbeit aufgefangen werden. Damit bliebe das Know-How in den Betrieben erhalten, teure Abbau- und Neueinstellungsmassnahmen könnten vermieden werden. Angekündigte Massnahmen, für die «unbeschränkte» Ressourcen nun einmal nicht zur Verfügung stehen, müssten gar nicht ins Auge gefasst werden.
Auch eine starke Aussenpolitik der Schweiz wäre jetzt gefragt. Es ist offensichtlich, dass seitens der EU versucht wird, die Schweiz zugunsten der EU wirtschaftlich zu schwächen – in der Hoffnung, sie damit schliesslich in die EU geradezu zu zwingen.
Für einmal Notrecht
Tatsache ist: Die Nationalbank hat den Schweizer Franken an eine zerfallende Währung geknüpft. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass daraus höhere Staatsverschuldung, eine hohe Inflation und der Absturz in eine selbstverschuldete Rezession drohten. Ja, der Schweiz könnte angesichts sich türmender Euro-Guthaben in der SNB-Bilanz sogar blühen, sich am Euro-Rettungsschirm beteiligen zu müssen.
Die Nationalbank treibt unser Land in die EU – und nur mit viel Glück werden wir aus dem angerichteten Schlamassel wieder herausfinden. In Anbetracht der sich kumulierenden Risiken, welche uns die (täglichen) Euro-Käufe der Nationalbank bescheren, täte der Bund gut daran, der Nationalbank diesen Unsinn mit Notrecht zu verbieten.
Ist die Kirche politisch?
Zum 1. August dieses Jahres hat die Schweizer Bischofskonferenz, vertreten durch den Einsiedler Abt Martin Werlen, eine Botschaft veröffentlicht unter dem Titel „Die Kirche ist politisch“. Allein schon der Titel stimmt skeptisch. Politik ist in erster Linie Gestaltung des staatlichen Lebens, Gestaltung der Zukunft mit den Mitteln von heute. Neben der Politik gibt es z. B. noch das Privatleben, das der Öffentlichkeit entzogene Leben. Was aber ist christliche Politik?
Irrglaube der politischen Kirche
Nicht nur Katholiken wie Abt Werlen hängen der politischen Kirche nach. Der reformierte Theologe Andreas Peter z.B. forderte im „Wort zum Sonntag“ tatsächlich ein „bedingungsloses Grundeinkommen“. Das entspreche dem Gleichnis vom Weinberg und sei biblisch. Zudem redete er einer nationalen Erbschaftssteuer das Wort. Pfarrer Peters Propaganda entsprach exakt der zufällig drei Tage später präsentierten Volksinitiative von linken Parteien und Gewerkschaften. Der Gottesmann ereiferte sich über den „Geldadel“ und sagte: „Die allermeisten Menschen in der Schweiz, also Sie und ich, müssen nichts bezahlen.“ Da versteckt einer Eigennutz, Populismus und demagogische Plünderungsfantasien hinter einem christlichen Deckmantel. Was ist unchristlich, wenn eine Familie für die nächste Generation vorsorgt? Warum sind für die Kirchen sämtliche Minderheiten schützenswert, nur nicht diejenigen, die arbeiten? (Chr. Mörgeli in der Weltwoche)
Muss die Kirche denn überhaupt politisch sein? Die wesentliche westeuropäische Sonderentwicklung in der Weltgeschichte besteht im mittelalterlichen Kampf zwischen Kaiser und Papst, zwischen Kirche und Staat. Daraus entwickelte sich die heutige Trennung zwischen Kirche und Staat. Alle bedeutenden Lehrer der christlichen Kirchen haben davor gewarnt, Reich Gottes und Reich dieser Welt gleich zu setzen. Und die Bibel ist auch kein Rezeptbuch für politisches Handeln. Dies im Gegensatz z.B. zum Islam. Dieser hat direkt für diese Welt anwendbare und bindende gesetzliche Vorschriften.
Christen sollten in der Politik also nicht das Heil sehen. Wir sind zwar in der Welt aber nicht von dieser Welt. Das Wort von Abt Martin Werlen, die Kirche müsse politisch sein, ist falsch.
Unchristlicher Wohlfahrtsstaat
Nach der hier vertretenen Ansicht gibt es also nicht eine christliche Politik und die Bibel gibt für das politische Tagesgeschäft keine Anleitungen. Wohl aber gibt es eine christliche Kultur und Geisteshaltung, welche uns durchaus Hinweise gibt, wie wir uns in der Politik verhalten sollen:
Jedes Jahr arbeiten wir z.B. bis in den Juli für obligatorische Abgaben. In dem Masse wie die staatlichen Sozialinstanzen voranschreiten bilden sich ursprüngliche Solidarverbände (Familien, Nachbarschaften etc.) zurück. Dafür nimmt die Macht der Amtsträger zu, ebenso der Zentralismus. Eine Grundkategorie des Menschlichen, des Christlichen, die gegenseitige Anteilnahme und Hilfestellung, wird in die Sphäre der amtlichen Erledigung transferiert. Und der Wohlfahrtsstaat ist masslos, er erfordert immer mehr Mittel, denn die Begehrlichkeiten nehmen immer mehr zu. Mit christlicher Nächstenliebe hat das Umverteilungsprogramm des Sozialstaates nichts zu tun.
Im Gegenteil: Bei der biblischen Nächstenliebe geht der Impuls der Hilfeleistung vom Helfenden aus. Im Sozialstaat geht der Impuls hingegen vom Anspruch aus, den der Staat im Namen der Bedürftigen stellt. Damit ist nun der Niedergang der Nächstenliebe verbunden: Ich habe ja meine Pflichten durch die Steuerzahlung erfüllt. Es ist daher entschieden der Auffassung entgegenzutreten, der Umverteilungsstaat europäischer Prägung der neuesten Zeit sei christlich oder sei mindestens ähnlich dem, was Christus gefordert habe.
Im Übrigen erfordert das europäische Sozialstaatsmodell heute so viele Mittel, dass sie nur durch gigantisches Schuldenmachen beschafft werden können. Nachhaltig ist das nicht, wir leben auf Kosten der Nachkommen, eine Korrektur, ja vielleicht der Zusammenbruch dieses Systems ist unvermeidlich. Aus christlicher Warte müssen wir zugespitzt sagen: Der Wohlfahrtsstaat ist unchristlich, der Wohlfahrtsstaat kann niemals den Anspruch erheben, christlich zu sein, bzw. christliche Werte zu verkörpern.
