17.7.14 Bis die Balken brechen – „Lügen“ zur Personenfreizügigkeit, Teil 1

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„Lügen“ zur Personenfreizügigkeit, Teil 1

Bis die Balken brechen

Lügt der Bundesrat, wenn er von 10‘000 Einwanderern spricht, aber 80‘000 kommen? Lügt die NZZ, wenn sie die rekordhohe Arbeitslosigkeit mit dem schlechten Wetter wegredet, obwohl es noch nie so schön und warm war? Lügt das Bundesamt für Statistik, wenn es kurz vor der Abstimmung über die Personenfreizügigkeit suggeriert, es würden mehr Ausländer die Schweiz verlassen als einwandern? Echte Lügen sind selten, dafür sind die Politiker und die Medien zu schlau. Aber bei dieser Abstimmung wurde so viel verdreht, weggelassen und getrickst, dass wir sagen: hier  wurde gelogen, bis die Balken brechen. Teil 1 unserer „Lügensammlung“ zeigt einige Müsterchen vor der Abstimmung. Es gäbe noch viel mehr.

  1. «Wie die Erfahrungen in der EU zeigen, sind die Ängste [. . .], die Einwanderung aus EU-Staaten in die Schweiz werde stark zunehmen, nicht begründet». Es ist «nicht mit einem Einwanderungsdruck» zu rechnen (Abstimmungsbüchlein zum ersten bilateralen Paket). Micheline Calmy-Rey zur Befürchtung, es könnte jährlich ein Vielfaches der bundesrätlichen 10 000 Einwanderer einwandern: «Das ist ein Phantasma.» Wahrheit: Jährlich wandern netto um 80 000 Personen aus der Europäischen Union in die Schweiz ein.
  2. «Der freie Personenverkehr gilt nicht für Arbeitslose.» (Abstimmungsbüchlein 2005). Wahrheit: EU-Arbeitslose können in die Schweiz gelangen, wenn sie angeben, «zwecks Arbeitssuche» in die Schweiz einzureisen.
  3. «Belegte eine Person 1980 noch 34 Quadratmeter Wohnfläche, sind es heute rund 50 Quadratmeter.» (Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann erklärt die gestiegenen Bodenpreise und Mieten). Wahrheit: Die Wohnfläche ist seit dem Jahr 2000 fast nicht angestiegen. In Städten wie Zürich oder Luzern nahm die Fläche pro Person sogar ab.
  4. „Die Zuwanderung in die Schweiz werde in erster Linie durch die Nachfrage der Wirtschaft bestimmt.“ (Bundesrätin Simonetta Sommaruga). Wahrheit: gemäss Statistik des BFM entfallen 44% der Einwanderung auf den Familiennachzug, auf Aus- und Weiterbildung und auf „nicht bestimmbare“ Berufstätigkeit.
  5. „Es konnte kein genereller Lohndruck bei Schweizer Arbeitnehmenden infolge der Personenfreizügigkeit​ festgestellt werden.“ (SECO). Wahrheit: Mehrere Untersuchungen gehen davon aus, dass die Löhne in den letzten Jahren ohne Personenfreizügigkeit stärker zugenommen hätten.
  6. „Deutlicher Anstieg der Arbeitslosigkeit (…) vor allem der schlechten Witterung geschuldet.“ (NZZ). Wahrheit: «Sonnenscheinrekord bei anhaltendem Schönwetter» «Noch vor Weihnachten wurden Dezember-Sonnenrekorde in den Regionen Bern, Zürich, Winterthur und St. Gallen erreicht. Anschliessend kamen die Rekorde der Messstandorte Basel, Schaffhausen, Luzern, Altdorf sowie Güttingen am Bodensee hinzu.“

 

„Umfrage: Klare Mehrheit gegen die SVP-Abschottung. Die SVP-Abschottungsinitiative ist auf der Verliererstrasse.“

Meinungsumfrage der SonntagsZeitung und von «Le Matin Dimanche» (publiziert am 29. Dezember 2013)

 

  1. „Die Schweiz überragt mit diesem Wachstum andere Volkswirtschaften bei weitem, ein wichtiger Treiber ist die Zuwanderung.» (10vor10). Wahrheit: Die Freizügigkeit wurde erst 2007 voll eingeführt; bis 2007 galten Kontingente. Tatsache ist, dass die Zunahme des Pro-Kopf-Einkommens von 4500 Euro praktisch ausschliesslich zwischen 2002 und 2007 stattgefunden hat. Von 2007-2012, also mit der vollen Freizügigkeit, hat das Pro-Kopf-Einkommen hingegen stagniert.
  2. „Einwanderungsstopp trifft die AHV“ „Würde am 9. Februar der Einwanderungsinitiative der SVP zugestimmt, verlören die Sozialwerke AHV und IV viel Geld.“ (Handelszeitung, Blick). Wahrheit: den Zuwanderern stehen Rentenansprüche zu, welche die AHV in 30 bis 40 Jahren belasten werden (Bericht des Bundesrats).
  3. „Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer verlassen die Schweiz.“ (Bundesamt für Statistik). Wahrheit: Zwischen Mai 2013 und April 2014 wanderten insgesamt 151’852 Personen in die Schweiz ein. Mehr als 350’000 EU-Bürger sind seit Einführung der Personenfreizügigkeit 2002 netto in die Schweiz eingewandert.
  4. „Fachkräfte sind überlebenswichtig“ „…mangelt es teilweise an Fachkräften.“ (Thurgauer Regierungsrat Kaspar Schläpfer in einem Inserat der Economiesuisse). Wahrheit (in der Infobroschüre des gleichen Regierungsrates, am gleichen Tag im Briefkasten): „Bei den Personen in Fachfunktionen verschärfte sich die Arbeitsmarktlage deutlich.“
  5. „Bei einem Ja zur SVP-Initiative (…) kann die Schweiz Verhandlungen mit der EU über die institutionellen Fragen vergessen.“, sagte Richard Jones, der EU-Botschafter in Bern, vor der Abstimmung (das hätten wir gerne geglaubt!). Wahrheit: am 22.5. teilt das EDA – leider – mit: „Start der Verhandlungen zu den institutionellen Fragen.“

