Schweizer Kinder müssen Türkisch lernen

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Eine Primarschule in einer grossen Gemeinde im Kanton Thurgau. In der Schule sind Schweizer in der Minderheit denn hier wie anderswo sind ca. 70% der Kinder Ausländer, vornehmlich aus der Türkei, Ex-Jugoslawien sowie aus Afrika. Vor den Sommerferien findet ein Projekttag statt. Jedes an der Schule vertretene Land präsentiert sich mit einem Marktstand. Die Stände der Länder Türkei, Albanien, Kroatien, Marokko etc. sind an prominenter Lage im Schulhaus untergebracht. Der Schweizer Stand aber ist ausserhalb des Gebäudes, leicht versteckt, damit niemand provoziert wird. Unter den Schweizer Eltern regt sich leiser Unmut über diese Diskriminierung. Bei seiner Ansprache setzt der Schulpräsident aber noch einen drauf: „Es ist wichtig, dass wir Schweizer uns anpassen. Denn wir müssen weltoffen sein und uns, den Verhältnissen anpassen.“ In diesem Stil geht es weiter bei der anschliessenden Präsentation: Die Ausländer dürfen stundenlang ihre Tänze darbieten, für das Alphorn sind gerade mal 10 Minuten reserviert…

Damit nicht genug. Zwei Tage später verkündet ein Primarschüler dieser Schule, Roger Meier*, seiner erstaunten Mutter: „Wir müssen Türkisch lernen!“. Und zeigt ein Arbeitsblatt mit türkischen Wörtern, welche auswendig zu lernen sind. Mutter Meier ist verwundert und erkundigt sich beim Lehrer, weshalb die Kinder Türkisch lernen müssten. Die Antwort des Lehrers: „Ja wollen Sie denn, dass es ihrem Kind schlecht geht? Wenn die Schweizer Kinder nicht Türkisch sprechen können werden sie von ihren Mitschülern geplagt. Es ist wichtig, dass sich die Schweizer Kinder anpassen können!“

Und so beugt sich der kleine Roger über sein  Arbeitsblatt und lernt die Grundbegriffe des Türkischen, damit er sich besser integrieren kann. Schöne neue Schweiz!

Hermann Lei, Frauenfeld

*Name der Redaktion bekannt

Nachtrag 1 (9.9.11):

Heute hat sich bei mir der verantwortliche Schulleiter gemeldet – lustigerweise mein ehemaliger Primarleher – und sich beschwert. Alles an dem Artikel sei falsch: ca. 70 % Ausländer stimme nicht (kann sein, die richtige Prozentzahl hat er mir aber nicht gesagt). Der Stand der Schweiz habe einen normalen Platz gehabt, die anderen Stände seien nicht im Schulhaus drin gewesen (letzteres stimmt wohl, ersteres ist Interpretationssache), er habe nicht verlangt, dass die Schweizer sich anpassen müssten (seine Version seiner Rede bestätigte aber das, was die betroffenen Eltern mir sagten, das Problem ist, dass wir unterschiedliche Ansichten darüber haben, was “sich anpassen” bedeutet) und, das Wichtigste: niemand habe in der Schule Türkisch lernen müssen (Fakt ist, dass die Schüler ein Blatt mit türkischen Grundbegriffen nach Hause nehmen mussten, und diese lernen mussten, also ist die Hauptaussage “Schweizer Kinder müssen türkisch lernen” genau richtig). Um dem Schulleiter nicht Unrecht zu tun muss ich sagen, dass ich glaube, dass er einfach einen Anlass organisiert hat, der das Zusammenleben fördern sollte. Nichts mehr und nichts weniger. Der Eindruck, der bei einigen Eltern erntstanden ist (andern hat es offenbar gefallen), und den ich im Artikel wiedergegeben habe, ist aber richtig. Und er kann nichts dafür, wenn einer seiner Lehrer einer betroffenen Mutter eine befremdliche Antwort gibt („Ja wollen Sie denn, dass es ihrem Kind schlecht geht? Wenn die Schweizer Kinder nicht Türkisch sprechen können werden sie von ihren Mitschülern geplagt.” etc., der Schulleiter ist indes der Ansicht, keine seiner Lehrpersonen würde so etwas sagen – ich bin mir da gar nicht so sicher).

Ich freue mich auf weitere Diskussionen!

Gruss

H. Lei

Nachtrag 2 (14.9.11):

Die Aussage im von der TZ publizierten Artikel „Keiner musste Türkisch lernen“ ist nachweislich falsch, was man schon bei genauer Lektüre des Artikels erkennen kann. Nun: Ist es sinnvoll, dass Schweizer Kinder in der Schule Türkisch lernen müssen? Ich finde es ist besser, wenn Schweizer Kinder Deutsch lernen, statt Türkisch. Und mit mir findet das wohl eine grosse schweigende Mehrheit der Schweizer Eltern. Nur so ist es zu erklären, dass der verantwortliche Schulleiter Alder nun plötzlich behauptet, niemand habe türkisch lernen müssen. Mir gegenüber hat dieser Schulleiter noch zugegeben, dass die Kinder türkische Begriffe lernen mussten.  Also mussten Schweizer Kinder Türkisch lernen. Dass dies nun abgestritten und mir wider besseres Wissen eine Falschaussage unterstellt wird macht die Sache nicht besser.

Nachtrag 3:

https://www.tagesanzeiger.ch/leben/gesellschaft/ImmigrantenVerein-fordert-Abschaffung-des-Schweizer-Kreuzes/story/17253435

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Kuschelei mit Illegalen

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Wie unsere Behörden «Sans-Papiers» schützen statt ausweisen

Zwischen 90‘000 und 300‘000 illegale Aufenthalter leben in der Schweiz. Sie werden verharmlosend «Sans-Papiers» genannt.

Statt diese Rechtsbrecher konsequent auszuweisen, tun viele unserer Behörden alles, um sie zu schützen. Das fängt bei Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf an und hört bei den unteren Behörden auf.

Illegale Widmer-Schlumpf
Am 1. August 2010 drohte ein Kollektiv von illegal in der Schweiz anwesenden «Sans-Papiers» damit, eine Ansprache der Bundesrätin zu stören. Anstatt die anwesende Kantonspolizei anzuweisen, die Rechtsbrecher festzunehmen und der Ausschaffung zuzuführen, bat die Bundesrätin die Kantonspolizei Aargau um Zurückhaltung und führte unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein persönliches Gespräch mit den Illegalen. Indem Frau Widmer-Schlumpf die aargauische Polizei (direkt durch Anweisung oder indirekt durch Äusserungen in ihrer Rede) angewiesen hat, die «Sans-Papiers» strafrechtlich nicht zu verfolgen, hat sie den illegalen Aufenthalt dieser Personen in der Schweiz gefördert und gedeckt. Der Aargauer Grossrat Andreas Glarner hat deshalb Strafanzeige gegen Bundesrätin Widmer-Schlumpf eingereicht. Da die Bundesrätin Immunität geniesst, ist ihr nichts passiert.

