Kreisens Kreise

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Antidemokratische Rassismuskommission

Periodisch erscheint das Heft «Tangram» der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus. Das aufwendig mit Steuergeldern produzierte Elitärblatt von Georg Kreis beinhaltet in der Regel Anti-SVP-Propaganda, Lamentiererei über echte oder eingebildete Diskriminierung im Alltag und abgehobene und zur Beschäftigung linker arbeitsloser Soziologen erfundene Studien. Aber man täusche sich nicht: Unter dem Deckmantel der Rassismusbekämpfung entwickelt sich eine einflussreiche Clique, welche gegen die Demokratie aufmunitioniert.

Direkte Demokratie und Menschenrechte. Unter diesem Titel äussert sich beispielsweise Prof. Daniel Thürer im «Tangram» Nr. 27 zur Frage, ob Demokratie absolut sein dürfe und ob Menschenrechte überhaupt Gegenstand von Volksabstimmungen sein dürften. Thürer, welcher die Schweiz in der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz beim Europarat in Strassburg repräsentiert, geht mit Vorsicht, ja gar mit einer gewissen Unbestimmtheit an dieses heikle Thema heran.

Jakobiner, Hitler

Zunächst hält Thürer fest, dass auch das Volk Macht totalitär missbrauchen könne und nennt als Beispiele die Jakobiner der Französischen Revolution und die Legitimierung der Machtergreifung Hitlers durch den sog. «Volksgeist» in Deutschland. Machtkonzentration sei in jedem zivilisierten Staat  zu begrenzen, Systeme von «checks and balances» gehörten zum Kern eines jeden Rechtsstaates.

Letzterem kann durchaus beigepflichtet werden. Die angeführten Beispiele für Machtmissbrauch durch das Volk überzeugen aber wenig: Die Jakobiner konnten sich keineswegs auf das französische Volk stützen, sie waren schlicht und einfach Diktatoren, die sich damit rechtfertigten, sie würden Vernunft und Fortschritt und den «richtigen» Willen des Volkes (gemäss Jean-Jacques Rousseau) vertreten.

Hitler schliesslich hatte bei keiner freien Wahl eine Volksmehrheit erhalten. Er kam 1933 durch eine Intrige in der Umgebung des Reichspräsidenten von Hindenburg an die Macht, welche er sofort dazu benutzte, die nachfolgenden Wahlen zu manipulieren. Es waren also jakobinische und nazistische Eliten, welche Macht totalitär missbrauchten, nicht das Volk.

Recht ist gegossene Macht

Zuzustimmen ist Thürer hingegen, wenn er sagt, das Recht des Bürgers auf Partizipation an der politischen  Willensbildung gehöre selbst zu den Menschenrechten. Er fährt dann fort:

«Zwischen den Gewährleistungen bestimmter Menschenrechte und der Sicherung grundlegender öffentlicher Interessen durch Behörden und Volk besteht also ein Spannungsverhältnis.»

Es sei nun eine spezifische Aufgabe des Richters – national und international – in solchen Fragen «richtig zu entscheiden».  Dass Rechtsprofessoren dazu neigen, das Recht zu idealisieren, ist verständlich. Wer garantiert nun aber, dass die Richter in solchen  Entscheiden «richtig liegen»? Niemand. Eine solche Entscheidung wird auch bei den Richtern «politisch», d. h. von ihrer eigenen Weltanschauung bestimmt sein.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), auf die sich Richter in ihren Urteilen gegen Volksentscheide  allenfalls stützen wollen, ist sodann ein auslegungsbedürftiges Konstrukt  und inhaltlich unbestimmt. In diesem Zusammenhang alt Bundesrichter Martin Schubarth:

«Man sollte nicht präventiv vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in die Knie gehen, einige seiner Urteile sind schlicht falsch.»

«Recht ist gegossene Macht», sagt ein treffliches Sprichwort. Und Macht ist besser aufgehoben in der Hand von vielen Bürgern als in der von wenigen Richtern.

Die Mehrheit ächten?

Demgegenüber ruft Antirassismus-Präsident Kreis im oben erwähnten «Tangram»-Heft zur «Ächtung» jener auf, die sich gegen das «Andere» wehren und somit das Recht auch der Mehrheit in Anspruch nehmen, ihre Traditionen und ihre Identität zu verteidigen. Selbstverständlich sollen Minderheiten in ihrer Menschenwürde nicht angetastet werden, das zwingende Völkerrecht ist auch für uns richtungsweisend. Es besteht aber überhaupt kein Anlass, unserem Volk zu misstrauen und Vorzensuren einzuführen. Die direkte Demokratie ist eine gute Erfindung, sie korrigiert, sie beschränkt die Macht der Verwaltung und Regierung, sie bleibt  eher  auf dem Boden der Realität als es ideologische Konstrukte einer selbsternannten Elite tun, welche unsere Demokratie nur noch funktionärstauglich machen will.

Wenn die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus fortwährend und immer exzessiver neue Minderheiten entdeckt, um sie schützen zu können, gilt es auch festzuhalten – wir wiederholen uns –, dass es daneben auch einen Anspruch der Mehrheit gibt, ihre Traditionen, ihre Selbstbestimmung und ihre Handlungsfreiheit verteidigen zu dürfen.

Ob die neue Präsidentin der Kommission gegen Rassismus, Martine Brunschwig Graf, im Kontrast zum fanatisch-sektiererischen bisherigen Präsidenten unaufgeregter agieren wird und auf die «Ächtung Andersdenkender» inskünftig verzichtet, bleibt abzuwarten.

Hermann Lei

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