Unchristliches Islam-Appeasement
Die Stellungnahmen des Evang. Kirchenbundes der Schweiz zu Abstimmungsvorlagen sind auch ein Ärgernis. Sie stellen eine Anmassung dar, weil sie mit dem Anspruch daher kommen, einen politischen Sachverhalt ethisch und moralisch werten zu können. In Abstimmungen geht es aber kaum je um gut oder böse, sondern höchstens um richtig oder falsch. Nehmen wir das Beispiel die Minarettinitiative, welche vom Kirchenbund heftig bekämpft wurde. Unbestritten ist das Recht von einzelnen Mitgliedern der Kirche, sich zu politischen Fragen zu äussern. Im vorliegenden Fall ist aber zu bedenken, dass die Haltung der christlichen Kirche zum Islam auch schon anders war, dass sogar im Namen Christi Kreuzzüge geführt wurden und die damaligen Christen waren sicher, das Richtige zu tun. Nun ruft natürlich niemand zu Kreuzzügen auf, aber man kann sich durchaus fragen, wo und wann die sog. Toleranz und Offenheit, der Respekt gegenüber einer andern Religion, in Gleichgültigkeit, Leisetreterei umschlägt oder gar schlicht Ausdruck mangelnder eigener Überzeugung ist. Angela Merkel wurde getadelt, weil sie sich über die Tötung von Bin Laden freute. Man kann da verschiedener Meinung sein, Christentum mit Pazifismus in dieser unserer Welt gleichzusetzen geht aber nicht.
Ayaan Hirsi Ali, die als Muslimin erzogen wurde und in die Niederlande flüchtete und dort zu einer Kämpferin für die Redefreiheit wurde und deswegen bewacht werden muss, sagt: „Wer den Islam nicht wirklich kennen gelernt hat, versteht ihn nicht. Sein Ziel ist die Einrichtung eines totalitären islamischen Staates … mit der islamischen Religion als Quell der Gesetzgebung. Nicht alle, die sich zum Islam bekennen, streben ein solches theokratisches Regime an. Aber ich halte die von vielen Europäern in Unkenntnis der Lage übernommene Trennung zwischen den vielen guten und den wenigen bösen Islamisten für falsch .. der Islam als politische Ideologie trägt klar totalitäre Züge im Sinne einer kollektivistischen Ideologie, für die das Individuum als solches keinen Wert hat.“ Wem unsere christliche Kultur ein Anliegen ist, dem ist das nicht neu und der wird sich gegen den Islam wehren wollen. Ein Appeasement gegenüber dem Islam aber kann man mit Christentum wohl kaum in Einklang bringen.
Christliche Schlussfolgerung
Abstimmungsparolen zu verbreiten ist also keine christliche Politik, mit politischen Eingriffen sollte sich die Kirche zurückhalten. Hingegen ergeben sich aus unserer christlichen Kultur durchaus Handlungsanweisungen, z.B. die, den masslosen Wohlfahrtsstaat oder den Islam einzudämmen. In diesem Sinne gibt es wohl doch eine christliche Politik. Aber sie müsste anders sein als unsere Kirchenoberen glauben.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Es hat mich offen gestanden etwas überrascht, als ich von Ihrem Präsidenten eingeladen wurde, anlässlich der Besinnung zum Bettag einen Vortrag in Ihrem Kreise zu halten zum engern oder weitern Thema Christentum und Politik. Ich bin nämlich nicht Theologe, sondern Jurist und ich bin zwar Mitglied der Evang. Landeskirche aber nicht speziell aktiv. Ich halte kein Referat mit wissenschaftlichem Anspruch und kann deshalb auf Zitatennachweise gelegentlich verzichten.
Ich darf annehmen, dass ich eingeladen wurde, weil ich vor einiger Zeit im Kirchenboten zur Frage, ob Christentum nützlich sei, diese Fragestellung selbst etwas in Frage gestellt habe, indem ich – wohl provokativ – bemerkte, es komme wohl eher auf den Glauben selbst an, nämlich auf die Begegnung mit Gott, in welcher Wahrheit aufscheint, und weniger darauf, ob das Christentum dem Staat oder der Gesellschaft nützlich sei. Ich weise noch darauf hin, dass ich Mitglied der SVP bin und Kantonsrat für den Bezirk Frauenfeld. In diesem Sinne bin ich natürlich der Ansicht, dass Christen Politik betreiben sollen, denn ich bin ja Politiker und finde also, dass es notwendig sei, Politik zu betreiben. Die Frage ist aber, ob Christen Politik betreiben sollen, weil sie Christen sind – oder weil sie Mitglieder der Gesellschaft sind.
Christian Lohr, der andere Politiker, welcher im erw. Kirchenboten befragt wurde, hat, wie das heute üblich ist, „main stream“ gleichsam, darauf hingewiesen, dass Kirchen sozial tätig und damit für Gesellschaft und Staat nützlich seien. Für mich aber, ich wiederhole mich, ist das nicht die zentrale Botschaft, die die christliche Kirche aussenden sollte, es ist nicht – um es in der Marketingsprache zu sagen – der USP ( unique selling proposition).
In der NZZ vom 16. Juli 2011 hat Prof. Otfried Höfe von der Universität Tübingen unter dem Titel „Glaube und Vernunft im säkularen Staat“ eine gewisse Sonderstellung der christlichen Kirchen damit gerechtfertigt, dass sie über Generationen hinweg fürs Gemeinwohl „im Bereich von Krankenhäusern, Schulen, auch in der Entwicklungshilfe“ tätig gewesen seien. Und: „Da in unsern Städten und Dörfern Kirchen, in der Landschaft Kapellen und Wegkreuze stehen, sollten Schulkinder die einschlägigen kulturellen Kenntnisse erwerben“. Und jetzt zitiere ich noch den entscheidenden Satz, welcher für mich das zentrale – aufklärerische – Missverständnis des christlichen Glaubens dokumentiert: „Den Kern dessen, was eine Religion ausmacht, bildet eine konfessionsunabhängige, autonome, daher universale Moral“. Ich bin nicht dieser Meinung, der Satz ist jedenfalls für das Christentum wie für den Islam schlicht falsch. Am Schlusse meiner Ausführungen werde ich zeigen, dass der neue Präsident des Evang. Kirchenbundes der Schweiz offenbar auch dieser meiner Meinung ist. Und ich gehe noch weiter: Warum eigentlich betreiben christliche Kirchen heute Entwicklungshilfe unter dem Schlagwort „Brot für alle“? Warum wird nicht schlicht Mission betrieben, das Evangelium verkündet? Um nicht missverstanden zu werden: Selbstverständlich gibt ein Christ dem Hungernden Brot, teilt mit dem Frierenden den Mantel. Aber das ist nicht das Kerngeschäft, Kerngeschäft ist der Glaube selber.
