2.7.15 Schlitzer und Schweizer

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Rassismus bizarr

SZ Nr 13 DI 1515

Sommer 2011: Die Schwinger-Freunde Roland G. und Kari Z. sitzen beim Feierabend-Bier. Ohne ersichtlichen Grund werden sie von zwei Kosovaren als „Scheiss-Schweizer! Dreckspack“ angepöbelt.  Einer der Kosovaren zückt sein Messer und schlitzt Kari Z. die Kehle auf. Das Blut spritzt. Der lebensgefährlich verletzte Kranzschwinger und SVP-Politiker Kari Z. wird auf die Intensivstation gebracht. Er überlebt nur mit viel Glück.

 

Wahrheit über Kosovaren ist strafbar

Die politische Klasse empört sich. Aber nicht etwa ob der grausamen Bluttat des Kosovaren. Nein, sie stört sich daran, dass die SVP ein Inserat schaltet, das den Vorfall thematisiert.  Verschiedene Medienhäuser verweigern die Publikation, die Schweizer Bischofskonferenz erkennt im Inserat gar eine „gotteslästerliche Menschenverachtung“. Muslime reichen Strafanzeige ein. Und das Unglaubliche geschieht: SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär werden Ende April 2015 wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Der Durchschnittsleser könne das Inserat so verstehen, dass die Kosovaren allesamt Verbrecher seien und als „Messerschlitzer“ sogar besonders gefährlich, meinte das Gericht; als ob der Durchschnittsleser ein vollkommender Idiot wäre. Dieses bizarre Urteil stellt einen schweren Schlag gegen die Meinungsäusserungsfreiheit in der Schweiz dar. Politische Gegner der SVP haben damit erreicht, dass in der Schweiz nicht mehr gesagt und geschrieben werden darf, was ist.

Schweizer sind nicht geschützt

Ein anderer Fall: Izmir Ü. (Name der Redaktion bekannt), ein aus der Türkei eingewanderter Papierschweizer, ist Eigentümer mehrerer Liegenschaften, in denen er Wohnungen vermietet. Im Rahmen einer Neuvermietung schaltete er am 4. September 2013 ein Inserat in einer Zeitung, in welchem unter anderem vermerkt war „ab sofort, günstig, keine CH“.

Izmir Ü. legte in den Medien sogar noch einen drauf: „Mit Ausländern hatte ich noch nie Probleme. Mit den Schweizern schon! Die bezahlen einfach nicht.“, meinte er. Und: „Ausländer sind  ruhig und bezahlen regelmässig.“. Izmir beschrieb Schweizer also pauschal als renitent, betrügerisch, zahlungsunwillig und nicht vertragswürdig. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn z.B. ein Ladenbesitzer ein Schild in sein Schaufenster stellen würde auf dem es heisst: „keine Juden“ und es damit begründete, Juden würden nicht bezahlen, ihnen könne man nicht trauen.

Was bei einem Schweizer sofort zu einer Hausdurchsuchung und Verhaftung geführt hätte bewirkte bei Izmir: nichts.  Am 6. November 2014 nahm das Untersuchungsrichteramt die Sache trotz Anzeige nicht an die Hand. Der eingebürgerte Türke hatte dort ausgesagt, dass er das alles nicht so gemeint habe. Damit war das Thema für die St. Galler Staatsanwaltschaft erledigt. Eine dagegen gerichtete Beschwerde wies die Anklagekammer des Kantons St. Gallen am 14. Januar 2015 ab, desgleichen später das Bundesgericht.

Rassismus bizarr

Warum also wird man bestraft, wenn man wahrheitsgemäss schreibt, dass Kosovaren einen Schweizer aufgeschlitzt haben, aber nicht, wenn man Schweizer offenkundig diskriminiert?

Einige sind gleicher als gleich

Wenn ein Türke ein Inserat aufgibt, in welchem er eindeutig Schweizer diskriminiert, wird nicht einmal ein Strafverfahren eröffnet. Wenn hingegen Schweizer ein Inserat aufgeben, in dem eine wahre Begebenheit erzählt wird, so wird ein Strafverfahren eröffnet und es kommt zu Verurteilungen.  Daraus wird klar: der Rassismusartikel dient heute vornehmlich der politischen Klasse gegen missliebige Meinungen. Er ist ein Instrument der Inquisition der politischen Korrektheit geworden. Wir sagen: 20 Jahre Meinungsterror sind genug, der Artikel gehört abgeschafft.

Hermann Lei, Frauenfeld

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