 

Hermann Lei, Frauenfeld

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26.5.14 Die Widmer-Schlumpf-Kröte

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Kolonialisierung des Finanzplatzes

Die Widmer-Schlumpf-Kröte

Am 1. Juli 2014 soll das FATCA-Abkommen mit den USA in Kraft gesetzt werden. Schweizer Finanzinstitute müssen nun definitiv die Daten ihrer US-Kunden an den amerikanischen Fiskus liefern. Das Abkommen sei eine Kröte, die geschluckt werden müsse, hiess es. Serviert hat uns diese Kröte wie üblich Eveline Widmer-Schlumpf. Sie bedeutet für unseren Finanzplatz Bürokratie, Geldverschwendung und – Kolonialisierung. Und: gewisse Schweizer können nicht einmal mehr ein Bankkonto eröffnen.

 

Was ist „FATCA“?

Die USA sind, neben Eritrea, das einzige Land auf der Welt, welche ihre Bürger unabhängig vom Wohnort besteuert. Mit dem „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) wollen die Vereinigten Staaten sicherstellen, dass sämtliche Konten von Personen, welche in den USA steuerpflichtig sind, auch tatsächlich besteuert werden können. Ausländische Finanzinstitute werden verpflichtet, Informationen über US-Kunden weiterzugeben oder eine enorm hohe Steuer auf diese Gelder zu bezahlen. Finanzinstitute, welche FATCA nicht umsetzen, können so drangsaliert werden, dass sie untergehen. Die Schweiz hat wohlgemerkt kein Recht, das Gleiche von amerikanischen Finanzinstituten zu verlangen. Mit anderen Worten: die USA dürfen, wir nicht.

Banken in Angst

Die Banken fürchten sich nun davor, Kunden zu halten, welche irgendetwas mit den USA zu tun haben könnten. Solchen Kunden werden entweder die Konten geschlossen oder sie erhalten keine Kredite. Dies betrifft auch schweizerisch-amerikanische Doppelbürger, welche hier geboren sind und hier ihr ganzes Leben verbracht haben. Wie zum Beispiel Reto H.*, welcher sich an die Schweizerzeit gewandt hat. Reto H. ist Doppelbürger. Er ist in der Schweiz geboren und war nie in den USA wohnhaft. Er will sich selbständig machen und möchte dafür eine GmbH gründen. Das Problem dabei ist der von der Mutter „geerbte“ amerikanische Pass. Als er ein Geschäftskonto eröffnen will, weigern sich alle angefragten Banken. Da er gemäss dem Abkommen zwischen der Schweiz und den USA als „US-Person“ gilt, scheint den Banken die simple Eröffnung eines Geschäftskontos zu heikel zu sein. Überall wird der ehrliche Schweizer abgewiesen, als sei er ein Schuft. Reto H. sieht deshalb keine weitere Möglichkeit, als sich direkt an den Bundesrat zu wenden. Verantwortlich: Bundesrätin Widmer-Schlumpf.

 

Schweizer ohne Konto

 

In seinem Schreiben schildert Reto H. seine Situation. Das Problem sei bekannt, antwortet eine Schreibkraft von Widmer-Schlumpf kurz und knapp, viele Doppelbürger würden deshalb den US-Pass abgeben. Im Übrigen stehe es Frau Widmer-Schlumpf weder als Bundesrätin noch als Finanzministerin zu, sich in die Geschäftspraktiken privater Unternehmen einzumischen.

Bundesrätin Widmer-Schlumpf lässt ihre Bürger also im Regen stehen. Dabei war sie es, welche – um ihre Wiederwahl zu sichern – den Linken alle Zugeständnisse der Welt machte. Und die Quittung war FATCA. Mit dieser Schlumpflösung reichen die Fangarme des amerikanischen Krakens über den grossen Teich. Der Bundesrat entschied sich mit der Unterzeichnung des Abkommens dafür, amerikanisches Recht in der Schweiz anzuwenden, was für einen souveränen Staat undenkbar ist, oder zumindest war. Schweizer Finanzinstitute werden somit zu Geldeintreibern für die amerikanischen Steuerbehörden.

 

 

Wer schluckt die Widmer-Schlumpf-Kröte?

Und der Schweizer Reto H. kann kein Konto eröffnen. Die Politiker haben durch die Unterzeichnung des FATCA-Abkommens ihre Bürger und die langjährigen Kunden der Finanzinstitute verraten und haben keine Lösung für die verursachten Probleme bereit. Das Parlament hat Widmer-Schlumpfs FATCA-Kröte unterzeichnet, schlucken müssen sie wie immer die Bürger.

 

Doch das reicht den Amerikanern nicht. Dessen Justizdepartement hat die Unterwürfigkeit der Schweiz erkannt und will nun Blut im Steuerkrieg sehen. Die US-Justiz erwägt, die Credit Suisse wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung als kriminelle Organisation anzuklagen. Damit könnte die USA die Bank innert Tagen zur Strecke bringen. Die CS ist gegenüber dieser Erpressung relativ wehrlos: Sie könnte zwar ihre Steuergeschäfte an eine Tochterbank auslagern und diese opfern. Oder sich schuldig bekennen und eine Busse bezahlen. Das ist aber teuer und schmerzhaft. Viel lieber opfert man daher die eigenen Kunden: Die Bank will den Bundesrat dazu drängen, die Lieferung von Daten zu erlauben – wie bei der UBS. Widmer-Schlumpf eilte bereits nach Amerika. Wer sie kennt weiss, wie es ausgehen wird, falls die CS nicht doch noch zahlt: Widmer-Schlumpf wird unter Verweis auf sogenanntes „Notrecht“ das Schweizer Gesetz brechen und den Amerikanern liefern, was sie wollen. In den willfährigen Medien wird sie für diesen Gesetzesbruch auf dem Buckel von Kunden und Bürgern als mutige Retterin der Schweiz gefeiert werden.