Offenbar sehen das andere anders. Zum 1. August dieses Jahres hat die Schweizer Bischofskonferenz, vertreten durch den Einsiedler Abt Martin Werlen, einen bedeutenden Theologen, eine Botschaft veröffentlicht unter dem Titel „Die Kirche ist politisch“. Allein schon der Titel stimmt mich skeptisch. Ich habe ein anderes Verständnis von Politik. Politik ist für mich in erster Linie Gestaltung des staatlichen Lebens, Gestaltung der Zukunft mit den Mitteln von heute. Neben der Politik gibt es z. B. noch – und ich betone das als prononciert bürgerlicher Politiker – das Privatleben, das der Öffentlichkeit entzogene Leben. Wörtlich sagt indes Abt Werlen: „Die Kirche fordert Gerechtigkeit für alle Menschen als Voraussetzung für Frieden. Sie setzt sich für sozialen Ausgleich und soziale Absicherung für alle ein. Sie erhebt ihre Stimme, wo Menschen sich egoistisch auf Kosten anderer bereichern“. Oberflächlich gesehen kann man dem vielleicht zustimmen aber bei genauerer Analyse dieser Äusserung erheben sich Fragen über Fragen, wobei es hier an Platz fehlt, sie alle zu stellen und zu beantworten. Entsteht der Friede tatsächlich aus Gerechtigkeit? Gibt es nicht das Böse schlechthin, unabhängig von jeder zeitbedingten menschlichen Ordnung? Ist es der Staat (das insinuiert Abt Werlen nämlich, auch wenn er es nicht ausdrücklich sagt), der für diese sog. Gerechtigkeit sorgen muss? Was heisst Gerechtigkeit überhaupt? Es ist ein sog. „Wieselwort“ – unter uns Juristen sind solche Begriffe gefürchtet, wir sagen dem „unbestimmter Rechtsbegriff“ – und unter dem jeder etwas anderes versteht und verstehen kann. Der Zeitgeist meint mit Gerechtigkeit Gleichheit. Gleichheit wird wiederum ganz unterschiedlich verstanden. Kann der Staat überhaupt das sog. Gerechtigkeitsproblem lösen, der Staat, der selber ein Problem ist? Der grosse Irrtum des Sozialismus besteht doch darin, dass er glaubt das, was in der kleinen und natürlichen Gemeinschaft der Familie funktioniert, auf ein grosses Kollektiv übertragen zu können. Das ist noch nirgendwo gelungen. Brechen die europäischen Sozialstaaten nicht gerade heute zusammen? Jedenfalls wende ich mich aber entschieden gegen die Auffassung, der Umverteilungsstaat europäischer Prägung der neuesten Zeit sei christlich oder sei mindestens ähnlich dem, was Christus gefordert habe. Wer so etwas sagt, verwischt den Unterschied zwischen dem Reich Gottes und dem Reich dieser Welt, der läuft Gefahr, den Staat zu vergöttlichen.
Bevor ich auf die vom Veranstalter gewünschten konkreten politischen Themen eingehe, ist es nun nötig, das Verhältnis von Christ und Welt kurz gleichsam theologisch zu zeichnen:
Die wesentliche westeuropäische Sonderentwicklung in der Weltgeschichte besteht im mittelalterlichen Kampf zwischen Kaiser und Papst. Augustinus wie auch Luther haben entsprechend die Lehre von den zwei Reichen entwickelt. Luther unterscheidet ein Reich Gottes zur Rechten, das Reich der innerlich Guten vom Reich Satans zur Linken, der innerlich Bösen. Der Staat hat in dieser Lehre von den zwei Reichen die Aufgabe, die Bösen zu strafen und die Frommen zu schützen mittels des Schwertes und des Gesetzes, damit eine wenigstens äusserliche Ordnung hergestellt werden kann.
Eine Gleichsetzung von Staat und Kirche wird von den Reformatoren also klar abgelehnt. Gemäss Luther wäre das Totalitarismus. Ein Staat, der den Anspruch erhebt, auch die Seelen zu besitzen, wäre ein „tyrannus universalis“. So erklärt sich der leidenschaftliche Kampf Luthers gegen die Türken. Luther erkannte, dass der Islam die Unterscheidung zwischen Reich Gottes und Reich dieser Welt nicht kennt. Der Islam hat direkt für diese Welt anwendbare und bindende gesetzliche Vorschriften. Das kennt Christus nicht, die Bibel ist kein Rezeptbuch für politisches Handeln. Luther hat ja auch und da haben wir demokratischen Schweizer etwas Mühe, das zu verstehen, sich scharf gegen aufständische Bauern gewandt. Nicht dass die Bauern für Abschaffung oder Linderung der Feudallasten, für mehr weltliche Freiheit kämpften, störte ihn, sondern dass sie das unter Berufung auf Christi Lehre taten. „Christus macht die Seele frei und nicht den Leib“ formulierte der Reformator Deutschlands schroff. Aus ähnlichen Überlegungen heraus wandte sich ja der Schweizer Reformator Zwingli auch gegen die damalige Täuferbewegung, auch wenn er in diesen Fragen sonst kompromissbereiter war als Luther.
Luther stand ja auch der Vernunft, sofern sie allumfassend herrschend werden wollte, skeptisch gegenüber. Er nannte sie einmal sogar eine „Hure“ und meinte damit die gerade in der Neuzeit wieder so auffallende Anfälligkeit der Intellektuellen für zeitgeistige Strömungen. Im 20. Jahrhundert waren dies Kommunismus und Faschismus.
Wir Christen sollten in der Politik also nicht das Heil sehen, wir sind zwar in der Welt aber nicht von dieser Welt. Politik ist nach einem Wort Bismarcks ein System von Aushilfen, nicht mehr. Das Wort von Abt Martin Werlen, die Kirche müsse politisch sein, ist also falsch – aber er ist ja auch nicht reformiert! Di Katholische Kirche erhebt mitten der Lehre von der „res mixtae“ eben den Anspruch, sich zu gewissen politischen Fragen äussern zu können.
Nach diesem Exkurs in die Theologie kann ich nun also getrost auf den eigentlich politischen Teil meines Vortrags kommen, ohne dabei in den Verdacht zu geraten, ich würde den Anspruch erheben, christliche Politik zu verkünden, das gibt es nämlich nicht, vielleicht gibt es aber den christlichen Politiker, aber das ergäbe wohl wiederum eine Diskussion für sich.
