9.11.15 Wenn fremde Richter richtig richten

Share Button

SZ Nr 21 Di 1530 (2)

Der Rheintaler – 20151107

Die Schweiz: ein Zensurstaat?

Die Schweiz wurde wegen ihres Antrirassimusartikels vom Europäischen Gerichtshof verurteilt und mit einem totalitären und diktatorischen Regime verglichen. Zu Recht: Eine demokratische Gesellschaft soll missliebige Ansichten nicht verbieten, seinen Bürgern die Geschichtsschreibung nicht dekretieren. Die Antirassismus-Strafnorm, die viel zu schnell bemüht wird und die wegen ihrer unmöglichen Formulierung immer wieder Schwierigkeiten aufwirft, ist künftig ausgesprochen zurückhaltend auszulegen. Und wir sollten keine fremden Richter benötigen, um uns sagen zu lassen, dass politische Zensur hierzulande nichts zu suchen hat.

 

Völkermord oder nicht?

Der Völkermord an den christlichen Armeniern im ersten Weltkrieg war einer der ersten systematischen Genozide des 20. Jahrhunderts. Die offizielle türkische Geschichtsschreibung sieht das allerdings anders, so auch der türkische Politiker Dogu Perincek, der 2005 in Lausanne den Völkermord als „internationale Lüge“ bezeichnet hatte. Er wurde deswegen wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Perincek beharrte auf seiner Meinung und zog seinen Fall an den Europäischen Gerichtshof. Der EGMR hiess seine Beschwerde gut und rügte die Schweiz, sie habe die Meinungsäusserungsfreiheit verletzt. Und fand deutliche Worte: Sich öffentlich zu kontroversen und heiklen Fragen zu äussern, sei einer der fundamentalen Aspekte des Rechts auf Meinungsäusserungsfreiheit, die eine tolerante und pluralistische Gesellschaft von einem totalitären oder diktatorischen Regime unterscheide

 

Die Schweiz wird zweimal verurteilt

In der Regel fügt sich der Bund immer, wenn er vom EGMR verurteilt wird. So akzeptierte er unverständlicherweise, dass der kriminelle Algerier Boultif nicht ausgewiesen werden darf. Oder er wehrte sich nicht für die Genfer Polizisten, welchen der Gerichtshof ohne stichhaltige Beweise vorwarf, sie hätten einen Schwarzafrikaner bei einer Drogenkontrolle halbtot geschlagen – immer wenn der EGMR Ausländern mehr Rechte einräumt, akzeptiert die offizielle Schweiz dies. Im Falle des Antirassismusartikels, welcher ja meist gegen Schweizer angewandt wird, ersuchte der Bund die Grosse Kammer des EGMR dagegen um eine Neubeurteilung des Falles, beharrte also darauf, die Meinungsfreiheit zu Lasten von uns einschränken zu wollen. Allerdings vergeblich: Die Grosse Kammer verurteilte die Schweiz erneut wegen Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit. Die Schweizer Gerichte hätten den türkischen Politiker «zensuriert, weil er eine Meinung äusserte, die der in der Schweiz vorherrschenden widerspricht.»

 

Das unfreie Wort

Es ist für die Schweiz eine peinliche Niederlage. Sie wird wegen ihres Antrirassimusartikels mit einem totalitären und diktatorischen Regime verglichen. Aber es ist so: Abweichende Meinungen werden hierzulande allzu oft kriminalisiert. Wendige Politanwälte und staatlich finanzierte Gutmenschengruppen zerren jeden Politiker vor Gericht, welcher ihnen nicht passt und missbrauchen die Justiz zu politischen Zwecken: Blocher, Brunner, Amstutz, Heer, Schlüer, Thiel, Schmitt, Tschäppät und sogar die Sekretäre der SVP wurden mit Strafverfahren bedroht oder in sie verwickelt. Langjährige, lähmende Verfahren und ein Klima der Angst und des Meinungsterrors sind die Folgen

 

Keine fremden Richter

Dieser Irrweg muss beendet werden, eine demokratische Gesellschaft muss Auseinandersetzungen zulassen. Die Antirassismus-Strafnorm, die viel zu schnell bemüht wird und die wegen ihrer unmöglichen Formulierung immer wieder Schwierigkeiten aufwirft, ist künftig ausgesprochen zurückhaltend auszulegen. Und: wir sollten keine fremden Richter benötigen, um uns sagen zu lassen, dass politische Zensur in unserem Lande nichts zu suchen hat.

 

Hermann Lei, Kantonsrat SVP, Frauenfeld

Schreib einen Kommentar

26.10.14 BIG KESB is watching you

Share Button

Sofern Sie rechtliche Beratung suchen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt in Ihrer Gegend. Ich selber stehe nicht zur Verfügung, da ich ausgelastet bin.

Hier können Sie meine Mustervorlagen gratis herunterladen und verwenden. Sie sind aber ungeprüft und ich übernehme keine Verantwortung dafür:

151111 Vorlage eingeschränkter Vorsorgeauftrag

151111 Vorlage umfassender Vorsorgeauftrag

151029 Vorlage Ehe- und Erbvertrag

151029 Vorlage Testamen

Bericht im Original:

SZ s3 23.10.15

Wie schütze ich mich vor staatlichen Eingriffen?

 

BIG KESB is watching you

 

Rentner werden von der KESB ins Heim gesteckt, Kinder fremdplatziert. Eltern fliehen ins Ausland oder bringen sogar ihre Kinder um, nur damit sie nicht in die Hände der KESB fallen… Die KESB ist mancherorts zum Synonym für einen staatlichen Überwachungs- und Verfolgungsapparat geworden, ähnlich wie Big Brother in George Orwells Roman. Die Kritik ist sicher nicht immer gerechtfertigt und die Behörden sind auch keine Bösewichte. Aber: die KESB hat viel Macht. Und die Schweizerzeit zeigt, wie Sie sich dagegen schützen können.

