Persönlichkeitsverletzung durch Rassismusvorwurf – Präsident JSVP Thurgau erhält vor Bundesgericht recht

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120919 Kasper Medienmitteilung BGer

120919 Kasper PM

Die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus GRA hat Äusserungen von Benjamin Kasper mit „Verbaler Rassismus“ betitelt und in ihre „Chronologie der rassistischen Vorfälle in der Schweiz“ eingereiht. Das Bundesgericht hat mit aller Klarheit festgestellt, dass Kasper dadurch in seiner Ehre verletzt wurde.

Die GRA wird unter Strafandrohung verpflichtet, ihre Verunglimpfung aus ihren Publikationsmitteln zu entfernen und muss an der bisherigen Stelle einen Auszug aus dem Urteil veröffentlichen. Zudem muss sie Benjamin Kasper entschädigen.

Benjamin Kasper meint dazu:

„Das Urteil des Bundesgerichts ist äusserst zufriedenstellend und gibt Hoffnung, im Schweizer Rechtsstaat noch Gerechtigkeit zu finden. Andererseits ist es bedenklich, dass ich das Recht auf freie Meinungsäusserung, ohne in meiner Persönlichkeit verletzt zu werden, gerichtlich erkämpfen musste.

Die Empörung über die Bezichtigung als Rassist durch die GRA war nicht nur bei mir
gross. Während der Prozessphase erhielt ich von allen Seiten Zuspruch, selbst von politischen Gegnern und Personen, die gegen das Minarettverbot gestimmt haben. Der Entscheid des Bundesgerichts überrascht daher auch nicht, hat das oberste Schweizer Gericht doch einen völlig logischen Schluss gezogen.

Ich sehe im Urteil des Bundesgerichts nicht nur eine Richtigstellung für meinen persönlichen Fall, sondern eine wegweisende Klarstellung, dass andere Meinungen nicht einfach durch den Rassismusvorwurf unterdrückt werden können.“

Hermann Lei, Anwalt von Benjamin Kasper, sagt:

„Die GRA hat den Eintrag über Benjamin Kasper in dem Bewusstsein veröffentlicht, ihm dadurch gesellschaftlich und auch beruflich zu schaden. Gerade in der heutigen Gesellschaft, die auf das Thema Rassismus sensibilisiert ist, ist ein Rassismusvorwurf verheerend. Er schadete dem gesellschaftlichen Ansehen des Präsidenten der Jungen SVP Thurgau erheblich. Es ist leider üblich geworden, alle zu verunglimpfen, die eine andere Meinung haben.

Doch es kann und darf nicht sein, dass alle Vertreter eines politischen Anliegens, welche sich für etwas einsetzen und sich somit automatisch gegen etwas aussprechen, als Rassisten abgestempelt werden. Das Bundesgericht zeigt denn auch mit aller Klarheit, dass die übertriebene und undifferenzierte Etikettierung als rassistisch das Gesetz verletzt und vor Gericht enden kann. Das Bundesgericht hat gezeigt, dass es wichtig ist, dass politische Meinungen geäussert werden können.

Soweit ersichtlich ist das Urteil das erste in der Schweiz, welches unmissverständlich feststellt, dass ein ungerechtfertigter Rassismusvorwurf ehrverletzend ist. In diesem Sinne ist die Bedeutung des Urteils immens.“

Für Rückfragen: Hermann Lei, 071 622 42 82
Benjamin Kasper, 079 937 14 95

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2 Antworten zu Persönlichkeitsverletzung durch Rassismusvorwurf – Präsident JSVP Thurgau erhält vor Bundesgericht recht

  1. Ganz herzliche Gratulation! Dieser Tag ist für mich ein Feiertag!

  2. Pingback: Schweiz: Islam-Gegner darf nicht als “Rassist” bezeichnet werden « ZUERST!

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