Ich bin also nicht der Ansicht, dass es eine christliche Politik gibt oder dass die Bibel für das politische Tagesgeschäft gleichsam Anleitungen gibt. Wohl aber bin ich der Überzeugung, dass es eine christliche Kultur und Geisteshaltung gibt, welche uns durchaus Hinweise gibt, wie wir uns in der Politik verhalten sollen.
a) Meine Kritik am Wohlfahrtsstaat
„Der Wohlfahrtsstaat ist ein System, das durch progressive Steuern und obligatorische Versicherungen Gelder einzieht, um sie anschliessend wieder zu verteilen“ (Pfr. Peter Ruch in „Eigenständig“ Zch 2002). Jedes Jahr arbeiten wir heute bis in den Juli für obligatorische Abgaben. Die Folgen dieses Systems sind u.a.
– Sinkendes Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für ihr eigenes Auskommen
– Erhöhte Anfälligkeit des Missbrauchs durch die Staatsbewohner und ebenso erhöhte Anfälligkeit staatlicher Organe auf Missbrauch und Korruption
– Anreiz zum Ausweichen jener, die die Möglichkeit dazu haben (Flucht in die Exterritorialität)
In dem Masse wie die staatlichen Sozialinstanzen voranschreiten bilden sich ursprüngliche Solidarverbände (Familien, Nachbarschaften etc.) zurück. Dafür nimmt die Macht der Amtsträger zu, ebenso der Zentralismus. Eine Grundkategorie des Menschlichen, die gegenseitige Anteilnahme und Hilfestellung, wird in die Sphäre der amtlichen Erledigung transferiert. So nähern wir uns einer Art demokratischem Absolutismus. Der Wohlfahrtsstaat ist masslos, er erfordert immer mehr Mittel, denn die Begehrlichkeiten nehmen immer mehr zu. Mit christlicher Nächstenliebe hat das Umverteilungsprogramm des Sozialstaates nichts zu tun.
Aber nicht nur Katholiken wie Abt Werlen hängen der politischen Kirche nach. Der reformierte Theologe Andreas Peter z.B. forderte im „Wort zum Sonntag“ tatsächlich ein „bedingungsloses Grundeinkommen“. Das entspreche dem Gleichnis vom Weinberg und sei biblisch. Zudem redete er im eigentlich neutralen Fernsehen einer nationalen Erbschaftssteuer das Wort. Pfarrer Peters Propaganda entsprach exakt der zufällig drei Tage später präsentierten Volksinitiative von linken Parteien und Gewerkschaften. Der Gottesmann ereiferte sich über den „Geldadel“ und sagte: „Die allermeisten Menschen in der Schweiz, also Sie und ich, müssen nichts bezahlen.“ Merken sie etwas: Da versteckt einer Eigennutz, Populismus und demagogische Plünderungsfantasien hinter einem christlichen Deckmantel. Was ist unchristlich, wenn eine Familie für die nächste Generation vorsorgt? Warum sind für die Kirchen sämtliche Minderheiten schützenswert, nur nicht diejenigen, die arbeiten? (Chr. Mörgeli in der Weltwoche)
Bei der biblischen Nächstenliebe geht der Impuls der Hilfeleistung vom Helfenden aus. Im Sozialstaat geht der Impuls hingegen vom Anspruch aus, den der Staat im Namen der Bedürftigen stellt. Damit ist nun der Niedergang der Nächstenliebe verbunden: Ich habe ja meine Pflichten durch die Steuerzahlung erfüllt. Und so ist der Genosse des Sozialstaates nichts anderes als der Egoismus (nach Pfr. Ruch).
Im Übrigen erfordert das europäische Sozialstaatsmodell heute so viele Mittel, dass sie nur durch gigantisches Schuldenmachen beschafft werden können. Nachhaltig ist das nicht, wir leben auf Kosten der Nachkommen, eine Korrektur, ja vielleicht der Zusammenbruch dieses Systems ist unvermeidlich. Aus christlicher Warte müssen wir zugespitzt sagen: Der Wohlfahrtsstaat ist unchristlich. Der Wohlfahrtsstaat kann niemals den Anspruch erheben, christlich zu sein, bzw. christliche Werte zu verkörpern.
b) Meine Kritik der Kritik der direkten Demokratie
Die Tendenz ist offensichtlich: Volksentscheide die der politischen Elite nicht passen, werden möglichst nicht umgesetzt und es wird mit wechselnden Begründungen (nicht europakompatibel, völkerrechtswidrig, im Widerspruch zur europäischen Menschenrechtskonvention etc.) eine Art Vorzensur verlangt: Abstimmungen wie Minarettverbot und Ausschaffungsinitiative sollen gar nicht mehr zugelassen werden bzw. vorläufig etwa harmloser mit einer „Warnung“ versehen werden. Das Volk darf eben nicht alles, wird gesagt. Vorweg: in 80% der Fälle, in denen Ihnen ein Jurist sagt, wegen irgendwelchen übergeordneten Rechten sei etwas nicht möglich, stimmt es nicht. Bei Politikern ist die Quote 90%.
Gehen wir dieser Debatte ein wenig auf den Grund.
Die Schweiz war nicht immer eine Demokratie, so wie wir sie heute kennen, bei der Gründung der Eidgenossenschaft im Jahre 1291 spielte die ländliche Aristokratie eine grosse Rolle, im Bundesbrief werden die Standesunterschiede geschützt, auch hat die expandierende Eidgenossenschaft Untertanengebiete geschaffen (wie etwa den Thurgau). Eigentümlich war also zunächst nicht die Demokratie. Sehr wohl aber der Wille, fremde Einflüsse („fremde Richter“) auszuschalten und die Kontrolle über die wirtschaftlich interessanten Verkehrswege in den Alpen selber auszuüben. Eigentümlich war auch der stark entwickelte Föderalismus, ja Partikularismus, die Stände (heute Kantone) schlossen sich gerade deshalb zu einem Bunde zusammen, weil sie so einigermassen selbständig bleiben konnten.
Schon die Griechen und Römer wussten, dass jede Staatsform an ihrer eigenen Übertreibung zu Grunde geh. Die Demokratisierung aller Lebensbereiche, also der Wirtschaft, der Familie etc. ist nicht überlebenstauglich. Nach Cicero ist die beste Staatsform eine kluge Mischung von Monarchie, Aristokratie und Demokratie. Das wäre im Einzelnen zu begründen.