Amtliche Sympathie
Die Wirkung, welche von solch ungestrafter Begünstigung gegenüber Illegalen ausgeht, ist aber verheerend. Das zeigt ein Bericht der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen (EKM) mit dem Titel «Leben als Sans-Papiers in der Schweiz» aus dem Jahre 2010. Der Bericht ist aufschlussreich. Er zeigt, wie viele Behörden in der Schweiz – vor allem in links dominierten Städten sowie in der Westschweiz – den Rechtsbruch des illegalen Aufenthalts in der Schweiz durch vielfältige Hilfe fördern. Auch die Sympathie der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen mit den Rechtsbrechern ist offensichtlich. So empfiehlt sie, «das unrealistische Ziel einer vollkommenen Durchsetzung ausländerrechtlicher Bestimmungen» aufzugeben. In verschiedenen Kantonen und Politikfeldern existierten bereits tragfähige Ansätze des «konstruktiven Umgangs mit Sans-Papiers.»

Was sind «Sans-Papiers»?
«Sans-Papiers» sind Menschen, die sich ohne gültige Aufenthaltspapiere in einem Land aufhalten. Sie haben zwar in der Regel Identitätspapiere, verfügen aber nicht über einen ausländerrechtlichen Status. Viele Sans-Papiers halten ihre Papiere bewusst verborgen oder haben sie vernichtet – mit dem Ziel, die Rückschaffung, sollte sie je verfügt werden, zu verhindern. Schätzungen zur Anzahl der Sans-Papiers in der Schweiz schwanken zwischen 70‘000 und 300‘000 Personen. Es gibt immer mehr Frauen und Männer, die bereits seit zehn bis zwanzig Jahren, manchmal sogar noch länger illegal in der Schweiz leben. Viele Sans-Papiers kommen zurzeit aus Lateinamerika und aus dem Balkan. Sie leben hauptsächlich in den Städten. Sie sind oft in Privathaushalten, im Gast- und Baugewerbe und je nach Jahreszeit auch in der Landwirtschaft tätig. Frauen arbeiten oft auch im Sex-Gewerbe – häufig werden sie von Landsleuten illegal beschäftigt. Während viele Sans-Papiers schwarzarbeiten, verrichten einige auch sogenannte «Grauarbeit»: Sie verfügen über keine ausländerrechtliche Bewilligung, von ihrem Lohn werden aber dennoch Sozialversicherungsabgaben und Quellensteuern abgezogen. Grauarbeit ist gemäss Bericht der Kommission in der Westschweiz weit verbreitet und wird dort sogar von den Gewerkschaften gefördert!

Härtere Gesetze….
Die Politik hat in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen gegen die illegale Einwanderung umgesetzt: Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes gegen Schwarzarbeit wurden Kontrollen auf dem Arbeitsmarkt intensiviert und diese auch als Instrument gegen ausländerrechtliche Verstösse eingesetzt.

Mit dem neuen Ausländergesetz drohen auch den Unterstützungskreisen von Sans-Papiers strafrechtliche Sanktionen (Geld- oder bedingte Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, Art. 116 AuG). Und das sogenannte «Blocher-Rundschreiben» hob verschiedene Lockerungen für Sans-Papiers wieder auf, welche seine Vorgängerin eingeführt hatte. Die 2005 eingereichte parlamentarische Initiative von Toni Brunner zur «Unterbindung von Scheinehen» schliesslich spielt im Rahmen der Bekämpfung der Sans-Papiers eine grosse Rolle; ab 1. Januar 2011 darf nur noch heiraten, wer sich rechtmässig in der Schweiz aufhält. Beweisen kann er das schriftlich – je nach Fall etwa durch Vorweisen des Ausländerausweises oder des gültigen Visums.

…aber laschere Behörden…
Doch die Behörden unterlaufen sämtliche Anstrengungen der Politik, dem Rechtsstaat zum Durchbruch zu verhelfen: Gemäss Bericht der EKM hat sich in der Praxis der Behörden nämlich eine sogenannte «pragmatische Vorgehensweise» durchgesetzt. Gerade in urbanen Zentren würden die Sans-Papiers von Beratungs- und Anlaufstellen unterstützt. Einige Kantone – insbesondere in der Romandie – sähen zudem vom sofortigen Vollzug von Wegweisungen ab und begünstigen damit das nochmalige illegale Untertauchen. Zudem gibt es die sogenannte Härtefall-Regelung für Sans-Papiers. In vielen Kantonen wird ein Grossteil der Härtefall-Gesuche positiv beurteilt (z.B. wurden in Genf 852 von 1210 Gesuchen gutgeheissen, in Zürich zehn von zehn Härtefallgesuchen positiv beurteilt).

…und viele Schlupflöcher
Interessant ist, welche rechtlichen Schlupflöcher sich für Sans-Papiers bieten. Arbeitsverträge hält das Bundesgericht auch bei fehlender ausländerrechtlicher Bewilligung für gültig. Und auch von den Sozialversicherungen sind Sans-Papiers merkwürdigerweise nicht ausgeschlossen. Sie können Leistungen der AHV, der IV und der UV sowie Ergänzungsleistungen geltend machen. Der Bundesrat wies diesbezüglich darauf hin, dass die Ausgleichskassen sich nicht mit dem Aufenthaltsstatus des Versicherten zu befassen hätten.

Der Bezug von Leistungen der Krankenkasse ist offenbar besonders unproblematisch, es kann sogar Prämienverbilligung eingefordert werden, wobei in vielen Städten Beratungs- und Vermittlungsstellen für Sans-Papiers dabei helfen. Erleichterung für Sans-Papiers gibt es unter anderem auch im Zivilstandswesen. Gemäss einer Weisung darf eine Zivilstandseintragung – anders als bei Schweizern – auch mit unvollständigen Personenstandsdaten erfolgen.

Spitzenausbildung für Illegale
Weggeschaut wird auch beim obligatorischen Schulunterricht. Kinder ohne Aufenthaltsrecht werden unterrichtet (das ist in Ordnung), ohne dass die Behörden entsprechende Meldungen machen – das ist verboten, wird aber in urbanen Gebieten wie in den beiden Kantonen Basel-Stadt und Genf praktiziert. In Genf macht sogar ein Link auf der Website der Erziehungsdirektion die Eltern darauf aufmerksam, dass sie sich im Falle einer fehlenden Aufenthaltsbewilligung an eine Stelle wenden können, welche sich um die Anmeldung der Kinder in der Schule kümmert.

Die Forderung nach einem Lehrstellenzugang wurde sodann 2010 vom Parlament gutgeheissen. Auch der Zugang zum Gymnasium und zu Vollzeit-Lehrgängen scheint in einigen Regionen und Kantonen möglich zu sein. Die Sans-Papiers, die ein Gymnasium in der Schweiz abgeschlossen haben, können sich anschliessend gemäss Aussagen der EKM an einer Schweizer Universität oder Fachhochschule immatrikulieren.

Paradies für Illegale
Unterstützt werden Sans-Papiers in ihrem kriminellen Treiben auch unter dem Vorwand des Datenschutzes – ein systematischer Datenaustausch fehlt nämlich. In Zürich haben die zuständigen Behörden sogar garantiert, dass Daten nicht an die Migrationsbehörden weitergeleitet werden!

