27.2.15 Wahrheit oder Widmer-Schlumpf?

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Hermann Lei SZ04S10

 

Bundesrätin im Test

 „Das ist für mich keine Option“, versicherte Bundesräten Widmer-Schlumpf (EWS) einen Tag vor der Bundesratswahl ihrem Parteipräsidenten Ueli Maurer am Telefon, als dieser sie fragte, ob sie eine Wahl annehmen würde. Wahrheit: Andrea Hämmerle erklärte, er habe EWS nicht zur Kandidatur überreden müssen, sie habe sich selber entschlossen, dies zu tun. Und: Kaum hatte Widmer-Schlumpf aufgehängt, machte sie offenbar bei der SP Rückmeldung (SP-Nationalrätin Wyss dazu lächelnd: „Das kann sein, dass ich das gewusst habe.“).

„Du musst keine Angst haben, ich würde das Amt nicht annehmen.“ EWS am Wahltag, 12.12.2007, zu Ueli Maurer. Wahrheit: Luc Recordorn sagte am Wahltag: „Wir haben nun die Sicherheit, dass Eveline Widmer-Schlumpf die Wahl annehmen würde.“ Andrea Hämmerle: „Ich habe sie nicht überreden müssen (…) Sie hat sich selbst entschlossen, es zu versuchen.“ Christophe Darbellay, Präsident der CVP: „Ich hatte eine solide Garantie, dass sie annehmen wird.“

„Das erste Mal erfuhr ich am Dienstagabend per SMS, dass ich als Kandidatin ernsthaft im Spiel bin“, sagte EWS zur Frage, wie viele Kontakte sie mit der CVP und der SP vor ihrer Bundesratswahl 2007 gehabt habe, in die Fernsehkameras. Von längeren Gesprächen mit der SP sagte sie nichts. Wahrheit: Schon vier Tage vor der Wahl hatte EWS ein gut zwanzigminütiges Gespräch mit SP-Nationalrat Hämmerle. Insgesamt sind vier Kontakte dokumentiert.

„Das Gespräch vom Samstag war für mich ohne Bedeutung, darum habe ich es nicht explizit erwähnt“, begründete EWS ihre Falschaussagen vor den TV-Kameras nach dem Auffliegen. Wahrheit: «Es war ein ernsthaftes Gespräch und keineswegs ein oberflächliches Geplauder», schreibt Hämmerle.

„Das heisst aber nicht, dass ich mit der SP zusammengearbeitet habe“, erklärte EWS die verheimlichte, enge Zusammenarbeit mit der SP. Wahrheit: „Wir haben mit ihr ausgemacht“, sagte Ursula Wyss, Fraktionschefin der SP, „dass wir sie auf dem Laufenden halten, was in Bundesbern passiert. Das war die Abmachung. Dass sie von uns direkt erfährt, wie es sich entwickelt, wie die Mehrheiten sich entwickeln. Das haben wir regelmässig [getan]. Sobald sich etwas verändert hat oder konkreter wurde, ist sie darüber informiert worden.“

„Eine Herausgabe der Kundendaten bis Dienstag wäre Anwendung von Notrecht, und wir wenden hier kein Notrecht an“, sagte Widmer-Schlumpf in der „Tagesschau“  des Schweizer Fernsehens (6.9.11). Wahrheit: Die Credit Suisse hatte mit dem Wissen des Bundesrates den USA bereits statistische Daten übermittelt – Daten, die aufzeigen, in welchem Bereich Amtshilfegesuche zu erwarten wären.

„Wir haben keinen Anlass um zu sagen, mit Herrn Hildebrand kann man jetzt nicht mehr zusammenarbeiten“, verteidigte EWS in der Arena vom 6.11.12 die Inte­grität des früheren Nationalbank-Präsidenten Philipp Hildebrand. Wahrheit: EWS lag das E-Mail, das Hildebrands Rücktritt erzwang, damals bereits vor, wie sie später zugeben musste.

„Besonders wichtig wird sein, dass wir uns nicht gegenseitig in den Rücken fallen“, beschied EWS am 1. August 2012 den verdutzten Fernsehzuschauern. Wahrheit: „Widmer-Schlumpf ist 2001 als Bündner Regierungspräsidentin ­ihrem `Kollegen` Peter Aliesch in den Rücken gefallen. Im Dezember 2007 ist sie Parteipräsident Ueli Maurer, Bundesrat Christoph Blocher und den einstimmigen Delegierten ihrer damaligen SVP in den Rücken gefallen. Im Justiz- und dann im Finanzdepartement ist die Felsbergerin seit 2008 ungezählten Chefbeamten in den Rücken gefallen. Und mit der von ihr unterstützten Datenherausgabe an die USA ist sie ein paar tausend Bankangestellten in den Rücken gefallen.“ (Zitat von Chr. Mörgeli)

„Die USA haben klar zum Ausdruck gebracht, dass dieses Programm jetzt gilt, bis wir im Parlament diesen Entscheid haben – das Programm gilt nicht unbeschränkt“, versuchte Widmer-Schlumpf im Juni 2013 ihre „Lex USA“ am ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vorbeizuschleusen und erweckte den Anschein, ansonsten würde die USA am 1. Juli kurzen Prozess machen: Die Beratung sei deshalb nicht im ordentlichen Verfahren im September oder im November möglich, „schlicht und einfach, weil die Amerikaner dann sagen: Das Programm gilt nicht mehr.“ Wahrheit: „Es gibt von amerikanischer Seite keinen Termin für die Aufschaltung des Steuerdeals“, sagte da Mario Tuor, der Sprecher des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen.

„Für den Fall einer Ablehnung gibt es keinen Plan B.“ Sinngemäss mit diesen Worten versuchte EWS die umstrittene „Lex USA“ durch das Parlament zu boxen. Wahrheit: Kaum zwei Wochen nach der Ablehnung durch das Parlament lag der „Plan B“ auf dem Tisch.

 „Das Gafi-Länderexamen findet Ende dieses Jahres statt und die Vorlage muss daher bis zur Herbstsession zu Ende beraten werden“, hatte EWS in der Frühjahrssession 2014 sinngemäss dem Parlament erklärt und es so überrumpeln können. Wahrheit: Das Länderexamen findet erst im Frühjahr 2016 statt.

 „Steuerhinterziehung muss als Vortat ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Sonst droht der Schweiz die schwarze Liste von Gafi“, erzählte EWS sinngemäss dem Parlament und die Kommissionssprecher plapperten es ihr nach. Wahrheit: In der Gafi-Norm findet sich keine Regel, die die Einführung einer solchen Vortat verlangt. So stand es sogar in der Botschaft.

„Sollte sich der Nationalrat durchsetzen, ist der Schweiz der Platz auf einer schwarzen Liste sicher.“ Mit dieser Drohung wollte EWS Mitte 2014 offenbar ihre Geldwäschereivorlage durchbringen. Wahrheit: Der Zürcher Anwalt Alexander Rabian, der den Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) berät, stellte klar: „Eine solche schwarze Liste gibt es gar nicht.“

 „Sie können schauen, wie das Wirtschaftswachstum in den fünf Jahren war, und Sie können auch schauen, wie die Entwicklung des Bundeshaushaltes war.“ Mit diesen Worten lobte Widmer-Schlumpf Ende 2014  ihre Ausgabenpolitik. Die Ausgaben des Bundes seien seit ihrer Amtsführung nicht schneller gewachsen als diejenigen der Schweizer Volkswirtschaft. Wahrheit: Das Ausgabenwachstum des Bundes zwischen 2008 (Amtsantritt Widmer-Schlumpf) und 2013 lag bei 12,6 Prozent. Das Bruttoinlandprodukt wuchs lediglich um 7,9 Prozent.

