November 2009: Aufsichtsbeschwerde gegen Stadt Arbon erfolgreich

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Das Abstimmungskomitee gegen den Bau von Minaretten hat erfolgreich gegen die Stadt Arbon geklagt, weil diese in einem Akt von politischer Zensur das Plakat für die Minarettverbotsinitiative verboten hatte.

Die Stadt Arbon hat aufgrund der Aufsichtsbeschwerde das Plakatverbot per sofort aufgehoben.

Das Komitee hatte am 23. Oktober 2009 gegen das von der Stadt Arbon verfügte Verbot betreffend Nichtzulassung der Minarettverbots-Plakate umgehend eine Aufsichtsbeschwerde, verfasst von Rechtsanwalt Hermann Lei, beim zuständigen Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) eingereicht. Die Aufsichtsbeschwerde lautete auf Missbrauch der Amtsgewalt und willkürliche Ausübung von Befugnissen. Die Stadt Arbon hat nach Hinweisen des Kantons auf die Rechtswidrigkeit des Plakatverbots – wahrscheinlich haben gar Absprachen stattgefunden – in seiner Sitzung vom 2. November 2009 die Aufhebung des Plakatverbots beschlossen. Arbon muss der Beschwerdeführerin nach dem Entscheid des DIV – was sehr unüblich ist – eine Entschädigung bezahlen. Das Thurgauer SVP-Komitee ist damit bereit, den eindeutigen Entscheid zu akzeptieren und darauf zu verzichten, dass der Stadtrat wegen pflichtwidriger Amtsführung noch gerügt wird.

Das Thurgauer SVP-Abstimmungskomitee für ein Minarettverbot ist erfreut über den Entscheid: Das ist richtungweisend für die ganze Schweiz. Er ist eine Ermunterung, auch in anderen Städten Aufsichtsbeschwerde gegen das willkürliche Plakatverbot zu erheben. Der zuständige Rechtsanwalt Hermann Lei: „Ich bin froh, das nun klar ist, dass sich auch Behörden an das Gesetz halten müssen. Das Recht auf Meinungsfreiheit hat sich durchgesetzt!“

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