Alles in allem zeigt sich, dass Personen mit illegalem Aufenthalt in der Schweiz heutzutage offenbar kaum mehr etwas zu befürchten haben. Die meisten Sozialleistungen stehen ihnen zur Verfügung, obwohl sie nur wenig oder kaum Beiträge einzahlen. Durch Wegschauen oder aktive Unterstützung des illegalen Treibens durch die Behörden unter Berufung auf den Datenschutz laufen Illegale auch kaum Gefahr, entdeckt und ausgewiesen zu werden.

Wer ausgewiesen werden soll, kann sodann ein Härtefallgesuch stellen, das mit etwa achtzigprozentiger Sicherheit auch gutgeheissen wird. Es wird klar: statt unserem Rechtsstaat zum Durchbruch zu verhelfen, arbeiten die Behörden daran, ihn zu umgehen. Die Kuschelei mit den Illegalen ist illegal.

Hermann Lei

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Nur die Hälfte kommt durch

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SVP-Kantonsrat Hermann Lei kandidiert erneut als Präsident der Frauenfelder Einbürgerungskommission. (Bild: Reto Martin)

Die neue Frauenfelder Einbürgerungskommission hat von 15 Gesuchen 2 abgelehnt und 6 zurückgestellt. Die hohe Ablehnungsquote hat mit einigen schwierigen Fällen zu tun. Die Kommission hat den Wissenstest ausgebaut.

Thomas Wunderlin

Die neue Frauenfelder Einbürgerungskommission scheint sich gefunden zu haben. Dabei war die Wahl des Präsidenten umstritten. Der Gemeinderat hatte im September den SVP-Kandidaten Hermann Lei mit lediglich 17 Stimmen gewählt – eine Stimme über dem absoluten Mehr. Linke und Grüne hatten ihn wegen seines Rufs als Scharfmacher abgelehnt.

In der Kommission herrsche eine «freundliche, konstruktive Stimmung», schreibt Lei in einer Mitteilung zum Ende der ersten, nur neunmonatigen Amtszeit. Die Kommission habe in den meisten Fragen einen tragfähigen Kompromiss gefunden. Nur selten sei eine Abstimmung über einzelne Punkte notwendig geworden. «Viele Fragen wurden sogar mit Einstimmigkeit erledigt.»

«Es läuft tiptop», bestätigt Gewerkschafter und Kommissionsmitglied Werner Hügli. Der Präsident mache seine Sache überraschend gut. «Er hat sich auch schon ein paarmal gefügt.»

Ablehnungsquote wird sinken

Die Kommission hat bisher 15 Einbürgerungsgesuche vollständig selber bearbeitet. Davon hat sie 2 abgelehnt und 6 für erweiterte Abklärungen oder wegen noch fehlender Voraussetzungen zurückgestellt. Die hohe Ablehnungs- und Rückweisungsquote von rund 50 Prozent werde mit der Zeit sinken, sagt Kommissionspräsident Lei. Gleich am Anfang der Arbeit sei die Kommission nämlich mit einigen schwierigen Fällen konfrontiert worden.

Insgesamt hat die Kommission bis heute 36 Gesuche positiv beurteilt. Davon waren 21 noch vom Stadtrat bearbeitet worden; die Kommission hat in diesen Fällen im sogenannten Nachverfahren nur geprüft, ob sich etwas geändert hat.

Die 13köpfige Kommission ist seit Anfang Oktober anstelle des Gemeinderats für Einbürgerungen zuständig. Bisher hat sie zehn Sitzungen durchgeführt. Anfangs ging es noch um Organisationsfragen. Kleinere Arbeitsgruppen trafen sich zusätzlich, um die Geschäftsordnung und die Richtlinien zur Einbürgerung zu erarbeiten. Über letztere sei besonders intensiv diskutiert worden, teilt Lei mit. Zum Teil sei «die bewährte Frauenfelder Praxis» übernommen worden. Es habe aber auch sehr intensive Auseinandersetzungen gegeben, etwa zur Frage, was Integration bedeute, oder welche Haltung zu Grundrechten von den Kandidaten erwartet wird.

Neue Testfragen

Die Kommission hat den bestehenden Grundkenntnis-Test überarbeitet. Eine Arbeitsgruppe hat weitere Fragen dazugefügt, so dass eine Auswahl da ist und nicht immer dieselben gestellt werden müssen. Bestanden hat man den Test mit 40 von 60 möglichen Punkten. Nachdem die Gesamtkommission die ersten Einbürgerungsgesuche beurteilt hatte, teilte sie sich in zwei Kammern auf. Der Präsident der Einbürgerungskommission hat den Vorsitz in beiden Kammern. Ihm stehen in der einen Kammer Vizepräsidentin Elisabeth Thürer (FDP) und in der anderen Kammer Vizepräsident Roland Wetli (CH) zur Seite.

Die erste Amtszeit der 13köpfigen Kommission läuft Ende Mai bereits aus. Für die Wiederwahl zuständig ist der neue Gemeinderat, der ab Juni im Amt ist. Mit Ausnahme von Mirjam Laubi (CH), die aus dem Gemeinderat austritt, kandidieren alle Kommissionsmitglieder nochmals.

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Misserfolgsgeschichte Personenfreizügigkeit

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Im September 2009 hat die FDP im Auftrag des damaligen National- und heutigen Bundesrates Johann Schneider-Ammann eine Studie unter dem Titel „Dichtung oder Wahrheit – Personenfreizügigkeit – eine Analyse“ erarbeitet. Anlass war die Paketvorlage Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit, welche am 8.2.2009 mit 59,6% angenommen worden war. Ein Jahr nach der Annahme macht sich die FDP daran, frei nach Goethe „Dichtung oder Wahrheit“ herauszufinden. Das Ergebnis: die FDP hat sich fast vollständig geirrt.

Die Personenfreizügigkeit ist Teil der bilateralen Abkommen, welche im Juni 2002 nach einer Abstimmung in Kraft getreten sind. Die Bilateralen I sind durch die sogenannte Guillotine-Klausel miteinander verbunden. Dies bedeutet, dass bei der Kündigung einer der Verträge alle anderen hinfallen würden – ein selten dummer Mechanismus! Illegalerweise wurde sodann in einem weiteren Urnengang die Ausdehnung und die Weiterführung der Personenfreizügigkeit verknüpft zur Abstimmung gebracht. Mit der unrechtmässigen Verknüpfung der beiden Vorlagen (Verstoss gegen das Gebot der Einheit der Materie) konnten die EU-Befürworter dann in der Abstimmung einen Sieg für sich verbuchen. Die Hauptargumente gegen diese Vorlage waren, dass die Ausdehnung zu einer höheren Kriminalität aus dem Osten führen, der Lohndruck und die Arbeitslosigkeit steigen und Rumänen und Bulgaren ein Recht auf freie Einwanderung erhalten würden. Sodann würden die Sozialwerke ausgehöhlt. Mit diesen Argumenten setzt sich die FDP in ihrer Schrift auseinander. Sie kommt dabei zu folgenden Schlüssen:

Bevölkerungsexplosion
Seit Beginn des 20 Jahrhunderts hat sich die Schweizer Bevölkerung mehr als verdoppelt. Die ständige Wohnbevölkerung hat im Vergleich zu 1998 innerhalb von 10 Jahren um 8.1% zugenommen. Dies ist – selbst die FDP muss das zugeben – viel. Ab 2006 stieg die Einwanderung nochmals sprunghaft an; zwischen 2006 und 2008 hat sich die Zahl der Einwanderer mehr als verdoppelt. Dies hängt mit der Einführung der vollen Personenfreizügigkeit zusammen, denn die Migranten stammen primär aus der EU-17. Neben Deutschland kann dieser starke Effekt auch im Falle von Portugal und Frankreich festgestellt werden. Im Jahre der Einführung der Personenfreizügigkeit mit Portugal wanderten zum Beispiel sofort wieder mehr Portugiesen ein als aus, während es in den zehn Jahren davor weniger gewesen waren. Nicht nachweisbar hingegen ist nach Ansicht der FDP eine verstärkte Einwanderung aus Bulgarien und Rumänien. Dies mag indes damit zusammenhängen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Studie die Personenfreizügigkeit für diese Länder erst seit 4 Monaten in Kraft war. Die FDP stellt sodann fest, dass seit Einführung der Personenfreizügigkeit immer mehr Ausländer über einen Universitätsabschluss verfügten. Es liege daher der Schluss nahe, dass durch die Personenfreizügigkeit in erster Linie hochqualifizierte Arbeitskräfte einwanderten. Dies ist ein Trugschluss: Nur bei den Deutschen ist das der Fall; schon die zweitgrösste Gruppe der Portugiesen weist einen bedenklich tiefen Bildungsstand auf und ihre Kinder gehören überdurchschnittlich oft zur Gruppe der Schulversager.

Arbeitsmarktsituation
Widerwillig muss die FDP also die Hypothese der SVP „Es gibt einen Zusammenhang zwischen Einwanderung und Personenfreizügigkeit: Die Quantität der Einwanderer steigt, während die Qualität sinkt.“ teilweise bestätigen. Ungern gibt die FDP zu: stärker als erwartet ist die Einwanderung auch während der Krise, Einwanderer verbleiben trotz Krise in der Schweiz. „Bestätigt wird damit die Vorhersage der Gegner, dass auch in einer solchen Situation Personen in der Schweiz bleiben.“, schreibt die FDP. Da bleibt nichts beizufügen, ausser dass zudem ein sattes Drittel der Einwanderer als Folge der Personenfreizügigkeit ohne Arbeitsstelle hierher kommen: Kinder, Schwiegereltern, Grosseltern etc. wandern im Rahmen des Familiennachzuges ein. Die Studie der FDP kommt sodann zu einem weiteren Schluss: Mehr Einwanderung bedeute nicht tiefere Löhne. Über den Zeitraum von 10 Jahren sei der Gesamtschnitt des Lohnlevels um 2.2% gestiegen. Vergessen ging bei der zahlenversessenen FDP indes, dass 2.2% Lohnanstieg innert 10 Jahren real ein tieferes Lohnniveau bedeutet, denn ehrlicherweise müsste man die noch grössere Teuerung einrechnen. Real hat seit der Einführung der Personenfreizügigkeit das verfügbare Einkommen in der Schweiz also abgenommen. Dennoch behauptet die FDP, es gebe keinerlei Hinweise darauf, dass sich die Personenfreizügigkeit negativ auf da Lohnniveau der Schweiz ausgewirkt hätte. Auffallend ist für die FDP immerhin, dass die Arbeitslosenquote von Ausländer um ein vielfaches höher ist als jene der Schweizer und dass die Ausländer in den höheren Segmenten die Schweizer verdrängen.

Kriminalität und Sozialwerke
Keinen Zusammenhang konnte die FDP zwischen Kriminalität und Personenfreizügigkeit feststellen. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit sei die Kriminalität tendenziell gesunken. Tatsächlich sei es in letzter Zeit zwar zu einer Erhöhung der Anzahl gemeldeter Einbrüche gekommen, vor allem in der Westschweiz. Die Täter stammten jedoch nicht aus Rumänien und Bulgarien, sondern aus Georgien. Beunruhigende Zahlen aus Basel, wo die Anzahl der Einbrüche sprunghaft angestiegen war, erklärt die FDP damit, dass diese Einbrecherbanden aus dem Ausland gekommen seien. In Abrede stellt die FDP auch einen Zusammenhang zwischen der Personenfreizügigkeit und den Sozialwerken. Es sei nicht so, dass die Arbeitslosenversicherung gefährdet und die IV durch „IV-Touristen“ belastet würde. Ein systematischer IV-Tourismus aus der EU sei klar nicht belegbar. Tatsache ist aber, dass durch die Zuwanderung einfach die „alten“ Ausländer aus dem Balkan ins Sozialsystem gedrängt wurden. Und dass mit dem Zustrom junger Arbeitskräfte das nach einer Art Schneeballsystem ausgestaltete System der AHV insgesamt nur stärker belastet wird. Und dass bei der Arbeitslosenversicherung grosse Mehrkosten entstanden sind, weil die Sockelarbeitslosigkeit sich erhöhte.

Internationale Ausreden
Sogar die EU-freundliche FDP muss also zugeben, dass die Gegner der Personenfreizügigkeit meist recht gehabt haben. Deshalb versucht sie es mit Grundsätzlichem: Trotz Krise stehe die Schweiz besser da als unsere Nachbarn, „Die Personenfreizügigkeit ist ein Erfolgsrezept.“, tönt es. Dabei liegt doch wohl eher der gegensätzliche Schluss nahe: dass es der Schweiz besser geht als Europa hat nicht damit zu tun, dass wir uns Europa angenähert haben, sondern weil wir in vielen Teilen nicht mitmachen. Dass die gute Position der Schweiz allenfalls etwas mit dem Abseitsstehen von der EU zu tun hat, daran denkt die FDP also nicht. Das schönfärberische und mit vielen Statistiken ausgeschmückte Papier (noch dazu aus dem Jahre 2009, als die Folgen der Personenfreizügigkeit noch gar nicht richtig spürbar waren) kann folglich nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Personenfreizügigkeit ein Misserfolg ist.
Folgendes ist – sogar nach der Lektüre des FDP-Papiers – festzuhalten:
1. Die Personenfreizügigkeit führt zu einer starken Zunahme der Einwanderung in die Schweiz.
2. Die Einwanderer verlassen die Schweiz in der Krise nicht, sondern belasten die Sozialwerke.
3. Die Personenfreizügigkeit hat einen dämpfenden Effekt auf das Lohnwachstum.
Alles in allem zeigt also auch die Studie der FDP klar auf, dass die Personenfreizügigkeit eine Unmenge an Problemen mit sich bringt. Dichtung oder Wahrheit? Wahr ist, dass die Personenfreizügigkeit ein Misserfolg ist, alles andere ist EU-phile Dichtung.