Hermann Lei, Frauenfeld

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18.1.15 Völkerschlecht

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Die EMRK als Bollwerk der degenerierten westlichen Gesellschaft

 

 

Von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld TG

 

Blut von AIDS-gefährdeten Homosexuellen, Geschlechtsumwandlung für eine 67-jährige, Recht auf Porno, Entschädigung für einen Kopfabschneider und Bleiberecht für Kriminelle – die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) übertrifft sich selbst fortlaufend mit absurden Urteilen und hebelt dadurch unsere Verfassung aus.

Leider befasst sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der auf der Grundlage der EMRK eingerichtet wurde, nicht mehr nur mit grundlegenden Menschenrechten. Alles Mögliche wird als «Menschenrecht» ins Leben gerufen, was die Durchsetzung von echten Menschenrechten zunehmend in den Hintergrund rücken lässt. Mit der Durchsetzung von skurrilen, angeblichen Menschenrechten, hebelt die EMRK unsere Verfassungsordnung aus.

 

Lifestyle-Menschenrechtsschutz

 

Damit Sie sich ein Bild darüber machen können, mit was sich der EMRK den ganzen Tag so befasst, seien hier beispielhaft einige Urteile gegen andere Staaten als die Schweiz aufgeführt:

 

  • Bodenangestellte von Fluggesellschaften dürften während ihrer Arbeit ein Kreuz tragen, Krankenschwestern hingegen nicht.

 

  • Standesbeamte dürfen sich nicht weigern, gleichgeschlechtliche Partnerschaften einzutragen.

 

  • Ein Paartherapeut, der homosexuelle Paare nicht betreuen will, darf entlassen werden (Urteile vom 15.01.2013).

 

  • Ein Buch über das Liebesleben des finnischen ex-Regierungschefs darf geschrieben werde (69939/10 und 73579/10).

 

  • Homosexuelle Männer haben viel häufiger AIDS als der Durchschnitt. Dennoch darf man sie nicht vom Blutspenden ausschliessen (Juli 2014), auch wenn deshalb Empfänger von AIDS-verseuchtem Blut allenfalls sterben.

 

  • Homosexualität ist ein Asylgrund (7. November 2013), sie darf aber nicht wirklich überprüft werden (2014).

 

Verfassung aushebeln

 

Nun jedoch sollen nachfolgend einige Urteile gegen die Schweiz aufgeführt werden, die zu denken geben:

 

–         Kalifa Dembele aus Burkina Faso biss 2005 wegen einer Kontrolle auf einem Drogenhandelsplatz einem Polizisten in den Arm. Trotz völlig haltloser Anschuldigungen des Afrikaners verurteilte der EGMR die Schweiz wegen der «extremen Brutalität» der Polizei. Das sei Folter. Dem Mann wurden 25‘000 Euro zugesprochen – auf Staatskosten.

 

–         Der EGMR fand, Pornos im Kino zu zeigen, sei ein Menschenrecht.

 

–         Der Nigerianer Udeh (2006, schweres Drogendelikt, schlecht integriert, lebt von der Sozialhilfe) darf nicht ausgewiesen werden.

 

–         Schlumpfs Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sei verletzt, wenn der/die 67-jährige zwei Jahre warten müsse, bis die Krankenkasse die Geschlechtsumwandlung bezahlt (2009).

 

–         Rivera der 1995 seine Ehefrau mit 49 Messerstichen tötete, ihren Kopf vom Rumpf abtrennte und die Leichenteile in den Garten warf, habe zu lange warten müssen, bis über seine Entlassung entschieden worden sei. Für diesen Entscheid benötigte der Gerichtshof allerdings acht Jahre.

 

–         Hasanbasic (2013, von Sozialhilfe abhängig, Hausfriedensbruch, Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, freiwillig ausgereist), darf nicht verboten werden, wieder in die Schweiz einzureisen.

 

–         Pesukic (2004, vorsätzliche Tötung, Drogendelikte) wurde dank Aussage eines Zeugen überführt, der zu seiner Sicherheit anonym bleiben musste. Damit sei das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verletzt, meinte der EGMR.

 

–         Wegen des jungen Diabetikers Glor musste die Schweiz eine Gesetzesänderung durchführen. Das Diskriminierungsverbot sei verletzt, wenn leicht behinderte Männer Militärpflichtersatz zahlen müssten.

 

–         Da die Sache verjährt war, hätte die Schweiz nicht erwähnen dürfen, dass ein Priester geständig war, Abhängige vergewaltigt und sexuell missbraucht zu haben. Sie müsse ihm Schmerzensgeld zahlen und einen Teil der Verfahrenskosten übernehmen (Urteil 60101/09).

 

–         Eine Schweizerin und ein Ungar dürfen bei der Heirat je ihren eigenen Nachnamen beibehalten. Dass die Schweiz eine andere Regelung hat, sei irrelevant (2010).

 

–         Im Fall Rhino schuf der EGMR ein «Menschenrecht» (!) auf Fortführung gesetzwidriger Vereinstätigkeit (11.10.11).

 

–         Am 14.5.2013 wurde die Schweiz – wegen Verletzung von Menschenrechten (!) – verurteilt, weil die schweizerische Gesetzgebung bezüglich Selbstmord zu wenig präzise sei.

 

–         Einem sozialhilfeabhängigen und kriminellen Ausländer mit schlechtem Gesundheitszustand muss eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden (11.6.13).

 

–         Eine achtköpfige afghanische Familie dürfe nicht nach Italien zurückgeschickt werden, obwohl dies das Dublin-Abkommen vorsieht. Der Gerichtshof rügte – auf eine Beschwerde des vom Bund unterstützten HEKS – die Schweiz, weil sie sich an einen völkerrechtlichen Vertrag hält (2014).

 

Die Entscheide zeigen: Das Problem ist nicht die EMRK, sondern deren Auslegung durch den Menschenrechts-Gerichtshof als «Lifestyle-Menschenrechtsschutz» einer verwöhnten westlichen Luxusgesellschaft. Dies hebelt unsere Verfassungsordnung aus.

 

Da alle elementaren Menschenrechte bereits durch unsere Bundesverfassung garantiert werden, ist die EMRK nicht nur überflüssig, sondern kontraproduktiv. Sie untergräbt die Souveränität der Schweiz massiv und führt zu derart fragwürdigen Entscheiden, dass wir uns ernsthaft fragen müssen, ob wir die EMRK nicht besser aufkünden wollen. Die Schweiz kann die Menschenrechte sehr wohl auch ohne fremden Richter wahren.

 

Hermann Lei

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21.11.14 Frauenfelder Waffenlauf

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Frauenfelder Militärwettmarsch 16.11.2014

aus der Sicht von Hermann Lei, Frauenfeld

Vor drei Monaten habe ich mein Lauftraining aufgenommen. Ich bin kein guter Läufer. Da die Offiziersgesellschaft Frauenfeld aber den traditionellen Frauenfelder mitorganisiert, fühle ich mich seit Jahren verpflichtet, am Waffenlauf teilzunehmen. 2014 ist mein neunter Lauf, acht Mal bin ich ans Ziel gekommen, einmal musste ich wegen Krankheit aufgeben.

