{"id":112,"date":"2011-04-25T13:25:18","date_gmt":"2011-04-25T13:25:18","guid":{"rendered":"https:\/\/hermannlei.ch\/?p=112"},"modified":"2011-04-25T13:25:18","modified_gmt":"2011-04-25T13:25:18","slug":"schlechte-richter-schlechtes-recht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hermannlei.ch\/?p=112","title":{"rendered":"Schlechte Richter, schlechtes Recht"},"content":{"rendered":"<div style=\"padding-bottom:20px; padding-top:10px;\" class=\"hupso-share-buttons\"><!-- Hupso Share Buttons - https:\/\/www.hupso.com\/share\/ --><a class=\"hupso_toolbar\" href=\"https:\/\/www.hupso.com\/share\/\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/static.hupso.com\/share\/buttons\/lang\/de\/share-small.png\" style=\"border:0px; padding-top: 5px; float:left;\" alt=\"Share Button\"\/><\/a><script type=\"text\/javascript\">var hupso_services_t=new Array(\"Twitter\",\"Facebook\",\"Google Plus\",\"Pinterest\",\"Linkedin\",\"Digg\",\"Bebo\",\"Delicious\",\"Print\");var hupso_background_t=\"#EAF4FF\";var hupso_border_t=\"#66CCFF\";var hupso_toolbar_size_t=\"small\";var hupso_image_folder_url = \"\";var hupso_url_t=\"\";var hupso_title_t=\"Schlechte%20Richter%2C%20schlechtes%20Recht\";<\/script><script type=\"text\/javascript\" src=\"https:\/\/static.hupso.com\/share\/js\/share_toolbar.js\"><\/script><!-- Hupso Share Buttons --><\/div><p><span style=\"text-decoration: underline;\">Europ\u00e4ischer Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) auf Abwegen<\/span><\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong>Schlechte Richter, schlechtes Recht<\/strong><\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong>Seit die Schweiz die EMRK ratifizierte, wurde sie rund 60 mal vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) verurteilt. Eine Analyse der Verurteilungen zeigt: Nur gerade in 4 F\u00e4llen, wurde die Schweiz zu Recht (aber meist wegen Bagatellen) verurteilt. Eine \u00fcberwiegende Anzahl der Verurteilungen h\u00e4lt unserem Rechtsverst\u00e4ndnis indes nicht stand (32 F\u00e4lle). Beim Rest handelt es sich um Auslegungsfragen und Fragen ohne Erkenntnisgewinn. Angesichts dieser bescheidenen Ausbeute w\u00e4re es an der Zeit, den Ausstieg aus dem EGMR zu diskutieren. <\/strong><\/p>\n<p>1974 ratifizierte der Bundesrat die EMRK. Damit unterstellte man sich auch dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR). Schon bald zeigte sich aber, dass der EGMR die Tendenz hat, seine Kompetenzen willk\u00fcrlich auszudehnen. Der dadurch ausgel\u00f6ste Unmut ging so weit, dass im St\u00e4nderat ein Postulat zur vorsorglichen K\u00fcndigung der EMRK eingereicht und mit 15 Ja\u00a0 gegen 16 Nein auch beinahe \u00fcberwiesen wurde. Bis heute ist die Kritik am EGMR nicht abgeklungen. Zu Recht, wie die folgenden Beispiele zeigen.<\/p>\n<p><strong>Widerspr\u00fcchliche Rechtsprechung<\/strong><\/p>\n<p>So wurde die Schweiz im Fall Huber z.B. verurteilt, weil sich die Schweizerischen Gerichte an ein fr\u00fcheres Urteil des EGMR gehalten hatten, dieser aber seine Meinung ge\u00e4ndert hatte. Im Fall Bellini bem\u00e4ngelte das EGMR die lange Verfahrensdauer des Bundesgerichts. Dieses hatte in einem Haftverfahren ca. 20 Tage ben\u00f6tigt, um eine Beschwerde zu beurteilen. Verglichen mit dem EGMR, der f\u00fcr das banale Urteil rund 5.5 Jahre ben\u00f6tigte, hat das Bundesgericht immerhin fast mit \u00dcberschall gearbeitet\u2026 F\u00fcr die Feststellung, das Verfahren habe zu lange gedauert, ben\u00f6tigt der EGMR Verfahrensdauern, die im Verh\u00e4ltnis zu den beanstandeten schweizerischen Verfahrensdauern grotesk wirken, n\u00e4mlich im Fall Zimmermann rund 4 Jahre, Fall Kiefer rund 5 Jahre, Fall M\u00fcller rund 4.5 Jahre, Fall Munari rund 3 \u00be Jahre, Fall McHugo fast 7 Jahre, Fall Merz rund 5 Jahre.