Aber in der heutigen Diskussion geht es nicht darum, es geht nämlich um den schon erw. Versuch von „classe politique“ und Verwaltung, im Bunde den Sonderweg der Schweiz seit 1291, 1803 und 1848, d.h. Föderalismus, direkte Demokratie und Unabhängigkeit vom römischen Reich deutscher Nation, heute Europäische Union genannt, aufzugeben und in den Mainstream der Europäisierung und Globalisierung einzuschwenken. Ich bin kein Romantiker, ich weiss genau, dass es eine absolute Unabhängigkeit, eine schrankenlose Souveränität nicht gibt. Wirtschaftlich war die Schweiz immer weltoffen, das soll auch so bleiben. Aber die Kunst der Politik besteht doch gerade darin, die diversen Abhängigkeiten auszubalancieren, die Gegensätze fremder Nationen und Interessen auszunützen um möglichst viel Handlungsfreiheit zu erstreiten. Handlungsfreiheit ist das Ziel jeder wahren Strategie, sagte der französische Marschall Foch. Was sehen wir aber heute allzu oft: Vorauseilenden Gehorsam (Musterschülersyndrom) gegenüber Europa, Amerika, gegenüber den zur Ideologie umgebogenen internationalen Konventionen. Ein Beispiel: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte( EGMR) hat bezüglich der Frage, ob Kruzifixe in italienischen Schulen erlaubt sein sollen, zwei konträre Urteile gefällt, einmal ja, einmal nein, was zeigt, dass der Inhalt der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) sehr unbestimmt ist. „Man sollte nicht präventiv vor dem EGMR in die Knie gehen. Einige seiner Urteile sind schlicht falsch, wie auch das Bundesgericht kürzlich festhalten musste“ (a. Bundesrichter Schubarth, er verweist hier am Schluss auf ein Urteil des EGMR, wonach die Grundversicherung der Krankenkassen die Kosten für eine Geschlechtsumwandlung schon nach eineinhalbjähriger Wartezeit übernehmen müsse). Das britische Unterhaus hat sich kürzlich geweigert, ein europäisches Urteil, wonach es menschenrechtswidrig sei, Gefängnisinsassen das Wahlrecht abzuerkennen, zu akzeptieren.
Seien wir doch realistisch und ehrlich: In der globalen Politik, wie auch in der EU, gibt es bis heute kaum Demokratie. Ein so unverdächtiger Zeuge, wie der ehemalige thurgauische SP Kantonsrat Wolf Linder, heute emeritierter Professor der Universität Bern, meint deshalb, dass bei einem Fehlen des Wechselspiels zwischen Regierung und Opposition in der globalen Politik die schweizerischen Volksrechte auch eine Oppositionsrolle spielen dürften. Eine Anschlussfrage: Woher kommt überhaupt dieser immer wieder zu konstatierende Drang von Regenten und Verwaltungsleuten, die Rechte des Volkes einzuschränken oder umzubiegen, diese ständige Reglementierwut und Gleichmacherei? Sind denn das alles böse Menschen? Nein, gewiss nicht, es sind eigentlich Menschen wie wir alle auch. Der kürzlich verstorbene Otto v. Habsburg sagte dazu: Jeder Mensch ist von Natur aus ein Zentralist und zwar ganz einfach deshalb, weil er davon überzeugt ist, dass er seine Sache gut macht, dass er recht hat – und hat er nun Macht, will er, dass auch die andern Menschen so tun wie er.
Und darum ist die direkte Demokratie eine so gute Erfindung, sie korrigiert, sie beschränkt die Macht von Verwaltung und Regierung, sie bleibt eher auf dem Boden der Realität als es die ideologischen Konstrukte der Elite tun, welche unsere Demokratie auf sanftem Weg nur noch funktionärstauglich machen wollen.
c) Meine Kritik an der EU
Für den, der mir bisher zugehört hat, muss ich zu diesem Thema nicht mehr allzuviel sagen. Die EU ist ein kaum mehr demokratisch zu nennendes Gebilde. Die wichtigen Entscheidungen werden von europäischen Kommissaren in Brüssel oder vom Ministerrat getroffen. In einer Krisenlage – und die EU ist eigentlich periodisch in einer Krise – entscheiden in Wirklichkeit allein der französische Staatspräsident und die deutsche Bundeskanzlerin. Was diese beiden Persönlichkeiten im Zwiegespräch beschliessen, kann kaum mehr verändert werden. Die Parlamente der EU – Staaten haben ihre wichtigsten Rechte bereits an Brüssel abgetreten, Wahlen zu den Parlamenten nützen deshalb nichts mehr, der Bürger kann keine entscheidenden Änderungen mehr erzwingen. Verbreitet ist deshalb ein Ohnmachtsgefühl, reisen Sie nach Deutschland oder Frankreich und sprechen Sie mit dem sog Mann auf der Strasse und Sie werden es hören. Volksabstimmung gibt es auch nicht, Korrekturen durch den Stimmbürger sind nicht möglich. Vom Europa der Vaterländer, wie es de Gaulle und Churchill vorschwebte, von einem Friedensverbund, wie ihn die christlichen Parteien angehörenden Staatsmänner Adenauer, Schumann und de Gasperi konzipierten, ist die heutige EU weit entfernt. Sie ist ein zentralisierendes, sozialdemokratisch gleichmacherisches und vom Machbarkeitswahn erfülltes Monstrum geworden. Gerade was Europa stark und einzigartig in der Welt gemacht hat, die Vielgestaltigkeit, der Wettbewerb zwischen den Nationen und Ideen, wird eliminiert. Frau Merkel hat kürzlich gesagt: Ohne Euro gibt es kein Europa. Welch verhängnisvoller Irrglaube! Mit der Demokratie schweizerischer Prägung ist die EU schlicht unvereinbar. Auch der bilaterale Weg hat uns vielleicht schon in eine zu weit gehende Abhängigkeit geführt.
Warum sind denn so viele schweizerische Politiker trotzdem – offen oder verdeckt – für einen Beitritt zur EU oder zumindest für weitere Annäherungen? Ganz einfach: Es ist bequemer, man muss dann schwierige Entscheidungen nicht mehr selber treffen, man kann an allen Übeln Brüssel die Schuld geben, man ist das lästige Volk zu Hause los, man glaubt vielleicht sogar der Völkerverständigung und dem Fortschritt zu dienen oder – und diese Haltung ist weitverbreitet – man hat resigniert und denkt, man könne gegen ein Europa von 500 Millionen Menschen ohnehin nichts ausrichten. Wer aber mit dieser Einstellung in Verhandlungen geht, hat schon verloren!