0930 Uhr versammeln wir uns im Innenhof der Kaserne Frauenfeld. Wie immer sieht man alte Bekannte, wie immer staune ich über die teils sehr ergrauten Herren, welche hier antreten. Aber auch viele neue, junge Gesichter gesellen sich zur Schar der etwa 200 unentwegten Waffenläufer. Nach dem Antrittsverlesen und den Ehrungen marschieren wir in doch sehr aufgelöster Formation zum Start beim Viehmarktplatz.

Vor dem Start gibt es ein Selfie mit einem anderen Vorstandsmitglied und einem Kollegen. Wie immer gesellt sich meine Familie zu mir, meine Buben, welche hoffentlich in einigen Jahren ebenfalls zu der stolzen Gruppe der Waffenläufer gehören werden, posieren mit mir mit ihren Schweizerkappen. Die Nervosität ist überall spürbar.

 

Um Punkt 10.00 Uhr ertönt der ohrenbetäubende Schuss aus der Artilleriekanone und wie immer stürmen die Waffenläufer los als wären wir bei einem 100-Meter-Lauf. Früher, als viele 100 Waffenläufer starteten, habe es hier ein grosses Gedränge gegeben. Heute verteilt sich die Waffenläuferschar schon bald, wenn es den doch recht steilen Aufstieg zum Schulhaus Huben unter die Füsse zu nehmen gilt. Diese erste Strecke ist schon sehr anstrengend und man muss sich entscheiden, ob man Gas geben will, mit der Gefahr, dass man schon bald ausser Atem gerät, oder ob man sich zurückfallen lassen soll, mit der Gefahr, dass die vielen Zuschauer einem mitleidig zuklatschen. Ich entscheide mich für Letzteres.

 

Nach dem Schulhaus Huben geht es vorerst relativ gerade weiter, bald sehe ich aber die berüchtigten Kamelbuckel vor mir. Diese sehr steile Steigung absolviere ich zu Fuss und mir kommt wie immer hier in den Sinn, dass ich in etwa 5 Stunden schon buchstäblich am Ende hier wieder durchlaufen werde.

Noch relativ beschwingt nehme ich die ersten 10 km unter die Füsse. Obwohl ich einige der Waffenläufer kenne, laufe ich meist alleine. Ich mag es, wenn ich mein eigenes Tempo gehen kann und nicht auf andere Rücksicht nehmen muss. Beim Waffenlauf, wie bei jedem Marathon, ist es wie im richtigen Leben: Die ersten 10km läuft man beschwingt und jugendlich, bis zur Hälfte des Marathons hat man schon die besten Zeiten hinter sich, bei km 20 bis 30 geht es körperlich nur noch abwärts und auf den letzten 10 km fühlt man sich uralt und sie sind ein Warten auf die Erlösung. Noch aber renne ich relativ beschwingt und freue mich an den vielen Zuschauern an der Stecke, von denen ich ab und zu jemand kenne. Die Strecke ist schön, das Wetter klart auf und oftmals höre ich, wie sich Leute zurufen: „Ach das ist ja der Hermann Lei!“ Die Begeisterung der Zuschauer spornt an, auch im grossen, längeren Stich Richtung Tuttwil, wo die ersten zivilen Marathonläufer uns mit flockigem Laufschritt überholen. Mein Göttikind Matthias steht dort und winkt mir zu. Sein Vater feuert mich an: „Die beiden Österreicher vor Dir holst Du schon noch ein!“. Nun macht sich auch langsam der erste Durst bemerkbar, nach der Überschreitung des „Passes“ vor Eschlikon winkt zum Glück schon bald der erste Verpflegungsposten. Durstig trinke ich, soviel halt gerade hineingeht und esse ein Stück Banane. Bewundernd schaue ich den zivilen Marathonläufern nach, welche im Rennen einen Schluck trinken damit sie keine Zeit verlieren. Weiter geht es auf die lange Strecke am Berghang Richtung Wil. Nach 8 oder 9 Teilnahmen kennt man auch die verschiedenen Orte, wo Zuschauer ein kleines Fest für sich veranstalten und manchmal schon sichtlich gut gelaunt bei Schnaps und Bratwurst den Läufern Alkohol ausschenken wollen. Dankend lehne ich ab. Im Wald bei Sirnach treffe ich dann wieder auf meine Familie, welche mir zu Trinken und etwas zu Essen gibt, die Kinder rennen ein kurzes Stück mit. Genau an dieser Stelle überholt mich dann auch mein Nachbar, welcher den zivilen Marathon absolviert. Einige 100 Meter weiter rennen mir dann schon seine 4 Kinder entgegen und lachen mich aus, ihr Vater sei ja viel schneller….. Auch mein Göttikind ist wieder da. Sehr kräftezehrend ist die lange, nicht enden wollende Strecke vor Wil, welche durch Industriegebiete auf Asphalt führt und einem den Rest gibt. In Wil selber aber sind dann wieder viele Zuschauer, welche die letzten Waffenläufer und die ersten Halbmarathonläufer hier begrüssen. Beim Durchgang durchs Tor in Wil, wo die Hälfte geschafft ist, ist es für mich immer etwas enttäuschend. Da ich bis zu diesem Punkt etwa 2 Stunden und 20 Minuten benötige, laufe ich kurz vor dem Start der Halbmarathon-Läufer ein und die meiste Aufmerksamkeit richtet sich deshalb auf diesen Massenstart. Ich komme mir hier immer etwas verloren vor und an den vielen weggeworfenen Bechern erkenne ich, dass viele schon vor mir hier vorbeigelaufen sind.

Der Rückweg nach Frauenfeld ist grundsätzlich weniger anspruchsvoll, da es oftmals leicht bergab geht. Mir tun aber dennoch bereits hier die Füsse recht weh und die Energie ist eindeutig am Schwinden. Dazu kommt, dass mich 100e zivile Halbmarathonläufer hier überholen. Allerdings gibt es viele Halbmarathonläufer, die mich beim Überholen aufmuntern und mir sagen, wie stark sie es finden, dass hier jemand in Uniform und Gewehr die doppelte Strecke läuft. Irgendwo in Bronschhofen überholt mich dann auch eine Kollegin, welche mich eine Weile mitzieht und dann von dannen springt. Danach folgt eine relativ lange, mehr oder weniger gerade Strecke, welche aufs Gemüt schlägt, auch wenn sie durch schöne Landschaften führt. Für die Landschaft habe ich jetzt aber weniger ein Auge, ich kämpfe mit der Energielosigkeit und mit meinen Beschwerden. Dennoch läuft es mir hier besser als in anderen Jahren, als ich mit gravierenden Leistungsabfällen zu kämpfen hatte. Bald treffe ich auch meine Familie wieder, welche mich verpflegt. So gestärkt mache ich mich weiter auf Richtung Lommis.

Nun beginnt wieder die Rechnerei: Schaffe ich es, mein Ziel zu erreichen und vor 15.00 Uhr die Ziellinie zu überschreiten? Mein Tempo ist deutlich langsamer. Ich muss mich sehr anstrengen, selbst das langsame Tempo zu halten und nicht immer wieder zu marschieren oder stehen zu bleiben. Die Quälerei hat für mich definitiv begonnen. Dennoch schaffe ich es hin und wieder, einen anderen Waffenläufer zu überholen, manchmal sogar einen Halbmarathonläufer. Das im Vergleich zu früher intensivere Lauftraining macht sich eindeutig bezahlt. Ich laufe zwar nicht schneller als in früheren Jahren, aber mit doch weniger Problemen. Es sei aber nicht verschwiegen, dass die letzten 10 km eine ziemliche Quälerei darstellen. Es scheint immer eine Ewigkeit zu dauern, bis die gelben Kilometertafeln auftauchen.