Ein Kommentar

Bald eine Schweiz ohne Bauern?

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Am Dienstag, dem 29. März 2011 fand im grossen Saal des Gasthauses zum Trauben in Weinfelden die Frühlingsveranstaltung der NBKS statt. Dieses Jahr war Herr Altbundesrat Christoph Blocher unser Gast. Das Thema der Vortragsveranstaltung war:“ Bald eine Schweiz ohne Bauern?“ Als gelernter Bauer und Altbundesrat kennt Dr. Blocher die Sorge und Nöte der Landwirtschaft genau. Mit klaren Worten nahm Herr Blocher zur landwirtschaftlichen Situation stellung. Er bekannte sich vorbehaltlos zu einer produzierenden schweizer Landwirtschaft, welche ihren Verfassungsauftrag zu erfüllen hat. Das Ziel der Agrarpolitik muss es sein, ihr dazu die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu bieten. Dem Ausufern der Bürokratie, sowie der überbordenden Reglementierungswut der Aemter, welche offenbar ihre Aufgabe missverstehen, muss unbedingt Einhalt geboten werden. Die Bauern müssen einig sein, und es nicht zulassen, das Keile zwischen ihre Reihen getrieben werden. Sind die Bauern einig, sind sie stark. Sind sie aber zerstritten, werden ihnen keine politische Erfolge vergönnt sein.

Altbundesrat Blochers Referat wurde vom zahlreich anwesenden Publikum mit einem tosendem Applaus verdankt.

Die Fragestunde wurde rege genützt.

Nach Ch. Blochers Vortrag, folgte eine Fragestunde, wo auf jede Frage eine kompetente Antwort gegeben werden konnte. Darauf bedankte sich die NBKS mit einem schönen Pferdebild des bekannten Thurgauer Pferdemalers Heinz Berchtold beim Gastreferenten Dr. Christoph Blocher.

Die verdienstvolle Arbeit von lic. iur. Hermann Lei wurde ebenfalls mit einem Präsent verdankt.

Hans Stalder wurde für seine langjährige Arbeit als Präsident der NBKS, durch überreichen eines landwirtschaftlichen Ehrentellers geehrt.

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Schlechte Richter, schlechtes Recht

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf Abwegen

Schlechte Richter, schlechtes Recht

Seit die Schweiz die EMRK ratifizierte, wurde sie rund 60 mal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt. Eine Analyse der Verurteilungen zeigt: Nur gerade in 4 Fällen, wurde die Schweiz zu Recht (aber meist wegen Bagatellen) verurteilt. Eine überwiegende Anzahl der Verurteilungen hält unserem Rechtsverständnis indes nicht stand (32 Fälle). Beim Rest handelt es sich um Auslegungsfragen und Fragen ohne Erkenntnisgewinn. Angesichts dieser bescheidenen Ausbeute wäre es an der Zeit, den Ausstieg aus dem EGMR zu diskutieren.

1974 ratifizierte der Bundesrat die EMRK. Damit unterstellte man sich auch dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Schon bald zeigte sich aber, dass der EGMR die Tendenz hat, seine Kompetenzen willkürlich auszudehnen. Der dadurch ausgelöste Unmut ging so weit, dass im Ständerat ein Postulat zur vorsorglichen Kündigung der EMRK eingereicht und mit 15 Ja  gegen 16 Nein auch beinahe überwiesen wurde. Bis heute ist die Kritik am EGMR nicht abgeklungen. Zu Recht, wie die folgenden Beispiele zeigen.

Widersprüchliche Rechtsprechung

So wurde die Schweiz im Fall Huber z.B. verurteilt, weil sich die Schweizerischen Gerichte an ein früheres Urteil des EGMR gehalten hatten, dieser aber seine Meinung geändert hatte. Im Fall Bellini bemängelte das EGMR die lange Verfahrensdauer des Bundesgerichts. Dieses hatte in einem Haftverfahren ca. 20 Tage benötigt, um eine Beschwerde zu beurteilen. Verglichen mit dem EGMR, der für das banale Urteil rund 5.5 Jahre benötigte, hat das Bundesgericht immerhin fast mit Überschall gearbeitet… Für die Feststellung, das Verfahren habe zu lange gedauert, benötigt der EGMR Verfahrensdauern, die im Verhältnis zu den beanstandeten schweizerischen Verfahrensdauern grotesk wirken, nämlich im Fall Zimmermann rund 4 Jahre, Fall Kiefer rund 5 Jahre, Fall Müller rund 4.5 Jahre, Fall Munari rund 3 ¾ Jahre, Fall McHugo fast 7 Jahre, Fall Merz rund 5 Jahre.

Fall Schlumpf

Viel zu reden gab auch der Fall Nadine Schlumpf. Frau Schlumpf wünschte sich im hohen Alter eine Geschlechtsumwandlung, welche die obligatorische Krankenkassenpflegeversicherung übernehmen solle. Das Bundesgericht hat auf seiner seit längerem bestehenden „Wartefrist“ bestanden, vor Ablauf derer eine Geschlechtsumwandlung nicht von der Krankenpflegeversicherung bezahlt wird. Der EGMR konnte hier eine Verletzung von Art. 6e EMRK nur deshalb feststellen, weil er in Überschreitung seiner Kompetenzen auch die sozialversicherungsrechtliche materiellrechtliche Lage in Frage stellte. Dies hat das Bundesgericht zu recht erzürnt: Die Richter in Strassburg hätten die ihnen übertragenen Zuständigkeiten überschritten. Die Mehrheit des Bundesgerichts glaubte leider dennoch, dass es auch ein „illegales“ Verdikt aus Strassburg umsetzen müsse.

Absurde Erfindungen

Eine absurde Erfindung des EGMR ist das „Recht auf ewige Replik“: In der Regel kann in einem Prozess eine Partei ihre Angelegenheit ein oder zweimal schriftlich vorbringen, woraufhin die andere Partei darauf antworten kann. Danach wird entschieden. Nach Auffassung des EGMR ist dies nicht zulässig. Nach jeder Eingabe muss die andere Partei Gelegenheit haben, dazu Stellung zu nehmen. Diese absurde Forderung des EGMR nach einem Recht auf endlosen Schriftenwechsel kontrastiert seltsam zur eigenen Praxis des EGMR: Dieser hört nämlich die Gegenpartei in der Regel überhaupt nicht an! – Im Fall Kopp (Ehemann der ehemaligen Bundesrätin) wurde die Telefonanhörung des Anwaltes und Bundesratsgatten Hans W. Kopp als unzulässig beurteilt, weil er Anwalt war. Im Ergebnis bedeutet das: Weil der Ehemann von Bundesrätin Kopp Anwalt war, durfte man sein Telefon nicht abhören, während ein Ehemann mit einem anderen Beruf hätte abgehört werden dürfen.

