Kuschelei mit Illegalen

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Wie unsere Behörden «Sans-Papiers» schützen statt ausweisen

Zwischen 90‘000 und 300‘000 illegale Aufenthalter leben in der Schweiz. Sie werden verharmlosend «Sans-Papiers» genannt.

Statt diese Rechtsbrecher konsequent auszuweisen, tun viele unserer Behörden alles, um sie zu schützen. Das fängt bei Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf an und hört bei den unteren Behörden auf.

Illegale Widmer-Schlumpf
Am 1. August 2010 drohte ein Kollektiv von illegal in der Schweiz anwesenden «Sans-Papiers» damit, eine Ansprache der Bundesrätin zu stören. Anstatt die anwesende Kantonspolizei anzuweisen, die Rechtsbrecher festzunehmen und der Ausschaffung zuzuführen, bat die Bundesrätin die Kantonspolizei Aargau um Zurückhaltung und führte unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein persönliches Gespräch mit den Illegalen. Indem Frau Widmer-Schlumpf die aargauische Polizei (direkt durch Anweisung oder indirekt durch Äusserungen in ihrer Rede) angewiesen hat, die «Sans-Papiers» strafrechtlich nicht zu verfolgen, hat sie den illegalen Aufenthalt dieser Personen in der Schweiz gefördert und gedeckt. Der Aargauer Grossrat Andreas Glarner hat deshalb Strafanzeige gegen Bundesrätin Widmer-Schlumpf eingereicht. Da die Bundesrätin Immunität geniesst, ist ihr nichts passiert.

Amtliche Sympathie
Die Wirkung, welche von solch ungestrafter Begünstigung gegenüber Illegalen ausgeht, ist aber verheerend. Das zeigt ein Bericht der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen (EKM) mit dem Titel «Leben als Sans-Papiers in der Schweiz» aus dem Jahre 2010. Der Bericht ist aufschlussreich. Er zeigt, wie viele Behörden in der Schweiz – vor allem in links dominierten Städten sowie in der Westschweiz – den Rechtsbruch des illegalen Aufenthalts in der Schweiz durch vielfältige Hilfe fördern. Auch die Sympathie der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen mit den Rechtsbrechern ist offensichtlich. So empfiehlt sie, «das unrealistische Ziel einer vollkommenen Durchsetzung ausländerrechtlicher Bestimmungen» aufzugeben. In verschiedenen Kantonen und Politikfeldern existierten bereits tragfähige Ansätze des «konstruktiven Umgangs mit Sans-Papiers.»

Was sind «Sans-Papiers»?
«Sans-Papiers» sind Menschen, die sich ohne gültige Aufenthaltspapiere in einem Land aufhalten. Sie haben zwar in der Regel Identitätspapiere, verfügen aber nicht über einen ausländerrechtlichen Status. Viele Sans-Papiers halten ihre Papiere bewusst verborgen oder haben sie vernichtet – mit dem Ziel, die Rückschaffung, sollte sie je verfügt werden, zu verhindern. Schätzungen zur Anzahl der Sans-Papiers in der Schweiz schwanken zwischen 70‘000 und 300‘000 Personen. Es gibt immer mehr Frauen und Männer, die bereits seit zehn bis zwanzig Jahren, manchmal sogar noch länger illegal in der Schweiz leben. Viele Sans-Papiers kommen zurzeit aus Lateinamerika und aus dem Balkan. Sie leben hauptsächlich in den Städten. Sie sind oft in Privathaushalten, im Gast- und Baugewerbe und je nach Jahreszeit auch in der Landwirtschaft tätig. Frauen arbeiten oft auch im Sex-Gewerbe – häufig werden sie von Landsleuten illegal beschäftigt. Während viele Sans-Papiers schwarzarbeiten, verrichten einige auch sogenannte «Grauarbeit»: Sie verfügen über keine ausländerrechtliche Bewilligung, von ihrem Lohn werden aber dennoch Sozialversicherungsabgaben und Quellensteuern abgezogen. Grauarbeit ist gemäss Bericht der Kommission in der Westschweiz weit verbreitet und wird dort sogar von den Gewerkschaften gefördert!

Härtere Gesetze….
Die Politik hat in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen gegen die illegale Einwanderung umgesetzt: Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes gegen Schwarzarbeit wurden Kontrollen auf dem Arbeitsmarkt intensiviert und diese auch als Instrument gegen ausländerrechtliche Verstösse eingesetzt.

Mit dem neuen Ausländergesetz drohen auch den Unterstützungskreisen von Sans-Papiers strafrechtliche Sanktionen (Geld- oder bedingte Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, Art. 116 AuG). Und das sogenannte «Blocher-Rundschreiben» hob verschiedene Lockerungen für Sans-Papiers wieder auf, welche seine Vorgängerin eingeführt hatte. Die 2005 eingereichte parlamentarische Initiative von Toni Brunner zur «Unterbindung von Scheinehen» schliesslich spielt im Rahmen der Bekämpfung der Sans-Papiers eine grosse Rolle; ab 1. Januar 2011 darf nur noch heiraten, wer sich rechtmässig in der Schweiz aufhält. Beweisen kann er das schriftlich – je nach Fall etwa durch Vorweisen des Ausländerausweises oder des gültigen Visums.