Kurz vor den berüchtigten Kamelbuckeln merke ich, dass die Zeit wie immer sehr knapp wird, will ich vor 15.00 Uhr einlaufen. Wohl oder übel muss ich mich nochmals sehr zwingen, ein akzeptables Tempo einzuschlagen. Auf der Stecke zum Schulhaus Huben werde ich zu allem Elend noch von kleineren Krämpfen geplagt, die aber glücklicherweise schnell verschwinden. Am Ortseingang von Frauenfeld habe ich immer das Gefühl, jetzt sei ich bald da, was sich aber regelmässig als Irrtum erweist, weil die Strecke bösartigerweise noch einige endlose Haken schlägt. Die letzten etwa 1.5km gehen dann nur noch herunter, z.T. aber relativ steil, was auf die Gelenke schlägt. Ich merke aber, dass ich nur noch wenige Minuten Zeit habe. Ich gebe daher alles und spurte unter nicht unerheblichen Schmerzen diese letzten 1.5km.

Der Zieleinlauf ist wie immer von vielen Leuten gesäumt, auch wenn ich eher zu den hinteren Läufern gehöre. Schön ist auch, dass der Speaker den Namen des Einlaufenden verkündet. Das motiviert mich zu einem Schlusssprint, was den Speaker dazu bewegt, auszurufen, hier gebe einer noch die letzten Reserven. Dann endlich habe ich es geschafft, ich bin im Ziel!

Wie immer ist die Erleichterung am Ziel riesig, viele Leute kommen und gratulieren zur erbrachten Leistung. Kaum ist man aber nicht mehr am Rennen, stellen sich die ersten Schmerzen ein, die Vorzeichen dessen, was in den nächsten zwei drei Tagen noch folgen wird, nämlich Gelenkschmerzen, Wolf und auch die eine oder andere Blase an den Füssen. Es gibt aber kaum ein schöneres Gefühl als frische Kleider anzuziehen und warm eingepackt in Faserpelze durch die vielen Läufer zu gehen und sich gegenseitig Komplimente zu verteilen.

Am Schluss schiesse ich noch ein Selfie mit dem Vorstandsmitglied Jakob Oelkers. Er ist kurz nach mir eingelaufen, weil er mit Krämpfen zu kämpfen hatte.

 

Vor und während des Laufes habe ich mir wie immer geschworen, dies sei nun wirklich das letzte Mal gewesen, dass ich mir diese Tortur antue. Und doch weiss ich: nächstes Jahr werde ich wieder antreten.  Hermann Lei, November 2014

ff

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21.11.14 Gottes Supermodel auf der Flucht

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Vom Islam zum Christentum konvertiert

Die Pakistanerin und Buchautorin Sabatina James ist zum Christentum konvertiert. Deshalb wird sie von ihrer Familie und anderen Muslimen unerbittlich gejagt. Sie lebt in einem Opferschutzprogramm an ständig wechselnden Orten. Dennoch hielt sie Anfang November einen Vortrag, bei dem sie der «Schweizerzeit» ein Interview gab.

Von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld TG

Für den Vortrag durfte keine Werbung gemacht werden. Sabatina James (die in Wirklichkeit anders heisst) hätte sonst sofort abgesagt. Nur ein
unscheinbarer Flyer, verteilt im Umfeld der organisierenden Partei EDU, wies auf den brisanten Vortrag der Pakistanerin christlichen Glaubens (deshalb wurde sie auch schon «Gottes Supermodel» genannt) hin.

Sabatina James spricht zur Überraschung der meisten in breitem österreichischen Akzent und obwohl sie ständig Morddrohungen erhält, lacht sie viel und ansteckend. Aber, sagt sie, und dabei bleibt den vielen Zuhörern im Saal das Lachen im Halse stecken: Alle fünf Minuten wird ein Christ ermordet.

Leben im Islam

Sabatina James ist Enkelin eines Mullahs in Pakistan. Die Familie migrierte in ein kleines Dorf in Österreich, später übersiedelte man nach Linz, weil es dort mehr Moslems habe. Hier wird Sabatina James das Theaterspielen und Schwimmen in der Schule verboten. Anders als oftmals in der Schweiz akzeptieren die Lehrer dies nicht. Sabatina James wird wegen des westlichen Lebensstils, den sie kennenlernt und schätzt, von ihrer Mutter geschlagen. Man hätte ihr das nicht geglaubt, weil ihre Eltern gebildet und integriert wirkten. Gewalt und Zwangsheirat kämen aber in allen muslimischen Schichten vor.

«Schweizerzeit»: Frau James, wie kommen Sie damit zurecht, dass Sie gejagt werden?

Sabatina James: Seit 2006 werde ich vom Landeskriminalamt (LKA) beschützt. Bei jedem Vortrag sind Polizisten in Zivil zugegen. Ich bin sehr vorsichtig und weiss, was ich tue. Ich sage mir aber: Wer Christ ist, wird halt verfolgt. Das steht schon so in der Bibel.

Das sind radikale Muslime. Die Mehrheit ist liberal.

Liberale Muslime wie die Aleviten werden gerne in Talkshows eingeladen, weil sie das sagen, was man sich erhofft. Solche Muslime gelten aber in der Islamischen Welt als Abtrünnige. Wir müssen wissen, dass die meisten Muslime anders, radikal denken.

Wie sollen wir diese Leute integrieren?

Es ist falsch, zu viel Verständnis zu zeigen. Wir dürfen nicht wie bis anhin die Integrationsunwilligen fördern. Wir müssen mit den Opfern des Islam, zum Beispiel mit den Frauen, die unterdrückt werden, arbeiten und diesen helfen.

Zwangsheirat

Sabatina James verbringt als junges Mädchen einen Urlaub in Pakistan. Ihre Familie beschliesst, dass sie ihren Cousin heiraten muss. Als sie sich dem widersetzt, wird sie verprügelt und in Pakistan zurückgelassen. Sie muss eine Koranschule besuchen. Hier unterrichten die Lehrer hinter einem Vorhang, damit sie den Mädchen nicht in die Augen sehen müssen.

Weil der Koran systematisch den Hass gegenüber Christen schüre, hätte sie sich mit der Zeit davor geekelt, aus einem Glas zu trinken, das Christen angerührt hätten. Schliesslich willigt die Teenagerin in die Heirat mit ihrem Cousin ein.

Zurück in Linz lernt sie indes einen gläubigen Christen kennen und beginnt, sich für das Christentum zu interessieren. Als die Mutter dies
bemerkt, wird das Mädchen angespuckt und aus dem Haus geworfen. «Hätte ich dich nur bei der Geburt getötet!», schreit die Mutter. Sabatina James flüchtet in eine Notschlafstelle, kehrt aber nach sechs Monaten aus Heimweh zu ihrer Familie zurück. Dort stellt man ihr ein Ultimatum: Entweder Rückkehr zum Islam innert zwei Wochen oder Tod.

«Schweizerzeit»: Wieso werden im Islam Mädchen so früh verheiratet?

