22.8.13 Stellungnahme zum angekündigten Strafbefehl

Share Button

Die Staatsanwaltschaft Zürich wird mit diesem Strafbefehl erheblich zurückbuchstabieren müssen. Die wichtigsten Delikte werden eingestellt, das entspricht einem Freispruch. Lediglich einige eher untergeordnete Delikte stehen noch zur Debatte. Dass ich ein Treffen mit einem Nationalrat organisierte, um diesen davon zu unterrichten, dass  der höchste Notenbanker im Land gegen den Schweizer Franken gewettet hat, trifft zu. Ich wüsste allerdings nicht, weshalb dies strafbar sein sollte, im Gegenteil: Jeder besorgte Bürger würde und müsste so handeln.

Richtig ist, dass endlich auch gegen Hildebrand ermittelt wird, wie die Weltwoche schreibt.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

1 Antwort zu 22.8.13 Stellungnahme zum angekündigten Strafbefehl

  1. Dani Brandt sagt:

    Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist so durchsichtig: Der Strafbefehl ist nur da um Rufschädigung zu betreiben. Jetzt heisst es überall: Hermann Lei verurteilt.
    Den Freispruch später ist für das breite Publikum weniger interessant – und darauf spekuliert die STAWA!
    Bedenklich !

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Time limit is exhausted. Please reload the CAPTCHA.