Noch ein Wort zu einem Modebegriff der heutigen Politdiskussion in der Schweiz: Offenheit – alle fordern eine offene Schweiz. Schauen wir genau hin, was das wohl heisst. Die Schweiz war wirtschaftlich immer offen, auch kulturell war sie wegen ihrer Viersprachigkeit mit den Nachbarstaaten kulturell eng verbunden. Politisch war sie aber nicht offen, sondern widerborstig, 1291 gegen „fremde Richter“, im Schwabenkrieg gegen eine zentralisierende Monarchie, 1803 gegen den Französischen Einheitsstaat, 1848 gegen die konservative Restauration und dann gegen den Sprachnationalismus, im zweiten Weltkrieg gegen das Neue Europa Hitlers. Und heute?
d) Meine Kritik an einem leisetreterischen Christentum
Die Stellungnahmen des Evang. Kirchenbundes der Schweiz zu Abstimmungsvorlagen ärgern mich meistens. Sie stellen eine Anmassung dar, weil sie mit dem Anspruch daher kommen, einen politischen Sachverhalt ethisch und moralisch werten zu können. In Abstimmungen geht es aber kaum je um gut oder böse, sondern höchstens um richtig oder falsch. Die Beurteilung hängt weniger von den Absichten einer gesetzgeberischen Vorlage ab, sondern von der Einschätzung von deren Folgen. Nehmen wir das Beispiel der Minarettinitiative, welche vom Kirchenbund bekämpft wurde. Ich bestreite natürlich nicht das Recht von einzelnen Mitgliedern der Kirche, sich zu politischen Fragen zu äussern. Im vorliegenden Fall gebe ich aber zu bedenken, dass die Haltung der christlichen Kirche zum Islam auch schon anders war, dass sogar im Namen Christi Kreuzzüge geführt wurden und die damaligen Christen waren sicher, das Rechte zu tun. Nun rufe ich natürlich nicht zu Kreuzzügen auf, frage mich aber, wo und wann die sog. Toleranz und Offenheit, der Respekt gegenüber einer andern Religion, in Gleichgültigkeit, Leisetreterei umschlägt oder gar schlicht Ausdruck mangelnder eigener Überzeugung ist. Angela Merkel wurde getadelt, weil sie sich über die Tötung von Bin Laden freute. Man kann da verschiedener Meinung sein, Christentum mit Pazifismus in dieser unserer Welt gleichzusetzen geht aber nicht. Viele im Westen meinen wohl – und ich zitiere nun Redaktor Meyer von der NZZ – „dass die Entwicklung unserer Gesellschaft dazu führe, dass vielleicht es nur noch Parkplatzsünder gebe, die man büssen müsse. Die Politik wird solch naive Hoffnung auf eine bessere Welt durchkreuzen“.
Ayaan Hirsi Ali, die als Muslimin erzogen wurde und in die Niederlande flüchtete und dort zu einer Kämpferin für die Redefreiheit wurde und deswegen bewacht werden muss, sagt:
„Europäer sind sich zu wenig bewusst, dass die Freiheit erkämpft werden musste … Es gibt diese Wahrnehmung unbesiegbar zu sein – als könne hier in Europa nichts Schlimmes passieren … In Europa leben 700 Millionen Menschen … in den muslimischen Ländern leben 1,7 Milliarden Menschen. Europa ist eine Minderheit. Wer den Islam nicht wirklich kennen gelernt hat, versteht ihn nicht. Sein Ziel ist die Einrichtung eines totalitären islamischen Staates … mit der islamischen Religion als Quell der Gesetzgebung. Nicht alle, die sich zum Islam bekennen, streben ein solches theokratisches Regime an. Aber ich halte die von vielen Europäern in Unkenntnis der Lage übernommene Trennung zwischen den vielen guten und den wenigen bösen Islamisten für falsch .. der Islam als politische Ideologie trägt klar totalitäre Züge im Sinne einer kollektivistischen Ideologie, für die das Individuum als solches keinen Wert hat.“ (Schweizer Monat Juli/August 2011)
Schlusswort
Als sie mich eingeladen haben, haben Sie wohl so viel von mir gewusst, dass Sie mit Verstössen gegen die sog. „political correctness“ rechnen mussten.
Ich möchte nun aber zum Schluss nicht mit eigenen Worten provozieren, sondern mit jenen des neuen Ratspräsidenten des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK), Gottfried Locher.
Bei seinem vor kurzem erfolgten Besuch im Thurgau meinte er gemäss einem Bericht des Kirchenboten in seiner Ansprache an die Kirchenpräsidenten:
Die reformierte Tradition werde immer kleiner. Und wörtlich: „Wir sind die Kirche der Reformation und nicht der Resignation. Uns erwartet eine andere Schweiz.“ Es gehe darum, sich auf das Wesentliche zu besinnen. Und wiederum zitiere ich: „Alleine Christus, alleine die Bibel, alleine aus Glauben und alleine aus Gnade.“
Und – hören Sie nun gut zu: „Die meisten Schweizer sind gute Muslime, weil sie glauben, dass Christus ein Prophet ist. Das Problem ist, dass sie nicht glauben, dass Christus Gott ist.“
Dazu muss ich nichts mehr sagen, dieses Wort steht für sich und damit beende ich mein Referat und danke Ihnen für das Zuhören.
Weinfelden, 11.9.2011
Hermann Lei
Wie linke Gewalttäter salonfähig werden
Im letzten Jahr ist es gemäss einer Liste des SVP-Sekretariats bereits zu über fünfzehn Anschlägen, Angriffen, Störungen oder Sachbeschädigungen von linken Kriminellen gekommen. Fenster wurden eingeschlagen, Autos demoliert, Privathäuser von Nationalräten wie Natalie Rickli, Jürg Stahl oder Ulrich Schlüer teilweise massiv beschädigt. Eine Häufung der Taten beobachtet man im Raum Zürich und Winterthur, wo kürzlich, wie auf inoffiziellem Weg in Erfahrung gebracht werden konnte, zwei Brandanschläge auf Militärfahrzeuge verübt wurden. Die Täter aber werden protegiert.
