15.12.2011 JSVP-Präsident wurde doch in Persönlichkeit verletzt

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FRAUENFELD. Das Thurgauer Obergericht ist anderer Meinung als das Kreuzlinger Bezirksgericht: Benjamin Kasper darf nicht als Rassist bezeichnet werden.

MARTINA EGGENBERGER LENZ

Der Fall sorgte für Aufsehen: Benjamin Kasper, Präsident der Jungen SVP Thurgau, klagte gegen die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus wegen Persönlichkeitsverletzung. Auf der Homepage der Stiftung wird unter dem Titel «verbaler Rassismus» Kaspers Votum für die Minarett-Initiative erwähnt. Dass seine Worte als «verbaler Rassismus» eingestuft werden, passte dem JSVP-Präsidenten nicht. Damit werde ihm eine Straftat vorgeworfen, argumentierte er.
Befürworter sind keine Rassisten

Nun bekommt der Jungpolitiker recht vom Thurgauer Obergericht. Befürworter des Minarett-Verbots dürften nicht als Rassisten bezeichnet werden, heisst es im Urteil. Die Stiftung muss den entsprechenden Beitrag vom Netz nehmen und auf ihrer Internetseite dafür einen Text veröffentlichen, der besagt, dass der JSVP-Präsident wegen ihrer Berichterstattung in seiner Persönlichkeit verletzt wurde. Hermann Lei, Anwalt von Benjamin Kasper, ist «sehr zufrieden» mit dem Urteil des Obergerichts. Der Rechtsvertreter der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus, Jürg Kugler, sagt, dass noch nicht entschieden sei, ob man den Fall vor Bundesgericht weiterziehe.
Umstrittenes Kreuzlinger Urteil

Das Kreuzlinger Bezirksgericht hatte Kaspers Klage im März abgewiesen. Das Gericht befand, dass durch die Betitelung «verbaler Rassismus» nicht auf eine strafbare Handlung geschlossen werden könne. Wer sich öffentlich für ein Minarett-Verbot ausspreche, müsse damit rechnen, dass sein Verhalten als rassistisch bezeichnet werde, hiess es. Diese Aussage sorgte für Aufruhr. SVP-nahe Medien kritisierten das Urteil scharf.

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