 

Hermann Lei, Frauenfeld

*Name geändert.

P.S.: Ein Leser hat mir mitgeteilt, er glaube, es sei für Schweizer wieder möglich, Konten zu eröffnen.

 

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3.4.14 Linker Rechtsstaat (1)

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Staatsanwaltschaft gegen SVP (Teil 1)

Linker Rechtsstaat pajarola

Die Zürcher Staatsanwaltschaften sind in der Vergangenheit bereits vermehrt negativ aufgefallen. Ob es ein koksender Staatsanwalt war oder brisante Gespräche in Pubs, die Zustände scheinen schlimm zu sein. Einigen Personen scheint der Zugang zur Justiz verwehrt. Eine Fallsammlung.

 

Bekannt sind die Vorfälle um Hildebrand, Blocher und Co. Medienwirksam wurden bei Blocher (und bei mir) Hausdurchsuchungen durchgeführt. Der zuständige Oberstaatsanwalt Bürgisser wurde dabei erwischt, wie er in einem Zürcher Etablissement über die SVP lästerte. Widerwillig musste er danach in den Ausstand treten. Der der SP nahestehende leitende Zürcher Oberstaatsanwalt Brunner wiederum fiel durch eine Vorverurteilung Blochers auf und durch widersprüchliche Aussagen bezüglich seiner Freundschaft zu Blocher-Feind Roschacher. Aggressiv wurde bei SVP-Leuten wie mir, Blocher und Claudio Schmid nach Delikten gesucht und das Gesetz extensiv ausgelegt. Hildebrand selber, welcher sich durch seine Handlungen im Amt privat bereichert hatte, musste hingegen nichts befürchten – gegen ihn wurde gar nicht erst ermittelt.  Und von den Vorgängen um „Carlos“ reden wir gar nicht…

 

Schlechte Karten

Als bürgerlicher Bürger scheint man bei der Zürcher Staatsanwaltschaft (Ausnahmen bestätigen die Regel) also keine guten Karten zu haben, SVP-Gegner hingegen werden offenbar protegiert. Nachdem z.B. ex-SVP-Mitglied A. Müller einen Tweet verfasste, welcher in der Öffentlichkeit missverstanden wurde, wurde er massiv beleidigt, beschimpft und bedroht. Via Twitter wurde er beispielsweise als „dreckiges Schwein und Rassist“ bezeichnet. Daraufhin stellte er einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat. Diese lud zu einer Vergleichsverhandlung –  welche im Übrigen freiwillig ist – ein. Erscheine er nicht, so gelte der Strafantrag als zurückgezogen. Müller bat den zuständigen Staatsanwalt um Akteneinsicht, was sein Recht ist. Davon unbeeindruckt, liess der Staatsanwalt verlauten, erst nach der Verhandlung könne Herr Müller die Akten einsehen. Akteneinsicht, nachdem der Fall abgeschlossen ist? Warum nicht…

 

 

Schikanen ohne Ende

Müller bestand jedoch auf sein Recht und kontaktierte den Staatsanwalt ein ums andere Mal schriftlich. Erst als Müller in aller Deutlichkeit klarmachte, dass er sich nicht werde einschüchtern lassen, zog der Staatsanwalt den Schwanz ein.  Nicht aber ohne eine weitere kleine Schikane nachzuschieben: er verlangte nochmals ein schriftliches Gesuch…

 

Daraufhin wurde der Termin über Nacht gestrichen. Bis heute hat Müller nicht erfahren, wie das Verfahren weitergeführt wird. Auch eine klare Ehrverletzung durch den Blick am Abend (Müller habe sich „antisemitisch geäussert“) wurde von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat mit einer Nichtanhandnahme abgeschmettert.

 

Einschüchterungsversuche

Der Zürcher SVP-Kantonsrat Claudio Schmid hat mit Missständen ebenfalls Erfahrung. Dieser sah sich im Rahmen der Hildebrand-Affäre gezwungen zwei Staatsanwälte anzuzeigen und wirft ihnen Amtsmissbrauch, Urkundenfälschung, Betrug, Irreführung der Rechtspflege und versuchte Nötigung vor. Einer der Staatsanwälte soll versucht haben, Schmid zum Akzeptieren eines Strafbefehls zu nötigen und ihm dabei mit ernstlichen Nachteilen gedroht haben. Konkret soll der Staatsanwalt (namens Pajarola, der sich für Hellsehen, Telepathie und Pendeln in der Polizeiarbeit ausspricht…) gedroht haben, während sechs weiteren Monaten am Fall zu ermitteln und dem Gericht eine höhere Strafe beantragen, sollte Schmid den Strafbefahl nicht unterschreiben. Zudem soll Schmid auf die mediale Berichterstattung aufmerksam gemacht worden sein, welche ein solcher Prozess mit sich bringt. Staatsanwalt Pajarola hatte übrigens im Schweizer Fernsehen Claudio Schmid namentlich erwähnt und ihn öffentlich als Tatverdächtigen bezeichnet.

 

Aggressive Staatsanwaltschaften gegen SVP-ler, willfährige Verfahrensverschleppungen bei SVP-Gegnern. Unser Rechtsstaat scheint mit verschiedenen Ellen zu messen. Weitere Beispiele folgen!

 

Hermann Lei, Frauenfeld

 

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2.1.14 Verbrecherrecht

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Das Völkerrecht schützt Täter

Vier Männer aus Ex-Jugoslawien vergewaltigen eine junge Frau. Die Täter sitzen in U-Haft. Als der erste Täter einvernommen wird, sitzen die anderen – und das Opfer! – im gleichen Raum und der Täter erklärt lauthals, die Frau sei betrunken gewesen und habe mit Vergnügen mitgemacht. In der Sprache seiner Landsleute sagt er: „Ihr sagt das gleiche! Und Du, kleine Schlampe, auch, sonst bist Du tot!“. Bald darauf werden alle freigesprochen – dank „Völkerrecht“.

