Auslieferung der Schweiz an Kriminelle

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Rassismuskommission fordert: Polizei muss Ausländer besser behandeln als Schweizer

Die Rassismuskommission (EKR) von Georg Kreis hat ein neues Thema entdeckt: Sicherheit. So der Titel der neuesten, knapp 150 Seiten starken Publikation der EKR.

Bedeutet das eine Trendwende für die Bundesbehörde, welche Gewalt in muslimischen Familien verharmloste! «Schläge sind in muslimischen Familien ein anerkanntes Erziehungsmittel.» Eine Bundesbehörde, die Steinigungsbefürwortern und Islamisten ein Podium bot (Hani Ramadan und Ahmed Huber) und welche die teilweise Einführung der Scharia propagierte? Nein, was die EKR will, ist immer noch dasselbe: Zensur und Sonderrechte für Nichtschweizer. Und neu auch eine Diskriminierung der Polizisten.

Erfolglos
Die EKR sucht offenbar neue Wirkungsfelder. Im angestammten Bereich (Beschimpfung der autochthonen Bevölkerung, Förderung der Scharia) bleibt die Arbeit der Kommission nämlich glücklicherweise folgenlos. So ist die Propaganda gegen die Ausschaffungs-Initiative ebenso wirkungslos geblieben wie die Beratungstätigkeit für vermeintliche Rassismusopfer. Wer sich diskriminiert fühlt, kann sich zwar vertrauensvoll an die Kommission wenden. So wie die Zigeunerfamilie, welche auf Achse ist und deshalb wünscht, dass ihr die Sozialhilfe statt wie üblich an den Wohnort an den jeweiligen Standplatz zugeschickt wird. Den Schritt zu seiner Kommission kann man allerdings nicht unbedingt empfehlen: In keinem der fünf im Heft geschilderten Fälle war die EKR nämlich erfolgreich…

Polizeigewalt?
Ein anderes Thema der EKR: Polizei. Schon seit Jahren verfolgt die «Schweizerzeit» die Bestrebungen, Polizeibeamten Rassismus in ihrer täglichen Arbeit unterzuschieben. Die «Schweizerzeit» hat aber belegt, dass es praktisch keine nachgewiesenen Fälle von Polizeirassismus gibt. Das wird im neuesten EKR-Bulletin sogar bestätigt: Für das Jahr 2010 wird eine einzige eingegangene Beschwerde wegen Rassismus durch Polizisten erwähnt (Basel-Stadt). Die Beschwerdestelle konnte aber kein Fehlverhalten der Polizisten feststellen. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus hält dennoch unbeirrt an ihren faktenfreien Rassismus-Vorwürfen gegen die Polizei fest.

Racial Profiling
Und so steht die EKR zum Drogenhandel: Nehmen wir an, in Zürichs Kreis 5 würden überdurchschnittlich viele jüngere Männer schwarzer Hautfarbe mit harten Drogen handeln. Jedermann würde nun von der Polizei erwarten, dass sie jüngere Männer schwarzer Hautfarbe, vor allem wenn sie sich im Kreis 5 aufhalten, häufig kontrolliert, um dem Drogenhandel Herr zu werden. Nicht so die EKR. Die Erkenntnis, dass der Drogenhandel überdurchschnittlich häufig von Angehörigen einer gewissen ethnischen Gruppe verübt werde, rechtfertige nicht ein solches Vorgehen der Polizei. Die Rassismuskommission verurteilt dieses «racial» und «ethnic profiling» und fordert allen Ernstes, dass die Polizei des Drogenhandels verdächtigte Personen nicht kontrolliert, wenn sie schwarzer Hautfarbe sind.

Drogendealer für die Polizeikorps?
Weiter soll gemäss EKR «jegliche pauschale Äusserung bezüglich Kriminalität und Gruppenzugehörigkeit vermieden» werden. Die Schweizer Öffentlichkeit soll in Zukunft also nicht mehr erfahren, dass 69.7% der Gefängnisinsassen Ausländer sind. Und die EKR verlangt, dass bei der Rekrutierung auf eine «diversifizierte Vertretung unterschiedlicher Bevölkerungsanteile in den Sicherheitsbehörden» geachtet werde. Müssten dann schwarzafrikanische Drogendealer zum Polizist und der anatolische Tyrann zum Staatsanwalt ausgebildet werden? Die Empfehlungen gipfeln in folgendem Schluss: «Die Praxis, einer eventuellen Klage gegen Polizeibeamte/innen sogleich mit einer Gegenklage zu begegnen, muss unterbunden werden.» Die EKR verlangt damit nichts weniger, als dass Polizeibeamte keinen Rechtsschutz mehr geniessen dürfen. Der Polizist, der anlässlich einer Kontrolle bespuckt und getreten wird und dessen Kinder mit dem Tode bedroht werden, soll also die Klagerechte, welche allen Menschen zustehen, nicht haben.

Sicherheit bedeutet für die EKR also Sonderrechte für Nichtschweizer und eine Diskriminierung der Polizisten. Wann fordert die EKR die Abschaffung der EKR?

Hermann Lei

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