Jeder Fall ein Fehlurteil

Im Fall Boultif wurde die Schweiz verurteilt, weil der kriminelle Algerier Boultif ausgewiesen werden sollte, obwohl er in der Schweiz eine Frau habe. Die Frage ist, ob dies einen Grund ist, einen Räuber nicht auszuweisen? Im Fall Hadri-Vionnet war ein Kind als Frühgeburt tot geboren worden. Die Eltern wollten das Kind nicht sehen, weshalb die Behörden ein Begräbnis anordneten. Zwar anerkannte der EGMR, dass die Gemeindeangestellten im guten Glauben der Meinung waren, die Eltern wollten das Kind nicht mehr sehen und an der Beerdigung nicht teilnehmen. Die Konventionsrechte müssten aber eingehalten werden, unabhängig vom guten Glauben der Angestellten. Stossend, ja konventionswidrig ist sodann, dass der EGMR eigenmächtig seine Anwendung von zivil- oder strafrechtlichen Verfahren auf die meisten verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten ausgedehnt hat.

Nebulöse Rechtsprechung

In keinem einzigen Fall, in dem die Schweiz vom EGMR wegen Verletzung der EMRK verurteilt wurde, kann von einer Menschenrechtsverletzung im landläufigen Sinne die Rede sein: Nie wurde jemand willkürlich getötet, grundlos der Freiheit oder seines Eigentums beraubt und so weiter. Ein grosser Teil der Verurteilungen betrifft lediglich Verfahrensfragen, die keinen Einfluss auf das Ergebnis gehabt haben. Wer sich zudem an die Praxis des EGMR hält, riskiert, das nächste Mal wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt zu werden, weil der EGMR seine Praxis inzwischen geändert hat (Fall Huber, Weber, Hurter).

Unglaubwürdiger EGMR

Vier Verurteilungen wegen verfahrensrechtlichen Fragen sind nachvollziehbar. Im Fall Wettstein waren zwei der fünf Richter am Verwaltungsgericht leicht befangen, der Entscheid des Verwaltungsgerichts war aber auch nach Ansicht des EGMR richtig. Hier von einer Menschenrechtsverletzung zu sprechen, scheint übertrieben. In einigen Fällen stellte der EGMR sodann zu Recht eine zu lange Verfahrensdauer fest. Mit seiner Erfindung des Rechts auf endlosen Schriftenwechsel hat er dies aber selbst massgeblich mitverursacht. Vollends unglaubwürdig wird der EGMR, indem er dem Anspruch auf rechtliches Gehör grosse Bedeutung beimisst, diesen Anspruch selber aber in keiner Art und Weise einhält.

EGMR unnötig

Insgesamt überzeugt die oft vertretene Meinung, der EGMR sei ein unverzichtbares Instrument für die Menschenrechte und die Rechtstaatlichkeit daher nicht. Nebst einigen wenigen berechtigten Mängeln, wie sie in jedem Rechtssystem vorkommen können, ist der grösste Teil der Verurteilungen der Schweiz darauf zurückzuführen, dass der EGMR unsinnige Formalismen pflegt, gesetzliche Bestimmungen anders auslegt, als die Schweizerischen Gerichte, Sachverhalte anders würdigt oder Interessenabwendungen anders vornimmt. Angesichts dieser bescheidenen Ausbeute sowie der Tendenz des EGMR, seine Macht unzulässig auszudehnen, wäre es an der Zeit, den Ausstieg aus dem EGMR zu diskutieren.

Hermann Lei, Rechtsanwalt und Kantonsrat

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Linke Gewalt und linke Protektion

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Wie linke Gewalttäter salonfähig werden

Im letzten Jahr ist es gemäss einer Liste des SVP-Sekretariats bereits zu über fünfzehn Anschlägen, Angriffen, Störungen oder Sachbeschädigungen von linken Kriminellen gekommen. Fenster wurden eingeschlagen, Autos demoliert, Privathäuser von Nationalräten wie Natalie Rickli, Jürg Stahl oder Ulrich Schlüer teilweise massiv beschädigt. Eine Häufung der Taten beobachtet man im Raum Zürich und Winterthur, wo kürzlich, wie auf inoffiziellem Weg in Erfahrung gebracht werden konnte, zwei Brandanschläge auf Militärfahrzeuge verübt wurden. Die Täter aber werden protegiert.

Albisgüetli, 21. Januar 2011: Links-Autonome verprügeln Nationalrat Fehr. Schlagen ihn mit Fäusten nieder, treten ihm mit Springerstiefeln ins Gesicht. Die «lockere, schwarze Horde», so Fehr, habe sich auf ihn gestürzt und ihn in den Kopf und den Nacken geschlagen. Und als er am Boden lag, hätten sie ihn «mit Schuhen traktiert». An den Tagen danach fiel es den Medien schwer, den brutalen Überfall auf den SVP-Nationalrat zu verurteilen. Die Zeitungen sprachen von einem «Zwischenfall» (Tages-Anzeiger) oder verharmlosten die Attacke in einer Kurzmeldung (NZZ am Sonntag). Radio 1 vom zukünftigen Schweizer-Fernsehen-Talkmaster Roger Schawinski unterstellte Fehr sogar, aus dem Übergriff «politisches Kapital» schlagen zu wollen.

Pistole gegen Fehr?

Die linksextreme Szene erhält durch solche mediale Rückendeckung Auftrieb. Auf dem einschlägigen Forum «indymedia.org» prahlen Linksextremisten mit ihrer Tat: «Fehr haben wir das Fürchten gelehrt (…) und gehofft, dass er dies nicht überlebt», schreibt ein «Revolutionärer Aufbau Schweiz». Auch von einer Pistole ist die Rede, die auf den Kopf des Nationalrats gerichtet gewesen sei. Daneben steht: «Leider drückte die Schützin aber zu spät ab.» Der «Revolutionäre Aufbau Schweiz» distanzierte sich später von diesem Eintrag auf der Website. Allerdings nur halbherzig: „Zwischendurch verirrte sich der SVP-Politiker Hans Fehr auf die falsche Seite der Barrikaden und erhielt eine Abreibung.“, wird der Nationalrat verhöhnt. Auch der Kommandant der Stadtpolizei Zürich, Philipp Hotzenköcherle, eigentlich verantwortlich dafür, dass unsere Strassen sicher sind, ortet die Schuld bei Fehr: «Es wäre zumutbar gewesen, dass Nationalrat Fehr die 117 angerufen oder sich bei einem Polizisten erkundigt hätte, ob es sicher sei, dort durchzulaufen. Jeder Polizist hätte ihm abgeraten.»

Linke Gewaltfreude

Solche Umkehrung aller Werte hat System: Der Lausanner Polizeidirektor Marc Vuilleumier (Partei der Arbeit) erklärte im letzten Herbst einen Angriff auf das SVP-Parteisekretariat als «Teil der Stigmatisierungs-Politik der SVP». Und in Zürich war der grüne Polizeivorsteher Daniel Leupi nach der Krawallnacht im Nachgang zur Ausschaffungsinitiative in die Kritik geraten, weil er laut SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli zu seinen Polizisten gesagt haben soll, er würde «lieber auf der anderen Seite» des Umzugs stehen. Linke Gewalt ist damit wegen der heimlichen Bewunderung durch die politische Klasse salonfähig geworden und breitet sich von den Grossstädten in die Agglomerationen aus. Zum Beispiel in den Kanton Aarau, wo zwei linksautonome Schweizer mehrere Autos in Brand gesetzt haben. Opfer linker Gewalt wurden in Aarau ein SVP-Einwohnerrat und der SVP-Präsident der Stadt Aarau. Die Kriminellen stammen aus gutem Hause. Einer der Täter war Nationalratskandidat der Juso!