 

Wenn Verbrecher sich absprechen

Mit der Einführung der neuen Strafprozessordung wird den Strafverteidigern das Recht eingeräumt, auch an Einvernahmen anderer Beschuldigter anwesend zu sein. Die vier Personen wurden zwar getrennt in Untersuchungshaft gebracht. Dadurch sollte erreicht werden, dass sich die Beschuldigten nicht absprechen können und so die Wahrheit ans Licht kommt. Es soll so auch verhindert werden, dass Drohungen ausgesprochen werden, um sicher zu stellen, dass sich auch jeder an die abgestimmte Version hält.

 

Untersuchungshaft als Farce

Aus diesem Grund ist es der Staatsanwaltschaft  zwar theoretisch möglich, einzelne Täter von den Einvernahmen anderer Mitbeschuldigter auszuschliessen. Dafür müsste jedoch feststehen, dass die Mitbeschuldigten, beispielsweise vom Alphatier, massiv eingeschüchtert werden. Schon das ist schwierig, noch schwieriger ist es, seinen Verteidiger auszuschliessen. Aber auch Verteidiger können unter Druck gesetzt oder verleitet werden, ihren Klienten Informationen zu liefern, mit welchen diese ihre Version der Tat anpassen und ihre Aussagen mit diejenigen der anderen Beschuldigten abstimmen können. Somit wird das Ziel der Untersuchungshaft, die sog. „Verdunkelungsgefahr“ zu unterbinden, erschwert oder sogar verunmöglicht. Die Vergewaltiger können sich dank unserem Recht also bestens absprechen.

 

Täter und Opfer im selben Raum

Das Teilnahmerecht der beschuldigten Partei geht sodann so weit, dass es sogar dem Täter möglich ist, bei der Einvernahme des Opfers dabei zu sein. Stellt man sich vor, wie einschneidend die Erfahrung einer Straftat am eigenen Leib sein kann, liegt es nahe, dass das sich das Opfer vor dem Übeltäter kaum wird frei äussern können. In der Unterhaltung mit seinem Dolmetscher kann ein Vergewaltiger sogar eine Drohung gegenüber dem aus dem gleichen Land stammenden Opfer ausstossen. Das Bundesgericht erklärt dazu, es gehe nicht an, in einem solchen Falle z.B. den Strafverteidiger auszuschliessen. Die Gefahr, dass ein Täter oder sein Verteidiger ihre Anwesenheit oder das durch die Anwesenheit erlangte Wissen dazu missbrauchen würde, durch Verdunkelungshandlungen, so durch das Einwirken auf Beweismittel oder durch unzulässige Beeinflussung der einzuvernehmenden Person, die Wahrheitsfindung zu beeinträchtigen, reiche nicht.

 

Täterschutz im Namen des Rechts

In unserem eingangs erwähnten – fiktiven aber möglichen  – Beispiel erzählen die vier Vergewaltiger die vom Alphatier vorgezeichnete Geschichte: das Opfer habe gerne mitgemacht. Weil zudem das bedrohte und eingeschüchterte Opfer seine Aussagen in zentralen Teilen zurücknimmt  werden die Vergewaltiger freigesprochen. Schon fast typisch für unser Strafrecht werden nicht das Opfer und die Öffentlichkeit, sondern die Täter geschützt. Da passt es auch ins Bild, dass sich das Bundesgericht dabei nicht etwa auf eine Verfassungsnorm berief, sondern auf den Anspruch auf rechtliches Gehör, welches in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist (Art. 6 EMRK). So schützt das Bundesgericht und das sogenannte „Völkerrecht“ Täter und verhöhnt die Opfer!

 

Hermann Lei, Frauenfeld

 

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31.10.13 1:12 predigen und eine Million verteilen

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Linke im Sumpf: 1:12 nur für die anderen…

Die Linke will dass der bestverdienende Angestellte in einem Unternehmen in einem Monat nicht mehr verdient als andere Angestellte in einem Jahr.  Im Thurgau hätte die hiesige SP letztes Jahr die Möglichkeit gehabt, die exorbitanten Löhne in der Kantonalbank zu senken und 1:12 einzuführen. Da aber im Bankrat der Kantonalbank auch eine Linke sitzt, warf die SP ihre Prinzipien bei dieser ersten Gelegenheit über Bord: eine Million sei für den obersten Banker nicht zu viel. Eine Lohnobergrenze sei ein „Signal von Misstrauen“, die Bank würde an „Ansehen und Vertrauen verlieren“. Und so ist das Lohnverhältnis in der TKB dank der SP weiterhin 1:20.

 

Mit der 1:12-Initiative will die JUSO erreichen, dass der bestverdienende Angestellte in einem Unternehmen in einem Monat nicht mehr verdient, als andere Angestellte in einem Jahr. Der Staat soll somit in die Geschäftsmodelle der Schweizer Unternehmen eingreifen und die Löhne diktieren. Bisher konnte der Arbeitgeber mit seinen Angestellten über die Löhne verhandeln und entsprechend der Funktion sowie den Fähigkeiten des Arbeitnehmers über den Lohn entscheiden. Das Modell der Vertrags- und Wirtschaftsfreiheit hat der Schweiz geholfen, sich zu einem der attraktivsten Länder weltweit zu entwickeln. Soziale Sicherheit, faire Löhne und klare gesetzliche Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass Unternehmen gerne in der Schweiz tätig sind. Diese füllen sodann auch die Kassen der chronisch unterfinanzierten AHV und liefern jedes Jahr Milliarden an Steuern ab.