…aber laschere Behörden…
Doch die Behörden unterlaufen sämtliche Anstrengungen der Politik, dem Rechtsstaat zum Durchbruch zu verhelfen: Gemäss Bericht der EKM hat sich in der Praxis der Behörden nämlich eine sogenannte «pragmatische Vorgehensweise» durchgesetzt. Gerade in urbanen Zentren würden die Sans-Papiers von Beratungs- und Anlaufstellen unterstützt. Einige Kantone – insbesondere in der Romandie – sähen zudem vom sofortigen Vollzug von Wegweisungen ab und begünstigen damit das nochmalige illegale Untertauchen. Zudem gibt es die sogenannte Härtefall-Regelung für Sans-Papiers. In vielen Kantonen wird ein Grossteil der Härtefall-Gesuche positiv beurteilt (z.B. wurden in Genf 852 von 1210 Gesuchen gutgeheissen, in Zürich zehn von zehn Härtefallgesuchen positiv beurteilt).

…und viele Schlupflöcher
Interessant ist, welche rechtlichen Schlupflöcher sich für Sans-Papiers bieten. Arbeitsverträge hält das Bundesgericht auch bei fehlender ausländerrechtlicher Bewilligung für gültig. Und auch von den Sozialversicherungen sind Sans-Papiers merkwürdigerweise nicht ausgeschlossen. Sie können Leistungen der AHV, der IV und der UV sowie Ergänzungsleistungen geltend machen. Der Bundesrat wies diesbezüglich darauf hin, dass die Ausgleichskassen sich nicht mit dem Aufenthaltsstatus des Versicherten zu befassen hätten.

Der Bezug von Leistungen der Krankenkasse ist offenbar besonders unproblematisch, es kann sogar Prämienverbilligung eingefordert werden, wobei in vielen Städten Beratungs- und Vermittlungsstellen für Sans-Papiers dabei helfen. Erleichterung für Sans-Papiers gibt es unter anderem auch im Zivilstandswesen. Gemäss einer Weisung darf eine Zivilstandseintragung – anders als bei Schweizern – auch mit unvollständigen Personenstandsdaten erfolgen.

Spitzenausbildung für Illegale
Weggeschaut wird auch beim obligatorischen Schulunterricht. Kinder ohne Aufenthaltsrecht werden unterrichtet (das ist in Ordnung), ohne dass die Behörden entsprechende Meldungen machen – das ist verboten, wird aber in urbanen Gebieten wie in den beiden Kantonen Basel-Stadt und Genf praktiziert. In Genf macht sogar ein Link auf der Website der Erziehungsdirektion die Eltern darauf aufmerksam, dass sie sich im Falle einer fehlenden Aufenthaltsbewilligung an eine Stelle wenden können, welche sich um die Anmeldung der Kinder in der Schule kümmert.

Die Forderung nach einem Lehrstellenzugang wurde sodann 2010 vom Parlament gutgeheissen. Auch der Zugang zum Gymnasium und zu Vollzeit-Lehrgängen scheint in einigen Regionen und Kantonen möglich zu sein. Die Sans-Papiers, die ein Gymnasium in der Schweiz abgeschlossen haben, können sich anschliessend gemäss Aussagen der EKM an einer Schweizer Universität oder Fachhochschule immatrikulieren.

Paradies für Illegale
Unterstützt werden Sans-Papiers in ihrem kriminellen Treiben auch unter dem Vorwand des Datenschutzes – ein systematischer Datenaustausch fehlt nämlich. In Zürich haben die zuständigen Behörden sogar garantiert, dass Daten nicht an die Migrationsbehörden weitergeleitet werden!

Alles in allem zeigt sich, dass Personen mit illegalem Aufenthalt in der Schweiz heutzutage offenbar kaum mehr etwas zu befürchten haben. Die meisten Sozialleistungen stehen ihnen zur Verfügung, obwohl sie nur wenig oder kaum Beiträge einzahlen. Durch Wegschauen oder aktive Unterstützung des illegalen Treibens durch die Behörden unter Berufung auf den Datenschutz laufen Illegale auch kaum Gefahr, entdeckt und ausgewiesen zu werden.

Wer ausgewiesen werden soll, kann sodann ein Härtefallgesuch stellen, das mit etwa achtzigprozentiger Sicherheit auch gutgeheissen wird. Es wird klar: statt unserem Rechtsstaat zum Durchbruch zu verhelfen, arbeiten die Behörden daran, ihn zu umgehen. Die Kuschelei mit den Illegalen ist illegal.

Hermann Lei

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2 Antworten zu Kuschelei mit Illegalen

  1. Guten Tag Herr Lei
    Sie anerkennen das Recht der Kinder der Illegalen Aufenthalter auf Schulunterricht. Sei verlangen aber eine Meldung an die Behörden.
    Als Schulpräsident und Jurist stellen sich mir da zwei Fragen:
    1. Wie soll das praktisch funktionieren?
    2. Woher leiten Sie rechtlich ab, dass die Schulverwaltungen Informationen an die Ausländerpolizei weitergeben dürfen oder gar müssen?

    • Hermann Lei sagt:

      Sehr geehrter Herr Kollege

      Eine Meldung an das Migrationsamt ist ja kein Problem. Jede Schule meldet ja ständig den Behörden irgendetwas, z.B. den Lehrabbruch ans Amt für Berufsbildung etc.

      Die rechtliche Grundlage für eine Meldung: 301 StPO

      Beste Grüsse nach Romanshorn

      H. Lei

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