Sabatina James: Im Alter von etwa 50 Jahren hat Mohammed ein sechs Jahre altes Mädchen geheiratet, mit neun wurde die Ehe «vollzogen». Deshalb ist der Missbrauch von jungen Mädchen im Islam so häufig. Bei uns wird 14-jährigen muslimischen Mädchen systematisch das Selbstwertgefühl zerstört, um sie zur Verheiratung gefügig zu machen. Viele haben auch Vergewaltigungen erlebt. Mohammed ist das Vorbild dafür.

Halten Sie den Islam für reformierbar?

Das wäre wünschenswert, aber sehr schwierig. Im Moment reformiert sich der Islam eher Richtung Ur-Islam, also zu einem noch gewalttätigeren und primitiveren Islam.

Werden Sie aufgrund Ihrer Aussagen bedroht?

Der Verfassungsschutz hat mich gewarnt: Muslime in Deutschland sind mir trotz grosser Bemühungen, meinen Aufenthaltsort zu verschleiern, auf der Spur. Selbst auf der Strasse werde ich erkannt und erhalte Morddrohungen. Ich habe deshalb alle Vorträge für mindestens die nächsten sechs Monate abgesagt.

Stellvertreter-Ehe

Sabatina James verlässt endgültig ihre Familie. Und wird per Stellvertreter-Ehe mit ihrem Cousin verheiratet, damit der einreisen kann. 2003 veröffentlicht sie ihr erstes Buch «Sterben sollst Du für dein Glück». Seither erhält sie immer wieder Hilferufe von muslimischen Frauen, die mitten in Europa sklavenähnlich gehalten werden. Sie beginnt Frauen zu helfen und gründet 2006 einen Verein, der Opfern von Zwangsheirat hilft und auch politisch aktiv ist.

«Schweizerzeit»: Sie sprechen Klartext über den Islam. In der Schweiz würde wahrscheinlich die Staatsanwaltschaft gegen Sie ermitteln. Wie ist das in Deutschland?

Sabatina James: Das ist bislang nicht der Fall. Ich sage nur die Wahrheit und halte mich an die islamischen Schriften. Verfolgt werde ich bislang nur von den Muslimen, die Staatsanwaltschaft lässt mich hier in Ruhe.

Wie beurteilen Sie den «Islamischen Staat» (IS)?

Wir haben die Islamisten unterschätzt. Angriffe auf Journalisten, Polizisten und Juden sind alltäglich geworden. Die Öffentlichkeit verharmlost das, indem sie sagt, es handle sich hier um Einzelfälle, an denen wir womöglich noch selbst schuld sind. Verharmlosung ist aber falsch. Wir müssen einfach einsehen, dass wir Islamisten mitten unter uns haben. Es handelt sich hierbei auch nicht um eine extreme Form des Islam, sondern um den authentischen Ur-Islam.

Leben mit dem Tod

Nach dem Vortrag und dem Gespräch mit der «Schweizerzeit» wirkt die junge Frau erschöpft und müde. Geduldig spricht sie dennoch mit Fans, welche ihr Mut zusprechen oder für sie ein Gebet ausrichten wollen. Dann führt sie der Veranstalter an einen geheimen Ort, wo ein Mittelsmann erwartet wird, der sie in Sicherheit bringen soll. Gottes Supermodel erwartet eine weitere Nacht unter der Drohung ihrer ehemaligen Glaubensbrüder.

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10.11.14 Grüne Liebe III

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grüne liebeUnter Pädo- und Nekrophilen

 

Strafffreiheit für Pädophile, Kommunensex mit Kindern, das scheint Alltag der 68er gewesen zu sein. War das ein Versehen, eine Verirrung, wie SRF-Chef de Weck vor nicht allzu langer Zeit diese Straftaten zu verharmlosen versuchte? Wohl eher nicht: Es liegt in der linken DNA, dass man sich für alles einsetzt, was die bürgerliche Gesellschaft in Frage stellt.

 

Sex mit dem 6-jährigen Genossenmädchen

Die Sympathie des bekannten deutschen Grünen-Politiker Daniel Cohn-Bendit zur Pädophilie, seine begeisterte Schilderung, wie fünfjährige Mädchen ihn „angemacht“ und mit seinem Geschlecht gespielt hätten, der enthusiastische Bericht über Sex mit einem 6jährigen „Genossenmädchen“ in einem Magazin, für das er zuständig war, sein schwärmerischer Ausspruch im Fernsehen „Die Sexualität eines Kindes ist etwas Fantastisches“ – die Schweizerzeit-Leser kennen diese unappetitlichen linksgrünen Ergüsse genauso wie die ebenso unappetitliche Lobhudelei des Generaldirektors der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft, Roger de Weck, über eben diesen Cohn-Bendit.

 

 

Irrungen und Wirrungen

Kleine „Irrungen und Wirrungen von 68“ seien es gewesen, meinte verharmlosend der SRF-Chef, aber Leute vom Schlag des Cohn-Bendit hätten den Parlamentarismus belebt, die Demokratie vorangebracht und nach und nach politische Kräfte wie die Grünen hervorgebracht.  Doch unter diesen tollen Grünen, über die sich de Weck so entzückt, wird die Perversion nach wie vor gepflegt. Auf der Homepage der Jungen Grünen Deutschlands zum Beispiel lesen wir folgendes:

 

„`Das ist doch krank! … oder zumindest nicht normal´ (…) Schnell hört mensch diese Worte, wenn es um sexuelle Praktiken und Fantasien geht. Nicht unüblich ist dieser Ausspruch genauso bei BDSM wie bei Pädophilie, bei Homosexualität wie bei Nekrophilie, und das Fatale daran ist nicht allein, dass durch die Bank weg das Konstrukt ‚“Perversion‚“ (ein Begriff, in dem Diskriminierung bereits mitschwingt) mit Inhalten gefüttert wird, sondern auch, dass Unterscheidungen kaum gemacht werden. Und das ist auch gewollt. (…) Eine sadistische Haltung gegenüber Sexualpartner_innen produziert keine sexuelle Gewalt gegenüber nicht Einwilligungsfähigen und -willigen.“

 

Ist Pädophilie normal?

Da die Grünen von Rechtschreibung noch nie etwas gehört zu haben scheinen und so formulieren, dass man den Text dreimal lesen muss, bevor man ihn begreift, hier die freie Übersetzung:  Sado-Maso-Techniken, Sex mit Kindern, Schwulsein und Sex mit Toten sind in Ordnung. Auch sexuelle Gewaltfantasien zum Beispiel mit Kindern sind nicht so schlimm. Schlimm ist nur, dass die Kindersextäter und die Liebhaber von Sex mit Leichen von der konservativen Gesellschaft ausgegrenzt werden.

Da solche sexuelle Neigungen nach Ansicht der Grünen als völlig normal, wie alle anderen, zu gelten haben, um keine Diskriminierung aufkommen zu lassen, stellen sich nun doch einige Fragen: Hat die Leiche oder das Kind, die von einem Nekrophilen oder einem Pädophilen penetriert werden keine Rechte? Darf man noch darauf hinweisen, dass Pädophilie für Kinder schwere psychische Folgeschäden hat? Ist es diskriminierend, wenn man den Nekrophilen ihr Recht auf ungehinderten Gebrauch inkl. Gewaltfantasien von Leichen abspricht?