 

AHV-Desaster dank 1:12

Die 1:12-Initiative würde der AHV jährlich bis zu Fr. 2.5 Mia. entziehen. Jedes Jahr würde also der AHV diese Summe fehlen, in Anbetracht der aktuellen Lage ein wahres Desaster. Hinzu kämen steuerliche Mindereinnahmen von bis zu Fr. 1.5 Mia, ebenfalls jährlich. Die 1:12-Initiative würde also nicht nur die Arbeitgeber bevormunden und die Wirtschaftsfreiheit massiv einschränken, auch der Staat, die Rentenversicherung und somit auch jeder Bürger müsste mit Nachteilen rechnen. Ob ein Lohn von mehreren Millionen Franken gerechtfertigt ist oder nicht, steht hier nicht zur Diskussion. Viel wichtiger ist, dass das Erfolgsmodell der Schweiz nicht über Bord geworfen wird und wir unsere wirtschaftlichen Vorteile gegenüber dem internationalen Markt nicht aufgeben. Das ist der Linken egal, denn sie spekuliert darauf, dass ihre Gewerkschaften bei Annahme der Initiative wieder als staatlich finanzierte Kontrolleure Geld verdienen können.

 

 

SP: Wasser predigen und Wein trinken

Die Linke könnte also nach Annahme der Initiative wieder ihre Taschen füllen. So wie sie es jetzt schon tut, wenn es um ihre eigenen Leute geht. Im Bankrat der Thurgauer Kantonalbank sitzt zum Beispiel auch eine SP-Frau. Sie hat offenbar kein Problem damit, dass der CEO knapp eine Million jährlich verdient, also etwa das Zwanzigfache einer Putzfrau dort. Mit Mitstreitern habe ich 2012 eine Motion eingereicht. Darin wurde eine Lohnobergrenze von etwa Fr. 500‘000.– verlangt. Überraschenderweise wurde diese Motion ausgerechnet von der fast geschlossenen Fraktion der Sozialdemokraten abgelehnt. Während der parlamentarischen Debatte begründete die SP dies damit, dass die Bestimmung der Lohnobergrenze durch den Grossen Rat ein „Signal von Misstrauen“ sei. Die TKB und der Kanton Thurgau würden an „Ansehen und Vertrauen verlieren“. Warum die Situation im Fall der 1:12-Initiative anders sein sollte, bleibt wohl ein Rätsel, das nur die SP lösen kann.

 

JUSO-Chef lässt Billigarbeiter für sich schuften

Die Initiative hat nämlich eine ähnliche Wirkung. Gespannt schaut die internationale Gemeinschaft auf die Schweiz. Die politische Stabilität und die sehr gute, aber eben auch zurückhaltende Regulierung des Marktes haben der Schweiz zum Wohlstand verholfen. Volksinitiativen wie 1:12 verunsichern Unternehmen und Investoren. Das ist den Linken offenbar egal, ausser es geht um Firmen, in welchen sie selber sitzen. Oder man kann selber profitieren: Für den Abstimmungskampf bestellte die JUSO nämlich 10‘000 Fahnen. Wie sich herausgestellt hat, wurden die Fahnen in China produziert. Geschätztes Lohnverhältnis zwischen den chinesischen Billigarbeitern und dem Besteller der Fahnen, JUSO-Chef Cedric Wermuth: mindestens 1:20….

Hermann Lei, Frauenfeld

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3.10.13 Hildebrandereien

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Reglement gefälscht?

 

Hildebrandereien

Hildebrand sei kein Insiderkrimineller, weil Devisenspekulationen nicht unter die Insiderstrafnorm fielen, meint die notorisch SVP-feindliche Zürcher Staatsanwaltschaft. Und verurteilt stattdessen denjenigen, der die Devisenspekulationen des Ex-Nationalbankpräsidenten ans Tageslicht brachte. Dies obwohl es seit langem weitere Verdachtsmomente gibt: Wurde verdeckt, gefälscht und unterschlagen, um Hildebrand zu schützen?

 

Zu den Fakten: Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat fast zwei Jahre gebraucht, um einen Strafbefehl für das auszustellen,  was ich seit fast zwei Jahren sage: Ich ging zu Christoph Blocher, weil ich erfuhr, dass der Ex-Nationalbankpräsident privat gegen den Franken wettete und dabei einen satten Gewinn einstrich. Gegen den Strafbefehl habe ich Einsprache erhoben.

 

Es gibt in dieser Sache aber noch einige Ungereimtheiten, für welche sich die Staatsanwaltschaft leider überhaupt nicht interessiert. Hildebrand lagerte zum Beispiel seine Bankkorrespondenz bei seiner Privatbank und holte sie bei Gelegenheit dort ab. Ich kann mir viele Gründe für ein solches Vorgehen vorstellen, aber keinen seriösen!

 

Der Prüfer, der nicht prüfen darf

Dass es unmoralisch ist, wenn ein Nationalbankpräsident sich im Amt privat bereichert, ist klar. Ob es auch illegal ist, wenn er in einer Krise gegen die Schweiz wettet, sagt das Reglement der SNB. Vor zwei Jahren erklärte Hildebrand mit Schweiss auf der Stirne, er habe das Reglement nicht verletzt. Stimmt das? Im Dezember 2011 sollte der Direktor des Bundesamtes für Justiz die Vorwürfe gegen Hildebrand prüfen. Er wurde aber „explizit angewiesen“, nicht nach dem Reglement zu forschen. Der Verdacht liegt aufgrund dieser hochmerkwürdigen Anweisung auf der Hand: Man wollte Hildebrand decken.

Hildebrand GPK Eigengeschäfte

 

„explizit angewiesen … nicht nach dem Reglement zu forschen“ (GPK-Bericht)

 

Reglement Eigengeschäfte nachträglich angepasst?