 

Wegen KESB ins Heim?

Wollen Sie als Eltern verhindern, dass z.B. nach einem Unfall die KESB Ihre Kinder irgendwohin „entsorgt“? Wollen Sie sicherstellen, dass eine vertraute Person für Sie sorgt, wenn Sie zu alt dafür sind? Schreiben Sie einen Vorsorgeauftrag. Ein Vorsorgeauftrag kann entweder von Hand geschrieben oder notariell beurkundet und jederzeit widerrufen werden. Für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit können beispielsweise Eltern minderjähriger Kinder einen Wunschvorsorgebeauftragten benennen. Dieser muss dafür sorgen, dass die Kinder zu den gewünschten Pflegeeltern kommen. Erhält die KESB Kenntnis von Ihrer Urteilsunfähigkeit, prüft sie den Vorsorgeauftrag. Sie wird in der Regel diejenige Person für Sie einsetzen, welche Sie gewünscht haben.

 

Tod der Eltern – werden die Kinder weggebracht?

Sterben beide Elternteile, stellt sich die Frage, wer das Sorgerecht übernimmt. Entgegen landläufiger Vorstellung ist es heute nicht mehr so, dass automatisch die Gotte bzw. der Götti mit der Fürsorgepflicht betraut wird. Es besteht stattdessen die Gefahr, dass die Behörde einen Amtsbeistand bestellt. Um das zu verhindern können die Eltern zu Lebzeiten im Testament einen Wunschbeistand und sogar einen Ersatzwunschbeistand bezeichnen. Man sollte den Wunschbeistand aber zunächst um Einverständnis fragen. Die KESB wird sich bei der Bestellung eines Beistandes an den Vorschlag der verstorbenen Eltern halten, sofern das Kindeswohl gewahrt wird. Das Testament sollte zuhause, bei einer Bank oder Vertrauensperson aufbewahrt und dem Wunschbeistand ausgehändigt werden. Um die Vollstreckung des Testaments sicherzustellen, ist ein Willensvollstrecker zu bestimmen.

 

Zwingt mich die KESB, das Haus zu verkaufen?

Wenn ein Elternteil stirbt ist der andere Elternteil Erbe, genauso wie die Kinder. Die KESB ernennt deshalb für die minderjährigen Kinder eine Beistandsperson. Diese Person vertritt die Interessen der Kinder und fordert deren Erbteil ein. Es kann daher vorkommen, dass der überlebende Ehegatte sein Haus verkaufen muss um die Kinder ausbezahlen zu können. Dies wird verhindert, indem man dem überlebenden Ehegatten durch einen Ehevertrag das während der Ehe erworbene Vermögen zuwendet. Der zu teilende Nachlass ist dann viel kleiner. Zusätzlich können die Nachkommen mit einem Erbvertrag auf den Pflichtteil gesetzt werden. Alternativ kann auch deren Erbteil mit der Nutzniessung belastet werden. Dies hat zur Folge, dass der überlebende Ehegatte den Nachkommen vorerst nichts ausbezahlen muss.

 

Die Schwierigkeiten mit der KESB liegen nicht darin, dass die Behördenmitglieder böse Menschen wären. Sondern dass das System von ihnen verlangt, dass sie (zu) aktiv werden. Vielleicht ändert sich das in Zukunft. Bis dahin kann man sich mit den obigen Tipps behelfen.

 

Hermann Lei, Rechtsanwalt und SVP-Kantonsrat, Frauenfeld

1 Kommentar

2.10.15 Kanton treibt Prozesskosten ein (TZ vom 1.10.15)

Share Button

Office Lens 20151001-164058Der Kanton überprüft jetzt systematisch die finanziellen Verhältnisse all jener, für die er einmal die Gerichtskosten übernommen hat. Wer wieder zu Geld kommt, muss sie zurückzahlen. Die Rückerstattungen übertreffen die Erwartungen.

CHRISTOF WIDMER

Wer einen Prozess führt, ihn sich aber nicht leisten kann, dem zahlt der Kanton die Kosten. Die Zahlung ist aber nur als Vorschuss gedacht. Der Unterstützte muss ihn zurückzahlen, sobald er wieder zu Geld kommt. Damit es wirklich nur ein Vorschuss ist und keine Zahlung auf Nimmerwiedersehen, hat der Kanton seine Rückforderung systematisiert. Auf einen Vorstoss aus dem Grossen Rat hin, ist in der kantonalen Finanzverwaltung eine Inkasso-Stelle eingerichtet worden.

Nach Angaben von Urs Meierhans, Chef der Finanzverwaltung, hat die Stelle inzwischen 1600 Dossiers von Personen erfasst, die in den Genuss einer solchen unentgeltlichen Rechtspflege gekommen sind. In 700 Fällen hat sie ein Inkasso eingeleitet. «Seit Anfang 2015 erfolgt das systematische Inkasso für die unentgeltliche Rechtspflege», sagt Meierhans. Im Jahr 2014 wurden die Dossier aus den Vorjahren erfasst, erste Inkassos seien bereits ab September letzten Jahres getätigt worden.

Erwartungen übertroffen

Die bisherigen Erfahrungen mit der Inkassostelle übertreffen die Erwartungen. Die Einnahmen sind dreimal so hoch wie budgetiert. Für dieses Jahr waren Einnahmen von 50 000 Franken vorgesehen. Es dürften aber 150 000 Franken werden. «Die aktuellen Einnahmen übertreffen die Kosten für die Stelle klar», sagt Meierhans.