 

Konservative Absage an die Perversion

Man sollte meinen, kein verständiger Mensch wolle sich auf eine solche Ebene herablassen. Aber die Umwertung aller Werte ist im vollen Gange. Unlängst hat sich der Deutsche Ethikrat – ein mehrheitlich von Professoren zusammengesetztes Gremium – dafür ausgesprochen, das Inzestverbot für Geschwister aufzuheben: „Das Grundrecht der erwachsenen Geschwister auf sexuelle Selbstbestimmung ist in diesen Fällen stärker zu gewichten als das abstrakte Schutzgut der Familie.“ Das alles ist kein Zufall: Die Linke sympathisiert seit Jahren mit allen Strömungen, welche die bürgerliche Gesellschaft demontieren wollen. Sie gefällt sich darin, Menschen als „altbacken“, schlimmer noch, als „konservativ“ zu diffamieren, die ihre hergebrachten Erfahrungen und Werte beibehalten wollen. Und weil wir Konservative uns kaum von den Vorzügen der Pädophilie und Nekrophilie überzeugen lassen werden, muss man eben bei der Jugend anfangen.

 

Porno und Gender im Kindergarten

Der moderne Pädagoge rückt daher mit einem mit Holzpenissen bestückten „Sex-Koffer“ aus, um den Kindern ihr „künstliches“ Schamgefühl auszutreiben. Im Sexualkundeunterricht sollen unsere Dreikäsehochs „erkennen, dass Berührungen an Körperstellen lustvoll sein können». Vom „Porno im Kindergarten“ ist man nach massiven Protesten zwar wieder etwas abgerückt. Aber Genderismus – eine ziemlich obskure Theorie, die davon ausgeht, die Unterscheidung zwischen Mann und Frau sei konstruiert – wird nach wie vor gelehrt und auch die Sympathie zu allen anderen Sexualverirrungen ist nicht ausgestorben. Es liegt in der linken DNA, dass man sich für alles einsetzt, was die bürgerliche Gesellschaft in Frage stellt. Und es ist an uns, uns dagegen einzusetzen.

 

Hermann Lei, Frauenfeld

 

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3.11.14 Der Wahrheitsgehalt im Abstimmungsbüchlein – Teil 2

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  1. „Das Schengen-Abkommen hebt die systematischen Passkontrollen an den Grenzen zwischen den Schengen-Staaten auf. Mit einer Reihe von Massnahmen erhöht es gleichzeitig die Sicherheit.“ (Abstimmungsbotschaft 5. Juni 2005). Wahrheit: Das Schengener Abkommen und die ungenügend kontrollierten Aussengrenzen haben das Problem der illegalen Einwanderung in der EU dramatisch verschärft. Die Raubfälle haben von 2008 (Inkraftsetzung von Schengen) auf 2009 um 22 % zugenommen, und von 2011 auf 2012 wiederum um 15,7 %. 2012 wurden gegenüber dem Vorjahr je nach Region 20–40 % mehr Einbrüche begangen.
  2. „Die Kosten von Schengen und Dublin belaufen sich (…) auf durchschnittlich 7,4 Millionen Franken pro Jahr.“ (Abstimmungsbotschaft 5. Juni 2005). Wahrheit: Gesamtkosten: 2013: 100 Millionen Franken; 2014: 95,8 Millionen Franken; 2015: 97,1 Millionen Franken; 2016: 92,5 Millionen Franken.
  3. „Es werden keine Zollanlagen abgebaut.“ (Abstimmungsbotschaft 5. Juni 2005). Stimmt, man lässt sie einfach verlottern.
  4. „Die Grösse des Grenzwachtkorps bleibt mindestens auf dem Stand von Dezember 2003.“ (Abstimmungsbotschaft 5. Juni 2005). Wahrheit: 2003-2008 erfolgte ein Stellenabbau von 416 Stellen, das sind 10%.
  5. „Das bringt der mitten in Europa gelegenen Schweiz mehr Sicherheit.“ (Abstimmungsbotschaft 5. Juni 2005). Wahrheit: Die Raubfälle haben von 2008 (Inkraftsetzung von Schengen) auf 2009 um 22 % zugenommen, und von 2011 auf 2012 wiederum um 15,7 %. 2012 wurden gegenüber dem Vorjahr je nach Region 20–40 % mehr Einbrüche begangen.
  6. „Durch unser Engagement bauen wir Märkte auf, in welchen wir unsere Qualitätsprodukte und Dienstleistungen verkaufen können.“ (Abstimmungsbotschaft zur sog. Kohäsionsmilliarde 26. November 2006).  Wahrheit: Die vom Bund finanzierten Vorhaben in der EU haben gemäss einer Umfrage im Jahr 2013 nur für 2 Prozent der befragten Firmen als Türöffner in Osteuropa gedient. 12 Prozent der Unternehmen sprachen sogar von negativen Erfahrungen in Zusammenhang mit dem Erweiterungsbeitrag.
  7. „Staubildungen wegen Ausweiskontrollen gibt es nicht mehr.“ („bilaterale“ des Integrationsbüro EDA/EVD, 2009). Das ist eine raffinierte Täuschung: Staubildungen wegen „Ausweiskontrollen“ gibt es tatsächlich nicht mehr, weil die Ausweise nicht mehr kontrolliert werden. Staus wegen den Warenkontrollen gibt es hingegen weiterhin.
  8. Bei einem Nein zur Zuwanderungsinitiative wäre das Abkommen zum Austauschprogramm Erasmus „so wie vom Parlament beschlossen, vereinbart worden.“ (Bundesrat Schneider-Ammann, 5. März 2014). Wahrheit: Gemäss einem Geheimpapier aus dem Departement Schneider-Ammanns verhandelten der Bund und die EU in vier Gesprächsrunden vom 6. und 17. Dezember 2013 sowie vom 10. und 21. Januar 2014 erfolglos über Erasmus. Die Schweiz erwog einen Abbruch der Verhandlungen, weil die EU massiv mehr Geld verlangte.
  9. „Es gibt keine fremden Richter“, sagt die Nummer zwei im Aussendepartement, Staatssekretär Yves Rossier heute zur „Institutionellen Einbindung“. „Ja, es sind fremde Richter“, hatte er im Mai 2014 noch zugegeben.
  10. Und für einmal nichts als die Wahrheit: Bundesrätin Calmy-Rey sagte an einer Pressekonferenz vom 24. April 2003: „Indem wir die bilateralen Beziehungen zur EU intensivieren, können wir den Boden für den EU-Beitritt bereiten.“

Hermann Lei, Frauenfeld

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29.9.2014 Der Wahrheitsgehalt im Abstimmungsbüchlein, Teil 1

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Lügen zu den Bilateralen

 