Der Öffentlichkeit wurde danach erklärt, Hildebrand habe sich korrekt verhalten. Auffallenderweise wurde das ominöse Reglement auch jetzt noch geheim gehalten. Erst anfang Januar wurde es auf Druck der Öffentlichkeit publiziert. Was da veröffentlicht wurde, müsste stutzig machen. Es sieht so aus, als wäre das Reglement nun auch noch verfälscht worden, um Hildebrand zu schützen: Es trägt nämlich ein falsches, zu neues Datum. Das passiert, wenn etwas am Computer nachträglich verändert wird. Und die Artikel im Reglement, welche Hildebrand angeblich entlasten, sind in einer leicht anderen Schriftgrösse als die anderen geschrieben. Hat da jemand nicht sauber gefälscht?

auszug regelemt SNB

 

Auszug aus dem Reglement der SNB

Der Verdacht, dass das Reglement nachträglich frisiert wurde, ist jedenfalls nicht von der Hand zu weisen.

 

 „Wir dürfen keine Bankaktien halten.“

Die Währungsdeals der Hildebrands kontrastieren schliesslich auch mit Aussagen von Hildebrand in einem früheren Interview. Auf die Frage, was das Reglement als Eigengeschäfte verbiete, hatte Hildebrand noch geantwortet: “Wir dürfen etwa keine individuellen Bankaktien halten oder Wechselkursoperationen vornehmen.” Als das Reglement endlich veröffentlicht wird, ist davon nichts mehr zu lesen. Ging man so weit, um Hildebrand zu schützen? Möglich ist es. Denn auch bei der Untersuchung der Konten der Frau von Hildebrand schaute niemand richtig hin. Unverständlicherweise wurden die Transaktionen der Ehefrau zuerst gar nicht überprüft.

 

Man prüft nur dort, wo nichts ist

Später prüfte man die Transaktionen der Ehefrau doch noch. Allerdings nur diejenigen, welche finanziell uninteressant waren. Sprich dort, wo sicher nichts gefunden werden konnte. Die Hildebrands werden darüber nicht unglücklich gewesen sein.

 

Postlagernde Bankunterlagen Hildebrands, Prüfer, die nichts prüfen dürfen und ein Reglement, das unter Verschluss gehalten wird und später offenbar angepasst auftaucht. Das sind Zustände wie in einer Bananenrepublik. Statt in Zürcher Etablissements über die SVP zu lästern sollte die Staatsanwaltschaft damit beginnen, ihre Arbeit zu machen.

 

Hermann Lei, Frauenfeld

 

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1.10.13 Subventionierte Vertreibung von Schweizern

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RAV betreibt Lohndumping

Subventionierte Vertreibung von Schweizern

Remo T.* ist beunruhigt. Er finanziert sich sein Studium mit einer 30%-Anstellung in einer KMU und verdient monatlich Fr. 2‘600.–. Nun aber hat  sein Chef eine Stellenbewerbung eines 30-jährigen Mazedoniers erhalten. Bashkim K.*, ist dreissig Jahre alt, ewiger Student und – arbeitslos. Deshalb wird er vom RAV unterstützt und kann dank Stützbeiträgen des regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV) für weniger als 1000 Franken arbeiten. Remo T.s Stelle ist akut gefährdet. Mit einem Lohn unter 1000 Franken kann er nicht mithalten. Wird Remo T. dank dem RAV entlassen?

 

Lohndumping mit Unterstützung des RAV

Wie aus dem Bewerbungsschreiben von Bashkim K. hervorgeht, wird er durch das RAV nicht nur finanziell, sondern auch sonst tatkräftig unterstützt: “Alle administrative Angelegenheiten rund um den Vertrag, unter anderem AHV, Anmeldung der Pensionskasse und Arbeitsversicherung, wie auch die dazugehörigen Kosten werden durch das RAV übernommen.“ Mit Bashkims Bewerbung geht auch ein Formular des zuständigen RAVs ein. In diesem werden die Vorteile für den Arbeitgeber nochmals gepriesen, Bashkim die Stelle zu geben.

 

 

 

 

 

 

Zum Glück schimmert in Bashkims Bewerbung durch, dass er eine Pfeife ist: Im letzten Herbst besuchte der arbeitslose Student fünf Vorlesungen, zwei davon schloss er mit einer „1“ bzw. einer „2.75“ ab. Nicht bestanden.

 

Aufgaben des RAV

Das RAV soll Arbeitslose bei der Stellensuche unterstützen. Fraglich bleibt, wie weit es dabei gehen kann. Die Massnahmen, welche im Fall Bashkim  zum Einsatz kommen, gehen jedenfalls zu weit. Wenn das RAV einen Schweizer Studenten konkurrenzunfähig macht, indem es einem Mazedonier vermittels Subventionen einen Praktikumsplatz zu verschaffen sucht, dann läuft wohl einiges schief mit unseren Lohnabzügen.

Dieses Problem taucht nicht zum ersten Mal auf. Bereits im Jahr 2007 musste sich der Bundesrat für diese paradoxe Situation rechtfertigen. Die vorhandene Lösung zur Wiedereingliederung in das Berufsleben sei angemessen, meinte er. Und sie schränke „das Risiko von Dumpinglöhnen ein“. Warum der Bundesrat der Ansicht ist, er verhindere Dumpinglöhne, indem mit Dumpingarbeitslosen normale Arbeitnehmer wie Remo T. vertreibt, bleibt sein Geheimnis.

 

Ende gut für Remo T.?

Es ist bedenklich, dass einerseits Praktikumsstellen mittels – subventioniertem – Lohndumpings an ausländische Studenten vermittelt werden und dadurch einheimische Studenten unter Umständen entlassen werden. Wenn das RAV die Stellensuchenden so weitreichend unterstützt, dass es sogar die Sozialleistungen und andere Gebühren für diese übernimmt, entsteht die Gefahr, dass die Arbeitgeber nur noch auf „subventionierte Stellen“ zurückgreifen, wenn dies möglich ist.

Remo T. kann seine Stelle übrigens einstweilen behalten. Sein Chef ist nicht überzeugt von dem subventionierten mazedonischen „Angebot“. Aber Remo T. ist nicht sicher, ob er dereinst nicht doch durch einen „Subventionsausländer“ vertrieben wird.