Derzeit ist das Inkasso mit einer einzigen Vollzeitstelle dotiert. Das reiche, um das momentane Volumen zu bewältigen, sagt Meierhans. Es werde aber jährlich zunehmen. Jene Dossiers, zu denen keine Rückforderung möglich ist, werden nämlich alle zwei Jahre neu abgeklärt. Zusammen mit den laufend eintreffenden neuen Dossiers wächst also die Geschäftslast über die Jahre.

Als der Grosse Rat vor drei Jahren die Inkassostelle beschloss, ging der Regierungsrat noch davon aus, dass es für sie zwei Vollzeitstellen braucht. Sowohl das Volumen der Geschäftslast als auch die personelle Dotierung der Stelle seien damals zu hoch eingeschätzt worden, sagt Meierhans. Nach den ersten drei bis vier Jahren ihrer Arbeit werde eine Bestandesaufnahme gemacht, kündigt Meierhans an. «Wir gehen aber davon aus, dass für die Zukunft nicht die ganzen zwei Stellen benötigt werden.»

Grundlage für die zweijährliche Überprüfung der Dossiers sind die Steuerdaten. Sollte die Stelle zwischenzeitlich auf anderem Weg Erkenntnisse über eine Veränderung der finanziellen Situation eines Betroffenen erhalten, kann sie auch eine Überprüfung vornehmen, bevor zwei Jahre abgelaufen sind – und der Klient zum Beispiel eine Erbschaft verjubelt hat.

Dass die Inkassostelle für den Kanton rentiert, ist nicht von vornherein festgestanden. Kritiker im Grossen Rat fürchteten, dass der Kanton noch drauflegen würde. Einzelne Stimmen warnten gar vor einem teuren Leerlauf.

Lei: «Doppelte Genugtuung»

Zufrieden mit den ersten Erfahrungen der Inkassostelle ist SVP-Kantonsrat Hermann Lei (Frauenfeld), einer der Urheber des Vorstosses für die konsequente Rückforderung der unentgeltlichen Rechtspflege: «Selbst wenn man mit der Rückforderung Geld verlieren würde, müsste man es machen.» Alles andere wäre unfair gegenüber denen, welche ihren Rechtsstreit selber bezahlen müssen, sagt Lei. «Dass das Inkasso nun aber sogar gewinnbringend ist, ist eine doppelte Genugtuung.»

Schreib einen Kommentar

23.9.15 Manual für Medien-Manipulatoren

Share Button

Anleitung für den weltoffenen Medienmacher

SZ Nr 18 Di 1545

Vor über einem Vierteljahrhundert erschien in der Schweizerzeit eine Schrift des legendären Fritz Schäuffele mit dem Titel „Manual für Medien-Manipulatoren“. Mit spitzer Feder skizzierte Schäuffele die Mechanismen der Manipulation der – schon damals – linken Medienschaffenden. Diese Schrift las ich damals und habe sie nie vergessen. Mein Beitrag will Schäuffeles Werk weder verbessern, noch gar übertreffen, im Gegenteil, er ist viel weniger umfassend. Aber vielleicht dennoch interessant: sämtliche Begriffe stammen aus Zeitungen oder Fernsehbeiträgen aus jüngster Zeit in der Schweiz.

 

Wittern oder aufdecken?

 

Wichtig sind für Medienschaffende die richtigen Worte: Konservative Politiker dürfen nicht ein Thema aufgreifen, nein, sie „wittern“ etwas, was sofort die Assoziation mit tierhaftem, instinktgetriebenem, also niederem Verhalten weckt. Die Guten hingegen „wittern“ nicht, sondern „decken auf“. Wer etwas „gewittert“ hat und das thematisiert, zum Beispiel ein Unbehagen des Bürgers über die Masseneinwanderung, der „poltert“, „schiesst“ gegen Ausländer, „greift an“ und „hetzt“ gegen sie, schürt so „dumpfe Ängste“ beim Volk, das ja gerade wenn es um Ausländer geht gar nicht anders kann als dumpfe, also unreflektierte Regungen zu empfinden. Ganz anders auf der linken Seite: Linke „kritisieren“ einen Zustand, sie „rütteln auf“, „machen sich Sorgen“. Wird sie emotional, so hat die linke Politikerin „aufgebracht“ die Sachlage „erklärt“, aber niemals „keift“ sie derart, wie ihr bürgerlicher Gegenpart, nein sie „klagt an“, „klärt auf“ und „kritisiert“ die „rechte Hetze“. Fühlt sich ein Konservativer dann von den Medien schlecht behandelt, so „jammert“ er, was eine grüne Kantonsrätin nie tut, sie „leidet“ unter den Angriffen, vermeldet der Tagi.

 

Diffus oder fundiert?

 

Zahlreich sind die abwertenden Beschreibungen, mit welchen der Fernsehjournalist „Nationalkonservative“ – das Wort erinnert so schön an Nationalsozialisten, dass man es immer wieder verwenden muss – von „Weltoffenen“ unterscheiden kann. Erstere wollen sich „abschotten“, denn sie sind nicht „offen“. Nationalkonservative leiden unter „diffusen Ängsten“, weshalb sie ihre „radikalen“ und „extremen“ Ansichten nicht unkommentiert verbreiten dürfen, wenn sie zur „Hetze“ greifen. Die „Besorgten, Anständigen“ hingegen, sind anders: sie haben „fundierte Befürchtungen“, wenn sie ihre „zukunftsweisenden“ „fortschrittlichen“ Gedanken manchmal auch „emotional“ äussern, immer aber Probleme „aufzeigen“ und den „Finger auf die Wunde legen“.