Immer wenn sich die Stimmbevölkerung zu den bilateralen Verträgen mit der EU
äussern durfte, wurden im Abstimmungsbüchlein Versprechungen gemacht und
Prognosen aufgestellt, die sich kaum je bewahrheitet haben. Die «Schweizerzeit»
bringt die haarsträubendsten Fälle in einer zweiteiligen Serie ans Tageslicht.
• «Wie die Erfahrungen in der EU zeigen, sind die Ängste des Referendumskomitees, die Einwanderung aus EU-Staaten in die Schweiz werde stark zunehmen, nicht begründet.» (Abstimmungsbotschaft zum 21. Mai 2000). Wahrheit: Die hiesige Bevölkerung ist so stark gewachsen wie schon lange nicht mehr. Die neusten Zahlen zeigen: Die Schweiz gehört zu einem der am stärksten wachsenden Länder in Europa.
• «Im Übrigen ist wegen der hohen Ärztedichte in der Schweiz auch keine massive Zunahme von ausländischen Ärzten zu erwarten.» (Abstimmungsbotschaft
zum 21. Mai 2000). Wahrheit: Seit Einführung der Personenfreizügigkeit
ist der Anteil der ausländischen Ärzte von 17 auf 29 Prozent gestiegen. Das ist eine Zunahme von über siebzig Prozent.
• «Ab 2005 ist ein kontinuierlicher Rückgang des alpenquerenden Strassengüterverkehrs zu erwarten.» (Abstimmungsbotschaft zum 21. Mai 2000). Wahrheit: Zwischen 2000 bis 2012 hat die transportierte Gütermenge durch die Schweizer Alpen um satte 54 Prozent zugenommen, trotz den, ab 2001 eingeführten zusätzlichen flankierenden
Massnahmen wie z.B. die stufenweise Erhöhung der Strassengebühren und Gewichtslimiten (leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, LSVA) sowie der Förderung des Bahntransports.
• «Die Swissair ist auf dieses Abkommen angewiesen, um auch in Zukunft als  unabhängiges Unternehmen bestehen sowie gute und marktgerechte
Flugverbindungen anbieten zu können.» (Abstimmungsbotschaft zum 21. Mai 2000).
Wahrheit: 2002–2005 muss die Swiss den Bestand von Personal und Flotte nahezu halbieren. 2005 wird sie der Lufthansa verkauft. «Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es äusserst schwierig ist, die Effekte des LVA (Luftverkehrsabkommens)
auf den Luftverkehr zwischen der Schweiz und der EG eindeutig zu identifizieren
und zu bemessen.» (Bundesamt für Zivilluftfahrt)
• «Die Schweizer Wirtschaft erhält in den EU-Mitgliedstaaten einen besseren Zugang zu Aufträgen der öffentlichen Hand.» (Abstimmungsbotschaft zum 21. Mai 2000).
Wahrheit: Die Schweizer Unternehmen scheinen nicht vermehrt an Submissionsverfahren im europäischen Ausland teilzunehmen (Die Volkswirtschaft, 2008, Staatssekretariat für Wirtschaft).
• «Die Teilnahme an Schengen bringt wirtschaftliche Vorteile. So wird das Bankgeheimnis für die direkten Steuern vertraglich abgesichert.» (Abstimmungsbotschaft 5. Juni 2005).
Wahrheit: «Wenn wir den Marktzutritt in der EU wollen, müssen wir auch die anderen Mechanismen der EU übernehmen, beispielsweise den Informationsaustausch. » (Eveline Widmer-Schlumpf am 11.2.2010 – obwohl wir fast nicht glauben können, dass sie die Wahrheit gesagt haben könnte …).
• «Der freie Personenverkehr gilt nicht für Arbeitslose.» (Abstimmungsbotschaft 5. Juni 2005). Wahrheit: EU-Arbeitslose können in die Schweiz gelangen, wenn sie angeben, «zwecks Arbeitssuche » in die Schweiz einzureisen.
Hermann Lei

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29.8.14 Mafia im Thurgau

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Unbenannthttp://www.20min.ch/schweiz/news/story/SVP-will-die-Mafia-einfach-ausbuergern-18882751

 

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29.8.14 Verhältnismässigkeit und Volksempfinden

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Totalitäre Konzepte der politischen Klasse

Verhältnismässigkeit und Volksempfinden

Eine antidemokratische Bewegung hat das Parlament, den Bundesrat und das Bundesgericht erfasst. Mit einiger Raffinesse wird versucht, die direkte Demokratie einzustampfen. Völkerrecht, zwingendes Recht, Menschenrecht lauten die Kampfbegriffe der politischen Klasse gegen das Volk. Das neueste und grobschlächtigste  Würgewort heisst: Verhältnismässigkeit. Der Begriff klingt harmlos, aber das Konzept dahinter ist totalitär.

 

Auch wenn Anzeichen für eine Abkehr der politischen Elite von der Bejahung der direkten Demokratie seit längerem unübersehbar sind, so überraschen doch das Tempo und die Zielstrebigkeit, mit denen die Mitbestimmung des Volkes ausser Kraft gesetzt werden soll. Seit Volksbegehren wie die Minarettinitiative und Ausschaffungsinitiative angenommen worden sind, überlegt sich die Elite immer hörbarer, wie sie diese Entwicklung stoppen kann. Seit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative ist die dumpfe Feindschaft gegen die direkte Demokratie sogar richtiggehend salonfähig geworden.

 

Sprengung von Ölplattformen als Präjudiz

Nach angenommenen Volksinitiativen erklären die Verlierer inzwischen standardmässig, diese könnten nicht umgesetzt werden, da diese nicht verhältnismässig seien. Die Durchsetzungsinitiative wollen die Räte für teilweise ungültig erklären. Ein Antrag auf völlige Ungültigkeitserklärung unterlag in der Ständeratskommission gar nur mit 7 zu 6 Stimmen. Die Grünliberale Verena Diener konnte dazu ungestraft erklären, dass sie sich auf keinen in der Verfassung genannten Ungültigkeitsgrund abstützen könne. FDP-Frau Egerszegi und CVP-Mann Lombardi mimten immerhin die Staatsrechtler und argumentierten mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip. Dieses sei ein zwingendes Grundrecht und die Durchsetzungsinitiative dürfe nicht dagegen verstossen.

Woher stammt dieser neue Begriff? Völkerrechtsprofessoren, vor kurzem noch so bedeutsam wie die Professoren der Tibetologie, der Diakoniewissenschaften oder der angewandten Hühnerkunde, bereiteten das Terrain vor. Zum Beispiel Jörg Künzli und Walter Kälin, zwei Berner Völkerrechtsprofessoren: Das Prinzip der Verhältnismässigkeit sei zwingendes Völkerrecht. Zum Beweis führen sie den Iran an, der erfolglos gegen die USA wegen der Sprengung von Ölplattformen geklagt hatte. Weitere professorale Präjudizien sind das Kriegsführungsrecht oder das Recht bei der Festlegung der Staatsgrenzen und im Küstenmeer. Hier gelte das Verhältnismässigkeitsprinzip. Volksinitiativen, so die krude Schlussfolgerung der beiden Schriftgelehrten, welche unverhältnismässige Automatismen beinhalteten, seien daher ganz oder teilweise für ungültig zu erklären.

Gefängnis wegen Mord unverhältnismässig?

Wie verhält es sich nun mit der Verhältnismässigkeit? Art. 5 Abs. 2 unserer Bundesverfassung lautet: „Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.“ Streng nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip dürfte also eine Landesverweisung nicht immer verhängt werden. Solange die Verfassung einer einzelnen Norm aber nicht ausdrücklich Vorrang einräumt, ist grundsätzlich von einer Gleichwertigkeit von Regelungen auszugehen. Es kann Weiters sein, dass ein neuer Verfassungstext die Prüfung der Verhältnismässigkeit selber vornimmt und zum Ausdruck bringt, dass das eine Grundrecht dem anderen vorgeht. Das tut die Durchsetzungsinitiative. Sie geht davon aus, dass eine Landesverweisung bei den im Deliktskatalog genannten Taten immer eine geeignete und eine notwendige Massnahme ist.