Albisgüetli, 21. Januar 2011: Links-Autonome verprügeln Nationalrat Fehr. Schlagen ihn mit Fäusten nieder, treten ihm mit Springerstiefeln ins Gesicht. Die «lockere, schwarze Horde», so Fehr, habe sich auf ihn gestürzt und ihn in den Kopf und den Nacken geschlagen. Und als er am Boden lag, hätten sie ihn «mit Schuhen traktiert». An den Tagen danach fiel es den Medien schwer, den brutalen Überfall auf den SVP-Nationalrat zu verurteilen. Die Zeitungen sprachen von einem «Zwischenfall» (Tages-Anzeiger) oder verharmlosten die Attacke in einer Kurzmeldung (NZZ am Sonntag). Radio 1 vom zukünftigen Schweizer-Fernsehen-Talkmaster Roger Schawinski unterstellte Fehr sogar, aus dem Übergriff «politisches Kapital» schlagen zu wollen.
Pistole gegen Fehr?
Die linksextreme Szene erhält durch solche mediale Rückendeckung Auftrieb. Auf dem einschlägigen Forum «indymedia.org» prahlen Linksextremisten mit ihrer Tat: «Fehr haben wir das Fürchten gelehrt (…) und gehofft, dass er dies nicht überlebt», schreibt ein «Revolutionärer Aufbau Schweiz». Auch von einer Pistole ist die Rede, die auf den Kopf des Nationalrats gerichtet gewesen sei. Daneben steht: «Leider drückte die Schützin aber zu spät ab.» Der «Revolutionäre Aufbau Schweiz» distanzierte sich später von diesem Eintrag auf der Website. Allerdings nur halbherzig: „Zwischendurch verirrte sich der SVP-Politiker Hans Fehr auf die falsche Seite der Barrikaden und erhielt eine Abreibung.“, wird der Nationalrat verhöhnt. Auch der Kommandant der Stadtpolizei Zürich, Philipp Hotzenköcherle, eigentlich verantwortlich dafür, dass unsere Strassen sicher sind, ortet die Schuld bei Fehr: «Es wäre zumutbar gewesen, dass Nationalrat Fehr die 117 angerufen oder sich bei einem Polizisten erkundigt hätte, ob es sicher sei, dort durchzulaufen. Jeder Polizist hätte ihm abgeraten.»
Linke Gewaltfreude
Solche Umkehrung aller Werte hat System: Der Lausanner Polizeidirektor Marc Vuilleumier (Partei der Arbeit) erklärte im letzten Herbst einen Angriff auf das SVP-Parteisekretariat als «Teil der Stigmatisierungs-Politik der SVP». Und in Zürich war der grüne Polizeivorsteher Daniel Leupi nach der Krawallnacht im Nachgang zur Ausschaffungsinitiative in die Kritik geraten, weil er laut SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli zu seinen Polizisten gesagt haben soll, er würde «lieber auf der anderen Seite» des Umzugs stehen. Linke Gewalt ist damit wegen der heimlichen Bewunderung durch die politische Klasse salonfähig geworden und breitet sich von den Grossstädten in die Agglomerationen aus. Zum Beispiel in den Kanton Aarau, wo zwei linksautonome Schweizer mehrere Autos in Brand gesetzt haben. Opfer linker Gewalt wurden in Aarau ein SVP-Einwohnerrat und der SVP-Präsident der Stadt Aarau. Die Kriminellen stammen aus gutem Hause. Einer der Täter war Nationalratskandidat der Juso!
Brandanschlag
Am 17.11.2010 ging bei der Einsatzzentrale der Militärpolizei Region 4 die Meldung ein, dass Unbekannte versucht hätten, in der vorherigen Nacht einen Duro in Brand zu setzen. Dieser Duro wurde durch die Logistikbasis der Armee zu einem früheren Zeitpunkt der Autogarage WIRAG AG zur Reparatur abgegeben. Eine Patrouille der MP begab sich nach Eingang der Meldung an den Ereignisort. Der Fall wurde der Stadtpolizei Winterthur übergeben, da von einer zivilen Täterschaft ausgegangen werden musste. Am 14.01.2011 sodann meldete die Kapo Zürich der EZ MP Reg 4, dass ein Duro ausgebrannt ist. Die Kapo Zürich liess verlauten, sie hätte die Spurensicherung abgeschlossen und man könne eine Brandstiftung nicht ausschliessen. Um die Ermittlungen auszuweiten hat die Kapo ZH die Ei MP Reg 4 gebeten, weitere mögliche Brandstiftungen / Brandstiftungsversuche im Raum Zürich abzuklären. Ob der „Brandanschlag“ gegen die Armee gerichtet war, ist Gegenstand der Abklärungen.
Protektion
Ob hinter den Anschlägen auch Nationalratskandidaten der Jungsozialisten stecken, ist unklar. Viel zu befürchten haben linke Gewalttäter indes nicht. Denn die politische Führung der linksregierten Städte ist «auf dem linken Auge blind». «Wenn sich irgendwo ein Grüppchen Neonazis bildet, lösen wir dieses sofort auf und nehmen die Personalien auf. Den linken Extremisten hingegen wird immer eine gewisse Schadenssumme auf Vorrat zugesprochen», äusserte sich ein Stadtpolizist aus Zürich in der „Weltwoche“. Linke Gewalt geniesst eben linke Protektion.
Hermann Lei
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf Abwegen
Seit die Schweiz die EMRK ratifizierte, wurde sie rund 60 mal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt. Eine Analyse der Verurteilungen zeigt: Nur gerade in 4 Fällen, wurde die Schweiz zu Recht (aber meist wegen Bagatellen) verurteilt. Eine überwiegende Anzahl der Verurteilungen hält unserem Rechtsverständnis indes nicht stand (32 Fälle). Beim Rest handelt es sich um Auslegungsfragen und Fragen ohne Erkenntnisgewinn. Angesichts dieser bescheidenen Ausbeute wäre es an der Zeit, den Ausstieg aus dem EGMR zu diskutieren.
1974 ratifizierte der Bundesrat die EMRK. Damit unterstellte man sich auch dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Schon bald zeigte sich aber, dass der EGMR die Tendenz hat, seine Kompetenzen willkürlich auszudehnen. Der dadurch ausgelöste Unmut ging so weit, dass im Ständerat ein Postulat zur vorsorglichen Kündigung der EMRK eingereicht und mit 15 Ja gegen 16 Nein auch beinahe überwiesen wurde. Bis heute ist die Kritik am EGMR nicht abgeklungen. Zu Recht, wie die folgenden Beispiele zeigen.