 

Volkstribun versus Magistratin

 

Niemals darf ein Mann wie Christoph Blocher von einem Medium wie der NZZ mit einem positiven Attribut bedacht werden. Nein, man hat ihn „abgewählter Bundesrat“, „Milliardär“ oder gern auch „Volkstribun“ oder noch besser „Parteiführer“ zu nennen. Seine Gegenspielerin hingegen wird als „emsig“, „weitblickend“, „vorausschauend“, „dossierfest“, ja als „populäre Magistratin“ bezeichnet, als „Leaderin“. Im Gefolge des Führers tummeln sich dagegen „grinsende“ Typen wie Mörgeli, welche gerne „Grossangriffe“ und „Attacken“ lancieren und dem „Führer“ folgen auf dem „Marsch nach Bern“ und auch immer „Rechtspopulisten“ („Linkspopulisten“ gibt es nicht) oder „Rechtsextreme“ sowie „Neonazis“. Auf der linken Seite können die „linken Aktivisten“ noch so lange pöbeln, Nationalräte verprügeln und randalieren, sie sind höchstens „Autonome“, was ja sogar positiv tönt.

 

Rechtes Pack und linke Demonstranten

 

Fallen auf einer Demonstration unerwünschte Worte, dann sind es „Stammtischparolen“, dann demonstrierte der „rechte Mob“, oder das „Pack“. „Linke Demonstranten“ sind dagegen höchstens „kritische Bürger“ oder „aufgebrachte Bürger“. Und wenn der schwarze Block einen Stand der SVP stürmt, Rauchpetarden zündet, eine Frau im Gesicht verletzt und nur mit massivem Polizeiaufgebot daran gehindert werden kann, Leute umzubringen, dann nennt der Blick das „SVP-Krawall“, damit klar wird, wer für die Gewalt verantwortlich ist. Nämlich die SVP mit ihren „Hetzkampagnen“.

 

 

 

Hermann Lei, Frauenfeld

1 Kommentar

14.9. Westliche Demokratie – ein Auslaufmodell?

Share Button

Gedanken zum Bettag

Westliche Demokratie – ein Auslaufmodell?

Politische Korrektheit ist jakobinischer Terror in moderner Form. Beiden liegen totalitäre Konzepte, die Überzeugung, das einzig Gute zu tun, zugrunde. Das westliche Christentum, ganz besonders in der Schweiz, hat hingegen ein föderalistisches und volksnahes System hervorgebracht, dem es Sorge zu tragen gilt.

Demokratie heisst Herrschaft des Volkes

Demokratie lebt von der Freiheit des Wortes. Dass man Dinge sagen kann, die andere – vielleicht die Mehrheit – nicht hören wollen. Gerade diese Meinungsfreiheit ist heute bedroht. Zur Beschränkung der Macht der Regierungen hat schon die römische Republik die Unterscheidung zwischen privat und öffentlich und das Recht ganz allgemein entwickelt. Das Recht auf Privatheit und Privateigentum ist elementar für eine freiheitliche Demokratie, denn nur so bleibt der Bürger unabhängig. In der europäisch-atlantischen Aufklärung des 18. Jahrhunderts entwickelte sich schliesslich die Lehre von den drei Gewalten im Sinne der Machtteilung: Exekutive, Legislative und Judikative sollen voneinander getrennt sein.

 

Jakobinischer Terror und politische Korrektheit

Die weitere Entwicklung der Aufklärung, welche in der Französischen Revolution kulminierte, war aber nicht nur ein Segen. Der exzessive Glaube an die Vernunft und die Vervollkommnungsfähigkeit des Menschen, die Überzeugung, das Richtige und Gute zu verkörpern, den Plan der Geschichte zu erfüllen, führte zu einem neuartigen Totalitarismus. Wer den Glauben an die neue Zeit nicht teilte, an Traditionen festhielt und sich der Herrschaft der „Tugendhaften“ (Robespierre) widersetzte wurde durch die Jakobiner guillotiniert. Der Marxismus-Leninismus des 19. und 20. Jahrhunderts ist in dieser Hinsicht die schreckliche Vollendung der Französischen Revolution. Und auch die heute grassierende politische Korrektheit, welche Wörter verbannt, Ideen unterdrückt, missliebige Professoren von den Universitäten entfernt und opponierende Existenzen zu vernichten trachtet ist eine Nachfahrin in direkter Linie des jakobinischen Terrors.

 

Das Christentum als Antwort

Entwicklungen im westlichen Christentum stehen dagegen für ein demokratisches und freiheitliches Europa. Augustinus hat in seinem Buch „Vom Gottesstaat“ die Unterscheidung zwischen dem „Reich dieser Welt“ und dem „Reich Gottes“ herausgearbeitet. Der Mensch ist nicht vollkommen, er verfügt nicht über das Gute, aber er ist zur Freiheit berufen. Der Himmel kann nicht auf die Erde geholt werden, sonst wird sie zur Hölle. Christus ist die Wahrheit und das Wahre und Gültige kann nicht durch eine menschliche Ideologie, einen vollkommenen Staat verkörpert werden. Die Sonderentwicklung des westlichen Europas besteht darin, dass es einen Kampf zwischen Kaiser und Papst gegeben hat, welcher in der Reformation eine Zuspitzung erfahren hat. Es ist die bei Luther sichtbar werdende Gewissheit, dass der Christ ein Bürger zweier Welten ist, keiner weltlichen Macht ausschliesslich ausgeliefert: „Hier stehe ich, ich kann nicht anders“.

 

Fremde Kultur und Demokratie?