Das Verhältnismässigkeitsprinzip zu verabsolutieren ist also falsch. Nicht nur das; fast unsere ganze Rechtsordnung besteht aus Bestimmungen, die keine Abstufung kennen. Dafür gibt es unzählige Beispiele: Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Der Anteil von Zweitwohnungen ist auf 20 Prozent beschränkt. AHV und Krankenversicherung sind obligatorisch. Wer in einer 30er-Zone mit 70 km/h fährt, dem wird der Führerausweis für mindestens zwei Jahre entzogen. Vergewaltigung wird mit Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr geahndet. Eltern müssen ihren Kindern beistehen. Die Liste liesse sich beliebig fortsetzen.

 

Totalitäres Konzept

Die Verhältnismässigkeit ist also kein eigenes Grundrecht mit Verfassungsrang, wie z.B. die Pressefreiheit oder die Versammlungsfreiheit. Sie wird nur hergeleitet und als Werkzeug bei der Anwendung der „echten” Grundrechte genutzt. Wenn der Souverän nun eine Regelung beschliesst mit einem bestimmten Tatbestand und Rechtsfolge, dann kann dieser Eingriff nicht allein deshalb unwirksam werden, weil er keinerlei mildernde Umstände ermöglicht. Eine Ausnahme könnte nur gerechtfertigt sein, wenn das Gebot der Verhältnismässigkeit ganz offensichtlich missachtet worden ist.

Die Verhältnismässigkeit überall anwenden zu wollen, z.B. für die Ungültigkeit von Volksinitiativen ist also Unsinn. Mehr als nur Unsinn, gefährlich:  Verboten wäre nämlich inskünftig alles, was von der herrschenden Klasse nicht als „verhältnismässig“ erachtet wird. Ein solcher Rückgriff auf Generalklauseln ist autoritären Verfassungssystemen eigen. Die Generalklausel der Nazis hiess „gesundes Volksempfinden“. Eine gewisse Verwandtschaft zwischen der professoralen „Verhältnismässigkeit“ und dem nationalsozialistischen „gesundem Volksempfinden“ ist daher nicht allzu weit hergeholt.

Verhältnismässigkeit. Das Wort klingt harmlos, das Konzept dahinter aber ist totalitär.

 

Hermann Lei, Frauenfeld

 

 

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29.8.14 Lügen zur Personenfreizügigkeit, Teil 2 Bis die Balken brechen

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Lügen zur Personenfreizügigkeit, Teil 2

Bis die Balken brechen

Lügt der Bundesrat, wenn er von 10‘000 Einwanderern spricht, aber 80‘000 kommen? Lügt die NZZ, wenn sie die rekordhohe Arbeitslosigkeit mit dem schlechten Wetter wegredet, obwohl es noch nie so schön und warm war? Lügt das Bundesamt für Statistik, wenn es kurz vor der Abstimmung über die Personenfreizügigkeit suggeriert, es würden mehr Ausländer die Schweiz verlassen als einwandern? Echte Lügen sind selten, dafür sind die Politiker und die Medien zu schlau. Aber bei dieser Abstimmung wurde so viel verdreht, weggelassen und getrickst, dass wir sagen: hier  wurde gelogen, bis die Balken brechen. Teil 2 unserer „Lügensammlung“ zeigt einige Müsterchen nach der Abstimmung. Es gäbe noch viel mehr.

 

  1.  „aussergewöhnlich starke Mobilisierung und Zustimmung zur Initiative durch weniger privilegierte Stimmbürger.“ (vom Bund finanzierte Vox-Meinungsumfrage). Wahrheit: Absolventen der höheren Berufsbildung stimmten der Initiative mit 63 Prozent überdeutlich zu.
  2. „Die Schweiz hat sich mit dem Ja zur Zuwanderungs­initiative in die Isolation manövriert.“ (Georg Kreis). Wahrheit: Die Schweiz geniesst grosse Sympathien. Sogar am Eurovision Song Contest (ESC), wo die Schweiz in früheren Jahren oft schlecht abschnitt, stimmten für die Schweiz dieses Jahr nicht weniger als 17 Länder. Am meisten Punkte gaben Polen (10), Portugal (7) und Rumänien (6). Für die Schweiz bedeutete das die beste Platzierung seit 2005.
  3. „Nach dem Ja: Erste Firmen prüfen Wegzug aus der Schweiz“ (20 Minuten). Wahrheit: Laut einer Umfrage planten dieses Jahr so wenige Firmen den Wegzug wie noch nie in den letzten zehn Jahren. 85 Prozent der Befragten gaben sogar an, auch in den nächsten zehn Jahren noch in der Schweiz produzieren zu wollen. Damit überholt die Schweiz den bislang attraktivsten Standort Europas.

Gleichgeschaltete Propaganda

(Zitate aus dem Abstimmungskampf)

 

Die Personenfreizügigkeit ist eine Erfolgsgeschichte (Bundesrätin Doris Leuthart)

Der bilaterale Weg der Schweiz ist eine Erfolgsgeschichte (Bundesrat Johann Schneider-Ammann)

Insgesamt ist die Personenfreizügigkeit eine Erfolgsgeschichte (Bundesrätin Simonetta Sommaruga)

Die Personenfreizügigkeit mit den EU- und EFTA-Staa­ten ist für die Schweiz ei­ne wirt­schaftli­che Erfolgsge­schich­te (Economiesuisse)

Personenfreizügigkeit und Arbeitsmarkt: Eine Erfolgsgeschichte (Schweizerischer Arbeitgeberverband)

Der Bilaterale Weg mit der Personenfreizügigkeit ist eine grosse Erfolgsgeschichte für unser Land (FDP)

Die Personenfreizügigkeit ist insgesamt eine Erfolgsgeschichte (EVP)

Die Personenfreizügigkeit ist eine Erfolgsgeschichte für unser Land (SP)

Die Bilateralen sind eine Erfolgsgeschichte (CVP)

Für die Schweiz ist die Personenfreizügigkeit mit der EU eine Erfolgsgeschichte (NZZ)

Personenfreizügigkeit und bilaterale Beziehungen zur EU waren bisher eine Erfolgsgeschichte (Berner Zeitung)

 

  1. «Konzerne prüfen Exit aus der Schweiz » (Tages Anzeiger). Wahrheit: Bei den «Konzernen» handelt es sich um eine einzige Firma mit wenigen Schweizer Angestellten, die ihren Steuersitz regelmässig überprüft. ­
  2. «Klares Zeichen der EU», weil sie die Gespräche über das Stromabkommen unterbrach (Tagesschau). Wahrheit: über das Abkommen wurde seit sieben Jahren erfolglos verhandelt und selbst Grüne halten es für überflüssig.
  3. «Die Schweiz schickt sich an, sich von Europa abzuschotten» (Horizonte, die Zeitschrift des Nationalfonds, zur angeblichen Abkoppelung der Schweiz von der Forschung). Wahrheit: Die Schweiz liegt sowohl beim Anteil ausländischer Forscher (57 Prozent) als auch beim Anteil der einheimischen Forscher mit Auslanderfahrung (78 Prozent) mit Abstand an der Spitze.
  4. „Studenten und Forscherinnen sind die ersten Opfer der von der Schweiz beschlossenen Zuwanderungsbeschränkung.“ (Antonio Loprieno, Präsident der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten zum „Studentenaustauschprogramm“ Erasmus). Wahrheit: Der Bundesrat hat bereits im Januar einen Abbruch der Verhandlungen mit der EU erwogen. Die EU hatte den Preis für die Schweizer Teilnahme zuvor massiv erhöht.

 

 

Hermann Lei, Frauenfeld

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