<\/p>\n<p><strong>Fall Schlumpf<\/strong><\/p>\n<p>Viel zu reden gab auch der Fall Nadine Schlumpf. Frau Schlumpf w\u00fcnschte sich im hohen Alter eine Geschlechtsumwandlung, welche die obligatorische Krankenkassenpflegeversicherung \u00fcbernehmen solle. Das Bundesgericht hat auf seiner seit l\u00e4ngerem bestehenden \u201eWartefrist\u201c bestanden, vor Ablauf derer eine Geschlechtsumwandlung nicht von der Krankenpflegeversicherung bezahlt wird. Der EGMR konnte hier eine Verletzung von Art. 6e EMRK nur deshalb feststellen, weil er in \u00dcberschreitung seiner Kompetenzen auch die sozialversicherungsrechtliche materiellrechtliche Lage in Frage stellte. Dies hat das Bundesgericht zu recht erz\u00fcrnt: Die Richter in Strassburg h\u00e4tten die ihnen \u00fcbertragenen Zust\u00e4ndigkeiten \u00fcberschritten. Die Mehrheit des Bundesgerichts glaubte leider dennoch, dass es auch ein \u201eillegales\u201c Verdikt aus Strassburg umsetzen m\u00fcsse.<\/p>\n<p><strong>Absurde Erfindungen<\/strong><\/p>\n<p>Eine absurde Erfindung des EGMR ist das \u201eRecht auf ewige Replik\u201c: In der Regel kann in einem Prozess eine Partei ihre Angelegenheit ein oder zweimal schriftlich vorbringen, woraufhin die andere Partei darauf antworten kann. Danach wird entschieden. Nach Auffassung des EGMR ist dies nicht zul\u00e4ssig. Nach jeder Eingabe muss die andere Partei Gelegenheit haben, dazu Stellung zu nehmen. Diese absurde Forderung des EGMR nach einem Recht auf endlosen Schriftenwechsel kontrastiert seltsam zur eigenen Praxis des EGMR: Dieser h\u00f6rt n\u00e4mlich die Gegenpartei in der Regel \u00fcberhaupt nicht an! &#8211; Im Fall Kopp (Ehemann der ehemaligen Bundesr\u00e4tin) wurde die Telefonanh\u00f6rung des Anwaltes und Bundesratsgatten Hans W. Kopp als unzul\u00e4ssig beurteilt, weil er Anwalt war. Im Ergebnis bedeutet das: Weil der Ehemann von Bundesr\u00e4tin Kopp Anwalt war, durfte man sein Telefon nicht abh\u00f6ren, w\u00e4hrend ein Ehemann mit einem anderen Beruf h\u00e4tte abgeh\u00f6rt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p><strong>Jeder Fall ein Fehlurteil<\/strong><\/p>\n<p>Im Fall Boultif wurde die Schweiz verurteilt, weil der kriminelle Algerier Boultif ausgewiesen werden sollte, obwohl er in der Schweiz eine Frau habe. Die Frage ist, ob dies einen Grund ist, einen R\u00e4uber nicht auszuweisen? Im Fall Hadri-Vionnet war ein Kind als Fr\u00fchgeburt tot geboren worden. Die Eltern wollten das Kind nicht sehen, weshalb die Beh\u00f6rden ein Begr\u00e4bnis anordneten. Zwar anerkannte der EGMR, dass die Gemeindeangestellten im guten Glauben der Meinung waren, die Eltern wollten das Kind nicht mehr sehen und an der Beerdigung nicht teilnehmen. Die Konventionsrechte m\u00fcssten aber eingehalten werden, unabh\u00e4ngig vom guten Glauben der Angestellten. Stossend, ja konventionswidrig ist sodann, dass der EGMR eigenm\u00e4chtig seine Anwendung von zivil- oder strafrechtlichen Verfahren auf die meisten verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten ausgedehnt hat.