Im Einflussbereich der östlichen Christenheit kennen wir diese Trennung von Kirche und Staat kaum, die Kirche ist dem Staat untergeordnet (Cäsaropapismus). Der Islam kennt diese Trennung schon gar nicht. Ist die westeuropäisch-atlantische Demokratie unter diesen Umständen auf fremde Kulturen übertragbar? Zweifel sind angebracht, umso mehr, als auch im Kernland der Demokratie, in Europa selbst, diese Staatsform mehr und mehr ausgehebelt wird:

Das „Projekt Europa“ leidet unter dem Furor eines wohl jakobinisch zu nennenden Egalitarismus. Europa, welches seine Stärke in der Vielheit, in lokalen Differenzierungen, in der Begrenzung der Macht hatte, zerstört heute die Grundlagen seiner Existenz, nicht nur wirtschaftlich, sondern auch kulturell. Die Befugnisse demokratisch gewählter nationaler Parlamente sind in den wesentlichen Fragen ausgemerzt. Unterstützt wird die enorme Gewalt einer ministeriellen und bürokratischen „Euro-Elite“ in Brüssel von einer unkritischen linksliberalen bis sozialdemokratischen Medienwelt, welche traditionelle und konservative, auch alt-liberal-bürgerliche Haltungen und Werte nicht nur ausblendet, sondern geradezu als unanständig diffamiert.

 

Sonderexistenz Schweiz

Unser Land wurde glücklicherweise in der französischen Revolution im Unterschied zu den zentralistisch-repräsentativ regierten grossen Mächten nur teilweise umgekrempelt. Alte kantonale und lokale Freiheiten blieben erhalten ebenso eine unmittelbare und lebendige sogenannt halb-direkte Demokratie. Die antitotalitäre Tradition des westlichen Christentums blieb – zumindest im nationalliberalen Milieu – ungeschleift. Tragen wir daher unserem föderalistischen und volksnahen System christlicher Prägung Sorge. Widerstehen wir, bei aller Gewandtheit im Umgang mit den mächtigen Nachbarn, dem sogenannten „alternativlosen“ Zeitgeist. Lassen wir uns durch internationale Verträge nicht zu sehr einschränken. Haben wir den Mut zum Anderssein.

 

Hermann Lei, Frauenfeld

Schreib einen Kommentar

26.8.15 Guter Salafist, böser Schweizer

Share Button

20 Jahre Rassismuskommission

SZ16_Seite 3

Vor 20 Jahren haben 54.6% der Stimmenden zur Einführung der Antirassismusstrafnorm Ja gesagt. Dem relativ knappen Entscheid war ein hässlicher Abstimmungskampf vorangegangen, in dem die Gegner übel diffamiert worden waren. Diese waren der Ansicht gewesen, der Artikel richte sich gegen die Schweizer. Bestraft würde, wer die Asyl- und Einwanderungspolitik kritisiere. Sie hatten recht: Verurteilt werden heute Schweizer, welche den Mund aufmachen. Geschützt dagegen werden der Dschihadist, der Hassprediger und der anatolische Familientyrann

 

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus, EKR, feiert auf Kosten des Steuerzahlers 20 Jahre Antirassismusstrafnorm. Im Jubiläumsheft der Kommission – „Alle Publikationen sind gratis“ – freut man sich über das Skandalurteil gegen SVP-Kader, fordert eine Ausdehnung des Rassismusartikels auf „Hautfarbe, Nationalität und Sprache“, wünscht eine Stellenaufstockung, eine zusätzliche Kommission mit eigener Klagelegitimation und dergleichen mehr.

 

Nur gegen Schweizer

Die Präsidentin der EKR Martine Brunschwig Graf behauptet unverfroren, die Strafnorm richte sich nicht gegen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, sie schütze uns alle. Wer die Asyl- und Einwanderungspolitik kritisiere werde nicht bestraft, es sei auch gegen äusserst umstrittene politische Plakate nie gerichtlich vorgegangen worden. Nun, ich kenne keinen Schweizer, der von der Norm geschützt wird. Aber ich kenne einige Schweizer, welche wegen angeblichem Rassismus verurteilt wurden. Zum Beispiel die SVP-Generalsekretäre aufgrund eines Inserats mit dem Titel „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“, in dem wahrheitsgemäss stand, dass Kosovaren Schweizer aufgeschlitzt hätten.

 

Umerziehung

Die Mao-Maxime „Bestrafe einen, erziehe hundert“ scheint der EKR aber nicht genug zu sein. Deshalb lanciert die staatliche Rassismuskommission wieder einmal eine Umerziehungskampagne, diesmal für Schweizer Jugendliche. Der Slogan der verhaltensmanipulierenden Kampagne heisst „Besser bunter. Unsere Schweiz“. Mit bemüht jugendlich und durchschaubaren Anpreisungen („coming soon“) will man den Schweizer Jugendlichen klar machen, wie bereichernd es doch ist, am Bahnhof von einer bunten Bande Ausländer angemacht oder zusammengeschlagen zu werden. Ob aber ein „Kick-Off-Event“ mit Bundesrat Berset und eine „virtuelle Plattform“ die junge Familie Schweizer darüber hinwegtrösten, dass sie auf die Strasse gestellt wird, weil die Gemeinde Platz machen muss für die neueste Welle bunter Asylbewerber bleibt zu bezweifeln. Und gegen den auf der pseudocool aufgemachten Seite über „Diversität“ nachdenkenden Rapper Greis wirkt sogar ein Winterthurer Dschihadist poppig. Apropos Dschihadisten: Die religiöse Radikalisierung, der Hass und die Diskriminierung zum Bespiel im Rahmen des Phänomens „Islamischer Staat“ gegenüber Christen und Schweizern wird von den staatlichen Antirassisten völlig ausgeklammert. Hass von Muslimen scheint kein Problem zu sein.