Brandanschlag

Am 17.11.2010 ging bei der Einsatzzentrale der Militärpolizei Region 4 die Meldung ein, dass Unbekannte versucht hätten, in der vorherigen Nacht einen Duro in Brand zu setzen. Dieser Duro wurde durch die Logistikbasis der Armee zu einem früheren Zeitpunkt der Autogarage WIRAG AG zur Reparatur abgegeben. Eine Patrouille der MP begab sich nach Eingang der Meldung an den Ereignisort. Der Fall wurde der Stadtpolizei Winterthur übergeben, da von einer zivilen Täterschaft ausgegangen werden musste. Am 14.01.2011 sodann meldete die Kapo Zürich der EZ MP Reg 4, dass ein Duro ausgebrannt ist. Die Kapo Zürich liess verlauten, sie hätte die Spurensicherung abgeschlossen und man könne eine Brandstiftung nicht ausschliessen. Um die Ermittlungen auszuweiten hat die Kapo ZH die Ei MP Reg 4 gebeten, weitere mögliche Brandstiftungen / Brandstiftungsversuche im Raum Zürich abzuklären. Ob der „Brandanschlag“ gegen die Armee gerichtet war, ist Gegenstand der Abklärungen.

Protektion

Ob hinter den Anschlägen auch Nationalratskandidaten der Jungsozialisten stecken, ist unklar. Viel zu befürchten haben linke Gewalttäter indes nicht.  Denn die politische Führung der linksregierten Städte ist «auf dem linken Auge blind». «Wenn sich irgendwo ein Grüppchen Neonazis bildet, lösen wir dieses sofort auf und nehmen die Personalien auf. Den linken Extremisten hingegen wird immer eine gewisse Schadenssumme auf Vorrat zugesprochen», äusserte sich ein Stadtpolizist aus Zürich in der „Weltwoche“. Linke Gewalt geniesst eben linke Protektion.

Hermann Lei

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Auslieferung der Schweiz an Kriminelle

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Rassismuskommission fordert: Polizei muss Ausländer besser behandeln als Schweizer

Die Rassismuskommission (EKR) von Georg Kreis hat ein neues Thema entdeckt: Sicherheit. So der Titel der neuesten, knapp 150 Seiten starken Publikation der EKR.

Bedeutet das eine Trendwende für die Bundesbehörde, welche Gewalt in muslimischen Familien verharmloste! «Schläge sind in muslimischen Familien ein anerkanntes Erziehungsmittel.» Eine Bundesbehörde, die Steinigungsbefürwortern und Islamisten ein Podium bot (Hani Ramadan und Ahmed Huber) und welche die teilweise Einführung der Scharia propagierte? Nein, was die EKR will, ist immer noch dasselbe: Zensur und Sonderrechte für Nichtschweizer. Und neu auch eine Diskriminierung der Polizisten.

Erfolglos
Die EKR sucht offenbar neue Wirkungsfelder. Im angestammten Bereich (Beschimpfung der autochthonen Bevölkerung, Förderung der Scharia) bleibt die Arbeit der Kommission nämlich glücklicherweise folgenlos. So ist die Propaganda gegen die Ausschaffungs-Initiative ebenso wirkungslos geblieben wie die Beratungstätigkeit für vermeintliche Rassismusopfer. Wer sich diskriminiert fühlt, kann sich zwar vertrauensvoll an die Kommission wenden. So wie die Zigeunerfamilie, welche auf Achse ist und deshalb wünscht, dass ihr die Sozialhilfe statt wie üblich an den Wohnort an den jeweiligen Standplatz zugeschickt wird. Den Schritt zu seiner Kommission kann man allerdings nicht unbedingt empfehlen: In keinem der fünf im Heft geschilderten Fälle war die EKR nämlich erfolgreich…

Polizeigewalt?
Ein anderes Thema der EKR: Polizei. Schon seit Jahren verfolgt die «Schweizerzeit» die Bestrebungen, Polizeibeamten Rassismus in ihrer täglichen Arbeit unterzuschieben. Die «Schweizerzeit» hat aber belegt, dass es praktisch keine nachgewiesenen Fälle von Polizeirassismus gibt. Das wird im neuesten EKR-Bulletin sogar bestätigt: Für das Jahr 2010 wird eine einzige eingegangene Beschwerde wegen Rassismus durch Polizisten erwähnt (Basel-Stadt). Die Beschwerdestelle konnte aber kein Fehlverhalten der Polizisten feststellen. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus hält dennoch unbeirrt an ihren faktenfreien Rassismus-Vorwürfen gegen die Polizei fest.

Racial Profiling
Und so steht die EKR zum Drogenhandel: Nehmen wir an, in Zürichs Kreis 5 würden überdurchschnittlich viele jüngere Männer schwarzer Hautfarbe mit harten Drogen handeln. Jedermann würde nun von der Polizei erwarten, dass sie jüngere Männer schwarzer Hautfarbe, vor allem wenn sie sich im Kreis 5 aufhalten, häufig kontrolliert, um dem Drogenhandel Herr zu werden. Nicht so die EKR. Die Erkenntnis, dass der Drogenhandel überdurchschnittlich häufig von Angehörigen einer gewissen ethnischen Gruppe verübt werde, rechtfertige nicht ein solches Vorgehen der Polizei. Die Rassismuskommission verurteilt dieses «racial» und «ethnic profiling» und fordert allen Ernstes, dass die Polizei des Drogenhandels verdächtigte Personen nicht kontrolliert, wenn sie schwarzer Hautfarbe sind.

Drogendealer für die Polizeikorps?
Weiter soll gemäss EKR «jegliche pauschale Äusserung bezüglich Kriminalität und Gruppenzugehörigkeit vermieden» werden. Die Schweizer Öffentlichkeit soll in Zukunft also nicht mehr erfahren, dass 69.7% der Gefängnisinsassen Ausländer sind. Und die EKR verlangt, dass bei der Rekrutierung auf eine «diversifizierte Vertretung unterschiedlicher Bevölkerungsanteile in den Sicherheitsbehörden» geachtet werde. Müssten dann schwarzafrikanische Drogendealer zum Polizist und der anatolische Tyrann zum Staatsanwalt ausgebildet werden? Die Empfehlungen gipfeln in folgendem Schluss: «Die Praxis, einer eventuellen Klage gegen Polizeibeamte/innen sogleich mit einer Gegenklage zu begegnen, muss unterbunden werden.» Die EKR verlangt damit nichts weniger, als dass Polizeibeamte keinen Rechtsschutz mehr geniessen dürfen. Der Polizist, der anlässlich einer Kontrolle bespuckt und getreten wird und dessen Kinder mit dem Tode bedroht werden, soll also die Klagerechte, welche allen Menschen zustehen, nicht haben.