<\/p>\n<p><strong>Nebul\u00f6se Rechtsprechung<\/strong><\/p>\n<p>In keinem einzigen Fall, in dem die Schweiz vom EGMR wegen Verletzung der EMRK verurteilt wurde, kann von einer Menschenrechtsverletzung im landl\u00e4ufigen Sinne die Rede sein: Nie wurde jemand willk\u00fcrlich get\u00f6tet, grundlos der Freiheit oder seines Eigentums beraubt und so weiter. Ein grosser Teil der Verurteilungen betrifft lediglich Verfahrensfragen, die keinen Einfluss auf das Ergebnis gehabt haben. Wer sich zudem an die Praxis des EGMR h\u00e4lt, riskiert, das n\u00e4chste Mal wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt zu werden, weil der EGMR seine Praxis inzwischen ge\u00e4ndert hat (Fall Huber, Weber, Hurter).<\/p>\n<p><strong>Unglaubw\u00fcrdiger EGMR<\/strong><\/p>\n<p>Vier Verurteilungen wegen verfahrensrechtlichen Fragen sind nachvollziehbar. Im Fall Wettstein waren zwei der f\u00fcnf Richter am Verwaltungsgericht leicht befangen, der Entscheid des Verwaltungsgerichts war aber auch nach Ansicht des EGMR richtig. Hier von einer Menschenrechtsverletzung zu sprechen, scheint \u00fcbertrieben. In einigen F\u00e4llen stellte der EGMR sodann zu Recht eine zu lange Verfahrensdauer fest. Mit seiner Erfindung des Rechts auf endlosen Schriftenwechsel hat er dies aber selbst massgeblich mitverursacht. Vollends unglaubw\u00fcrdig wird der EGMR, indem er dem Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r grosse Bedeutung beimisst, diesen Anspruch selber aber in keiner Art und Weise einh\u00e4lt.<\/p>\n<p><strong>EGMR unn\u00f6tig<\/strong><\/p>\n<p>Insgesamt \u00fcberzeugt die oft vertretene Meinung, der EGMR sei ein unverzichtbares Instrument f\u00fcr die Menschenrechte und die Rechtstaatlichkeit daher nicht. Nebst einigen wenigen berechtigten M\u00e4ngeln, wie sie in jedem Rechtssystem vorkommen k\u00f6nnen, ist der gr\u00f6sste Teil der Verurteilungen der Schweiz darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass der EGMR unsinnige Formalismen pflegt, gesetzliche Bestimmungen anders auslegt, als die Schweizerischen Gerichte, Sachverhalte anders w\u00fcrdigt oder Interessenabwendungen anders vornimmt. Angesichts dieser bescheidenen Ausbeute sowie der Tendenz des EGMR, seine Macht unzul\u00e4ssig auszudehnen, w\u00e4re es an der Zeit, den Ausstieg aus dem EGMR zu diskutieren.<\/p>\n<p>Hermann Lei, Rechtsanwalt und Kantonsrat<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div style=\"padding-bottom:20px; padding-top:10px;\" class=\"hupso-share-buttons\"><!-- Hupso Share Buttons - https:\/\/www.hupso.com\/share\/ --><a class=\"hupso_toolbar\" href=\"https:\/\/www.hupso.com\/share\/\"><img src=\"https:\/\/static.hupso.com\/share\/buttons\/lang\/de\/share-small.png\" style=\"border:0px; padding-top: 5px; float:left;\" alt=\"Share Button\"\/><\/a><script type=\"text\/javascript\">var hupso_services_t=new Array(\"Twitter\",\"Facebook\",\"Google Plus\",\"Pinterest\",\"Linkedin\",\"Digg\",\"Bebo\",\"Delicious\",\"Print\");var hupso_background_t=\"#EAF4FF\";var hupso_border_t=\"#66CCFF\";var hupso_toolbar_size_t=\"small\";var hupso_image_folder_url = \"\";var hupso_url_t=\"\";var hupso_title_t=\"Schlechte%20Richter%2C%20schlechtes%20Recht\";<\/script><script type=\"text\/javascript\" src=\"https:\/\/static.hupso.com\/share\/js\/share_toolbar.js\"><\/script><!-- Hupso Share Buttons --><\/div><p>Europ\u00e4ischer Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) auf Abwegen Schlechte Richter, schlechtes Recht Seit die Schweiz die EMRK ratifizierte, wurde sie rund 60 mal vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) verurteilt. 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