 

Dschihadisten sind ok

Zu verfolgen ist also nicht der Salafist, der sich in einer Glatttaler Hinterhofmoschee fürs Köpfen von Christen begeistert, nein, gefährlich sind Menschen, welche dies kritisieren. Der Dschihadist, der Hassprediger, der anatolische Familientyrann hingegen, sie alle bleiben unbehelligt. Sie werden sogar geschützt vor dem Schweizer, der diese Art von Buntheit nicht besser findet. Auszugrenzen ist auch der Schweizer Schüler, welcher sich auf Facebook darüber beklagt, dass die 80% der Klasse mit einem unaussprechlichen Namen einen sinnvollen Unterricht verunmöglichen und ihn nach der Schule als „Scheiss Schweinefresser“ beschimpfen. Die EKR empfiehlt dagegen hemmungslose Gesinnungsschnüffelei und weiss auch wo man den Schweinefresser denunzieren kann, wenn er es gewagt hat, in den sozialen Medien den Mund aufzutun. Der widerwärtige Schnüffelmodus scheint dabei niemanden zu stören, Ausgrenzungs- und Abwertungsformeln dominieren. Verwöhnt und geherzt werden muss hingegen der arme Asylant, der in den Drogenhandel abgleitet und zu Vergewaltigungen neigt, weil er drei Wochen in einer Zivilschutzunterkunft übernachten sollte.

 

Rassistische Antirassisten

Der Anteil von Secondos unter den Jugendlichen dürfte heute über 50% liegen, demnächst werden echte Schweizer eine Minderheit im Lande sein. Obwohl so die Schweizer systematisch ausgelöscht werden und obwohl das Spektrum tolerierter Positionen immer enger wird ist die Zahl der rassistischen Straftaten seit 2007 rückläufig! Dass eine gross angerichtete Pilotstudie zum Thema Rassismus (natürlich von SP-Mitglied Claude Longchamp erstellt) ergab, dass die Judenfeindlichkeit der Schweizer geringer ist als z.B. der Muslime, bleibt natürlich auch unter dem Teppich. Es wundert, wie unrassistisch die Schweizer eigentlich sind.

Eine Norm nur gegen Schweizer, Umerziehung für junge Eidgenossen, Schutz von allem was nichtschweizerisch ist. Wann merken die Antirassisten, dass sie die grössten Rassisten im Lande sind?

 

Hermann Lei, Frauenfeld

Schreib einen Kommentar

2.7.15 Schlitzer und Schweizer

Share Button

Rassismus bizarr

SZ Nr 13 DI 1515

Sommer 2011: Die Schwinger-Freunde Roland G. und Kari Z. sitzen beim Feierabend-Bier. Ohne ersichtlichen Grund werden sie von zwei Kosovaren als „Scheiss-Schweizer! Dreckspack“ angepöbelt.  Einer der Kosovaren zückt sein Messer und schlitzt Kari Z. die Kehle auf. Das Blut spritzt. Der lebensgefährlich verletzte Kranzschwinger und SVP-Politiker Kari Z. wird auf die Intensivstation gebracht. Er überlebt nur mit viel Glück.

 

Wahrheit über Kosovaren ist strafbar

Die politische Klasse empört sich. Aber nicht etwa ob der grausamen Bluttat des Kosovaren. Nein, sie stört sich daran, dass die SVP ein Inserat schaltet, das den Vorfall thematisiert.  Verschiedene Medienhäuser verweigern die Publikation, die Schweizer Bischofskonferenz erkennt im Inserat gar eine „gotteslästerliche Menschenverachtung“. Muslime reichen Strafanzeige ein. Und das Unglaubliche geschieht: SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär werden Ende April 2015 wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Der Durchschnittsleser könne das Inserat so verstehen, dass die Kosovaren allesamt Verbrecher seien und als „Messerschlitzer“ sogar besonders gefährlich, meinte das Gericht; als ob der Durchschnittsleser ein vollkommender Idiot wäre. Dieses bizarre Urteil stellt einen schweren Schlag gegen die Meinungsäusserungsfreiheit in der Schweiz dar. Politische Gegner der SVP haben damit erreicht, dass in der Schweiz nicht mehr gesagt und geschrieben werden darf, was ist.

Schweizer sind nicht geschützt

Ein anderer Fall: Izmir Ü. (Name der Redaktion bekannt), ein aus der Türkei eingewanderter Papierschweizer, ist Eigentümer mehrerer Liegenschaften, in denen er Wohnungen vermietet. Im Rahmen einer Neuvermietung schaltete er am 4. September 2013 ein Inserat in einer Zeitung, in welchem unter anderem vermerkt war „ab sofort, günstig, keine CH“.

Izmir Ü. legte in den Medien sogar noch einen drauf: „Mit Ausländern hatte ich noch nie Probleme. Mit den Schweizern schon! Die bezahlen einfach nicht.“, meinte er. Und: „Ausländer sind  ruhig und bezahlen regelmässig.“. Izmir beschrieb Schweizer also pauschal als renitent, betrügerisch, zahlungsunwillig und nicht vertragswürdig. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn z.B. ein Ladenbesitzer ein Schild in sein Schaufenster stellen würde auf dem es heisst: „keine Juden“ und es damit begründete, Juden würden nicht bezahlen, ihnen könne man nicht trauen.

Was bei einem Schweizer sofort zu einer Hausdurchsuchung und Verhaftung geführt hätte bewirkte bei Izmir: nichts.  Am 6. November 2014 nahm das Untersuchungsrichteramt die Sache trotz Anzeige nicht an die Hand. Der eingebürgerte Türke hatte dort ausgesagt, dass er das alles nicht so gemeint habe. Damit war das Thema für die St. Galler Staatsanwaltschaft erledigt. Eine dagegen gerichtete Beschwerde wies die Anklagekammer des Kantons St. Gallen am 14. Januar 2015 ab, desgleichen später das Bundesgericht.