Sicherheit bedeutet für die EKR also Sonderrechte für Nichtschweizer und eine Diskriminierung der Polizisten. Wann fordert die EKR die Abschaffung der EKR?

Hermann Lei

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Fall Ademaj: Wie dumm sind wir eigentlich?

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Nachdem IV-Rentner und Müllmann Murtez Ademaj die Bevölkerung von Bürglen monatelang narrte, meldet er sich jetzt per E-Mail. Dabei stellt sich heraus, dass die Allgemeinheit nicht nur für die IV (samt Kinderrenten) sowie für die Räumung seiner Wohnung und die damit verbundenen Sicherheitskosten sowie für den Aufenthalt auf der Seeseite von Münsterlingen aufkommen muss. Neuerdings wird sogar klar, dass der Kanton Thurgau – genauer das Amt für Mittel- und Hochschulen – seiner Tochter noch ein Stipendium im Umfang von 8000.- sowie 11000 Fr. Darlehen gewährte, damit diese eine Privatschule in Winterthur besuchen kann. Wie blöd sind wir Thurgauer eigentlich – die Steuergelder mit Herrn Ademaj zu verwenden? Zu Recht hat es jeder rechtschaffene Bürger satt, mitanzusehen, dass ein Querulant mit Staatskosten so massiv gefördert wird. Wenn es nicht möglich sein sollte, diesen Mann auszuschaffen – dann muss das Gesetz geändert werden.

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Der Demokrat wird gebüsst!

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Einbürgerung mit der Brechstange 2

Dies ist die Fortsetzung einer unglaublichen Geschichte: Die eines aufrechten Demokraten, welcher sich mit Erfolg gegen die Einbürgerung eines Kosovaren gewehrt hat, dem er vorwirft, seine Familie mehrfach mit dem Tode bedroht zu haben. Eine Kamarilla hat nun aber den Kosovaren gegen den Willen der Bevölkerung und unter Missachtung aller rechtlichen Vorgaben eingebürgert.  Und der Demokrat wird gebüsst!

Rückblende

Der Kosovare L. will Polizist werden, dazu braucht er den roten Pass. Hansueli Wildhaber, aus Benken SG, wehrt sich gegen die Einbürgerung des Kosovaren L. und mit ihm das Dorf Benken. Denn L. soll Wildhaber mit dem Tode bedroht haben. Benkener haben gesehen, wie der Kosovare wegen nichtigem Anlass völlig ausgerastet ist und auf Wildhaber losging.  Und der Vater und Bruder von L. sind wegen Gewaltdelikten registriert. L.s Einbürgerungsgesuch wurde in der Folge zweimal abgelehnt. Der Gemeindepräsident der Gemeinde Benken, Roland Tremp (CVP), versuchte dagegen mit allen Mitteln, L. einzubürgern.  Ihn interessiert nicht, dass L. in einem Einvernahme-Protokoll aussagen machte („Ich will, dass er bestraft wird. (…). Wir müssen ehrlich sein, es hätte auch anders herauskommen können.“), die man als Drohungen verstehen muss. Und dass sich L. offenbar an seinem Arbeitsplatz – er geht einer Tätigkeit bei der Stadtpolizei Zürich nach, ist aber nicht Polizist –  über Teilnehmer der Einbürgerungsversammlung Informationen beschafft hat („Das sind Leute, die u.a. bei der Stapo aktenkundig sind.“) interessiert ihn auch nicht (vgl. Schweizerzeit Nr. 10, 14. Mai 2010).

Gemeindepräsident – des Kosovaren Freund und Helfer

Die Schweizerzeit hat wegen dieses Amtsmissbrauchs bei der Stadtpolizei Zürich gegen L. interveniert. Mit Erfolg: Die Stadtpolizei Zürich leitete eine Untersuchung gegen L. ein und hat offenbar erkannt, dass L. im Polizeicomputer illegal Informationen über ihm missliebige Einwohner Benkens sammelte. Sie ergriff gegen den Datendieb disziplinarische Massnahmen. Die Benkener haben daher zu Recht L. auch beim dritten Anlauf nicht eingebürgert, und zwar noch deutlicher als zuvor. Der desavouierte Gemeindepräsident von Benken – der schon einmal Regierungsrätin Hilber aufgefordert hatte, den Kosovaren aufsichtsrechtlich einzubürgern – liess deshalb ein unvollständiges Protokoll der dritten Einbürgerungsversammlung verfassen. Vermutlich weiss er genau: ohne korrektes Protokoll wird SP-Regierungsrätin Hilber L. sofort per Dekret einbürgern. Wildhaber hat das gemerkt und Einsprache gegen das falsche Protokoll erhoben und recht erhalten. Ohne aber das korrekte Protokoll abzuwarten, gestützt auf das unvollständige Protokoll, bürgerte das Departement den Kosovaren dennoch aufsichtsrechtlich ein.

Geheimeinbürgerung

Dies hätte Gemeindepräsident Tremp eigentlich verpflichtet, gegen die Zwangseinbürgerung ein Rechtsmittel zu ergreifen. Natürlich hat er es nicht getan – der dritte Verrat an den eigenen Bürgern. Um die Mauscheleien zu decken veröffentlichte er den Entscheid sogar erst, als die massgebliche Frist schon verstrichen war, damit niemand etwas gegen die Einbürgerung unternehmen könne. Der aufrechte Demokrat Wildhaber liess sich aber auch das nicht bieten. Er hat beim Departement verlangt, dass ihm der Skandalentscheid zugestellt werde, damit er ihn anfechten kann. Denn in unserem Staate soll der Bürger das Recht haben, Entscheide gerichtlich überprüfen zu lassen, wenn er der Ansicht ist, sie seien rechtswidrig. Regierungsrätin Hilber hat ihn nun aber – nicht ganz unerwartet natürlich – abblitzen lassen; ein einzelner Stimmbürger sei nicht legitimiert, sondern die politische Gemeinde selbst. Der Kosovare (=Neuschweizer) habe zudem ein Interesse daran, dass die Umstände der Einbürgerung durch das Departement geheim blieben.

Bürgerrecht für den Spitzel  – Busse für den Demokraten

Regierungsrätin Hilber schützt also den Kosovaren, welcher seine Mitbürger illegal bespitzelt hat gegenüber der Bevölkerung, welche Licht ins Dunkel dieser obskuren Geheimeinbürgerung bringen will.  Und sie schützt damit wohl auch sich selbst und Tremp. Der aufrechte Demokrat Wildhaber hingegen muss sogar noch Fr. 1000.- Verfahrensgebühr zahlen. Das Ziel ist klar: Wildhaber soll mit juristischen Tricks mürbe gemacht werden.  Dieser hingegen denkt nicht daran, sich unterkriegen zu lassen. Weil er schon sehr viel Geld in diese Sache gesteckt hat, ist er nun auf der Suche nach einem Gönner, welcher die möglichen Kosten für eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht übernehmen kann. Hoffen wir, dass sich jemand findet, welcher dem Demokraten beim Ausmisten dieses Augias-Stalles hilft!

Hermann Lei, Frauenfeld

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