Widersprüchliche Rechtsprechung
So wurde die Schweiz im Fall Huber z.B. verurteilt, weil sich die Schweizerischen Gerichte an ein früheres Urteil des EGMR gehalten hatten, dieser aber seine Meinung geändert hatte. Im Fall Bellini bemängelte das EGMR die lange Verfahrensdauer des Bundesgerichts. Dieses hatte in einem Haftverfahren ca. 20 Tage benötigt, um eine Beschwerde zu beurteilen. Verglichen mit dem EGMR, der für das banale Urteil rund 5.5 Jahre benötigte, hat das Bundesgericht immerhin fast mit Überschall gearbeitet… Für die Feststellung, das Verfahren habe zu lange gedauert, benötigt der EGMR Verfahrensdauern, die im Verhältnis zu den beanstandeten schweizerischen Verfahrensdauern grotesk wirken, nämlich im Fall Zimmermann rund 4 Jahre, Fall Kiefer rund 5 Jahre, Fall Müller rund 4.5 Jahre, Fall Munari rund 3 ¾ Jahre, Fall McHugo fast 7 Jahre, Fall Merz rund 5 Jahre.
Fall Schlumpf
Viel zu reden gab auch der Fall Nadine Schlumpf. Frau Schlumpf wünschte sich im hohen Alter eine Geschlechtsumwandlung, welche die obligatorische Krankenkassenpflegeversicherung übernehmen solle. Das Bundesgericht hat auf seiner seit längerem bestehenden „Wartefrist“ bestanden, vor Ablauf derer eine Geschlechtsumwandlung nicht von der Krankenpflegeversicherung bezahlt wird. Der EGMR konnte hier eine Verletzung von Art. 6e EMRK nur deshalb feststellen, weil er in Überschreitung seiner Kompetenzen auch die sozialversicherungsrechtliche materiellrechtliche Lage in Frage stellte. Dies hat das Bundesgericht zu recht erzürnt: Die Richter in Strassburg hätten die ihnen übertragenen Zuständigkeiten überschritten. Die Mehrheit des Bundesgerichts glaubte leider dennoch, dass es auch ein „illegales“ Verdikt aus Strassburg umsetzen müsse.
Absurde Erfindungen
Eine absurde Erfindung des EGMR ist das „Recht auf ewige Replik“: In der Regel kann in einem Prozess eine Partei ihre Angelegenheit ein oder zweimal schriftlich vorbringen, woraufhin die andere Partei darauf antworten kann. Danach wird entschieden. Nach Auffassung des EGMR ist dies nicht zulässig. Nach jeder Eingabe muss die andere Partei Gelegenheit haben, dazu Stellung zu nehmen. Diese absurde Forderung des EGMR nach einem Recht auf endlosen Schriftenwechsel kontrastiert seltsam zur eigenen Praxis des EGMR: Dieser hört nämlich die Gegenpartei in der Regel überhaupt nicht an! – Im Fall Kopp (Ehemann der ehemaligen Bundesrätin) wurde die Telefonanhörung des Anwaltes und Bundesratsgatten Hans W. Kopp als unzulässig beurteilt, weil er Anwalt war. Im Ergebnis bedeutet das: Weil der Ehemann von Bundesrätin Kopp Anwalt war, durfte man sein Telefon nicht abhören, während ein Ehemann mit einem anderen Beruf hätte abgehört werden dürfen.
Jeder Fall ein Fehlurteil
Im Fall Boultif wurde die Schweiz verurteilt, weil der kriminelle Algerier Boultif ausgewiesen werden sollte, obwohl er in der Schweiz eine Frau habe. Die Frage ist, ob dies einen Grund ist, einen Räuber nicht auszuweisen? Im Fall Hadri-Vionnet war ein Kind als Frühgeburt tot geboren worden. Die Eltern wollten das Kind nicht sehen, weshalb die Behörden ein Begräbnis anordneten. Zwar anerkannte der EGMR, dass die Gemeindeangestellten im guten Glauben der Meinung waren, die Eltern wollten das Kind nicht mehr sehen und an der Beerdigung nicht teilnehmen. Die Konventionsrechte müssten aber eingehalten werden, unabhängig vom guten Glauben der Angestellten. Stossend, ja konventionswidrig ist sodann, dass der EGMR eigenmächtig seine Anwendung von zivil- oder strafrechtlichen Verfahren auf die meisten verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten ausgedehnt hat.
Nebulöse Rechtsprechung
In keinem einzigen Fall, in dem die Schweiz vom EGMR wegen Verletzung der EMRK verurteilt wurde, kann von einer Menschenrechtsverletzung im landläufigen Sinne die Rede sein: Nie wurde jemand willkürlich getötet, grundlos der Freiheit oder seines Eigentums beraubt und so weiter. Ein grosser Teil der Verurteilungen betrifft lediglich Verfahrensfragen, die keinen Einfluss auf das Ergebnis gehabt haben. Wer sich zudem an die Praxis des EGMR hält, riskiert, das nächste Mal wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt zu werden, weil der EGMR seine Praxis inzwischen geändert hat (Fall Huber, Weber, Hurter).
Unglaubwürdiger EGMR
Vier Verurteilungen wegen verfahrensrechtlichen Fragen sind nachvollziehbar. Im Fall Wettstein waren zwei der fünf Richter am Verwaltungsgericht leicht befangen, der Entscheid des Verwaltungsgerichts war aber auch nach Ansicht des EGMR richtig. Hier von einer Menschenrechtsverletzung zu sprechen, scheint übertrieben. In einigen Fällen stellte der EGMR sodann zu Recht eine zu lange Verfahrensdauer fest. Mit seiner Erfindung des Rechts auf endlosen Schriftenwechsel hat er dies aber selbst massgeblich mitverursacht. Vollends unglaubwürdig wird der EGMR, indem er dem Anspruch auf rechtliches Gehör grosse Bedeutung beimisst, diesen Anspruch selber aber in keiner Art und Weise einhält.
EGMR unnötig
Insgesamt überzeugt die oft vertretene Meinung, der EGMR sei ein unverzichtbares Instrument für die Menschenrechte und die Rechtstaatlichkeit daher nicht. Nebst einigen wenigen berechtigten Mängeln, wie sie in jedem Rechtssystem vorkommen können, ist der grösste Teil der Verurteilungen der Schweiz darauf zurückzuführen, dass der EGMR unsinnige Formalismen pflegt, gesetzliche Bestimmungen anders auslegt, als die Schweizerischen Gerichte, Sachverhalte anders würdigt oder Interessenabwendungen anders vornimmt. Angesichts dieser bescheidenen Ausbeute sowie der Tendenz des EGMR, seine Macht unzulässig auszudehnen, wäre es an der Zeit, den Ausstieg aus dem EGMR zu diskutieren.
Hermann Lei, Rechtsanwalt und Kantonsrat