Rassismus bizarr

Warum also wird man bestraft, wenn man wahrheitsgemäss schreibt, dass Kosovaren einen Schweizer aufgeschlitzt haben, aber nicht, wenn man Schweizer offenkundig diskriminiert?

Einige sind gleicher als gleich

Wenn ein Türke ein Inserat aufgibt, in welchem er eindeutig Schweizer diskriminiert, wird nicht einmal ein Strafverfahren eröffnet. Wenn hingegen Schweizer ein Inserat aufgeben, in dem eine wahre Begebenheit erzählt wird, so wird ein Strafverfahren eröffnet und es kommt zu Verurteilungen.  Daraus wird klar: der Rassismusartikel dient heute vornehmlich der politischen Klasse gegen missliebige Meinungen. Er ist ein Instrument der Inquisition der politischen Korrektheit geworden. Wir sagen: 20 Jahre Meinungsterror sind genug, der Artikel gehört abgeschafft.

Hermann Lei, Frauenfeld

Schreib einen Kommentar

26.5.15 Die Geldsäcke

Share Button

150526 Lei SZ Geldsäcke

Raus aus der Sackgasse?

 

Die Geldsäcke

 

Hinter der Ende 2014 lancierten Volksinitiative „Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten“ stehen nicht, wie man uns vormachen will, primär einfache Bürger, sondern millionenschwere Verbände. Was diese mit ihrer Aufhebung der Masseneinwanderungsinitiative erreichen wollen, ist klar: mehr Geld in ihre prall gefüllten Geldsäcke!

 

Für ihre Initiative hat die Gruppe RASA (Raus aus der Sackgasse) die Künstlerin Pipilotti Rist, Clown Dimitri und Ex-Fussballprofi Andi Egli in den Mittelpunkt gestellt. Daneben spielen wie immer Georg Kreis, Giusep Nay und Konsorten mit. Der sorgsam drapierte Anschein, es handle sich um eine Bürgerbewegung („RASA ist eine Bürger- und keine Parteieninitiative und somit eine eigentliche Volksinitiative“) in echter Sorge um das Verhältnis zu Europa macht misstrauisch. Hat man wieder mal ein Bürgergrüppchen installiert, um eine Verankerung im Volk vorzutäuschen? Bei RASA scheint es sich jedenfalls um eine Tarnorganisation  von Lobbyisten zu handeln. Denn bei RASA haben  finanziell interessierte Verbände das Sagen und ziehen im Hintergrund – und im Vorstand – die Fäden.

 

Staffage für Profite

Es sind dies: Der Verband des Personals Öffentlicher Dienste VPOD, sowie swisscleantech, der „Verband nachhaltiger Schweizer Unternehmen“. Dass sich eine Gewerkschaft für die Überschwemmung des heimischen Werkplatzes mit Billigarbeitern einsetzt, erstaunt. Auch dass sich ein grüner Wirtschaftsverband für jährlich 100000 zusätzliche Umweltverschmutzer stark macht, ist erklärungsbedürftig. Dass sich die beiden Verbände so stark engagieren, hat aber einen guten Grund: Die Gewerkschaft VPOD ist für die Masseneinwanderung, weil sie ihr die sogenannten Vollzugskostenbeiträge sichert. Das sind etwa 200 Millionen Franken, welche nicht zuletzt wegen der Personenfreizügigkeit den Arbeitern aus der Tasche gezogen und in die Gewerkschaftskassen gespült werden. Und für swisscleantech, den „grünen Wirtschaftsdachverband“ sind die weitreichenden Kompetenzen der EU-Funktionäre mit ihren lukrativen EU-Umweltaktionsprogrammen lukrativer als der sperrige Schweizer Souverän.

 

Fahrplan in die EU

Und so propagierte swisscleantech am 20. Juni 2014 in einem Positionspapier „eine institutionelle Vorwärtsstrategie für ein stabiles Verhältnis Schweiz-EU“ und eine neue Volksabstimmung. Im Januar 2015 folgte dann die „Europastrategie Januar 2015“ des grünen Verbandes. Für diese war eine Studie des GFS Marktforschungsinstituts Bern in Auftrag gegeben worden. Deren Ergebnisse waren offenbar erschütternd: das Vertrauen in die EU sei grundsätzlich sehr gering. Swisscelantech fordert deshalb „nur“ den Abschluss eines institutionellen Binnenmarktvertrages. Entlarvend ist folgende Aussage im Strategiepapier –wahrscheinlich in Absprache mit dem Bundesrat: „Rückblickend kann daher auch festgestellt werden, dass die Forderung nach „strikter“ Umsetzung direkt nach der Abstimmung richtig war. Sie hat bereits die zu erwartende Wirkung aufgezeigt – Der Bundesrat hat am 20.6.2014  ein konsequente MEI-Umsetzung vorgelegt und damit eine deutlich negative Reaktion der EU ausgelöst.“

 

Cüpli für Europa

Swisscleantech agiert nicht nur in Abstimmung mit RASA und dem Bundesrat, sondern ist auch behördlich gut vernetzt. An einem vom Verband organisierten Anlass am 3.3.2015 stiessen nicht nur offizielle EU-Turbos wie Kasachstan-Markwalders Neue Europäische Bewegung Schweiz (NEBS) auf Europa an, sondern auch der Staat: das Amt für Umwelt des Kantons Bern, das Bundesamt für Energie, das Bundesamt für Verkehr, das EDA und die SBB mit zwei Teilnehmern, die Stadtwerke Winterthur, sowie viele Universitätsvertreter tranken Cüpli für Europa – knapp jeder vierte Teilnehmer diskutierte auf Kosten des Steuerzahlers wie das Ergebnis der Masseneinwanderungsinitiative rückgängig gemacht werden könnte.