 

Hermann Lei, Frauenfeld

 

* Namen der Redaktion bekannt

 

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22.8.13 Stellungnahme zum angekündigten Strafbefehl

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Die Staatsanwaltschaft Zürich wird mit diesem Strafbefehl erheblich zurückbuchstabieren müssen. Die wichtigsten Delikte werden eingestellt, das entspricht einem Freispruch. Lediglich einige eher untergeordnete Delikte stehen noch zur Debatte. Dass ich ein Treffen mit einem Nationalrat organisierte, um diesen davon zu unterrichten, dass  der höchste Notenbanker im Land gegen den Schweizer Franken gewettet hat, trifft zu. Ich wüsste allerdings nicht, weshalb dies strafbar sein sollte, im Gegenteil: Jeder besorgte Bürger würde und müsste so handeln.

Richtig ist, dass endlich auch gegen Hildebrand ermittelt wird, wie die Weltwoche schreibt.

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5.8.13 Böse Medien – was tun?

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Kleiner Ratgeber für den Umgang mit Medien

Die neuen, sozialen Medien wie Twitter und Facebook sind im Trend. Entscheidend und meinungsbildend sind aber immer noch die alten, „asozialen“ Medien, wie Presse und Fernsehen. Doch Zeitdruck, andere Vorstellungen und manchmal auch Abneigung gegenüber bürgerlichen Werten machen den Umgang mit Journalisten nicht immer ganz einfach. Was Medien so tun und was man gegebenenfalls dagegen tun kann.

 

Zitate, Titel und Inhalte

Wer ein Interview gibt, darf seine Zitate gegenlesen und korrigieren. Hat man kein Vertrauen zum Journalisten, kann man sich das im Voraus schriftlich zusichern lassen. Bei besonders feindlich gesinnten Medien kann man auch verlangen, den ganzen Artikel zu lesen, damit kein falscher Eindruck entsteht. Journalisten wollen das zwar partout nicht, doch kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass man entweder den Gesamtartikel in gewissen Grenzen „kontrollieren“ kann – oder aber gar nicht erst zur Verfügung steht.

Mörgeli Museum Der Titel weckt das Interesse des Lesers in einen Artikel. Viele lesen sogar lediglich Titel, Lead und schauen die Bilder an. Mit dem Titel kann daher gut manipuliert werden. Ein kleines Beispiel war die Schlagzeile „Steuerzahler blechen für Mörgelis Museum“. Hier entsteht der Eindruck, als wäre es Mörgelis „Privatmuseum“, was natürlich Unsinn ist.

 

Bilder und ihre Aussage

Jedermann hat das Recht auf sein  eigenes Bild. Befürchtet man eine persönlichkeitsverletzende Publikation, so kann man diese durch vorsorgliche Massnahmen verbieten lassen. Dabei muss man dem Richter glaubhaft machen, dass durch die verletzende Publikation (z.B. ungefragte Veröffentlichung eines Bildes) ein „nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil“ droht. Gelingt dies, so verhängt der Richter ein Publikationsverbot.

Blocher ZähneWer durch ein Ereignis für eine bestimmte Zeit sehr bekannt wird, darf im Zusammenhang mit dem Ereignis ungefragt abgebildet werden. Berühmte Menschen müssen sogar die Veröffentlichung von Bildern aus ihrer Privatsphäre, nicht aber aus der Intimsphäre, dulden. Der an sich neutrale Inhalt eines Artikels kann sodann durch ein Bild leicht manipuliert werden. Deshalb wird Blocher oft in aggressiven und mürrischen Posen gezeigt, Widmer-Schlumpf hingegen meist fröhlich lachend.

 

Weglassen und Kürzen

Schneiden, Kürzen oder Ausklammern bedeutet immer Manipulation. Ein Beispiel für solches Weglassen habe ich selbst erlebt: als die Meldung von Hildebrands Rücktritt bei mir eintraf, war eine Kamera des Schweizer Fernsehens zufällig eingeschaltet. Mein etwas überschwänglicher Ausdruck der Freude wurde daraufhin ohne mich zu fragen überall gesendet. Vom einstündigen Interview, das ich zuvor und danach gegeben hatte, hat das Fernsehen dagegen rein gar nichts gezeigt. Solange eine Aussage wahrheitsgemäss wiedergegeben wird, kann man indes nichts machen. Ansonsten kann man – bei Printmedien – innert 20 Tagen eine Gegendarstellung verlangen. Deren Text muss knapp sowie anständig sein und Tatsachen korrigieren. Verweigert die Zeitung die Gegendarstellung, kann man klagen. Wird die Zivilklage gutgeheissen, so kann das Gericht eine Berichtigung oder die Publikation des Urteils anordnen. Es kann aber auch Schadenersatz und, in Extremfällen, Genugtuung zusprechen.

 

Lei WSIm Strafrecht ist es möglich, gegen den Autor eines Artikels oder den Chefredaktor vorzugehen. Das Zivilrecht lässt sogar zu, dass man gegen jede Person vorgeht, welche an der Verletzung mitgewirkt hat. Man kann die beiden Verfahren auch kombinieren: Gegen eine Zeitung, welche mich völlig zu Unrecht mit einer Hitler-Webseite in Verbindung gebracht hat, bin ich z.B. erfolgreich zivil- und strafrechtlich vorgegangen.

 

Themenauswahl

Weglassen, Kürzen, Manipulieren. Ein bewährtes Mittel dagegen sind Leserbriefe. Obwohl die Rubrik zu den meistgelesenen gehört, ist keine Zeitung gezwungen, Zuschriften zu veröffentlichen. Kurze und sachliche Beiträge werden aber meist gebracht. Leserbriefe können von der Redaktion ungefragt mit einem Titel versehen und sogar gekürzt werden. Wer das nicht will, muss es sagen.

 

15 jährigerWelche Themen in den Medien präsent sind, entscheiden die Redaktionen. Ein krasses Beispiel war der «Dok»-Film über den Abgang von Philipp Hildebrand als SNB-Chef. Keine einzige Zeitungsredaktion widmete dem Film  auch nur eine einzige Zeile. Ein weiteres Beispiel ist die Lobesrede, welche SRF-Chef de Weck für den Kindersex-Politiker Cohn-Bendit hielt. Die meisten Medien verschwiegen dies.

 

Böse Medien?

Das Informationsinteresse der Medien muss man ernst nehmen. Der durchschnittliche Journalist will seine Arbeit recht machen, nur führen Hektik und Unkenntnis halt manchmal zu Fehlern. Über das sollte man grosszügig hinwegsehen. Das Desinformationsinteresse mancher böswilliger Zeit(ungs)genossen allerdings darf und soll man mit allen Mitteln bekämpfen.

 

Hermann Lei, Frauenfeld

 

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9.7.13 Grüne Liebe

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Die Linke sympathisiert mit allen Strömungen, welche die bürgerliche Gesellschaft demontieren wollen. Heute ist das der Islam, früher war es die Pädophilie. Bekannte Linksgrüne wie Daniel Cohn-Bendit und Volker Beck schrieben begeistert über Kindersex. Im Windschatten der Schwulenbewegung, unterstützt von der Arbeitsgruppe Schwule und Päderasten (Schwup), erreichten deutsche Pädophile gar, dass die Grüne Partei noch 1985 mit der Forderung nach „gewaltlosem Sexualverkehr mit Kindern“ in den Wahlkampf stieg. Ein Ausrutscher? Die Schweizerzeit ist in den Besitz von drei Zeitdokumenten gekommen. Die Sichtung dieser zeigt: Pädophilie war bei der Linken allgegenwärtig.

Bübli grüne

AA-Kommune, Auszug aus „Liebe“

 

 

 

 

 

Pflasterstrand und grüne Liebe

Auf dem Schreibtisch der Schweizerzeit liegen drei Hefte aus jener Zeit: Cohn-Bendits Pflasterstrand Nr. 1 von 1976, ein Pflasterstrand von 1981 und ein Heft namens „Liebe“ („Mit 16 Seiten Öko-Beilage“, inkl. grosses Bezahlinserat der Grünen) aus dem Jahr 1984. Es ist eine zufällige Auswahl. Aber auch sie hat es in sich: Im Pflasterstrand Nr. 1 wird zur Solidarität mit einem bekennenden Pädophilen aufgerufen und ein längerer Artikel legt dar, dass es gut sei, „Kinder zu unzüchtigen Handlungen anzuhalten“. Das Titelbild des Pflasterstrand `81 sodann ziert ein grosses männliches Glied in schwarz-weiss. Was damit ausgesagt werden soll, wird allerdings nicht klar, ebenso wenig, wem es gehört.  Farbiger ist das dritte Heft, es wurde von Raymond Martin verlegt, der gemäss eigener Aussage ein Freund von Cohn-Bendit und Joschka Fischer war. Seine Hefte seien in der WG der beiden Spontis herumgelegen und so seien die beiden auf die Idee gekommen, den Pflasterstrand zu drucken.

Sex mit Lisa, 3

Raymond Martin ist heute noch Verleger, in früheren Zeiten galt er als „Deutschlands schönster und eitelster Revolutionär“. In seinen wilden Zeiten war er offenbar tonangebend in einer  Kommune in Mittelfranken. „Ein kreativer, junger Mann mit viel Liebreiz, der (…) Frauen zu bannen verstand (…).“, schreibt ein Grüner Besucher. Man war oft und gerne nackt, jede mit jedem  – vor allem Martin mit jeder -, aber dieser Überschwang überforderte die Kinder, welche bei allem dabei waren: „Ich erinnere mich an eine Situation, als Lisa (damals 3 Jahre alt, Anm. der Red. ) zu mir in die Badewanne geklettert war. Natürlich hatte sie begriffen, dass die schlaffen Zipfel der Männer gewaltig anzuwachsen verstehen. Angestrengt mühte sie sich ab, meinen Pimmel steif zu bekommen.“, schreibt der Zeitzeuge. Dieser war damals bei den Grünen Funktionär, weil „sie sich als einzige Partei für eine Freigabe der Sexualität einsetzten.“

 

Sexuelle Befreiung von Kindern

In Raymond Martins Heft „Liebe“ von 1984 ist das Hauptthema die sogenannte AA-Kommune. Detailliert und reichbebildert werden Aufbau und Alltag dieser in links-grünen Kreisen schicken Lebensform beschrieben. Das Haupthaar kurzgeschoren propagieren die AA-Mitglieder ihre Ideologie: freie Sexualität, Gemeinschaftseigentum, Einheit von Leben und Arbeit. Mit einer Art Schreitherapie und Ausdruckstanz sollten Angst, Scham und Ekel überwunden werden, damit der Weg frei werde in eine befreite Gesellschaftsordnung. Guru der Truppe und seiner Ableger war der Aktionskünstler Otto Muehl,  der 1991 wegen Sittlichkeitsdelikten und Unzucht mit Minderjährigen bis hin zur Vergewaltigung zu sieben Jahren Haft verurteilt werden sollte. Systematisch wurden nämlich schon damals – davon lesen wir im Heft allerdings nichts – Kinder sexuell konditioniert und Muehl zur „Befreiung“ zugeführt.

 

Linke DNA

Strafffreiheit für Pädophile, Kommunensex mit Kindern, das scheint nach Durchsicht der Zeitdokumente Alltag der 68er gewesen zu sein. War das ein Versehen, eine Verirrung, wie de Weck heute zu verharmlosen versucht? Wohl eher nicht: Es liegt in der linken DNA, dass man sich für alles einsetzt, was die bürgerliche Gesellschaft in Frage stellt. Notfalls bis hin zur Pädophilie. Dass Salonlinke wie de Weck («Kulisse für politische Machtkämpfe») und Spiegel-Chef Augstein („Eine Revolution ohne Exzesse gibt es nicht“) Verständnis für das Tun und Sagen von Cohn-Bendit und Konsorten äussern überrascht daher nicht.

 

Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

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