 

Geld für Unterschriften

Strategiepapiere, Umfragen, Anlässe, Aperos. Offenbar bringt die EU-Annäherung dem VPOD und swisscleantech derart grosse finanzielle Vorteile, dass man sich die Sache einiges kosten lässt: Die Homepage der RASA-Initiative ist aufwendig gestaltet, es wird eifrig getwittert und das Kampagnenbüro betreibt eine wahrscheinlich bezahlte Profi-Organisation.

Viel Geld scheint vorhanden zu sein, Engagement eher weniger: 1608 Likes auf Facebook und 339 Follower auf Twitter sind bescheiden. Dennoch liess VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber kürzlich verlauten, es sei „enorm einfach, Unterschriften für Rasa zu sammeln“. Einfach ist das Unterschriftensammeln immer, wenn man dafür nicht selbst auf der Strasse herumstehen muss: RASA schickt bezahlte Unterschriftensammler auf die Strasse und für jede Unterschrift gibt’s Fr. 1.50! Von den Geldsäcken.

 

Hermann Lei, Frauenfeld150526 Lei SZ Geldsäcke

Schreib einen Kommentar

15.4.15 Sanierungskredit für Museum der Kartause Ittingen muss vors Volk

Share Button

wie ich es sagte….:

150415 Lei Kartause

Schreib einen Kommentar

27.3.15 Im Räuberparadies

Share Button

Lei Hemannn Räuberparadies

 

Im Räuberparadies

 

Liebe Familie, in zwei Stunden bin ich wieder bei Euch in Kosobanien. Es ist mir in der Schweiz sehr gut ergangen und ich werde mit einem Linienflug nach Hause gebracht. Freut Euch, denn unser Ausflug in die Schweiz ist sehr erfolgreich gewesen. Die Schweiz ist ein Paradies für Räuber.

Wie Ihr wisst, bin ich vor zwei Monaten mit meinen beiden Cousins nach Deutschland gefahren. Hier habe ich bei unserer Sippe Unterschlupf gefunden. Unser Bruder in der Schweiz, Beklauim, hat für uns saubere Fahrzeuge besorgt. Mit diesen sind wir über die Grenze gefahren. Das geht ganz einfach, weil am Grenzübergang bei Kreuzlingen nur noch auf Waren kontrolliert wird.

 

Das Geld ist unterwegs

Unsere Entdeckungsfahrten in die Schweiz waren überaus erfolgreich: Zusammen mit den Cousins haben wir Waren im Wert von einer Viertelmillion Franken „gefunden“ und verkaufen können. Das Geld ist unterwegs. Leider sind die Cousins und unser Schweizer Bruder dann aber erwischt und festgenommen worden. Das ist sehr bedauerlich, denn der Bruder war kurz davor, in der Schweiz eingebürgert zu werden. Ich habe mich deshalb bei der Polizei gemeldet, um meinen lieben Bruder vor grösserer Strafe zu schützen. Beklauim ist nach einigen Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden und wir haben 10 Tage Zeit gehabt, unsere Geschichten aufeinander abzustimmen, bevor auch ich in Untersuchungshaft genommen wurde. Das hat uns natürlich sehr geholfen.

 

Gutes Essen und gratis Anwalt

Hier in der Schweiz erhält man zudem sofort einen guten Anwalt. Er verteidigt mich gratis und wann immer ich Lust hatte, mit ihm zu sprechen, musste er mich im Gefängnis besuchen. Auch ein Übersetzer steht uns stets zu Diensten. Erfreulich war sodann, dass ich dabei sein durfte, als meine Cousins einvernommen wurden. Nicht nur habe ich so genau mitbekommen, was sie sagten und was nicht, es war uns auch möglich, uns in unserer Muttersprache zu unterhalten, ohne dass die Staatsanwälte uns verstanden. Cousin Nixhat hat sich dann auf dem Weg zur Einvernahme durch ein offenes Fenster abgesetzt und ist sicher schon wieder bei Euch. So haben wir alles auf ihn schieben können und werden wohl sehr milde bestraft.

 

Handy, TV und Playstation im Gefängnis

Für unsere Absprachen war auch das Handy hilfreich, welches mir Beklauim hineinschmuggelte. Ihr würdet es nicht glauben, aber hier können wir sogar Playstation spielen und das Fernsehen zeigt viele Programme aus der Heimat. Das Essen ist reichhaltig und auf unsere Religion abgestimmt, das billige Schweinefleisch ist für die anderen. Meine Befürchtung, ich müsste das gestohlene Geld für die Rückfahrkarte nach Kosobanien verwenden, war unbegründet: Am  Tag der Entlassung haben mir die grosszügigen Schweizer ein Flugbillett für einen Linienflug in unsere Hauptstadt ausgehändigt und ich wurde von freundlichen Polizisten bis zum Gate begleitet.

 

Hier ist das Räuberparadies

Die zu erwartende kleine Strafe werde ich auch nicht absitzen müssen, sofern ich eine Weile nicht mehr in die Schweiz zurückkehre. Ich freue mich, Euch bald zu sehen; ich habe viele schöne Geschenke dabei, denn hier ist wirklich ein Räuberparadies – sagt Besmir, Bujar und Dritan, sie sollen sofort kommen!

 

Euer Rufan

 

*frei erfundene Namen. Ähnlichkeiten mit lebenden Personen und Handlungen sind rein zufällig. Die Geschichten selbst sind aber alle – zu unterschiedlichen Zeiten und Orten – wie beschrieben passiert. Zusammengestellt von Hermann Lei, Frauenfeld.

Schreib einen Kommentar